Welche Impfungen muss man als Erwachsener auffrischen?

Impfung betrifft nicht nur Kinder

Welche Impfungen muss man als Erwachsener auffrischen?

Die meisten Impfungen werden im Laufe der ersten 10 Lebensjahre durchgeführt. Die Eltern entscheiden hierüber im Gespräch mit Kinderärzten. Andere wichtige Impfstoffe werden jedoch in der Adoleszenz oder im Erwachsenenalter verabreicht. Manchmal ist eine ergänzende Impfung für eine Auslandsreise erforderlich, manchmal auch im Zusammenhang mit bestimmten Berufen. Auch durch sexuelle Aktivität sind wir alle neuen Risiken ausgesetzt. Schliesslich verlieren einige in der Kindheit durchgeführte Impfungen ihre Wirksamkeit und machen eine Auffrischung erforderlich. Aus diesen Gründen ist es immer nützlich, wenn man weiss, wie man seinen Impfschutz prüfen kann und wo man die erforderlichen Impfungen durchführen lassen kann.

In der Adoleszenz und im Erwachsenenalter empfiehlt der Schweizerische Impfplan die Impfung gegen zwei durch sexuelle Beziehungen übertragbare Krankheiten: Infektionen durch humane Papillomaviren (HPV) oder Hepatitis B. Die HPV-Impfung (die vor Warzen und Krebs der Genitalregionen schützt) wird Mädchen und jungen Frauen sowie Jungen und jungen Männern empfohlen – und ist bis zum 26. Geburtstag kostenlos. Wer sie in Anspruch nehmen will, braucht nur Kontakt mit einem Arzt aufzunehmen, der an den kantonalen Impfprogrammen teilnimmt.

Jugendliche, aber auch bestimmte Erwachsene müssen Hepatitis B besondere Aufmerksamkeit schenken. Aufgrund der Risiken der sexuellen Übertragung wird die Impfung für alle ab 11 Jahre (ohne Altersbegrenzung) empfohlen – und insbesondere Erwachsenen, die im Sozial- und Gesundheitswesen tätig sind: Sie können mit kontaminiertem Blut in Kontakt kommen.

Es kann auch vorkommen, dass durch eine einfache Reise von einem Kanton in einen anderen neue Risiken entstehen: Dies gilt für das Virus, das die durch bestimmte Zecken übertragene Meningoenzephalitis verursacht. In der Schweiz ist das Virus in den meisten Gebieten der Deutschschweiz sehr verbreitet, während es in anderen Regionen nur sporadisch auftritt oder fast nicht existiert. In diesem Fall erhalten Sie entsprechende Informationen bei Ihrem Hausarzt. Auf Wunsch kann er Ihnen die Impfung vorschlagen. Das Gleiche gilt für die Impfung gegen Windpocken, die ohne Altersgrenze empfohlen wird, wenn die Person nicht bereits in der Kindheit erkrankt ist.

Auffrischungsimpfungen und Reisen

Neben diesen «Grundimpfungen» dürfen die Auffrischungsimpfungen nicht vergessen werden. Dies gilt für die Impfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Die Impfung ist ein sehr wichtiges Mittel zum Schutz von Neugeborenen, die bis zum Alter von sechs Monaten besonders anfällig für diese Infektionen sind. Aus diesem Grund wird eine Auffrischung der Keuchhustenimpfung schwangeren Frauen zwischen 25 und 29 Jahren (vorzugsweise im Laufe des zweiten Drittels der Schwangerschaft) empfohlen. Ausserdem wird sie allen Erwachsenen empfohlen, die regelmässig Kontakt zu Säuglingen unter 6 Monaten haben, wenn sie im Lauf der letzten 10 Jahre nicht gegen diese Krankheit geimpft wurden. Wenn kein Kontakt zu Säuglingen besteht, wird zwischen 25 und 65 Jahren alle 20 Jahre eine Auffrischung der Diphtherie-Tetanus-Impfung empfohlen und danach alle 10 Jahre. Der Schutz vor Zecken-Meningoenzephalitis muss ebenfalls alle 10 Jahre aufgefrischt werden.

