Statistische Daten sind das Informationsinstrument einer modernen Wissensgesellschaft. Sie liefern Informationen über gesellschaftspolitische, wirtschaftliche und politische Entwicklungen, zeigen Zusammenhänge auf und ermöglichen Rückschlüsse auf verschiedene Sachverhalte. Show Mit Hilfe dieser Daten lassen sich Trends ermitteln. Statistische Informationen dienen als Entscheidungsgrundlage, aber auch zur Kontrolle getroffener Entscheidungen.
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Das Bundesamt stellt Ihnen auf diesen Seiten statistische Informationen zu den Themenbereichen Asyl, Migration und Integration zur Verfügung. In Form von Tabellen, Diagrammen und Erläuterungen werden in regelmäßigen Aktualisierungszyklen statistische Informationen angeboten. Dies erfolgt in monatlichen Berichten im Bereich Asyl sowie in quartalsweisen Berichten im Bereich Integrationskurse. Hinzu kommen in beiden Bereichen halbjährlich aktualisierte Flyer sowie im jährlichen Aktualisierungsturnus die statistische Broschüre "Das Bundesamt in Zahlen" mit einer Vorabaktualisierung im Bereich Asyl am Anfang eines Jahres. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Datenproduzent europäischer StatistikenDurch die EU-Verordnung erhielt das Bundesamt im Jahr 2008 den Status eines nationalen Datenlieferanten für die Europäische Kommission (Eurostat). Die Verordnung schuf erweiterte statistische Berichtspflichten für das Bundesamt in den Feldern Asyl (Artikel 4) und des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen (Artikel 6). Auf diese Weise soll die Erfassung statistischer Informationen über wanderungsspezifische Themen insgesamt verbessert und vor allem die internationale Vergleichbarkeit der Statistiken hergestellt werden.
Immer mehr Menschen werden weltweit vertrieben und fliehen vor Gewalt, staatlicher Verfolgung, Kriegen oder Diskriminierung. Weitere Fluchtursachen sind Armut, Hunger oder Naturkatastrophen. Nach Angaben der internationalen Organisation für den Flüchtlingsschutz UNHCR waren im Mai 2022 weltweit über 100 Millionen Menschen auf der Flucht. In Deutschland lebten Ende 2020 rund 1,86 Millionen Schutzsuchende. Dazu zählen laut Statistischem Bundesamt alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Wie soll Deutschland mit Vertriebenen, Geflüchteten und Schutzsuchenden umgehen? Welche Entscheidungen hat die Politik getroffen? Und was bedeuten die Begriffe „Flüchtling“ und „Asylbewerber“ eigentlich konkret? Dieses Dossier gibt einen Überblick über das Thema Flucht und Vertreibung. Nach oben Ankunft von einem Bus mit Flüchtlingen an der Grenze zu Österreich, 2015. Foto: picture alliance/imageBROKER/Florian Bachmeier.Ausländerinnen und Ausländer, die aus humanitären Gründen in Deutschland sind, kurz gesagt alle geflüchteten Menschen, sind Schutzsuchende. Die Begriffe Flüchtling, Asylbewerber oder Asylberechtigter beschreiben im Ausländer- und Asylrecht nur bestimmte Gruppen der Schutzsuchenden. Es gibt:
Asylrecht Asyl bedeutet ganz allgemein Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Wer Asyl gewährt, nimmt jemanden auf, der Schutz sucht. Menschen, die vor politischer Verfolgung flüchten, können in anderen Ländern um Asyl bitten. Asyl ist ein Menschenrecht, es steht in Artikel 14 der UN-Menschenrechtscharta:
Dieses Recht auf Schutz vor Verfolgung gewähren viele demokratische Staaten durch ihre Verfassung. Das Asylrecht steht auch im deutschen Grundgesetz. Es schützt das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und andere grundlegende Menschenrechte von Personen, die aus dem Ausland kommen und politisch verfolgt werden: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, Art 16a Abs. 1, Grundgesetz. Politische Verfolgung nennt man die Ausgrenzung eines Menschen wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugungen oder anderer unveränderlicher Merkmale, zum Beispiel seiner ethnischen Zugehörigkeit.
Menschen, die sich auf das Asylrecht berufen, müssen in einem Verfahren beweisen, dass sie die Bedingungen zur Anerkennung als Asylberechtigte erfüllen. Dieses Verfahren kann Monate dauern. Personen, über deren Asylantrag in Deutschland entschieden wurde,
Gründe für eine Asylberechtigung sind zum Beispiel Bürgerkrieg, Diskriminierung, Krieg oder staatliche Verfolgung. Im Asylverfahren abgelehnt werden Menschen, die aus Armut oder aufgrund von Naturkatastrophen aus ihrem Heimatland vertrieben werden. Schutzberechtigte und Asylbewerber/-innen Schutzberechtigte sowie Bleibeberechtigte sind laut BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Personen
Asylbewerber/-innen oder Asylsuchende sind laut BAMF Personen, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen und noch nicht als Asylantragstellende beim Bundesamt erfasst sind. Der Begriff „Asylant“ ist nicht mehr üblich. Weitere Informationen: Eine Asylberechtigung bekommen Menschen, die politisch verfolgt werden oder denen eine Menschenrechtsverletzung droht, wenn sie zurückkehren. Sie bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, dürfen hier arbeiten und ihre Familie nachholen. Zum Gesetz Der Flüchtlingsschutz ist umfangreicher als die Asylberechtigung. Er greift, wenn ein Mensch nicht durch den Staat verfolgt wird, sondern zum Beispiel durch andere Menschen oder kriegerische Gruppen („nichtstaatliche Akteure“). Menschen mit Flüchtlingsschutz dürfen drei Jahre in Deutschland bleiben, ihre Familie nachholen und arbeiten. Weitere Infos Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn ein Mensch keinen Flüchtlingsschutz anerkannt bekommt, der Person aber im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Sie ist dann schutzberechtigt. Personen mit subsidiärem Schutz bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, bei Verlängerung jeweils zwei weitere Jahre. Sie dürfen in Deutschland arbeiten, aber ihre Familie nicht zu sich holen. Zum Gesetz Das Abschiebungsverbot ist die letzte Prüfung. Manche Schutzsuchenden sind weder asylberechtigt noch fallen sie unter den Flüchtlingsschutz oder sind subsidiär schutzberechtigt. Trotzdem dürfen sie vorerst in Deutschland bleiben und werden nicht abgeschoben – zum Beispiel, wenn sie krank sind. Wenn ein Abschiebungsverbot festgestellt wird, darf die Person ein Jahr bleiben; eine Verlängerung ist möglich. zum Gesetz Nach oben Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge bei Schwerin, 2015. Quelle: picture alliance / dpa / Jens Büttner.Der Begriff Flüchtling hat verschiedene Bedeutungen:
