Welche dokumente nach eheschließung ändern

Der Name eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch die Eheschließung. Bei der Eheschließung in Deutschland kann direkt bei der standesamtlichen Trauung ein Ehename bestimmt werden.

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dabei seinen vorherigen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sollten Sie in Deutschland geheiratet haben und der Ehename aus der Eheurkunde hervorgehen, müssen Sie keine erneute Namenserklärung abgeben. Sie können direkt einen neuen Pass mit dem Ehenamen beantragen. Wurde keine Erklärung abgegeben, führt der deutsche Staatsangehörige weiter den vor der Eheschließung geführten Namen.

Haben Sie bei der Eheschließung außerhalb Deutschlands einen Ehenamen erklärt, fragen Sie bitte beim Generalkonsulat Sydney nach, ob dieser nach deutschem Recht anerkannt wird.

Eine Ehenamensbestimmung ist auch nach der Eheschließung noch möglich: entweder beim deutschen Standesamt oder bei Wohnsitz im Ausland über eine deutsche Auslandsvertretung. Wenn Sie in Australien geheiratet haben und der deutsche Ehegatte daraufhin seinen Namen ändern möchte, müssen Sie stets eine förmliche „Ehenamenserklärung“ abgeben. Der Grund ist, dass bei Eheschließung in Australien keine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Namenserklärung abgegeben werden kann. Eine Namensänderung per „Deed Poll“ wird nicht anerkannt.

Wenn Sie eine Ehenamenserklärung abgeben möchten, buchen Sie bitte einen Termin für eine Namenserklärung. Beide Partner müssen persönlich bei dem Termin anwesend sein, da Ihre Unterschriften auf der Namenserklärung beglaubigt werden müssen. Es wird empfohlen, die Ehenamenserklärung im Rahmen eines Antrags auf Nachbeurkundung der Auslandseheschließung abzugeben, da dann eine Eintragung in deutschen Registern erfolgt.

Sie können Ihre Namenserklärung auch bei einem Honorarkonsul abgeben.

  • Ausgefülltes Formular für die Namenserklärung (bitte gut leserlich mit dem Computer oder in Blockschrift ausfüllen, noch nicht unterschreiben!)
  • gültige Reisepässe beider Ehegatten (oder deutscher Personalausweis)
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus des deutschen Ehegatten in Australien (falls dieser nicht auch die australische Staatsangehörigkeit besitzt) durch VEVO (dieses sollte bei Antragstellung nicht älter als 2 Wochen sein)
    Visa Entitlement Verification Online
  • Geburtsurkunden beider Ehegatten
  • Heiratsurkunde (bei Heirat in Australien muss die Heiratsurkunde vom Registry of Births, Deaths and Marriages ausgestellt sein. Die Urkunde des „marriage celebreants“ ist nicht ausreichend!)
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil, wenn Sie und/oder Ihr Ehegatte geschieden in die Ehe/Lebenspartnerschaft gegangen sind
  • Einbürgerungsurkunde, falls ein Ehegatte eingebürgert wurde, oder Staatsangehörigkeitsausweis (falls vorhanden); ggf. Beibehaltungsurkunde
  • Wohnsitznachweis für Australien (zB australischer Führerschein)
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland oder eine aktuelle Meldebescheinigung vom (letzten) deutschen Wohnsitz
  • grundsätzlich Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente (meist nicht erforderlich bei englischen oder internationalen Dokumenten, z.B. internationale mehrsprachige Geburtsurkunde)
  • Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern

Bitte haben Sie Verständnis, dass im Laufe des Verfahrens je nach Fallkonstellation und zuständigem innerdeutschen Standesamt die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann. Es wird daher empfohlen, bereits im Vorfeld mit dem zuständigen Standesamt in Deutschland Kontakt aufzunehmen.

Für das Standesamt müssen Ihre Unterschriften auf dem Antragsformular, sowie die Kopien Ihrer Dokumente beglaubigt werden. Diese Beglaubigungen können nur von einer deutschen Auslandsvertretung (auch Honorarkonsuln) vorgenommen werden.

