Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?

Die EU-Drohnenregeln werfen den rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen erneut in die Luft. Im folgenden Artikel wollen wir auf die häufigsten Fragen eingehen und versuchen Antworten zu geben.

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Die EU-Drohnenregeln sind das neue rechtliche Rahmenwerk, dass den Einsatz von UAS in der Europäischen Union regelt. Die Regelungen greifen weitreichend in einen Teil des Luftfahrtgesetztes ein, der bisher national durch die Mitgliedsstaaten geregelt wurde.

In den folgenden FAQ zum den neuen EU-Drohnengesetzen, haben wir versucht möglichst einfach im Frage-Antwort-Stil auf die häufigsten Fragestellungen rund um die neuen EU-Drohnenregeln einzugehen.

Weiterführende Details zu den EU-Drohnenregeln im Allgemeinen findet ihr unserem Artikel zum Thema, den wir euch in jedem Fall ans Herz legen. Er vermittelt Grundlagen Wissen, über die neuen Betriebskategorien sowie die Drohnenklassen.

Die Inhalte im Artikel beziehen sich außerdem fast ausschließlich auf die Betriebskategorie OPEN, da diese für die meisten Flugoperationen ausreichend ist.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Wichtig: Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/746 entschieden, dass aufgrund der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie eine Einhaltung der geplanten Anwendungsfrist zum 1. Juli 2020 nicht umsetzbar ist.

Die neuen EU-Drohnenregeln treten damit offenbar erst am 1. Januar 2021 in Kraft und werden somit um 6 Monate nach hinten verschoben.

Zuletzt aktualisiert am 15. November 2020.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?

Allgemeine Fragen zu den neuen EU-Drohnenregeln

Ab wann treten die neuen EU-Drohnenregeln in Kraft?

Die EU-Drohnenregeln sind bereits seit dem 01. Juli 2019 in Kraft getreten. Anwendbar sind sie jedoch erst ab dem 01.01.2021.

Gilt sofort der volle Umfang der EU-Drohnentregeln?

Nein, es gibt eine Übergangsphase bis 01.01.2023. Ab diesem Zeitpunkt müssen neue Drohnenmodelle alle Anforderungen erfüllen und mit der neuen C-Klassifizierung ausgestattet sein.

In der Übergangsphase gelten die neuen Betriebsarten und Kategorien bereits eingeschränkt bzw. in abgewandelter Weise (Stichwort: Limited Open Category).

Was passiert mit den bestehenden nationalen Regelungen?

Ab dem 1. Januar 2021 werden die nationalen Regelungen durch die neuen europaweiten EU-Drohnenregeln ersetzt. Dazu müssen die neuen EU-Drohnenregeln nicht erst in nationales Recht überführt werden, sondern gelten als Verordnung direkt.

Die EU erhält also neue Kompetenzen zur Regelung des Betriebes von Drohnen auf EU-Ebene.

In Deutschland wurden die Luftverkehrs-Ordnung und die dazugehörigen Gesetze Mitte 2021 an die Neuerungen der EU-Durchführungsverordnung angepasst, sodass die Regelungen nun auch in nationales Recht überführt sind.

Was ist ein UAS?

Die EASA spricht in ihren Dokumenten nie direkt von „Drohnen“. Stattdessen werden diese unbemannten Luftfahrzeuge als UAS (Unmanned Aerial System) bezeichnet. Manchmal wird auch das Synonym „UAV“ verwendet. Mehr dazu lest ihr hier.

Für wen gelten die neuen EU-Drohnenregeln?

Generell für alle Betreiber von UAVs (Unmanned Areal Vehicle). Die Definition dabei ist einfach: Sobald ein Fluggerät ferngesteuert wird oder autonom entscheidet, ist es ein UAS.

Das bedeutet: Auch sämtliche Flugmodelle des klassischen Modellfluges werden von den EU-Drohnenregeln erfasst. Es gibt aber spezielle Ausnahmen, die den Modellflug möglichst wenig beeinträchtigen sollen (siehe unten).

An welchem Leitgedanken orientieren sich die neuen EU-Drohnenregeln?

Die EASA will natürlich in aller erster Linie eine Harmonisierung der Regelungen für den privaten und kommerziellen Einsatz von Drohnen herbeiführen.

Dabei steht ein gewisser Pragmatismus als Leitschnur bereit, der an vielen Stellen dafür sorgt, dass die neuen EU-Drohnenregeln nicht so streng ausfallen, wie sie könnten. Das ist grundsätzlich positiv.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?
Eine Drohne im Flug.

Außerdem spannt sich das gesamte Konzept der neuen EU-Drohnenregeln um die Idee, dass der Betrieb von Drohnen sich grundsätzlich in einem Punkt vom bemannten Flug unterscheidet: In der bemannten Luftfahrt ist der Schutz des Piloten gleichwertig mit dem Schutz aller weiteren Personen an Bord eines Fluggerätes.

Dieses Prinzip wird bei UAVs außer Kraft gesetzt: Das direkte Wohlergehen des Piloten bei einem Absturz der Drohne ist grundsätzlich unabhängig von anderen Personen, die ggf. durch die Drohne verletzt werden, da sich beide Personen nicht zusammen an Bord befinden. Diese Idee wird an vielen Stellen der Risikobewertung innerhalb der EU-Drohnenregeln sichtbar und ich daher wichtig zu verstehen.

