Zu teuer, mieser Service und die Zahnreinigung kostet auch noch extra. Was spricht dagegen, die Krankenkasse zu wechseln? Nichts! Mit dem Krankenkassenvergleich 2021 finden Sie binnen Minuten die Kasse, die zu Ihnen passt. Show
Mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen buhlen in Deutschland um mehr als 70 Millionen Kunden. Die einen locken mit einem günstigen Beitragssatz, andere mit attraktiven Extraleistungen. Wieder andere haben spezielle Angebote für junge Familien oder Senioren. Die Auswahl ist riesig, der Markt unübersichtlich. Damit auch Sie eine Kasse finden, die Ihr Leben am besten abbildet, lohnt ein Krankenkassenvergleich. Füttern Sie den Krankenkassenrechner 2021 mit ein paar Infos, die Ihnen wichtig sind. Wir vergleichen und finden die Krankenkasse, die am besten zu Ihnen und Ihrem Leben passt. Was ist neu in 2021?Mit einem Reformgesetz hat der Bundestag den Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen deutlich erleichtert. Ab dem Jahr 2021 gilt nur noch eine allgemeine Bindungsfrist von 12 Monaten. Zuvor waren es 18 Monate gewesen. Die Gesetzesänderung beinhaltet außerdem, dass im Falle des Auslaufens der Versicherungspflicht weder eine Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse noch die Einhaltung der Bindungsfrist nötig ist. Der Wechsel wird von der neuen Krankenkasse abgewickelt. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch jede Menge Papier.Warum lohnt sich ein Krankenkassenvergleich?Für die meisten Menschen lohnt sich der Krankenkassenvergleich, weil sie bares Geld sparen. Auch wenn der Krankenkassenbeitrag vom Gesetzgeber auf 14,6 Prozent des Einkommens (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 7,3 Prozent) festgeschrieben wurde, schwankt der tatsächliche Beitrag. Der Grund: Krankenkassen haben die Möglichkeit, von ihren Kunden einen individuellen Zusatzbeitrag zu verlangen. Deshalb liegt die Spanne der realen Beiträge je nach Kasse und Bundesland zwischen 14,6 Prozent (Kassen, die keinen Zusatzbeitrag erheben) und 17,3 Prozent (Kassen, die einen Zusatzbeitrag von 2,7 Prozent erheben). Oder anders: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro liegen zwischen 14,6 und 17,3 Prozent fast 1.000 Euro im Jahr. Günstigste vs. teuerste Krankenkasse: Das könnten Sie sparen
Doch Krankenkassenbeitrag und der jeweilige Zusatzbeitrag sind nicht der einzige Grund, warum sich ein Krankenkassenvergleich lohnt. Denn entscheidend ist, welche zusätzliche Leistungen eine Krankenkasse ihren Kunden für diesen Zusatzbeitrag bietet. Und genau hier liegt Ihre Chance. Was nützt zum Beispiel ein Zusatzbeitrag von 0,5 Prozent, wenn Sie liebend gern in ferne Länder reisen und Sie die teils immens teuren Impfstoffe aber selbst zahlen müssen, weil Ihre aktuelle Krankenkasse keinen Cent dazu gibt? Krankenkassenvergleich: Darauf sollten Sie achtenWie bei den meisten Versicherungen beweist sich auch die Qualität und der Service einer gesetzlichen Krankenversicherung erst im Ernstfall, also bei Krankheit. Bevor Sie wechseln, sollten Sie deshalb auch auf die Rahmenbedingungen achten. Sind Ihnen das persönliche Gespräch oder der Austausch mit einem Mitarbeiter wichtig, bietet sich eine Kasse mit einem breiten Filialnetz an. Ansonsten gehört die Onlineberatung per Chat mittlerweile bei vielen Krankenkassen zum Kundenservice. Andere haben eine medizinische Rund-um-die-Uhr-Beratung im Portfolio oder helfen aktiv bei der Vermittlung von Terminen bei Fachärzten. Auch deshalb lohnt sich ein Krankenkassenvergleich. Zunächst aber ein Überblick darüber, welche Untersuchungen von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden (müssen). Welche Leistungen zahlen Krankenkassen generell?Sämtliche gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland sind dazu verpflichtet, eine medizinisch notwendige und sinnvolle Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Weil das für alle Kassen – derzeit sind es deutschlandweit etwas mehr als 100 – gleichermaßen gilt, sind mehr als 95 Prozent der medizinischen Leistungen bei gesetzlichen Krankenkassen gleich. So vor allem die Leistungen beim Arzt.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind fest im Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland (SGB V) verankert. Darin werden die GKV dazu verpflichtet, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, sie wiederherzustellen sowie langfristig zu verbessern. Sie sollen die Eigenkompetenz der Versicherungsnehmer fördern, um schwerwiegenden Krankheiten vorzubeugen.
