Hier finden Sie die notwendigen Formulare, um Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Sie können sie direkt herunterladen (PDF-Viewer erforderlich) oder am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die für Sie zuständige Behörde des Bundeslandes senden. Show (Stand: 01.08.2020) Hinweise zum Datenschutz gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (PDF, 60KB, Datei ist nicht barrierefrei) Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Formblatt A)Formblatt A AFBG (PDF,414KB, Datei ist nicht barrierefrei) Angaben zum Einkommen und Vermögen (Anlage 1 Formblatt A) Anlage 1 Formblatt A AFBG (PDF, 196KB, Datei ist nicht barrierefrei) Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners (Anlage 2 Formblatt A) Anlage 2 Formblatt A AFBG (PDF, 271KB, Datei ist nicht barrierefrei) Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer (Anlage 3 Formblatt A) Anlage 3 Formblatt A AFBG (PDF,160KB, Datei ist nicht barrierefrei) Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte /die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang /mediengestützten Lehrgang (Formblatt B)Formblatt B AFBG (PDF, 321KB, Datei ist nicht barrierefrei) Antrag der Teilnehmerin/des Teilnehmers an einer Fortbildungsmaßnahme auf Aktualisierung nach § 17 AFBG in Verbindung mit § 24 Abs. 3 BAföG (Formblatt D)Formblatt D AFBG (PDF, 146KB, Datei ist nicht barrierefrei) Teilnahmenachweis (Formblatt F)Formblatt F AFBG (PDF, 127KB, Datei ist nicht barrierefrei) Antragsformular für die Bewilligung der Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase (Formblatt G)Formblatt G AFBG (PDF, 95KB, Datei ist nicht barrierefrei) Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit (Formblatt M)Formblatt M AFBG (PDF, 100KB, Datei ist nicht barrierefrei) Formular zum Folgeantrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Formblatt W)Formblatt W AFBG (PDF, 207KB, Datei ist nicht barrierefrei) Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (Formblatt Z)Formblatt Z AFBG (PDF, 111KB, Datei ist nicht barrierefrei) Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der FortbildungBescheinigung KV AFBG (PDF, 212KB, Datei ist nicht barrierefrei) Zu Möglichkeit 1: Wenn du der Langzeitspeicherung deines Antrages zugestimmt hast, besteht die Möglichkeit den Folgeantrag ganz bequem ebenfalls über BAföG-Digital zu stellen. Hierzu gehst du in deinen Nutzerbereich und betätigst den Button „Folgeantrag stellen.“ Deine Daten werden nach Bestätigung in den Folgeantrag übernommen. Zu Möglichkeit 2: Hast du der Langzeitspeicherung nicht zugestimmt, ist es möglich Formblatt 9 herunterzuladen und auf herkömmliche Weise auszufüllen. Die folgenden Voraussetzungen gelten für die Nutzung des Kurzantrages über Formblatt 9:
Formblatt 9 Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Bescheinigung nach § 9 BAföG) mit Angabe der Hochschul- und Fachsemester oder Formblatt 2 Formblatt 3 der Eltern sowie die Einkommensunterlagen der Eltern für 2020, es sei denn, der letzte Bescheid enthält eine elternunabhängige Förderung, dann ggf. Einkommen des*r Ehepartner*in oder des*r eingetragenen Lebenspartner*in Formblatt 4 wenn du eigene Kinder hast Wenn du umgezogen bist und nicht mehr bei den Eltern wohnst: Wohnungsgeberbescheinigung oder auszugsweise Kopie vom Mietvertrag (Seiten mit Mietvertragspartner, Mietadresse, Mietbeginn und Unterschrift des Mietvertrags) Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis, wenn du selbst Beiträge zahlst und das im letzten Antrag noch nicht der Fall war Leistungsnachweis, wenn die Förderung für das 5. Fachsemester beantragt wird (ECTS oder Formblatt 5).
Zu Möglichkeit 3: Kommt keine der beiden Möglichkeiten in Frage, stelle bitte einen neuen Antrag über BAföG-Digital. In jedem Fall gilt: Scanne den Antrag ein und lade ihn über BAföG-Digital oder über berlin-bafög hoch. Reiche die Unterlagen bitte nicht zusätzlich postalisch oder per E-Mail ein.