Fragen zu den einzelnen Teilnehmerrollen

Was genau ist ein UAS Operator (UAS-Betreiber)?

Der UAS Operator ist die zentrale Rollen in dem neuen Rahmenwerk. Gemeint ist damit die Person, die sich als Betreiber einer Drohne registriert.

Der UAS Operator ist gleichzusetzen mit dem Fahrzeughalter im PKW-Bereich. Auf ihn/sie läuft also die Registrierungsnummer, die an der Drohne angebracht / in die Drohne geladen wird.

Anhand dieses „Kennzeichens“ können die Behörden den UAS Operator also im Zweifelsfall identifizieren.

Was genau ist ein Remote Pilot (Drohnen-Pilot)?

Die Rolle des Remote Pilot nimmt immer die Person ein, die eine Drohne aktiv steuert, d.h. die Gewalt über das Luftfahrzeug hat.

Während im privaten Bereich die UAS Operator und Remote Pilot in der Regel dieselbe Person ist, kann das im gewerblichen Umfeld anders aussehen. Zum Beispiel kann ein Unternehmer als UAS Operator eingetragen sein, während seine angestellten Piloten im aktiven Betrieb die Rolle des Remote Pilots ausüben.

Was genau sind beteiligte / unbeteiligte Personen?

Die Unterscheidung zwischen beteiligten und unbeteiligten Personen ist essenziell im Kontext der neuen EU-Drohnenregeln.

Diese Konzept geht erneut auf die Idee zurück, dass die Sicherheit von Pilot und dritten Personen, anders als in der bemannten Luftfahrt, im Falle von UAVs nicht direkt miteinander verknüpft sind.

Als beteiligte Person gilt dabei jeder, der vom UAS-Betreiber direkt in die Flugmission mit einbezogen und über die Gefahren und ggf. Sicherheitsverfahren aufgeklärt wurde und diese akzeptiert hat.

Beteiligt Personen dürfen dann ganz normal überflogen werden. Die EASA ist hier pragmatisch und erkennt die Tatsache an, das solche Situationen oft vorkommen. Beispiel: Ihr wollt ein Dronie-Shot von euch und euren Freunden machen (die Freunde wären dann beteiligte Personen).

Unbeteiligte Personen sind hingegen alle anderen anwesenden Menschen. Zu diesen muss in aller Regel ein bestimmter Abstand gehalten werden, der durch die jeweilige Betriebskategorie (OPEN A1, A2, A3) geregelt wird und abhängig von den physikalischen Eigenschaft der Drohne ist. Auch hier kann ein Überflug unter bestimmten Umständen erlaubt sein.

Was sind Menschenansammlungen?

In diesem Kontext ist auch teilweise von Menschenansammlungen die Rede, die generell niemals überflogen werden dürfen. Ausnahmen bedürfen einer spezielle Genehmigung inkl. Risikobewertung und werden dann nicht mehr in der Betribeskateogie OPEN sondern SPECIFIC durchgeführt.

Menschenansammlungen definiert die EASA in einem ihrer Videos folgendermaßen: Eine so große Menschenmenge, die es dem Individuum nicht mehr ermöglicht adäquat und selbstständig auszuweichen, wenn eine Drohne auf sie/ihn zu fliegt, weil er/sie durch andere Personen blockiert wird. Mit gesundem Menschenverstand sollte das Überfliegen unbeteiligter Mitmenschen ohnehin unterlassen werden.

Fragen zu Registrierung und Prüfung

Was hat es mit der Registrierungspflicht auf sich?

Die neuen EU-Drohnenregeln gehen mit einer Registrierungspflicht für alle UAS-Betreiber einher. Wie ein KFZ-Halter sein Auto anmelden muss, muss ein UAS-Betreiber sich ebenfalls als solcher bei der national zuständigen Luftfahrtsicherheitsbehörde registrieren.

Diese Daten werden von der EASA in einer zentralen Datenbank in der gesamten EU synchronisiert.

Update: Konkrete Details zur Registrierung für Drohnen-Betreiber und Anforderung einer eID findet ihr in unseren separaten eID-FAQ.

Update 21. Dezember 2020: Das LBA hat in einer Allgemeinverfügung die Registrierungspflicht für Drohnenhalter zwischen dem 31. Dezember 2020 und 30. April 2021 ausgesetzt. Erst ab dem 1. Mai 2021 ist demnach eine Registrierung verpflichtend.

Das LBA verfügt außerdem: „Betreiber, die sich noch nicht registriert haben oder denen die individuelle Registrierungsnummer noch nicht zugewiesen wurde, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem unbemannten Luftfahrzeug anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht.“

Wer muss sich registrieren?

Jede Person, die eine Drohne in der OPEN Category betreiben will muss sich grundsätzlich registrieren. Davon ausgenommen sind:

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass für folgende Drohnen in der Open Category eine Registrierung notwendig ist:

Mehr Details dazu findet ihr hier.

Was ist mit Modellflugzeugen / Flugmodellen?