Je nach Kontext verwendet man das Wort Flüchtling unterschiedlich. Insbesondere bei Statistiken sollte man darauf achten, wie der Begriff definiert ist. Das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR (UN Refugee Agency) zählt bei ihren Statistiken alle Menschen zu Flüchtlingen,
Englischer Originaltext: Refugees include individuals recognised under the 1951 Convention relating to the Status of Refugees; its 1967 Protocol; the 1969 OAU Convention Governing the Specific Aspects of Refugee Problems in Africa; those recognised in accordance with the UNHCR Statute; individuals granted complementary forms of protection; or those enjoying temporary protection. Since 2007, the refugee population also includes people in a refugee-like situation. Quellen: UNHCR UNHCR: Global Trends 2019 Verlassen Menschen ihre Heimat, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern, gelten sie als Wirtschaftsflüchtlinge. Deshalb wird immer stärker zwischen Kriegsflüchtlingen (vor allem aus Syrien, dem Irak und Afghanistan) und Armuts- oder Wirtschaftsflüchtlingen (vor allem aus den Staaten des Westbalkans, also Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Albanien und Mazedonien) unterschieden. Während Bürgerkriegsflüchtlinge zurzeit mit einer Anerkennung in Deutschland rechnen können, sollen Armutsflüchtlinge möglichst schnell wieder zur Ausreise veranlasst werden. Befürworter der Abschiebungen argumentieren, dass Deutschland seine Kapazitäten für die Aufnahme wirklich schutzbedürftiger Menschen brauche. Kritiker halten dagegen, dass bestimmte Gruppen auf dem Balkan, beispielsweise Roma und Sinti, diskriminiert würden und deshalb ebenfalls auf Schutz angewiesen seien. Nach oben Wer aus einem Land kommt, in dem stabile rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen, hat in Deutschland in der Regel kein Recht auf Asyl oder eine Anerkennung als Flüchtling. Nur in einzelnen Fällen erkennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an, dass jemand in seiner Heimat politischer Verfolgung ausgesetzt ist. In Deutschland gelten derzeit folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten:
Quelle: bamf.de Auch Asylbewerber, die aus einem unsicherer Herkunftsland wie Syrien, Afghanistan oder Somalia kommen, haben nicht unbedingt ein Recht auf Aufnahme in Deutschland. Auf europäischer Ebene wurde bereits in den 90er Jahren festgelegt, dass das Asylverfahren in dem EU-Land durchgeführt werden muss, das die Flüchtlinge zuerst betreten haben (Dublin-Verfahren). Deutschland wendet das Dublin-Verfahren aktuell für alle Herkunftsländer und alle Mitgliedstaaten (außer Griechenland) an. Das gilt auch für syrische Staatangehörige. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft in jedem Einzelfall, ob Deutschland zuständig ist und ob der Asylbewerber in den anderen EU-Mitgliedstaat zurückgeschickt werden kann. Streng genommen müsste Deutschland die meisten Flüchtlinge in die Länder zurückschicken, über die sie die Deutschland erreicht haben. Nach Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO kann allerdings jeder Staat beschließen, die Zuständigkeit freiwillig zu übernehmen, auch wenn eigentlich ein anderer Staat zuständig wäre. Dies ist das sogenannte Selbsteintrittsrecht. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme von zehntausenden Syrern in Deutschland war die Dublin-Verordnung und damit ein EU-Gesetz. Weitere Infos: bundesregierung.de unhcr.org Nach oben Nach oben Im deutschen Ausländerzentralregister (AZR) sind zwischen Ende Februar und Ende Mai 2022 rund 802.500 Personen aus der Ukraine registriert worden. Da es jedoch keine festen Grenzkontrollen gibt, dürfte die Zahl deutlich höher liegen. Allerdings gehen auch viele Ukrainerinnen und Ukrainer derzeit wieder zurück in ihre Heimat (Quelle). Der russische Präsident Putin hat im Februar 2022 einen Angriffskrieg auf die Ukraine gestartet, was zu einem sprunghaften Anstieg der Flüchtlingszahlen weltweit geführt hat. 6,9 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer haben zwischenzeitlich das Land verlassen, 4,7 Millionen Schutzsuchende aus der Ukraine sind in europäischen Ländern registriert worden, 7,1 Millionen Menschen suchen als Binnenvertriebene innerhalb des Landes Schutz vor dem Krieg (Stand: Juni 2022). Der Großteil von ihnen sind Frauen und Kinder (Quelle: UNO Flüchtlingshilfe). Der russische Präsident Wladimir Putin hat am 24. Februar 2022 einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine gestartet. News, Chronik, Hintergründe und Analysen finden Sie in unserem Dossier. Nach oben Rund 1,86 Millionen Schutzsuchende waren Ende 2020 im Ausländerzentralregister (AZR) in Deutschland registriert. Dazu zählen laut Statistischem Bundesamt alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Die Zahl der vor Krieg und Verfolgung Schutz suchender Menschen ist erneut gestiegen, allerdings schwächt sich der Zuwachs insgesamt ab. 2015 hatte der Zuzug Schutzsuchender Deutschland unvorbereitet getroffen. Elahe Saji, Schneiderin und Asylbewerberin aus dem Iran. Quelle: UNHCR / Gordon WeltersEin Beispiel für eine Schutzsuchende ist Elahe Saji, 44-jährige Schneiderin und Asylbewerberin aus dem Iran. Sie arbeitet in der Mimycri-Werkstatt in Berlin. Das gemeinnützige Start-up recycelt Materialien von Flüchtlingsbooten, um daraus Modeaccessoires zu machen und beschäftigt dafür Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Sie möchte das Bewusstsein für die Todesfälle von Flüchtlingen auf See schärfen. 2021 starben knapp 1.600 Menschen bei der Überquerung des Mittelmeers, so die UNO Flüchtlingshilfe. 1.856.785 Schutzsuchende lebten Ende 2020 in Deutschland.