Schliesslich gibt es Reisen. In vielen fernen Ländern sind zusätzliche Schutzmassnahmen erforderlich: das häufigste Beispiel ist Hepatitis A, aber eine Reise kann generell eine Gelegenheit sein, den Impfschutz gegen andere Krankheiten und die erforderlichen Auffrischungen zu prüfen.

Impfkalender für Säuglinge und Kleinkinder • Impfkalender für Schulkinder • Impfkalender Übersicht

Kostenfreie Impfungen

Alter / Impfung

16. bis 18. Jahr

19. bis 50. Jahr

51. bis 60. Jahr

ab dem 61. Jahr

Masern Mumps

Röteln (MMR)

Impfungen gegebenenfalls nachholen

Nicht kostenfreie Impfungen

Alter / Impfung

16. bis 18. Jahr

19. bis 50. Jahr

51. bis 60. Jahr

61. bis 65. Jahr

Ab dem 66. Jahr

Diphterie (dip) Tetanus (TET) Pertussis (PEA)

Poliomyelitis (IPV) [1]

Impfung alle 10 Jahre auffrischen

Impfung alle 5 Jahre auffrischen

Hepatitis B (HBV)

Impfungen gegebenenfalls nachholen

Humane Papillomviren (HPV) [2]

Impfungen gegebenenfalls nachholen

FSME

Impfung alle 5 Jahre auffrischen

Impfung alle 3 Jahre auffrischen

Pneumokokken (PNC) [3]

13-valente konjugierte Pneumokokkenvakzine, nach 1 Jahr 23-valente Polysaccharidvakzine

Herpes Zoster (HZV)

2 Impfungen im Abstand von mindestens 2 Monaten

Varizellen (VZV)

Impfungen bei seronegativen Personen gegebenenfalls nachholen

Influenza (IV)

jährliche Impfung

MEN-B

Impfungen gegebenenfalls nachholen

  1. IPV: Sobald 2 Auffrischungsimpfungen im Erwachsenenalter erfolgt sind, ist eine weitere Auffrischung nur noch bei erhöhtem Risiko (zum Beispiel Reisen, bestimmte Berufe oder Tätigkeiten) erforderlich.
  2. HPV: Ab dem 15. Geburtstag sind 3 Impfungen erforderlich.
  3. PNC: Ihre Impfärztin beziehungsweise Ihr Impfarzt berät Sie über die Details.

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Auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut bestimmt der G-BA die Einzelheiten zu den von Krankenkassen übernommenen Schutzimpfungen. Über diesen für alle Versicherten bestehenden Anspruch hinaus können die Krankenkassen weitere Impfungen für ihre Versicherten übernehmen, insbesondere Impfungen für private Auslandsreisen.

Impfungen, die von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des einzelnen Menschen und der Allgemeinheit sind. Die einzelnen Impfungen sind empfohlenen Impfterminen zugeordnet.

  • Diphtherie
  • Tetanus
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Infektion mit Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Hepatitis B
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
  • Varizellen (Windpocken)
  • Rota-Viren, Pneumokokken-Infektion
  • Meningokokken-C-Infektion
  • HPV (Humanes Papillomvirus)

  • zweimal Diphtherie
  • zweimal Tetanus
  • zweimal Pertussis (Keuchhusten)
  • einmal Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Impfungen, die Erwachsene erhalten beziehungsweise die regelmäßig aufgefrischt werden sollen-

  • Auffrischung gegen Diphtherie und Tetanus (alle zehn Jahre empfohlen, die nächste fällige Impfung als Kombinationsimpfung mit Pertussis)
  • Masern (nach 1970 geborene Personen über 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit)

Ab 60 Jahren:

  • Influenza
  • Pneumokokken-Infektion
  • Herpes Zoster (Gürtelrose)

Weitere Impfungen für ungeimpfte Erwachsene in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt

Impfungen für Risikogruppen bei individuell erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie auch zum Schutz Dritter

  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
  • Infektion mit Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Hepatitis A und B
  • Influenza
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Pneumokokken-Infektion
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Röteln
  • Varizellen (Windpocken)