Die Gebühren für die Beglaubigung Ihrer Unterschriften bei der Auslandsvertretung betragen 79,57 EUR. Die Gebühr für die Kopiebeglaubigung (inklusive Fertigung der Kopien) hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Regel wird, wenn möglich, eine Sammelbeglaubigung gemacht, die zwischen 24,26 EUR (Botschaft Canberra) und 24,83 EUR (Generalkonsulat Sydney und alle Honorarkonsuln/Honorarkonsulinnen) beträgt.

Nur in der Botschaft Canberra,im Generalkonsulat Sydney und beim Honorarkonsul in Adelaide können Gebühren entweder bar (in AUD zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Auslandsvertretung) oder mit Kreditkarte (Visa- oder Masterkarte - Transaktion in Euro) beglichen werden. Andere Zahlungsmethoden (z.B. Smartwatch, Smartphone) werden nicht akzeptiert.Bei den anderen Honorarkonsuln ist nur Barzahlung in AUD (zum gültigen Zahlstellenkurs) möglich.

Die Planung des schönsten Tages im Leben bringt eine Menge Formalitäten mit sich. Erfahren Sie hier, dass

  • Sie die standesamtliche Trauung frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin anmelden können.
  • es neben dem Standesamt noch viele besondere Orte gibt, an denen Sie standesamtlich heiraten können.
  • Sie nach der Eheschließung Ihren Namen in wichtigen Dokumenten ändern lassen müssen, z. B. im Personalausweis und im Reisepass.

In Deutschland ist nur die Eheschließung auf dem Standesamt rechtlich verbindlich. Sie geht einer möglichen kirchlichen Trauung stets voraus. Die Terminvereinbarung, d. h. die sogenannte Anmeldung zur Eheschließung, erfolgt beim Standesamt Ihres Wohnsitzes. Es steht Ihnen aber frei, an einem beliebigen Standesamt in Deutschland zu heiraten. Oder in einer sogenannten Außentraustelle. Das sind außergewöhnliche Orte wie Burgen, Schlösser, Parks oder sogar Leuchttürme.

Über die verschiedenen Trauungsorte informieren Sie sich am besten auf der Website Ihres Standesamts. Dort finden Sie i. d. R. auch wichtige Ansprechpartner und Antworten zu häufigen Fragen rund um die standesamtliche Hochzeit.

Einen Termin für die Trauung vereinbaren Sie persönlich beim Standesamt. Im Idealfall gemeinsam mit Ihrem Partner, um ggf. terminliche Änderungen gleich vor Ort zu besprechen. Erscheint nur einer von Ihnen beim Termin, müssen Sie eine Vollmacht des Abwesenden vorlegen.

Den Termin für die Trauung können Sie frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitsdatum anmelden. Achtung: Besonders begehrt sind die Sommermonate sowie Tage, die Schnapszahlen enthalten, z. B. der 07.07. Um Ihren Wunschtermin zu ergattern, sollten Sie also genau 6 Monate im Voraus beim Standesamt sein. Bei einigen Standesämtern können Sie auch schon frühzeitig einen Termin buchen. Erkunden Sie sich am besten bei dem für Sie zuständigen Amt.

Für die standesamtliche Trauung brauchen Sie und Ihr Partner folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister der Geburtsstadt

Wurden Sie am Ort Ihrer Trauung geboren, brauchen Sie für gewöhnlich keine Abschrift aus dem Geburtsregister. Die Angaben liegen dem Amt dann schon vor. Das für Sie zuständige Standesamt leitet die Unterlagen ggf. an Ihr Wunschstandesamt weiter.