Auch deren Betreiber müssen registriert werden. Zur Erleichterung des Vorgangs kann die Registrierung über den Modellflugverein geschehen, der die Daten dann gesammelt weiterleitet. Wichtig ist, dass die lokale Registrierung alle benötigten Daten erfasst, die die EASA fordert.

Was passiert, wenn ich innerhalb der EU reise, muss ich mich überall neu registrieren?

Nein, die EASA-Datenbankt sorgt für einen gleichen Datenstand in allen Mitgliedsstaaten. Jeder UAS-Betreiber registriert sich also in dem Land, in dem er lebt. Im Urlaub kann die Drohne dann auch im EU-Ausland den gleichen Regeln folgend verwendet werden. Neben den EU-Mitglieder übernehmen auch Island, Norwegen und die Schweiz die Regelungen.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?
Wer oft in der EU auf Reisen ist, muss sich nur in einmalig in seinem Heimatland registrieren.

Bei einem Verstoß haben die Behörden vor Ort die Möglichkeit, alle in der EU registrierten UAS-Betreiber zu überprüfen. Verstöße / Straftaten werden in dem Land verfolgt, in dem sie begangen wurden.

Gibt es ein Mindestalter für die Registrierung?

Ja, dieses beträgt EU-weit 16 Jahre. Mitgliedsstaaten können dieses aber bis auf 12 Jahre herabsetzen. Dann gilt aber die Einschränkung, dass die Registrierung nur in dem Mitgliedsstaat erfolgt ist und nicht EU-weit gilt. In Deutschland wurde bisher keine Absenkung des Mindestalters bestimmt.

Ausgenommen von der Altersbeschränkung sind natürlich eindeutig als Spielzeuge gekennzeichnete Drohnen.

Was passiert mit der Registrierung?

Der UAS-Betreiber erhält einen Nachweis (eID) seiner Registrierung, den er auf Anfrage von Sicherheitsbehörden (z.B. der Polizei) vorzeigen kann, um sich auszuweisen. Dieser Nachweis soll auch digital erfolgen dürfen.

Außerdem muss die Registrierungsnummer (eID) auch außen an der Drohne befestigt werden.

Später im Kontext der Anwendung von Remote ID Systemen (siehe weiter unten) muss die Registrierungsnummer außerdem in die Drohne geladen werden, sodass diese Informationen ebenfalls mit ausgesandt werden können. Das digitale Aussenden dieser Identifikation ersetzt NICHT das physikalische Anbringen der ID an der Drohne.

Gibt es spezielle Prüfungen, die ich ablegen muss?

Ja, die neuen EU-Drohnenregeln sehen verschiedene Prüfungen vor, die Drohnen-Piloten in Abhängigkeit von den Drohneneigenschaften und der Betriebskategorie ablegen müssen.

Wer muss eine Prüfung machen?

Die Prüfungen bzw. das Erwerben der Kompetenzen ist für den Remote Pilot (den Drohnen-Piloten) verpflichten. Ob und welcher Test durchgeführt werden muss, hängt von der Drohnenkategorie und ab.

Wichtig: Nicht der UAS-Betreiber muss zwingend die Kompetenzen nachweisen, sondern der Pilot, der die Drohne tatsächlich steuert.

Beispiel: Ein Auto kann auf Person A zugelassen sein (= UAS-Betreiber), trotzdem darf Person B nur damit fahren, wenn sie einen gültigen Führerschein hat (=Remote Pilot mit Kompetenznachweis).

Wichtig: Auch Personen mit einer Erlaubnis als Luftfahrzeugführer (d.h. Piloten der bemannten Luftfahrt) benötigen ab dem 01. Januar 2021 einen entsprechenden Nachweis. Das EU-Recht kennt die in Deutschland bis Ende 2020 gültige Anerkennung der Fähigkeiten aus der bemannten Luftfahrt zur Steuerung einer Drohne nicht mehr!

Alle Infos zu den neuen „EU-Drohnenführerscheinen“ findet ihr in unserem separaten FAQ zum EU-Kenntnisnachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis.

Welche Prüfungen werden unterschieden?

Es gibt drei Arten von Prüfungs- / Leistungsnachweisen, die unterschieden werden müssen:

Online Training (EU-Kompetenznachweis):

Der Online-Test vermittelt theoretische Kenntnisse über den Umgang mit der Drohne. Am Ende erhält der Teilnehmer einen Nachweis („Proof of competion of the online training„), dass das Online-Training erfolgreich absolviert wurde. Dieser „kleine“ Drohnenführerschein wird auch EU-Kompetenznachweis genannt.

Dieser besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt neun verschiedenen Themengebieten rund um den Drohnenflug. Ihr müsst davon mindestens 75% der Fragen richtig beantworten, um den Kompetenznachweis zu erhalten.

Online-Training + praktisches Training + Präsenztest (EU-Fernpiloten-Zeugnis):

Außerdem gibt es das EU-Fernpiloten-Zeugnis („Remote Pilot Certificate of Competency„). Dieses besteht aus:

Welche Prüfung ist in welchem Fall notwendig?

Die EASA erfordert das Ablegen von Prüfungen in folgenden Fällen:

Wo kann ich den Online-Test ablegen?