Quellen: Destatis & Ausländerzentralregister (AZR). Destatis: Schutzsuchende nach Länder. Nach oben Die 1,86 Millionen Schutzsuchenden sind im Bundesgebiet nicht gleichmäßig verteilt. In den westlichen Bundesländern ist der Anteil der Geflüchteten an der Bevölkerung höher als in den östlichen. Was bedeutet das? Der Anteil drückt aus, wie viele Schutzsuchende sich unter 100 Menschen befinden. Ein hoher Anteil sagt aus, dass viele Geflüchtete dort mit der einheimischen Bevölkerung zusammenleben. Während sie in Ostdeutschland zum Großteil ein bis 1,5 Prozent der dort lebenden Bevölkerung ausmachen, stellen sie in den meisten westlichen Bundesländern zwei bis drei Prozent der Bevölkerung. In den Regionen um Hannover, Köln, Duisburg und Dortmund sind es über drei Prozent der Bevölkerung. zur Karte Die Asylbegehrenden werden unter Anwendung des sogenannten Königsteiner Schlüssels auf die Bundesländer verteilt. Dieser setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen. Dem Königsteiner Schlüssel für das jeweilige Haushaltsjahr liegen das Steueraufkommen und die Bevölkerungszahl des jeweiligen Vorvorjahres zugrunde.
Nach oben Seit 2015 hat sich die Zahl in Deutschland geborener Schutzsuchender deutlich erhöht und hat sich im Vergleich zu den fünf Jahren vor 2015 mehr als versechsfacht. Das hat das Statistische Bundesamt aus dem Ausländerzentralregister errechnet. Von 2015 bis 2019 kamen jährlich im Durchschnitt 27.200 Kinder in Deutschland als Schutzsuchende zur Welt. Der sprunghafte Anstieg an neugeborenen Schutzsuchenden hängt laut Bundesamt direkt mit der erhöhten Zuwanderung von zumeist jungen Schutzsuchenden zwischen 2014 und 2016 zusammen, teilt das Bundesamt weiter mit. Insgesamt wurden von Anfang 2010 bis Ende 2019 rund 158.000 neugeborene Schutzsuchende registriert. Sie hatten zumeist die syrische (33 %), irakische (11 %), afghanische (10 %) oder nigerianische (6 %) Staatsangehörigkeit. Nach oben Symbolfoto Asylantrag via Canva.Insgesamt 190.816 Menschen haben 2021 in Deutschland Asyl beantragt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 56,2 Prozent, so die Asylzahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Asylerstanträge (2015-2021)
Wie viele dürfen bleiben? Im Jahr 2021 gab es ingesamt 149.954 Entscheidungen über Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), davon
Zwischen Januar und Mai 2022 gab es ingesamt 89.422 Entscheidungen über Asylanträge (Quelle) Bei formellen Entscheidungen ist meist aus fest definierten Gründen bereits klar, dass die Person nicht bleiben kann oder nicht schutzbedürftig ist. Es sind Entscheidungen, bei denen eine Person ihr Asylvorbringen nicht machen darf oder dieses nicht geprüft wird, da die Bundesrepublik nicht zuständig ist (Dublinverfahren – ein anderer EU-Mitgliedstaat ist zuständig). Das ist auch der Fall, wenn Asylanträge zurückgezogen werden oder ein Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens abgelehnt wird. Nach oben Wessen Antrag auf Asyl in Deutschland nicht anerkannt worden ist, muss Deutschland binnen 30 Tagen verlassen. Wird der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, beträgt die Ausreisefrist nur eine Woche. Verlassen sie Deutschland nicht freiwillig, werden sie abgeschoben – das ist die Rechtslage. Allerdings bleiben viele Menschen trotz negativem Asylbescheid in Deutschland und erhalten eine sogenannte Duldung. Eine freiwillige Rückkehr ist jederzeit möglich. Geduldete in DeutschlandDuldung heißt, dass Ausreisepflichtige vorübergehend in Deutschland bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können. Ihre Abschiebung wird zwar pausiert, grundsätzlich müssen sie Deutschland aber verlassen. Die Dauer der Duldung wird von der zuständigen Ausländerbehörde festgelegt. Wie viele Geduldete leben hier? Ende 2021 lebten in Deutschland 241.255 Geduldete in Deutschland (2020: 162.900 ). Eine Aufenthaltsgestattung ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung hatten 450.545 Personen (Quelle)
Seit 2015 können „Langzeitgeduldete“ ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten,
Abschiebung und freiwillige Ausreise2021 wurden fast 12.000 Menschen abgeschoben, davon wurden 2.656 Personen im Zuge der Dublin-III-Verordnung in andere europäische Länder überstellt. Die Zahl der Abschiebungen ist im Vergleich zum Vorjahr um circa 11 Prozent gestiegen (2020: 10.800 Abschiebungen). Rund 6.800 Menschen haben das Land 2021 mithilfe der Förderprogramme REAG/GARP (REAG – Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany, GARP – Government Assisted Repatriation Programme) freiwillig verlassen. Auch darüber hinaus bieten die Behörden diverse Rückkehrprogramme an. 2020 gab es rund 13.400 „Ausreiseentscheidungen“ und etwa 24.500 Ausreisen von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Die Zahl der abgelehnten Asylsuchenden, die freiwillig Deutschland verlassen, ist damit inzwischen höher als die Zahl derjenigen, die durch eine Ablehnung „ausreisepflichtig“ werden Wie viele Menschen werden an den Grenzen abgewiesen? 2021 kam es zu 13.183 Zurückweisungen und 3.092 Zurückschiebungen. Eine Zurückweisung ist, wenn Ausländerinnen und Ausländer an der Überquerung der Grenze durch Grenzbehörden gehindert werden. Eine Zurückschiebung geschieht, wenn Ausländer:innen bereits unerlaubt die Grenze überschritten haben. 2020 waren es 19.690 Zurückweisungen und 2.883 Zurückschiebungen. Quelle: mediendienst-integration.de Nach oben Wie stark ist Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern durch Geflüchtete belastet? Dazu kann man unterschiedliche Zahlen heranziehen. Welche Länder nehmen am meisten Flüchtlinge auf? In absoluten Zahlen gehört Deutschland zu den Ländern, in denen 2021 laut UNHCR die meisten Flüchtlinge lebten. Deutschland nimmt im weltweiten Vergleich daher viele Vertriebene und Geflüchtete auf. Nach wie vor lebten Ende 2021 die meisten Geflüchteten (72 Prozent) aber in den direkten Nachbarstaaten ihrer Heimatländer.