In einigen Sonderfällen benötigen Sie weitere Unterlagen:

  • Als Geschiedener: Heiratsurkunde mit einem Auflösungsvermerk
  • Bei gemeinsamem Kind: Geburtsurkunde des Kindes
  • Wenn verwitwet: Eheurkunde, Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • Bei Minderjährigkeit: Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten
  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie möchten, können Sie einen oder mehrere Trauzeugen benennen. Seit 1998 ist das aber nicht mehr verpflichtend. Der Trauzeuge muss volljährig sein und einen gültigen Personalausweis zur Trauung mitbringen.

Die Trauung auf dem Standesamt dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Üblich ist folgender Ablauf:

  • Begrüßung durch den Standesbeamten
  • Feststellung der Personalien des Brautpaars: Bringen Sie dafür unbedingt Ihre gültigen Personalausweise mit.
  • Betreten des Brautzimmers
  • Ansprache des Standesbeamten
  • Ehekonsenserklärung und Eheschließungsformel
  • Ringwechsel
  • Kuss
  • Ehebucheintrag: Die Eheschließung wird in das Familienbuch des Standesamts eingetragen und der Eintrag vom Brautpaar unterschrieben.
  • Heiratsurkunde: Der Standesbeamte unterschreibt die Urkunde und händigt sie dann dem Paar aus.

Tipp: Sie und Ihre Gäste sollten genügend Zeit für die Anreise zum Standesamt einplanen. Informieren Sie sich vorab, ob ausreichend Parkplätze für alle vorhanden sind.

Tipp: Sie und Ihre Gäste sollten genügend Zeit für die Anreise zum Standesamt einplanen. Informieren Sie sich vorab, ob ausreichend Parkplätze für alle vorhanden sind.

Bei der standesamtlichen Trauung entstehen Kosten für folgende Punkte:

  • Anmeldung der Eheschließung: 40 €
  • Eheurkunde (2 Stück): 15 €
  • Auszug aus dem Eheregister: 10 €

Über die folgenden Kostenpunkte können Sie individuell entscheiden:

  • Erklärung zur Führung eines Doppelnamens: 17 €
  • Eheschließung vor einem anderen Standesamt: 20 €
  • Zuschlag für einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten: 60 bis70 €
  • Stammbuch der Familie: 20 bis 30 €

Welche dokumente nach eheschließung ändern

Auch in der Zeit nach der Hochzeitsfeier müssen Sie einige Formalitäten beachten. Falls Sie Ihren Namen geändert haben, müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung einen neuen Personalausweis und einen neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Besonders Reisen ins Ausland können unter „falschem“ Namen problematisch werden.

Tipp: Planen Sie direkt nach der Hochzeit Flitterwochen im Ausland, sollten Sie den Reisepass und den Personalausweis schon vorher beim Einwohnermeldeamt beantragen. Haben Sie die Reise auf Ihren alten Namen gebucht, nehmen Sie am besten das alte und das neue Dokument mit.

Tipp: Planen Sie direkt nach der Hochzeit Flitterwochen im Ausland, sollten Sie den Reisepass und den Personalausweis schon vorher beim Einwohnermeldeamt beantragen. Haben Sie die Reise auf Ihren alten Namen gebucht, nehmen Sie am besten das alte und das neue Dokument mit.

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Ihren neuen Namen Ihrer Kfz-Zulassungsstelle mitzuteilen. Diese aktualisiert Ihren Fahrzeugbrief. Beim Führerschein gibt es dagegen keine Änderungspflicht. Sie sollten Ihren neuen Namen aber auch dort eintragen lassen, wenn Sie im Ausland mit dem Auto unterwegs sind.

Folgenden weiteren Einrichtungen sollten Sie Ihren neuen Namen mitteilen:

  • Banken
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung: Beantragen Sie eine neue Krankenkarte.
  • Weiteren Versicherungen (z. B. Kfz-Versicherung)
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Arbeitgeber
  • Falls Sie studieren: Hochschule
  • Vereinen
  • Telefon-, Internet- und Stromanbietern
  • Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für Rundfunkbeitrag
  • Vermieter

Tipp: Die meisten Behörden, genau wie Banken, benötigen Ihre Heiratsurkunde für die Namensänderung. Informieren Sie sich vorab, ob Sie das Original vorzeigen oder eine Kopie einreichen sollen.