Wie der Test in Deutschland angeboten wird und ob dieser Test zentral von einer staatlichen Behörde angeboten wird, ist zur Zeit noch nicht klar.

In Deutschland kann der einfache Online-Test (EU-Kompetenznachweis) auf der Website des Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden: Hier geht es zum Trainingsportal des LBA.

Wo kann ich den Vororttest ablegen?

Die „befugten Einrichtung“ sind noch nicht benannt. Es ist davon auszugehen, dass dies in Deutschland durch private Anbieter mit Zertifizierung geschehen wird.

Der erweiterte Präsenztest für das „EU-Fernpiloten-Zeugnis“ kann bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Prüfstelle abgelegt werden. Nach Bestehen des Tests kann dann das EU-Fernpiloten-Zeugnis bei LBA angefordert werden.

Ist die Gültigkeit des Kompetenznachweises begrenzt?

Ja, die Kompetenznachweise muss durch den Remote Pilot alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Dazu soll es später entsprechende Angebote geben (Wiederholungsprüfung oder Auffrischungskurs). Das gilt auch für den einfachen Online-Test. Dieser muss nach fünf Jahren erneut abgelegt werden.

Was passiert mit meinem gültigen Kenntnisnachweis nach §21a Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO?

Wer den bisherigen „großen Drohnenführerschein“ nach §21a Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO (auch als Kenntnisnachweis nach  §21d LuftVO bekannt), kann sich diesen bis zum 31. Dezember 2021 in ein EU-Kenntnisnachweis umschreiben lassen.

Das LBA empfiehlt dieses aber nicht, dass die Gültigkeit des EU-Piloten-Zeugnisses auf die maximale Gültigkeit des alten Nachweises beschränkt bleibt und NICHT direkt fünf Jahre gilt.

Was ist mit Einweisungen durch den DMFV oder DAeC?

Diese können unter den beschriebenen Umständen ggf. ihre Gültigkeit bis zum 1. Januar 2022 behalten. Ein Umschreiben in einen EU-Kentnisnachweis wird nicht möglich sein.

Mehr zu dem „EU-Drohnenführerschein“ haben wir euch hier zusammengefasst.

Fragen zu den Betriebskategorien

Welche Betriebskategorien gibt es und was ist das überhaupt?

Die EASA hat bei den neuen EU-Drohnenregeln einen so genannten risikobasierten Ansatz gewählt. Das heißt, es wird versucht, verschiedene Standardflugoperationen in Risikoklassen einzuteilen und für diese Risikoklassen möglichst einheitliche Regelungen zu bilden.

Die neuen EU-Drohneregeln unterteilen den Betrieb in die drei Klassen:

Was bedeuten die einzelnen Betriebskategorien?

Die OPEN Category steht für Flugoperationen mit geringem Risiko. Hierunter fallen so gut wie alle Flüge, die die meisten privaten Personen durchführen dürften. Da die OPEN Category ein so breites Spektrum abdeckt, wurde die Kategorie in drei Unterkategorien aufgeteilt:

Der Betrieb in einem der OPEN-Szenarien benötigt keine vorherige Genehmigung durch die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde.

Die SPECIFIC Category deckt hingegen Missionen mit mittlerem Risiko ab. Dazu zählt zum Beispiel der Flug über Menschenansammlungen oder der Transport von Gütern mit Drohnen (Drone Delivery) sowie BLOVS-Flüge.

Folgen diese Missionen einem der vordefinierten Standardszenarien muss ein solcher Flug trotzdem vorher angemeldet werden, es sei denn der Betreiber hat entsprechende Kompetenzen nachgewiesen (umfassender als die oben genannten Online Tests). Handelt es sich um ein noch nicht definiertes Betriebsszenario wird vor der Zulassung eine Risikoanalyse durchgeführt. Die Genehmigung übernimmt die nationale Luftfahrtbehörde.

Die CERTIFIED Category ist nur für Einsätze mit sehr hohem Risiko gedacht. Sie folgt im Grunde den gleichen Auflagen, wie die bemannte Luftfahrt. Das schließt die Zertifizierung des UAS durch die EASA und das Ablegen einer Pilotenprüfung mit ein (sofern die Drohne nicht autonom agiert). Details zur CERTIFIED Kategorie will die EASA bis 2022 ausarbeiten.

Ein Beispiel für die CERTIFIED Category wäre zum Beispiel ein Drohnen-Taxi mit menschlichen Passagieren aber ohne Piloten an Bord.

Für die meisten unserer Leser dürften die SPECIFIC und CERTIFIED Kategorie aber ohne hin nicht weiter interessant sein.

Welche Anforderungen gelten generell in der OPEN Category?

Egal, ob A1, A2 oder A3, die folgenden Anforderungen gelten generell, damit ein Flug als OPEN eingestuft wird und damit genehmigungsfrei ist:

Was bedeutet „AGL“ in Bezug auf die Flughöhe?

Die Abkürzung AGL steht für „above ground level„, also „über Grund“. Dieser Zusatz bedeutet ganz einfach, dass die maximale Flughöhe sich nach dem Profil der Erdoberfläche richtet.