Welche Länder nehmen im Verhältnis zur Bevölkerung am meisten Flüchtlinge auf? Die absoluten Zahlen sind jedoch nicht allein ausschlaggebend, wenn man herausfinden möchte, wie stark ein Land durch die Aufnahme Schutzsuchender belastet ist. Denn Deutschland ist wirtschaftlich stark und hier leben bereits viele Menschen. Deutschland kann einfacher Menschen aufnehmen als zum Beispiel der Libanon. Dort leben zwar weniger Flüchtlinge als in Deutschland, aber im Libanon leben grundsätzlich viel weniger Menschen. Auf 1000 Libanesen kommen viel mehr Flüchtlinge als auf 1000 Deutsche. Um die Länder besser zu vergleichen, muss man daher die Aufnahmezahlen ins Verhältnis zu ihrer Bevölkerung setzen. Libanon hat 2021 die meisten Flüchtlinge je Einwohner aufgenommen, nämlich einen Flüchtling je acht Libanesen, gefolgt von Jordanien (1:14) und der Türkei (1:23). Im Vergleich zur Einwohnerschaft beherbergt der Inselstaat Aruba die größte Zahl geflohener Venezolaner:innen, nämlich 1:6, gefolgt von Curaçao mit 1:10 (Quelle). Ist Deutschland besonders stark belastet? Deutschland hat zwar viele Vertriebene aufgenommen, aber Länder wie der Libanon sind stärker belastet, da auf jeden Einwohner und jede Einwohnerin im Verhältnis mehr Flüchtlinge kommen. Wie viele Schutzsuchende jedes Bundesland aufnimmt, bestimmt der sogenannte Königsteiner Schlüssel. Er berücksichtigt zu zwei Dritteln das Steueraufkommen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl der Länder. Der Königsteiner Schlüssel wird jedes Jahr neu berechnet. Für 2020 besagt die Berechnung, dass Baden-Württemberg 13 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen muss. Das Land steht damit auf Platz 3 hinter Nordrhein-Westfalen (21,1 %) und Bayern (15,6 %). Nach oben Bekommen Geflüchtete mehr Geld als deutsche Arbeitslose? Nein, maximal gleich viel. Die Details hängen jedoch vom Status der schutzsuchenden Person ab.
Geld oder Gegenstand? Asylbewerber:innen, also Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bekommen die Dinge, die sie brauchen, entweder
Außerdem unterscheidet das Gesetz zwischen dem notwendigen Bedarf, zu dem Kleidung, Ernährung oder eine Unterkunft gehören, sowie dem notwendigen persönlichen Bedarf.
So viel Geld steht einer Person zu, deren Asylantrag geprüft wird (Stand: Januar 2020, Sozialministerium).
Das Asylbewerberleistungsrecht ist seit 2019 stärker an der Struktur der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende orientiert. Grob gesagt steht Erwachsenen nach der Reform 2019 nun weniger, Kindern etwas mehr Leistungen zu. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2012, dass die Leistungen für Asylsuchende regelmäßig an die Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes angepasst werden müssen. Der Versuch einer grundlegenden Neuregelung scheiterte 2016 im Bundesrat. Die damals geplante Kürzung der Leistungen für Flüchtlinge bekam keine Mehrheit. Den neuen Änderungen an der Höhe der Leistung stimmte der Bundesrat im Juni 2019. (Bundesregierung.de) Nach oben Wie lange bekommen Asylbewerber diese Leistungen? 15 Monate. Wer 15 Monate in Deutschland war, bekommt Leistungen in Höhe der Sozialhilfe. Asylbewerber werden dann den Menschen gleichgestellt, die schon länger in Deutschland leben und Anspruch auf Sozialhilfe haben. Die Leistungen entsprechen dann denen der Bezieher des Arbeitslosengeldes II (Hartz-IV) oder denen der Rentner, die eine Grundsicherung beziehen. Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert, muss nach 15 Monaten statt Sozialhilfe dann BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Dies stand vielen Flüchtlingen bis zur Reform 2019 nicht offen und führte zu Ausbildungs- und Studienabbrüchen. Sollten Geflüchtete nicht weniger bekommen?
Wie viele Asylbewerber:innen bekommen Leistungen?
Immer weniger Personen bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlt. Nach dem Höchststand im Jahr 2015 sind die Zahlen immer weiter zurückgegangen. (Quelle: destatis) Seit dem 1. November 2015 können die einzelnen Bundesländer beschließen, eine Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen – die Vereinbarung ist Teil des Asylpakets. Damit sollen Flüchtlinge zum Arzt gehen können, die Kosten werden zunächst von den Krankenkassen und dann von den Kommunen übernommen. Voraussichtlich werden aber nicht alle Behandlungen durch die Gesundheitskarte abgedeckt – beispielsweise keine aufwändigen zahnärztlichen Behandlungen. Bis zum 1. November 2015 wurden Arztbesuche Asylbewerbern in den meisten Bundesländern laut Asylbewerberleistungsgesetz nur dann erstattet, wenn diese „zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ nötig sind. Damit sollte verhindert werden, dass Asylbewerber für teure medizinische Behandlungen nach Deutschland kommen. Viele kritisierten das bestehende System jedoch, weil über die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung häufig medizinische Laien entschieden und teilweise auch gefährliche Notfälle nicht erkannt wurden. In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie in Bonn haben die Behörden die medizinische Betreuung von Flüchtlingen Krankenkassen übertragen. Asylbewerber/-innen können dort mit einer Gesundheitskarte zum Arzt gehen. Die Ausweitung dieser Regelung ist umstritten. Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und Politiker der Grünen haben sich dafür ausgesprochen - auch der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Politiker der CSU argumentieren dagegen. Nach oben Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber 4,2 Milliarden: So viel gab Deutschland 2020 für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus, denen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustanden. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 4,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit setzte sich der Rückgang der Ausgaben für Asylbewerberleistungen fort.
2015, 2016: Spätere Buchung der Ausgaben, Statistik für 2015 ist untererfasst, für 2016 übererfasst. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 Wer zahlt was? In Deutschland sind an der Betreuung der Flüchtlinge sowohl der Bund als auch die Länder und die Kommunen beteiligt. Das Grundgesetz weist die grundsätzliche Zuständigkeit und daran anknüpfend die Finanzierungsverantwortung für die Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern den Ländern zu.