Formblatt 3 Einkommenserklärung der Eltern und der Ehefrau oder des Ehemanns Nachweis: Steuerbescheid mit dem Einkommen von vor zwei Jahren Nachweis über eigene Wohnung Wer spät dran ist, kann zur Fristwahrung in einem ersten Schritt einen formlosen BAföG-Antrag stellen. Erst danach müssen die vollständig ausgefüllten Antragsformulare und Bescheinigungen eingereicht werden.
BAföG wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss nach Ablauf dieser Zeit neu beantragt werden. Etwa zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen BAföG-Folgeantrag stellen, damit keine Förderungslücken entstehen. Formblatt 1, alternativ Formblatt 9* Formblatt 3 Einkommenserklärung der Eltern und der Ehefrau oder des Ehemanns Nachweis: Steuerbescheid mit dem Einkommen von vor zwei Jahren Formblatt 5 Nachweis über eigene Wohnung *Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Anlage 2 zu Formblatt 1 Formblatt 4 Formblatt 6 Formblatt 7 Formblatt 8 Datenschutzeinstellungen Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Alle akzeptieren Speichern Datenschutzeinstellungen
Wenn Du für Deinen BAföG-Erstantrag die amtlichen Papier-Formulare benutzt hast, dann weißt Du
sicher, wie kompliziert und zeitaufwendig das Ausfüllen sein kann. Der Folgeantrag für BAföG ist
leider nicht viel einfacher. Du musst Dich jedesmal wieder durch seitenlange Formulare kämpfen.
Was viele nicht wissen: Wesentlich rascher und bequemer kannst Du Deinen BAföG-Antrag verlängern,
indem Du einen digitalen Antragsassistenten verwendest. Das Online-Tool ist auch deshalb
nützlich, weil es Dir hilft, beim BAföG-Folgeantrag Fehler zu vermeiden, die die Auszahlung
verzögern können. Durch die einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung brauchst Du wahrscheinlich nur 10
Minuten und gehst sicher, dass Dein Wiederholungsantrag vom BAföG-Amt sofort akzeptiert wird.
Der Antragsassistent merkt sich alle wichtigen Angaben. Wenn Du nächstes
Jahr Deinen neuerlichen BAföG-Weiterförderungsantrag stellst, dann ist alles schon mit wenigen Klicks
erledigt.
Wann Du Deinen Folgeantrag beim BAföG-Amt stellen solltest, hängt zunächst einmal vom Bewilligungszeitraum ab: Normalerweise wird Dir BAföG für 12 Monate gewährt. Du musst daher mindestens einmal jährlich einen BAföG-Wiederholungsantrag stellen, damit Du weiterhin gefördert wirst. Der Bewilligungszeitraum ist von der Ausbildungsstelle abhängig. Im Ausland sind die Semester beispielsweise oft kürzer als in Deutschland. Es kann sein, dass Du bei einem Auslandssemester erst einmal nur für 8 oder 10 Monate BAföG erhältst. Dann musst Du Dich rechtzeitig vor Ablauf der 8 oder 10 Monate um den BAföG-Weiterbewilligungsantrag kümmern. Fristen für den BAföG-FolgeantragSchüler-, Studenten- und Meister-BAföGDamit Du nahtlos weiter gefördert wirst, sollte Dein BAföG-Wiederholungsantrag 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Amt eingehen. So ist laut § 50 Abs. 4 BAföG gesetzlich garantiert, dass Du ohne Unterbrechung Geld erhältst - selbst wenn Dein Folgeantrag vom BAföG-Amt verspätet bearbeitet wird! Doch Vorsicht: Das gilt nur, wenn Dein BAföG-Folgeantrag "im Wesentlichen vollständig" ist. Weil Unis und FHs etwas unterschiedliche Semesterzeiten haben, hängt die genaue BAföG-Folgeantrag-Frist von der Ausbildungsstätte ab:
Auslands-BAföGBei einem Auslandssemester solltest Du eine längere Vorlaufzeit einplanen! Dein BAföG-Folgeantrag sollte schon 6 Monate im Voraus beim Amt eingehen. Frist verpasst?Falls Du bei Deinem BAföG-Folgeantrag die Frist verpasst, wartest Du etwas länger auf Dein Geld. Du bekommst wahrscheinlich vorübergehend keine Förderung und musst Dich in dieser Zeit aus eigenen Mitteln versorgen. Die gute Nachricht: Sobald das Amt Deinen BAföG-Weiterförderungsantrag bearbeitet hat, werden Dir die Leistungen rückwirkend ausgezahlt. Das geht aber höchstens bis zu dem Monat, in dem Du den Antrag gestellt hast. Lässt Du Dir mit dem BAföG-Wiederholungsantrag etwa bis November Zeit, dann kannst Du für den Oktober kein Geld mehr bekommen. Übrigens: Wenn Du für Deinen Weiterbewilligungsantrag den BAföG-Online-Assistenten nutzt, vermeidest Du diese Probleme. Du erhältst eine automatische Erinnerung, wenn der nächste BAföG-Folgeantrag fällig wird.