Startet der Pilot auf einem Berg, darf er über dem Startpunkt maximal 120 m hoch fliegen. Bewegt sich die Drohne Richtung Tal (d.h. der Boden senkt sich ab), muss die Flughöhe reduziert werden und darf somit maximal 120 m vom Erdboden unter dem Punkt der Drohne entfernt sein.

Eine Ausnahme gibt es, wenn Bauwerke mit einer Höhe von mehr als 120 m mithilfe von Drohnen inspiziert oder gereinigt werden müssen. Auf Anforderung des Besitzers des Bauwerkes (z.B. einer Windkraftanlage) darf die Drohne den höchsten Punkt des Gebäudes dann um maximal 15 m überfliegen. Wichtig: Das gilt nicht, wenn es dazu keinen konkreten Auftrag durch den Eigentümer gibt.

Einfach Windräder von oben betrachten, weil es Spaß macht und dabei die Beschränkung von 120 m AGL brechen, ist somit verboten!

Was gilt als autonomer Flug?

Generell muss man zwischen autonomen und automatischem, (d.h. vorprogrammierten) Flugprogrammen unterscheiden.

Autonom agiert eine Drohne, wenn sie ihre Flugentscheidung selbst trifft und der Mensch keine direkte Möglichkeit hat einzugreifen. Autonome Drohnen haben oftmals auch keine Basisstation / Fernsteuerung im eigentlichen Sinne.

Einer Drohne also beispielsweise verschiedene Wegpunkt mitzuteilen, die sie dann automatisch abfliegt, wäre kein autonomer Betrieb. Dazu muss jedoch jederzeit die Möglichkeit bestehen, die Befehle durch die Automatik manuell überschreiben zu können.

Einen Grenzfall bilden die automatische Verfolgungsfunktionen von Drohnen. Bei DJI nennt sich das Ganze beispielsweise ActiveTrack. Im Grund dürften aber auch diese Funktionen als „Automatik“ klassifiziert werden, denn auch hier hat der Pilot jederzeit die Möglichkeit korrigierend einzugreifen. Drohnen der Klasse C1 dürfen solche Funktionen verwenden, vorausgesetzt, die Drohne entfernt sich dabei nicht weiter als 50 m vom Piloten.

Was ist der Unterschied zwischen A1, A2 und A3?

Die EASA unterteilt die OPEN Category noch einmal in drei verschiedene Risikoklassen, die jeweils verschiedene Anforderungen haben. Je nach Eigenschaften der Drohne, darf nur in einer oder mehreren der Unterkategorien geflogen werden.

OPEN A1:

OPEN A2:

OPEN A3

Woher weiß ich, wo ich fliegen darf?

Die Ausweisung von sogenannten „Restricted Flight Zones“ (RFZ) / „No Fly Zones“ (NFZ) (auch als „Geographical Zones bezeichnet) obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU.

Die Länder müssen diese Informationen aber zentral über eine Plattform zur Verfügung stellen. In der Regel soll das durch die Luftfahrtbehörde des Landes geschehen.

Der Remote Pilot ist in der Verantwortung zu prüfen, in welchen Gebieten der Flug verboten ist.

Die EU-Drohnenregeln zwingen die Mitgliedsstaaten also zu mehr Transparenz und einer konkreten Auseinandersetzung mit der Frage, wo Drohnen-Flüge erlaubt sind und wo nicht.

Wo kann ich diese Karten einsehen?

Aktuell ist uns noch keine Veröffentlichung der No Fly Zones, Restricted Fly Zones und Aeromodel Zones in Deutschland als Karte von offizieller Stelle bekannt.

Was ist der Unterschied zwischen einer No Fly Zone und einer Restricted Fly Zone?

Wie der Name schon andeutet: In der No Fly Zone ist der Flug ohne besondere Genehmigung streng verboten. NFZs könnten zum Beispiel Flughäfen, Regierungsgebäude, Gefängnisse und der gleich sein.

In der Restricted Fly Zone kann der Staat spezielle Vorgaben machen, die unter anderem folgendes Vorschreiben dürfen:

Was sind Aeromodel Zones?

Im Gegensatz zu den einschränkenden Zonen (RFZ / NFZ), dürfen die Staaten auch so genannten Aeromodel Zones ausweisen. Hier gelten weniger strenge Regeln, als in der OPEN Category.

Diese Regelung kommt den ausgewiesenen Modellbauplätzen in Deutschland relativ nah. Diese Areale werden dann für die bemannte Luftfahrt auch entsprechend als „gefährlich“ markiert, damit diese das Gebiet meiden.

Was bedeutet das für Deutschland mit seinen vielen Regelungen auf Länder- oder gar Kommunenebene?

Diese Frage ist für uns ehrlich gesagt auch noch offen. Theoretisch müssen alle diese Gebiete nach den neuen Regelungen explizit als „Retricted Flight Zones“ oder wohl noch eher als „No Fly Zone“ ausgewiesen werden.

In wie fern andere gesetzliche Beschränkungen, zum Beispiel durch die Verordnung eines „Geschützen Landschaftsbestandteil“ aus den 90er-Jahren, die den Modellflug verbietet, trotzdem noch greifen, wird wohl vor Gericht entschieden werden.