Bundesländer und Kommunen wünschten sich insgesamt mehr Hilfe vom Bund aus Berlin. Im Jahr 2015 kamen 890.000 Menschen nach Deutschland. Nach Schätzungen verschiedener Behörden hatte das Kosten von etwa zehn Milliarden Euro verursacht. Für 2016 und 2017 wurden Kosten bis zu 50 Milliarden Euro veranschlagt. Darin enthalten sind die Ausgaben für Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, Taschengeld sowie die Einstellung neuer Deutschlehrer in den zusätzlichen Schulklassen. Zum Vergleich: Die jährlichen Kosten für das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) lagen 2014 bei etwa 34 Milliarden Euro (Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe 2015), der jährliche Zuschuss des Bundes zur Rentenversicherung bei mehr als 84 Milliarden Euro. Am 6. September 2015 hatte sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, die Ausgaben des Bundes um drei Milliarden Euro zu erhöhen sowie Ländern und Kommunen weitere drei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Steuererhöhungen zur Finanzierung der Flüchtlingshilfe hatte Angela Merkel (CDU) ausgeschlossen. Die Bundesregierung hat 2016 nach eigenen Angaben zur Bewältigung der Flüchtlingskrise rund 21,7 Milliarden Euro ausgegeben. Nach dem im Januar 2017 veröffentlichten Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums waren für 2017 weitere 21,3 Milliarden Euro dafür im Bundeshaushalt eingeplant. Alleine zur Bekämpfung von Fluchtursachen gab der Bund im vergangenen Jahr rund 7,1 Milliarden Euro aus: Unter anderem verdreifachte Deutschland dabei mit 1,4 Milliarden Euro seine Mittel für humanitäre Hilfe in Krisenregionen. Insgesamt erhielten Bundesländer und Kommunen 2016 5,5 Mrd. Euro vom Bund zur Entlastung von Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Über die tatsächlichen Kosten in den Bundesländern und Kommunen für die Integration gibt es keine belastbaren Zahlen. Wie hoch die Flüchtlingsausgaben der Länder sind, darüber liegen nur Schätzungen vor. Die Finanzminister der Länder rechnen für die Versorgung und Integration Asylsuchender mit zusätzlichen Kosten in Höhe von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich. Nach oben Die Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt komme gut voran, so die Bundesagentur für Arbeit. Jede vierte Person mit einer Staatsangehörigkeit der acht wichtigsten Asylherkunftsländer hatte 2019 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. 2016 war es noch etwa jeder Zehnte gewesen. Mit zunehmender Aufenthaltszeit kommen Geflüchtete auf dem Arbeitsmarkt an, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt. Zwischen 2013 und 2018 stieg die Zahl der Menschen mit Fluchthintergrund um 1,2 Millionen – fast jeder zweite von ihnen (49 Prozent) war fünf Jahre nach dem Zuzug erwerbstätig. Doch der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für viele noch immer nicht leicht. Unsichere Bleibeperspektiven und mangelnde Deutschkenntnisse erschweren vielerorts die Integration in Arbeit. Wann dürfen Flüchtlinge arbeiten?Grundsätzlich dürfen Asylbewerber/-innen (Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge beantragt haben, deren Verfahren also noch läuft) und Geduldete (Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können) arbeiten. Einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben:
Kein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht:
Arbeitserlaubnis:
Quelle: www.bmas.de Auf dem Portal der Bundesregierung www.anerkennung-in-deutschland.de findet man einen Wegweiser zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in neun Sprachen. Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bietet die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen unter www.anabin.kmk.org. Informationen zur Beratung über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vor Ort gibt es beim Fördergramm „Integration durch Qualifizierung“ unter www.netzwerk-iq.de. Einen Leitfaden zur Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge bietet die Broschüre des Bundesarbeitsministeriums. Nach oben Wie steht die Bevölkerung zu Flüchtlingen? Was denken Menschen in Deutschland über Migration? Gehört der Islam zu Deutschland? Hat die Flüchtlingsfrage Deutschland gespaltet? Zahlreiche Studien und Umfragen haben gezeigt, dass es viele unterschiedliche Einstellungen in der Bevölkerung Deutschlands gibt. Seit der Flüchtlingskrise von 2015 galt die Flüchtlingspolitik als besonders polarisierendes Thema. Mit den sinkenden Flüchtlingszahlen hat sich die Lage etwas entspannt, doch die Frage nach dem Umgang mit Flüchtenden, dem Umgang mit der Abschottung Europas und der Seenotrettung im Mittelmeer ist nach wie vor in der Diskussion. Die Bevölkerung ist sehr gespalten, was ihre Sicht auf die deutsche Gesellschaft angeht. Sie wurde aber nicht in zwei unversöhnliche Gruppen von vehementen Befürwortern und Gegnern in der Flüchtlingsfrage gespalten, darauf macht etwa eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung von 2019 aufmerksam. Demnach positioniert sich die Hälfte der Befragten in einer Mitte: Sie ist offen für Einwanderung, sieht aber auch die Herausforderungen. Die Umfrageergebnisse der Studie Einstellungen Gegenüber Nationaler Identität, Einwanderung und Flüchtlingen in Deutschland von 2017 legen nahe, dass die Mehrheit der Deutschen keine eindimensionale Meinung hinsichtlich der ankommenden Flüchtlinge hat. Eine Mehrheit der Befragten (69 Prozent) glaubt prinzipiell, dass Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland Schutz finden sollen. Gleichzeitig meint jedoch die Mehrheit auch, dass der Zuzug von Flüchtlingen begrenzt werden muss. In einer repräsentativen Studie der Bertelsmann-Stiftung von 2019 stimmte eine knappe Mehrheit (52 Prozent) der Befragten der Aussage zu, es gebe zu viel Einwanderung in Deutschland, 43 Prozent der Befragten lehnten diese Aussage ab. Das Integrationsklima