Leistungen der GKV im Überblick
Diese Vorsorgeuntersuchungen zahlt die GKVAuch für Vorsorgeuntersuchungen in bestimmten Altersklassen müssen gesetzliche Krankenversicherungen aufkommen. So zahlen sie die sogenannten U- und J-Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen, sowie Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Auch die Kosten für Impfungen von Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Bei Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren sind Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs und HPV-Impfungen eine Kassenleistung. Für alle gesetzlich versicherten Frauen sind Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft und die Entbindung im Beitrag enthalten. Ebenfalls gezahlt werden Genitaluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung. Bis zum Alter von 25 Jahren zahlen Krankenkassen den Test auf Chlamydien, ab dem 30. Lebensjahr übernehmen sie die Kosten für Tastuntersuchungen der Brust. Zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr gehört eine jährliche Mammografieuntersuchung auf Tumore im Brustbereich zur Kassenleistung.Bei Männern übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen ab 45 Jahren einmal jährlich die Krebsfrüherkennung im Genitalbereich und dem Bereich der Prostata. Grundsätzlich kommen die Kassen auch einmal jährlich für die Entfernung von Zahnstein auf. Ab einem Alter von 35 Jahren lohnt sich ein jährlicher Gesundheits-Check-up für Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und Krebs, ein Hautkrebsscreening sowie eine Tastuntersuchung der Lymphknoten – den auch diese Untersuchungen gehen auf das Konto Ihrer Krankenkasse. Ab 50 (bis 54) steht Ihnen einmal jährlich eine Dickdarm- und Enddarmuntersuchung zu, ab dem 55. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse auch eine Darmspiegelung pro Jahr, um Darmkrebs möglichst frühzeitig zu erkennen. Das zahlen Krankenkassen teilweise oder gar nichtBei anderen Leistungen gibt es teils gravierende Unterschiede. Und genau deshalb ist der Krankenkassenvergleich mit dem Krankenkassenrechner sinnvoll. So übernehmen manche Kassen den Test auf humane Papillomaviren (HPV), die im Verdacht stehen, Gebärmutterhalskrebs auslösen zu können, nicht. Die Untersuchung kostet etwa 80 Euro, sie müssen von gesetzlich versicherten Frauen ab 17 Jahren selbst aufgebracht werden.