Interessant ist in jedem Fall, dass die EU-Drohnenregeln keine konkreten Abstände zu Flüssen, Behörden, etc mehr vorgeben. Diese Gebiete müssen durch die Mitgliedsstaaten einzeln geregelt werden.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?
Aeromodel Zonen werden für die bemannte Luftfahrt explizit markiert.

Mit der Anpassung der Luftverkehrs-Ordnung sind in § 21h nun entsprechende geografische Gebiete und die zugehörigen Erlaubnistatbestände definiert, die zur Nutzung erfüllt werden müssen.

Gibt es einen unterschied zwischen gewerblichen / kommerziellen und Freizeitflügen?

Nein, die EASA macht in den verschiedenen Betriebskategorien keinen Unterschied mehr zwischen einem gewerblichen und einem privaten Einsatz zu Freizeitzwecken.

Das ist auch sinnvoll. Denn die Betriebsszenarien sind ja bereits risikobasiert zusammengestellt. Ob z.B. ein Foto mit einer Drohne aus Spaß oder mit gewerblichen Absichten gemacht wird, spielt zumindest aus Sicherheitsgesichtspunkten keine Rolle. Bei einem Unfall kommt es in beiden Fällen zum gleichen Schaden, wenn wir davon ausgehen, dass alle anderen Parameter identisch sind.

Daher werden beide Anwendungsfälle gleichermaßen behandelt. Das ist ein Unterschied zu der bisherigen Vorgehensweise in Deutschland, bei dem Flugmodelle (Freizeit) und unbemannte Luftfahrzeuge (gewerblich) unterschieden wurden. Hier wird es spannend, ob diese neue Flexiblität durch zusätzliche nationale Gesetze erneut eingeschränkt wird.

Benötige ich eine Versicherung?

Die EU schreibt eine Haftpflichtversicherung lediglich für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 20 kg gesetzlich vor.

Trotz allem gibt es durch nationale Gesetze in so gut wie allen EU-Mitgliedsstaaten (auch in Deutschland!) eine Versicherungspflicht (§43 LuftVG). Diese bleibt bestehen bzw. wird nicht durch die EU-Drohnenregeln berührt.

Die EASA geht sogar soweit und wird den Versicherungsstatus und die Nummer der Police bei der UAS-Betreiber-Registrierung direkt mit erfassen.

Fragen zur Klassifizierung von Drohnen

Warum werden Drohnen in verschiedene Klassen unterteilt?

Die EASA setzt mit der Klassifizierung einen sogenannten „Performance based Approach“ um. Das heißt die Leistung der Drohne bzw. deren physikalischen Eigenschaften werden herangezogen, um das Risiko zu bewerten, welches von einer Drohne für unbeteiligt Personen ausgeht.

Dazu werden die so genannten CE-Kennzeichen von C0 bis C4 eingeführt. Diese sollen ab 01.01.2023 Pflicht auf allen ab diesem Zeitpunkt verkauften Drohnenmodell sein, sodass Käufer die Klassifizierung direkt erkennen können.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?

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Quelle: EASA

Die Klassifizierung der Drohne bestimmt dabei direkt, in welcher OPEN Category (A1 bis A3) diese geflogen werden darf und welche Kompetenzen der Remote Pilot nachweisen muss.

Für die detaillierten Merkmale zur Einsortierung einer Drohne in eine Kategorien, solltet ihr einen Blick in unseren ausführlichen Guide zu den neuen EU-Drohnenregeln werfen.

Wie erfolgt die Klassifizierung einer Drohne?

Wie oben schon genannt, findet ihr die vollständigen Merkmale hier beschrieben.

An dieser Stelle wollen wir aber noch einmal ein Kernkonzept der EASA bei der Einordnung aufgreifen: die maximale Energie, die eine Drohne bei einem Zusammenstoß mit einem Menschen übertragen kann.

Die Grenze wurde hier bei maximal 80 Joule für die Kategorie C1 gewählt. Darüber fallen die Drohnen in die Klasse C2 mit den strengsten Anforderungen.

Die Angaben zur maximalen Geschwindigkeit und dem maximalen Gewicht sind somit Alternativen zur Feststellung, sollte die transferierte Energie bei einem Aufprall nicht durch den Hersteller bestimmt werden.

Was hat es mit den Joule-Werten auf sich?

Die kinetische Energie berechnet sich aus:

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?

Da es sich bei einer Kolission mit einem Menschen, um einen elastischen Zusammenstoß handelt, wird nur ein Teil der kinetischen Energie tatsächlich auf den Körper übertragen. Hier gibt es schon seit Jahren die Grenze von 80 Joule, die in einigen ballistischen Studien immer wieder bestätigt wurde. Über dieser Grenze steigt die Wahrscheinlichkeit einer tödlichen Verletzung steil an.

Eine Drohne mit 900 g und einer maximalen Geschwindigkeit von 68,4 km/h (Obergrenze der Kategorie C1) hat somit eine maximale kinetische Energie von:

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?