in Deutschland wird insgesamt positiv eingeschätzt. Das zeigt die Befragung Integrationsbarometer 2020 des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Seit der ersten Erhebung 2015 wird das Integrationsklima weitestgehend stabil positiv wahrgenommen. Gehört der Islam zu Deutschland? Mehr zu der Frage im Dossier Anwerbeabkommen Türkei. Weitere Quelle: mediendienst-integration.de Nach oben Ankunft von Flüchtlingen in Berlin-Schönefeld. Foto: Kay Nietfeld. picture alliance / dpa.Die Bundesregierung hat einen „Nationalen Aktionsplan Integration“ (NAP-I) entwickelt. Der Plan orientiert sich an fünf Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens, angefangen bei der „Vor-Integration“ im Herkunftsland bis zum Zusammenhalt in Deutschland (Fünf Phasen: Vor der Zuwanderung, Erstintegration, Eingliederung, Zusammenwachsen, Zusammenhalt). Pro Phase werden unter Federführung der zuständigen Bundesministerien bis zu 24 Kernvorhaben gefasst. Insgesamt entwickeln die Beteiligten somit rund 120 konkrete Maßnahmen für eine gute Integration. Die Ergebnisse des NAP-I-Prozesses wurden bzw. werden auf den Integrationsgipfeln der Bundeskanzlerin 2020 und 2021 präsentiert. Phase 1: Potenzielle Einwandererinnen und Einwanderer sollen bereits in ihrem Heimatland auf das Leben in Deutschland vorbereitet werden. Mit den Maßnahmen sollen schon vor der Einwanderung Weichen für eine gelingende Integration gestellt werden. Konkret finanziert das Bundesentwicklungsministerium in zehn Partnerländern, darunter Afghanistan, Albanien und Marokko, Beratungszentren, die über Chancen und Voraussetzungen der Zuwanderung nach Deutschland informieren. Es geht um den Spracherwerb und Bildunugsangebote sowie das Vermitteln realistischer Erwartungen an Deutschland. Trotz scharfer Kritik hat der Bundestag am 7. Juni und der Bundesrat am 28. Juni 2019 dem Migrationspaket der Bundesregierung zugestimmt. Manche der darin enthaltenen Gesetze verschärfen das Asyl- und Aufenthaltsrecht, gleichzeitig wird die Einwanderung von Fachkräften erleichtert. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes Die Kosten für Strom und Instandhaltung ihrer Wohnunterkünfte werden Flüchtlingen zukünftig als Sachleistung gewährt. Gekürzt werden die Leistungen für Menschen in Sammelunterkünften. Der Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten und zu Integrations- und Sprachkursen wird aber erleichtert. Viele Verbesserungen gelten allerdings nur für Flüchtlinge, die vor dem 1. August 2019 nach Deutschland eingereist sind. Was sich geändert hat, steht hier im Detail. Fachkräfteeinwanderungsgesetz Eine Neuregelung, die dem Fachkräftemangel entgegen wirken soll, ermöglicht es allen qualifizierten Fachkräften aus einem Nicht-EU-Land zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. Dazu entfällt die Beschränkung auf Engpassberufe. Die bisherige Vorrangprüfung, die Bundesbürger und EU-Ausländer bevorzugt, wird abgeschafft, kann aber wieder eingeführt werden. Sofern sie ausreichend Deutsch sprechen, dürfen Fachkräfte mit akademischer Ausbildung zur Arbeitssuche für ein halbes Jahr nach Deutschland kommen. Dabei haben sie allerdings keinen Anspruch auf Sozialleistungen.Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes Mit diesem Gesetz wird die Wohnsitzregelung entfristet, die 2016 mit dem Integrationsgesetz eingeführt wurde. Demnach kann anerkannten Flüchtlingen weiterhin der Wohnsitz vorgeschrieben werden. Dadurch soll die Bildung von Ghettos verhindert werden.Im Juli 2019 berief das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Mitglieder der Fachkommission zu Fluchtursachen. Ziel der Fachkommission sei es, Empfehlungen zur Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration zu erarbeiten, gab der Bundestag bekannt. Neben Vorschlägen für eine Minderung der Fluchtursachen solle sie bis Ende 2020 der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag einen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vorlegen. (Quelle) Nach oben Der Streit um die Obergrenze Auch 2018 dominierte der Streit über eine Obergrenze und den Familiennachzug die Koalitionsverhandlungen zu Beginn des Jahres. Union und SPD hatten sich nach langem Streit darauf geeinigt, dass die Zahl der jährlich nach Deutschland kommenden Flüchtlinge die Spanne von 180.000 bis 220.000 Menschen künftig nicht übersteigen solle. Niemand soll weiterhin an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden. „Das Grundrecht auf Asyl wird nicht angetastet.“ Neu in Deutschland ankommende Asylbewerber/-innen sollen nach dem Willen der Union künftig in speziellen Zentren für Ankunft, Entscheidung, Rückführung (Ankerzentren) bleiben, bis über ihre Verfahren entschieden ist. Falls Asylanträge abgelehnt werden, sollten die Betroffenen aus diesen Einrichtungen abgeschoben werden. Bislang gibt es die Ankerzentren für Migranten bislang nur in drei Bundesländern, davon sieben in Bayern. Zudem vereinbarten die Koalition, dass es ein Zuwanderungsgesetz für Fachkräfte geben soll. Diese Einwanderung müsse sich „am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientieren“. Verschärfung des Asylrechts 2017 Eine umstrittene Verschärfung des Asylrechts beschließt der Bundestag am 19. Mai 2017. Abgelehnte Asylbewerber dürfen künftig schneller und konsequenter aus Deutschland abgeschoben werden. Aufenthaltsrecht Abschiebungen Auswertung von Handydaten Asylpaket II Das lange umstrittene Asylpaket II war am 17. März 2016 in Kraft getreten. Zentraler Punkt war die Errichtung von bundesweit fünf Registrierzentren, um dort Asylverfahren für Flüchtlinge mit geringen Chancen auf Anerkennung zu beschleunigen. Zudem sollen Abschiebungen straffällig gewordener Ausländer erleichtert werden. Beschleunigte Verfahren Das Asylpaket II bestimmt Gruppen von Asylbewerbern, bei denen das beschleunigte Verfahren durchgeführt werden kann: Dazu gehören Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie Folgeantragsteller sowie Asylbewerber, die beim Asylverfahren nicht mitwirken. Das wird beispielsweise angenommen, wenn sie über ihre Identität täuschen. Asylverfahren sollen innerhalb einer Woche durchgeführt werden. Falls Flüchtlinge gegen eine Ablehnung ihres Asylantrages Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Für die Dauer des beschleunigten Verfahrens muss der Asylbewerber in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung wohnen. Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz Seit dem 1. August 2018 können Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ihre Angehörigen in sehr geringem Umfang wieder nach Deutschland holen. Es sollen pro Monat 1.000 Angehörige aufgenommen werden. Der Familiennachzug war für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre bis August 2018 ausgesetzt. Subsidiär Schutzbedürftige sind jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen.Leistungen werden gekürzt Die monatlichen Geldbeträge für den persönlichen Bedarf nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden gesenkt. Für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten bedeutet dies eine Absenkung der monatlichen Leistung um zehn Euro.Abbau von Abschiebungshindernissen Es werden nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, berücksichtigt. Die Erkrankung muss künftig durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden.Ersatzdokumente beschaffen Häufig kann eine Person nicht abgeschoben werden, weil sie keine Papiere hat. Für die Passersatzbeschaffung wird eine neue Organisation geschaffen. Ausbildung Asylbewerber, die eine Ausbildung machen, bekommen einen vorerst gesicherten Aufenthaltsstatus. Er garantiert, dass sie die Ausbildung abschließen und danach zwei Jahre arbeiten können. Weitere sichere Herkunftsstaaten Nach den Westbalkanstaaten sollen auch Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Die Asylverfahren für Personen aus diesen Ländern würden dadurch beschleunigt. Da Abschiebung Ländersache ist wurde diese Frage aus dem Asylpaket II ausgeklammert. Der Bundestag hat am 13. Mai 2016 mit großer Mehrheit für einen entsprechenden Gesetzentwurf gestimmt. In seiner Sitzung am 10. März 2017 lehnte der Bundesrat den Gesetzentwurf ab. Aufnahme-Einrichtungen Die Koalitionsparteien in Berlin haben sich am 5. November 2015 darauf geeinigt, fünf sogenannte „Aufnahme-Einrichtungen“ zu errichten. Dort sollen Asylbewerber/-innen aus sicheren Herkunftsstaaten untergebracht werden (d. h. in erster Linie aus den Ländern Bosnien-Herzegowina, Serbien, Kosovo, Montenegro, Albanien, Mazedonien sowie Ghana). Innerhalb von drei Wochen sollen die Asylanträge erledigt werden. Abgelehnte Asylbewerber sollen direkt nach dem Abschluss ihres Verfahrens in ihre Heimat zurückgeschickt werden. Die Menschen in den „Aufnahme-Einrichtungen“ sollen nicht inhaftiert werden, sie sollen den entsprechenden Landkreis aber nicht verlassen dürfen. Der neue Vorschlag tritt an die Stelle des Vorschlages, auf den sich CDU und CSU noch am 1. November 2015 geeinigt hatten. Dieser sah sogenannte „Transitzonen“ in Grenznähe vor. Dort sollte geprüft werden, ob jemand ein Recht auf Asyl in Deutschland hat – undzwar bevor er das Gebiet der Bundesrepublik betrat. Die SPD lehnte Transitzonen ab und forderte stattdessen die Einrichtung sogenannter „Einreisezentren“. Die nun geplanten „Aufnahme-Einrichungen“ stellen offensichtlich einen Kompromiss zwischen Transitzonen und Einreisezentren dar. Asylpaket I Sichere Herkunftsstaaten Abschiebungen Integration Sachleistungen Finanzielle Beteiligung des Bundes Nach oben Der Zuzug Schutzsuchender hatte Deutschland im Jahr 2015 unvorbereitet getroffen. Waren es 2014 noch 202 000 Asylanträge, so stiegen diese 2015 auf rund 475.000 und 2016 auf 745.000. Mit einer solchen Dimension hatte 2015 niemand gerechnet. In den Bundesländern, Städten und Gemeinden, die für die Unterbringung verantwortlich sind, fehlten zunächst vielerorts geeinigte Unterkünfte. Flüchtlinge mussten in Schulturnhallen, Zelten und Containern untergebracht werden. Überfordertes BAMF Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das für die Asylverfahren zuständig ist, häuften sich unterdessen Hunderttausende von Anträgen. Ende Dezember 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 364.000, davon 337.000 als Erstanträge und 27.000 als Folgeanträge. Auf einen entsprechenden Termin mussten Flüchtlinge oft mehrere Monate warten. Die Zahl der Asylanträge war 2016 auf insgesamt 745.000 gestiegen, ein großer Teil der Antragsteller war bereits 2015 eingereist. Viele von ihnen konnten aber wegen der Überlastung des BAMF nicht sofort einen Antrag stellen. Bis Ende Dezember 2016 wurden 695.000 Asylanträge vom BAMF entschieden. 62 Prozent der Asylanträge wurden positiv entschieden. Anfang Januar 2018 lagen noch 67.000 offene Anträge beim BAMF vor. Bei 22.000 handelt es sich um Altverfahren, bei 45.000 um Verfahren von Personen, die 2017 in die Bundesrepublik eingereist seien. Die Situation 2015 Am 4. September 2015 trifft Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Entscheidung, die die politische Debatte der nächsten Jahre bestimmen wird. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán meldet sich im österreichischen Außenministerium. Die Situation in Ungarn sei nicht mehr unter Kontrolle. 1.000 Flüchtlinge seien zu Fuß auf dem Weg nach Österreich. Merkel spricht mit dem damaligen österreichischen Kanzler Werner Faymann. Faymann schlägt Merkel vor, die Menschen nicht aufzuhalten und im Verhältnis zehn zu eins auf die beiden Länder zu verteilen, um Gewalt und Zurückweisung an der Grenze zu vermeiden. Merkel stimmt sich daraufhin mit dem Koalitionspartner SPD ab. Den zweiten Koalitionspartner, den damaligen CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer, erreicht Merkel in der Nacht nicht.