Tipp: Die meisten Behörden, genau wie Banken, benötigen Ihre Heiratsurkunde für die Namensänderung. Informieren Sie sich vorab, ob Sie das Original vorzeigen oder eine Kopie einreichen sollen.

Als verheiratetes Paar werden Sie automatisch der Lohnsteuerklasse IV zugeordnet. Diese ist für Ehegatten gedacht, die in etwa gleich viel verdienen. Unterscheiden sich Ihre Einkünfte sehr, sollten Sie die Steuerklassenkombination III und V in Betracht ziehen. Trägt z. B. Ihr Partner deutlich mehr zum Gesamteinkommen bei als Sie, sollte er die Steuerklasse III beantragen und Sie die Steuerklasse V. Die Steuerklasse können Sie bis zum 30.11. eines Jahres ändern. Der Wechsel tritt ab dem Monat der Antragstellung in Kraft.

Zudem müssen Sie bei der Einkommenssteuererklärung zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung Ihrer Einkünfte entscheiden. Bei Letzterer greift das sogenannte Ehegattensplitting. Es bietet sich an, wenn sich Ihre Einkommen stark unterscheiden. Welche Veranlagungsform eher für Sie geeignet ist, können Sie mithilfe einer Steuersoftware oder Ihres Steuerberaters ermitteln.

Legen Sie Ihre Versicherungen zusammen

Meist bringen beide Partner eigene Versicherungen in die Ehe. Es lohnt sich, bestimmte Versicherungen zusammenzulegen. Dann profitieren Sie von geringeren Beiträgen. Dazu zählen:

  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Passen Sie ggf. auch die Deckungssumme an. Die Deckungssumme einer Hausratversicherung beispielsweise sollte immer dem Gesamtwert Ihres Hausrats entsprechen. Der vergrößert sich, wenn Sie und Ihr Partner Ihre Hausstände zusammenlegen und in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehen.

Welche dokumente nach eheschließung ändern

Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob der Abschluss einer Lebensversicherung für Sie infrage kommt. Eine Kapital- oder eine Risikolebensversicherung sichert Ihre Familie im Fall Ihres Todes finanziell ab. Das ist besonders wichtig, wenn es einen Hauptverdiener in der Familie gibt oder wenn Sie einen Kredit tilgen.

Bei einer Lebensversicherung legen Sie eine bestimmte Versicherungssumme und einen oder mehrere Bezugsberechtigte fest. Haben Sie bereits eine Lebensversicherung, sollten Sie prüfen, wen Sie als Bezugsberechtigten angegeben haben. Sie waren schon einmal verheiratet? Dann vergessen Sie nicht, Ihren neuen Ehepartner einzutragen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Versicherungsbedarf nach der Ehe.

Achtung, wenn Sie nach der Heirat aufhören zu arbeiten und beispielsweise wegen der Kinder zu Hause bleiben. Dann verlieren Sie Ihre Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, können Sie sich bei seiner Krankenkasse beitragsfrei mitversichern. Ist er aber in der privaten Krankenversicherung, ist das nicht möglich.

Sie sind in Elternzeit? Dann bleiben Sie in Ihrer Krankenversicherung.

Bei der Organisation Ihrer standesamtlichen Trauung gibt es einiges zu beachten. So können Sie diese frühestens 6 Monate vor der kirchlichen Hochzeit anmelden. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Standesamt, welche Dokumente Sie für die Anmeldung zur Eheschließung vorzeigen müssen.

Wenn Sie den Namen Ihres Partners angenommen haben: Vergessen Sie nach der Trauung nicht, Ihren Namen in wichtigen Dokumenten zu ändern. Außerdem sollten Sie unbedingt Ihren Versicherungsbedarf prüfen. Das kann Ihnen bares Geld sparen.

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