In einem weiteren Rechenbeispiel (Folie 9) zieht die EASA einen FPV-Racer mit 250 g AUW und einer maximalen Geschwindigkeit von 130 km/h heran. Auch hier kommen wir auf:

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Die EASA rechnet in ihrem Modell (Appendix 9.2, S.118) also mit einem Faktor von 0,535, um die Deformationsenergie (das ist die Energie, die durch den menschlichen Körper und die Drohne durch Verformung absorbiert wird) zu bestimmen. Übrig bleibt ein Anteil von 46,5% der kinetischen Energie, welcher direkt auf das getroffene Körperteil übertragen wird. Dieser darf nicht mehr als 80 Joule betragen.

Beispiel 1 (Grenze Klasse C1):

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?

Beispiel 2 (FPV-Racer):

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?

Der Faktor ist dabei aber nur als Näherungswert zu verstehen. Drohnenhersteller erhalten damit viel Flexibilität, denn nicht das Gewicht der Drohne zählt für die Kategorisierung, sondern die übertragene Energie bei einem Zusammenstoß.

Konkret bedeutet das: Wenn ein Hersteller nachweisen kann, dass seine Drohne mit einem Gewicht von beispielsweise 1,5 kg AUW bei einer maximalen Geschwindigkeit von 80 km/h durch geschickte Konstruktion des Gehäuses mit Pufferzonen, trotzdem weniger als 80 Joule bei einem Zusammenstoß auf den menschlichen Körper überträgt, könnte die Drohne immer noch als C1 klassifiziert werden.

Wie genau ein solcher Nachweis zu erbringen ist, muss aber wohl noch definiert werden.

Welcher Klasse gehört meine aktuelle Drohne an?

Um die Frage ganz konkret zu beantworten: Gar keiner. Denn Drohnen, die bisher auf den Markt gebracht worden sind, tragen die C-Drohnenklassifizierung noch nicht offiziell. Es handelt sich daher um „nicht mit EU-Recht konforme Drohnen“, auch Bestandsdrohnen genannt.

Bestehende Drohnen kann man natürlich anhand ihrer Daten ungefähr (oder teilweise sogar sehr genau) in eine der fünf Klassen einordnen, das gibt aber nur einen ersten Anhaltspunkt, was zukünftig mit diesen älteren Modell noch erlaubt sein wird.

Kann meine Drohne nachträglich eine offizielle EU-C-Klassifizierung erhalten?

Nein.

Woher weiß ich dann, auf welche Kategorie ich mich vorbereiten muss?

Wer am 1. Januar 2021 mit seiner Drohne losziehen will, muss natürlich trotzdem irgendwie wissen, welche Regel nun gelten.

Dafür hat die EASA eine Übergangsphase geschaffen. Im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 01.01.2023 gilt für alle Drohnen, die prinzipiell die Kriterien für einen Betrieb in der Category OPEN erfüllen, eine Übergangslösung.

Die EASA nennt diese Betriebskategorie „Limited OPEN Cateogry„. In dieser Betriebsart gelten wichtige Einschränkungen, die am Endes des Tages aber viel Pragmatismus der EASA bei der Konzeption der Regeln zeigen.

Was bedeutet die Limited Open Category und was sind die Besonderheiten?

In dem zwei Jahren in denen die Limited Open Category gilt, gibt es folgende Besonderheiten. Für Deutschland soll die Übergangsphase der EU-Drohnenregeln folgendermaßen aussehen:

Wichtig: Der Flug einer „Bestandsdrohne“ kann in anderen EU-Ländern anderen Übergangsbeschränkungen unterliegen. Vor dem Flug im Ausland daher immer prüfen!

Welche Kompetenzen gelten für die Limited Open Category?

Die EASA überlässt dies für die Übergangsphase dem Mitgliedsstaat. Ob man in Deutschland an dem bestehenden System des Kenntnisnachweises (ab 2kg) festhält oder ob es zusätzliche Auflagen für die zweijährige Phase geben wird, ist noch unbekannt.

Es gelten auch für die Kompetenznachweise entsprechende Übergangsfristen. Die oben beschriebenen EU-Kompetenznachweise sind ab dem 01.01.2022 Pflicht. Bis dahin werden die bestehenden deutschen Kenntnisnachweise anerkannt. Es kann aber Einschränkungen geben.

Zum Beispiel darf mit dem einem bestehenden deutschen Kenntnisnachweis nicht in anderen EU-Ländern geflogen werden. Dafür ist zwingend einer der beiden neuen EU-Kentnisnachweise notwendig.

Was passiert nach dem 01.01.2023 mit meiner Drohne ohne C-Kennzeichnung?

Drohnen, die vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen und nicht offiziell mit einer C-Kennzeichnung ausgestattet sind, dürfen ab dem 01. Januar 2023 weiter ganz normal in der Kategorie OPEN A1 und OPEN A3 betrieben werden.

Dafür gibt es keine zeitliche Beschränkung. Es wurde also an eine Art Bestandsschutz gedacht. Lediglich der EU-Kompetenznachweis wird dann auch für Drohnen bis 500 g verpflichtend.

Ist die DJI Mavic 2 Pro in der Kategorie C1 oder C2?

Weil wir diese Frage schon sehr oft in der Community diskutiert haben, hier ein Spezialfall für alle Mavic 2 Besitzer*.