Sehr schnell wird klar, dass sich rund 20.000 Menschen auf den Weg gemacht haben. Am Hauptbahnhof in München werden sie herzlich empfangen. Seehofer bezeichnet die Entscheidung der Kanzlerin als "Fehler". Es ist der Beginn eines Streits zwischen der CDU und CSU, der mehrere Jahre anhalten wird. Für die kommenden Jahre schlägt die CSU eine "Obergrenze" von 200.000 Flüchtlinge pro Jahr vor. Erst Ende 2017 einigen sich die Parteien auf einen Korridor von 180.000 bis 220.000 Menschen pro Jahr. Unglaublich war und bleibt die Hilfsbereitschaft, mit der die Flüchtlinge begrüßt und unterstützt wurden. Die Bilder vom Münchner Hauptbahnhof Anfang September, als tausende Bürgerinnen und Bürger die vertriebenen und geflüchteten Männer, Frauen und Kinder willkommen hießen und versorgten, gingen um die Welt. Andererseits fragen sich die Menschen, ob und wie sich die Geflüchteten aus einem fremden Kulturkreis in Deutschland integrieren lassen. Der Vorwurf, Merkel habe die Grenzen geöffnet, ist falsch, weil es schon seit Jahren keine geschlossenen Grenzen innerhalb des sogenannten Schengen-Raums mehr gibt. 1985 hatten Frankreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Deutschland das Schengen-Übereinkommen unterzeichnet, das den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsstaaten vorsieht. Seit 1995 ist dieses Abkommen in Kraft. Es konnten also im Jahr 2015 auch keine Grenzen geöffnet werden. Die Bundesregierung argumentierte, sie habe ihrem Handeln immer das Dublin-III-Abkommen zugrunde gelegt und sich auf das Selbsteintrittsrecht bezogen. Ein Staat kann demnach für einen anderen einspringen, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht. Dieser Rechtsauffassung bestätigte der Europäische Gerichtshof 2017. Allerdings schloss die Bundesregierung die Grenze nicht und erklärte sich bereit, Tausende Flüchtlinge aus Ungarn aufzunehmen. Am 13. September 2015 führte Deutschland an der deutsch-österreichischen Grenze Kontrollen ein. Verfassungsblog.de: Nach oben Flüchtlinge, Asyldebatte und Fremdenfeindlichkeit – die Themen der bei der LpB erschienenen Zeitschriften und Unterrichtsmaterialien könnten aktueller nicht sein. Die Zuwanderung und die damit verbundenen Diskussionen um Fremdenfeindlichkeit und Populismus sind nach wie vor in der Diskussion der öffentliche Meinung. Diese Diskussion muss sich selbstverständlich auch im Unterricht widerspiegeln. Migration und Teilhabe bestellen / Download Unterrichtsmaterial für Orientierungs- und Sprachkurse (9. Auflage, 2020) mehr „Zusammenleben – ein Hasen-Cartoon“ Zielgruppe: Grundschule Klasse 3 und 4, SEK I Klasse 5 zum Download Einfach verständliches Unterrichtsmaterial für Grundschulen und Sekundarstufe 1, 2015. Vier Seiten informieren über die Fluchtzahlen weltweit, Gründe der Flucht und regen zur eigenen Urteilsbildung an. Begriffe wie politische Verfolgung, Asyl, Duldung oder Genfer Flüchtlingsabkommen erklärt ein Glossar. Download Basiswissen für Orientierungskurse mit Flüchtlingen. Alle Texte sind in einfacher Sprache verfasst und mit einer Vielzahl von Fotos und Zeichnungen kombiniert. Asyl- und Flüchtlingspolitik in der EU. Ein Planspiel. Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in der Kommune. Ein Planspiel. Nach oben Wie viele Schutzsuchende sind nach Deutschland geflohen? Welche Entscheidungen hat die Politik getroffen? Was bedeuten die Begriffe „Flüchtling“ und „Asylbewerber“ eigentlich? Flüchtlinge in Deutschland Wie viele Flüchtlinge leben in Baden-Württemberg? Wie viele kehren zurück oder werden abgeschoben? Wie viele haben eine Arbeit gefunden? Flüchtlinge in Baden-Württemberg Aufgrund der Covid-19-Pandemie gehen die Meldungen über die Situation der Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen zurück. Die Lage erfordert jedoch weiterhin Aufmerksamkeit. Flucht Europa 84 Millionen Menschen waren 2021 laut der internationalen Organisation für den Flüchtlingsschutz weltweit auf der Flucht. Zahlen und Fakten und aktuelle Krisenherde. Flucht weltweit Migration in Zeiten des Klimawandels und im Schatten von Corona: Was versteht man unter Umweltflüchtlingen? Wie viele sind es und woher kommen sie? Flucht vor dem Klima Die Corona-Krise hat die Lage vieler Migranten und Flüchtlinge weiter verschlechtert. Auch in Deutschland. Eine Studie von Prof. Dr. Karl-Heinz Meier-Braun. Migration und Corona Heute ist Baden-Württemberg ein vielfältiges und multikulturelles Land. Wie viele ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner leben hier? Wie viele Personen mit Migrationshintergrund? Und wie viele Musliminnen und Muslime? Migration in Baden-Württemberg Seit 2005 erhebt das Statistische Bundesamt den „Migrations-hintergrund“ im Mikrozensus. Der Begriff ist allerdings nicht unumstritten und steht seit Langem in der Kritik. Eine Pro- und Kontra-Argumentation. Begriff Migrationshintergrund Ein Überblick von 1945 bis 2020: Von Heimatvertriebenen, „Gastarbeitern“, Spätaussiedlern, Vietnamesischen Bootsflüchtlingen, Jüdischen Kontingent-flüchtlingen bis hin zu Asylbewerbern und „Flüchtlingskrisen“. Phasen der Einwanderung BW Am 5. August 1970 kam der 500.000ste „Gastarbeiter“ ins Land. Im Rückblick gesehen, war Baden-Württemberg schon damals ein Einwanderungsland, wenngleich man lange die Augen vor dieser gesellschaftlichen Realität verschlossen hat. Einwanderungsland BW Dieses Dossier stellt die Flucht und Vertreibung der deutschstämmigen Bevölkerung in den deutschen Ostgebieten in der Endphase des Zweiten Weltkriegs und in der unmittelbaren Nachkriegszeit in den Mittelpunkt. Flucht und Vertreibung Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen ist die erste bundesweite und öffentliche politische Willensbekundung der Vertriebenen am 5. August 1950 im Großen Kursaal in Bad Cannstatt. Charta der Heimatvertriebenen Das Anwerbeabkommen mit der Türkei kam am 30. Oktober 1961 zustande. Warum kam es zu der Vereinbarung? Wie war das Verhältnis zwischen „Gastarbeitern“ und Deutschen? Und wie sieht die Bilanz nach 60 Jahren Anwerbeabkommen aus? Anwerbeabkommen Türkei Die Millionen von Deutschen, die vom 18. bis ins 20. Jahrhundert ihr Land aus unterschiedlichen Motiven verließen, haben kaum Spuren hinterlassen. Erst seit wenigen Jahren widmet sich das Deutsche Auswandererhaus in Bremerhaven der Spurensuche der deutschen Überseewanderung. Auswanderung nach Übersee Die entstandenen Beziehungen Baden- Württembergs und Ulms zu den Donauschwaben und deren besonderes Verhältnis zu der Stadt und dem Land sind das Ergebnis einer spezifischen Deutung von Migrationen der letzten rund 300 Jahre als Auswanderung in eine „neue Heimat“ und Rückkehr in die „alte Heimat“. Ulm - Schwaben und Donauschwaben Das Dossier zeigt die Geschichte der deutschen Siedler im Vielvölkerstaat Russland auf. Warum wanderten ihre Vorfahren ins Russische Reich ein, welche historische Ereignisse und Erfahrungen in der neuen Heimat haben sie geprägt und wieso kehren sie nach mehreren Generationen des Lebens fernab Deutschlands wieder zurück? Russlanddeutsche Nach oben Nach oben Letzte Aktualisierung: Juni 2022, Internetredaktion LpB BW. |