Auch der sogenannte „Grüner-Star-Test“ ist eine IGeL-Leistung, also eine Leistung, die nur von privaten Krankenversicherungen übernommen wird. Augenärzte raten ab 40 dazu, einmal jährlich den Augeninnendruck überprüfen zu lassen. Gesetzlich Versicherte müssen die ca. 20 Euro selbst zahlen. Weitere beliebte Untersuchungen, an denen sich gesetzliche Krankenversicherungen nur teilweise oder gar beteiligen, sind:
Um festzustellen, welche Krankenkasse am besten passt, lohnt sich nun ein Blick auf die gebotenen Leistungen. Denn trotz der 95-prozentigen Überschneidung setzen die meisten Krankenkassen unterschiedliche Schwerpunkte. Die Unterschiede sind teils enorm. Achten Sie deshalb beim Krankenkassenvergleich keinesfalls nur auf den Beitragssatz, sondern insbesondere auf die Leistungen, die für Sie wichtig sind. So gibt es Krankenkassen, die sportliche Aktivitäten ihrer Kunden honorieren und – zumindest teilweise – die Kosten für Sportkurse oder Kurse zur Stressbewältigung tragen. Eine der klassischen Zusatzleistungen ist die professionelle Zahnreinigung. Auch hier lohnt es sich, genau zu schauen, welche Anbieter die Kosten (zumeist zwischen 70 und 120 Euro) übernehmen. Einzelne Kassen erstatten auch die Kosten für Gesundheitskurse und Heilpraktiker – meist allerdings nur anteilig und häufig nur für geprüfte Ärzte und Therapeuten oder Mediziner die Vertragspartner der entsprechenden Krankenkasse sind. Etwa die Hälfte aller Kassen zahlt zumindest einen Zuschuss. Welche Krankenversicherung wie viel zahlt, erfahren Sie schnell und bequem per Krankenkassenvergleich. Krankenkassenwechsel: So geht's richtig und schnellGrundsätzlich dürfen Sie – auch im höheren Alter – die Krankenkasse wechseln. Die GKV dürfen niemanden ablehnen. Wichtig: Für Hilfsmittel wie Krücken oder Windelhosen haben Krankenkassen Verträge mit Herstellern ausgehandelt. Erkundigen Sie sich also vorher, welche das sind, um böse Überraschungen zu vermeiden. Die Kündigungsfrist ist in der Regel 2 Monate zum Monatsende. Nach dem Wechsel sind Sie üblicherweise 1,5 Jahre an die neue Kasse gebunden – bevor Sie wieder kündigen dürfen. Im Falle der Erhöhung des Zusatzbeitrags greift für Kunden das Sonderkündigungsrecht. Musterschreiben für die Kündigung der Mitgliedschaft finden Sie im Internet. Wichtig: Sie können nur in eine Krankenkasse wechseln, die in dem Bundesland geöffnet ist, in dem Sie wohnen oder arbeiten. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen folgenden Krankenkassenarten:
Privat versichert? So kommen Sie zurück in die GKV!Wer einmal in der privaten Krankenversicherung ist, kommt dort nicht wieder raus. Denken viele. Doch so pauschal lässt sich das nicht sagen. Richtig ist, dass bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein müssen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu dürfen. So müssen Angestellte ihr Einkommen so reduzieren, dass sie unter die sogenannte Versicherungspflichtgrenze fallen. Ab einem Alter von 55 Jahren ist der Weg zurück noch etwas schwieriger. Zum Teil gibt es auch keine Chance mehr.Unter welchen Umständen ist die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich? Angestellte, die jünger als 55 Jahre sind und deren Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (derzeit 62.550 Euro Brutto-Jahresverdienst) rutscht, können problemlos zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Selbstständige, die in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln oder nur noch nebenberuflich selbstständig tätig sind, haben die Möglichkeit, in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Über 55-Jährige haben kaum eine Chance von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Einzige Chance: Das eigene Einkommen sinkt unter 450 Euro. In diesem Fall kann der Betroffene in die Familienversicherung des Partners wechseln. Berechnungskriterien für den KassenbeitragGrundlage zur Berechnung des Beitrages bei Pflichtversicherten ist das Bruttoeinkommen. Dies sind neben dem Arbeitsentgelt auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge sowie Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, das zusätzlich zu einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen gezahlt wird. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen spielen zudem beitragspflichtige Einnahmen des Versicherungsnehmers eine Rolle, wie zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalanlagen oder Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien.Tarifoptionen der Gesetzlichen KrankenversicherungIm Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Europa und der Welt gilt in Deutschland seit 2009 für alle Menschen eine Krankenversicherungspflicht. Die mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen bieten verschiedene Optionen und Tarife an. Am häufigsten und gängigsten sind die sogenannte Pflichtversicherung, die Familienversicherung und die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Um die Versicherungsleistungen zu erweitern, können Versicherte ihren Tarif mit optionalen Wahltarifen ausstatten. Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich versichern, können sich zudem entscheiden, ob sie sich mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichern. Mit dem Anspruch auf Krankengeld liegt der Beitragssatz dann bei 14,6 Prozent. Verzichtet man darauf werden nur 14,0 Prozent fällig. Diese vier Tarifoptionen gibt es:
Private oder Gesetzliche Krankenversicherung?Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis 60.750 Euro brutto werden in Deutschland automatisch gesetzlich krankenversichert. Den Krankenkassenbeitrag teilen der Arbeitgeber und der/die Beschäftigte seit 2019 unter sich auf. Grundsätzlich steht es jedem Arbeitnehmer frei, sich eine zugelassene Krankenkasse zu suchen. Um die gesetzliche Krankenversicherung zu finden, deren Extra- und Serviceleistungen den eigenen Erwartungen am besten entsprechen, lohnt sich der Krankenkassenrechner. Über einen direkten Leistungsvergleich lassen sich hier schnell Krankenversicherungen ausschließen, die den gewünschten Service und bestimmte Zusatzleistungen nicht anbieten. Zugleich liefert der Krankenkassenrechner auf Basis Ihrer Angaben eine Auswahl der Gesetzlichen Krankenversicherungen, die Ihren Vorstellungen am meisten entsprechen.GKV vs. PKV: Vor- und Nachteile im ÜberblickMehr als 73 Millionen Deutsche sind krankenversichert. Etwa jeder Zehnte davon bei einer privaten Krankenversicherung. Im Folgenden kurz und knapp die wichtigsten Fakten sowie Vor- und Nachteile der beiden Optionen. Gesetzliche Krankenversicherung
Fünf Merkmale, die für die Gesetzliche Krankenversicherung sprechen
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Jede der beiden Parteien übernimmt 7,3 Prozent, also die Hälfte des gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatzes der beitragspflichtigen Einnahmen, dem sogenannten Sockelbetrag. Bei Rentnerinnen übernimmt der Rentenversicherungsträger den Part des Arbeitgebers. Seit einigen Jahren haben gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge zu erheben. Davon machen insbesondere die Kassen Gebrauch, die ihren Finanzbedarf trotz der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds des Bundes nicht decken können. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag ist, kann jede Krankenkasse selbst entscheiden. Die erhobenen Beitragszuschläge liegen derzeit zwischen 0,2 und 2,2 Prozent. Krankenkassenvergleich: Zusatzbeiträge im ÜberblickEine Übersicht zu den aktuell von den mehr als 100 verschiedenen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträgen finden Sie als PDF beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Um einige Personengruppen finanziell zu entlasten, gilt für sie der sogenannte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz. Dazu gehören unter anderem Geringverdiener, Auszubildende mit einem Entgelt von weniger als 325 Euro, Auszubildende in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II. Für das Jahr 2021 hat der dafür zuständige Schätzerkreis einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,3 Prozent festgesetzt. In der folgenden Tabelle haben wir anhand von drei Szenarien aufgeführt, wie hoch die finanzielle Mehrbelastung für den Arbeitnehmer bei einem bestimmten, von der Krankenkasse erhobenen, Zusatzbeitrag ist. Gleiches gilt auch für den Arbeitgeber.
Bei Zusatzbeträgen zwischen 0,5 und 2 Prozent muss ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro monatlich zusätzlich zwischen 6 und 24 Euro abgeben. Hochgerechnet auf ein ganzes Jahr sind das zwischen 72 und fast 300 Euro. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat macht ein Zusatzbeitrag von 2,0 Prozent jährlich 720 Euro aus. Quellen: Deutsche Familienversicherung; Bund der Krankenkassen |