Einen BAföG-Weiterförderungsantrag musst Du immer vollständig einreichen. Einen formlosen Antrag ohne alle nötigen Nachweise kannst Du nur beim Erstantrag einreichen, um Deinen Anspruch zu wahren! Den Weiterförderungsantrag wird das BAföG-Amt dagegen nur akzeptieren, wenn alle Formulare und Nachweise vorhanden sind. Im Wesentlichen brauchst Du für einen BAföG-Folgeantrag dieselben Unterlagen wie beim Erstantrag. Es gibt nur zwei Unterschiede:
Nachfolgend gehen wir die Unterlagen, die Du für den BAföG-Folgeantrag brauchst, noch einmal im Detail durch. Falls Du den Online-Antragsassistenten nutzt um Deinen BAföG-Antrag zu verlängern, stellt dieser ganz automatisch sicher, dass Dein BAföG-Wiederholungsantrag vollständig ist. BAföG-Formblatt 1Das Formblatt 1 dient dazu, Deine persönlichen Daten und die Deiner Eltern bzw. Deines Partners zu erfassen. Außerdem wird hier die Einkommenssituation von Dir und Deinen Angehörigen erfasst. Da sich diese Daten ändern könnten, brauchst Du das Formblatt 1 - inklusive aller Belege - auch bei jedem BAföG-Folgeantrag. Lediglich das Anlageblatt 1 musst Du beim BAföG-Weiterbewilligungsantrag nicht noch einmal ausfüllen. BAföG-Formblatt 2Das Formblatt 2 enthält Informationen zu Deiner Ausbildungsstätte. Normalerweise hast Du damit beim BAföG verlängern nicht viel Arbeit, denn es reicht die Studienbescheinigung, die Dir Deine Uni automatisch zusendet bzw. zum Ausdrucken zur Verfügung stellt. Dieses Dokument legst Du dem Weiterbewilligungsantrag auf BAföG einfach bei. BAföG-Formblatt 3Das Formblatt 3 dient dazu, die Einkommenssituation Deiner Eltern oder Deines Partners zu erfassen. Es ist auch beim BAföG-Wiederholungsantrag ein sehr wichtiger Bestandteil! Denn das Einkommen Deiner Angehörigen entscheidet darüber, ob Dir BAföG zusteht und wenn ja, in welcher Höhe. Wichtig ist, dass die Angaben lückenlos belegt werden. Deine Eltern bzw. Dein Partner sollten dem Folgeantrag für BAföG den Steuerbescheid aus dem vorletzten Jahr, Kopien der Lohnzettel oder Ähnliches beilegen. BAföG-Formblatt 5 (nach dem 4. Semester)Nach dem 4. Semester musst Du beim BAföG-Folgeantrag nachweisen, dass Du ernsthaft und ordentlich studierst. Sonst wird Dein Folgeantrag auf BAföG wahrscheinlich nicht genehmigt. Die nötige Bescheinigung erhältst Du von Deiner Hochschule. Du wartest noch auf Prüfungsergebnisse? Dann kannst Du den Leistungsnachweis innerhalb von 4 Monaten nachreichen, damit Dein Weiterförderungsantrag vom BAföG-Amt akzeptiert wird. BAföG-Formblatt 6 (Auslandssemester)Das Formblatt 6 brauchst Du, wenn mit dem BAföG-Verlängerungsantrag ein Auslandssemester gefördert werden soll. Wichtig: Du solltest Deinen Antrag auf Auslands-BAföG möglichst schon 6 Monate im Voraus einreichen. Wie viel Geld Du bei einem BAföG-Folgeantrag bekommst, hängt von Deinem Einkommen und dem Einkommen Deiner Eltern ab. Falls sich die Einkommenssituation geändert hat, kann es sein, dass Dir mehr oder weniger BAföG zusteht, als bisher. Es kann sogar sein, dass Du bei einem Wiederholungsantrag den BAföG-Anspruch verlierst, falls Du erstmalig über die Einkommensgrenze rutschst. Wenn Dein berechneter BAföG-Satz gegenüber dem Vorjahr höher ist, erhältst Du oft eine rückwirkende Nachzahlung. Denn das BAföG-Amt korrigiert Deinen Anspruch nachträglich nach oben und zahlt Dir für die Monate Geld nach, in denen Du entsprechend zu wenig Förderung bekommen hast. Umgekehrt kann es sein, dass Du Geld zurückzahlen musst, falls Dein errechneter BAföG-Satz plötzlich niedriger ist. Die Berechnung der BAföG-Höhe ist im Detail sehr kompliziert. Wenn Du für Deinen BAföG-Wiederholungsantrag den Online-Assistenten nutzt, sagt Dir das Tool sofort, ob Dir mehr oder weniger Förderung zusteht als bisher. Alternativ kannst Du natürlich auch einfach unseren BAföG-Rechner nutzen, um Deinen Anspruch zu prüfen! BAföG wird frühestens ab dem Monat ausbezahlt, in dem man den Antrag gestellt hat. Man kann BAföG also leider nicht rückwirkend beantragen! Weil das BAföG-Amt zur Bearbeitung bis zu zwei Monate braucht, kann man für diese Zeit aber eine rückwirkende Zahlung bekommen. Ein Beispiel: Karin beginnt ihr Studium Anfang Oktober. Ihren BAföG-Antrag stellt sie im September. Das BAföG-Amt bearbeitet den Antrag im November und zahlt dann rückwirkend das Geld auch für den Monat Oktober aus. Stellt Karin ihren BAföG-Antrag erst im November, dann erhält sie im Januar eine Nachzahlung für November und Dezember. Für den Oktober bekommt sie kein Geld mehr. Bis wann bekommt man BAföG?Normalerweise bekommt man BAföG als Student bis zum Ende der Regelstudiendauer. Beim Schüler-BAföG gibt es hingegen keine Begrenzung der Förderhöchstdauer. Auch das Alter bei Studienbeginn ist entscheidend: Die Altersgrenze liegt im Bachelor-Studium sowie bei schulischen Ausbildungen bei 45 Jahren. Ein Master-Studium muss man mit spätestens 45 Jahren beginnen. Bis wann man BAföG bekommt, hängt aber auch von der persönlichen Situation ab. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. schwere Krankheit, Kindererziehungszeiten) darf man die üblichen Altersgrenzen oder die Regelstudiendauer überschreiten. Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?Wie hoch der BAföG-Höchstsatz ist, hängt von mehreren Faktoren ab: u.a. von Deinem Einkommen, dem Deiner Eltern, Deiner Wohnsituation und der Art des BAföG. Die aktuellen BAföG-Höchstsätze im Jahr 2022 inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sind:
Wie bekommt man den Antrag auf Schüler-BAföG?Den Antrag auf Schüler-BAföG bekommt man entweder in Papierform beim BAföG-Amt oder online. Die Online-Formulare findest Du auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) oder hier auf mystipendium.de. Du kannst für den Antrag auf Schüler-BAföG auch bequem den digitalen Antragsassistenten nutzen! Den Antrag schickst Du an das BAföG-Amt am Wohnort Deiner Eltern oder - falls Deine Eltern getrennt in verschiedenen Landkreisen leben - am Ort der Schule. |