Siehe Frage oben: Offiziell entspricht die Mavic 2 keiner dieser Klassen. Es spielt für den Übergangszeitraum auch keine Rolle, weil sie mit ihren knapp 900 g AUW in der Limited Open Category mit bis zu 50 Metern Abstand zu unbeteiligten Personen theoretisch auch im Stadtgebiet (OPEN A2) geflogen werden darf. EU-Fernpilotenzeugnis vorausgesetzt.

Nach dem 01.01.2023 bleibt dann streng genommen nur noch der Betrieb in der Kategorie OPEN A3.

Je nach dem, ob DJI sich noch offiziell zu der transferierten Energie bei einem Zusammenprall äußert, könnte aber auch A1 möglich sein. Hier bleibt nur abwarten. Die Mavic 2 Pro wird aber rückwirkend keine „EU-konforme Drohne“ mehr werden (siehe oben).

Fragen zu Geo-Awareness und Remote ID

Was genau ist Geo-Awareness?

Die meisten der neuen Drohnen-Klassifizierungen fordern ein sogenanntes „Geo-Awareness“-System. Dies bedeutet, dass die Drohne eine Funktion besitzt, die den Piloten beim Erkennen von NFZs und RFZs unterstützt und diesen beim Antritt in eine Zone warnt.

Im Gegensatz zu einem Geo-Fencing-System, greift Geo-Awareness also nicht aktiv in den Flug ein und verhindert den Eintritt in eine beschränkte Zone also nicht automatisch. Hierfür ist immer noch der Pilot vollständig verantwortlich. Ein Geo-Cage ist im Übrigen das Gegenteil zu einem Geo-Fence. Hier wird die Drohne in einem virtuellen Käfig eingesperrt.

Die EASA fordert also in den meisten Kategorien, dass ab 2022 alle neuen Drohnen in der Lage sein müssen, die durch die Mitgliedsstaaten definierten Zonen herunterzuladen und dem Piloten als Hilfsmittel bereitzustellen.

Was ist mit Systemen, wie DJIs Geo-Fencing?

Die EASA arbeitet nach eigenen Angaben sehr eng mit DJI (und anderen Anbietern) zusammen.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?
Bildquelle: DJI | ©
Das Geo-Fencing 2.0 System von DJI wird in der Zukunft weiter ausgebaut.

DJI will sein Geo-Fencing System demnach vollständig mit den neuen Anforderungen kompatibel machen. Das dürfte auch leicht sein, denn theoretisch muss dem bestehenden System nur die neue Klassifizierung nach NFZs, RFZs und AMZs beigebracht und das entsprechende Kartenmaterial bereitgestellt werden. Die Hersteller werden dabei natürlich auf eine zentrale Datenbank angewiesen sein, die durch die Mitgliedsstaaten gefüttert werden muss.

Das System von DJI geht dabei heute schon weiter, in dem es den Flug in bestimmte Zonen sogar aktiv unterbindet (Geo-Fencing).

Wie will die EASA Remote ID umsetzen?

Remote ID (auch Remote Identification) dient zur Identifizierung einer Drohne (und ihres Betreibers) aus der Ferne. Details zu dem Thema findet ihr in unserem Remote ID Guide.

Die EASA nennt diese Technik auch „e-identification“. Diese Technologie ist ein Service aus dem so genannten U-Space Konzept, das in den nächsten Jahren nach und nach in der EU etabliert werden soll.

Dabei strebt die EU-Behörde eine Umsetzung als Broadcast ID System an. Ziel ist es, anderen Mitbürgern die Identifikation via Smartphone (z.B. über WLAN oder Bluetooth) zu ermöglichen. DJI hat ein solches System bereits demontiert.

Das wäre ein extrem wichtiger Schritt, der die geringsten Kosten für alle Beteiligten mit sich bringen würde. Die Pflicht für ein Network Remote ID System, wie es die USA verfolgen, ist in jedem Fall mit großem extra Aufwand für alle Drohnen-Betreiber verbunden.

Tipp: Einen ersten Remote ID Sender haben wir mit dem Dronetag Mini bereits für euch getestet.

Welche Daten werden dabei übertragen?

Das System soll folgende Daten regelmäßig über die gesamte Dauer des Fluges aussenden:

Wer kann Piloten identifizieren?

Nur berechtigte Behörden (z.B. die Polizei) sollen die mit der Registrierungsnummer verbundenen persönlichen Daten des UAS-Betreibers auslesen können.

Wann ist e-identification notwendig?

Ab 2022 soll für bestimmte Bereiche, z.B. Retricted Flight Zone, ein Identifikationssystem notwendig sein. Eine Pflicht wird aber nur in speziellen Bereichen bestehen. Für die meisten Drohnen-Klasse ist diese Funktion aber ohnehin gefordert.

In Zukunft wird e-identification in jedem Fall in Bereichen verwendet werden müssen, die als U-Space Airspace ausgezeichnet werden.

Was ist mit Flugmodellen oder älteren Drohnen?

Sollte ein Broadcast Remote ID System den Anforderungen genügen – was die EASA nach eigenen Aussagen klar bevorzug – wäre eine einfache Nachrüstung mit einem entsprechenden Sender möglich.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?
Ältere Drohnen und Selbstbauten sollen nachgerüstet werden können.

Dazu muss jedoch erst ein technischer Standard geschaffen werden. Oder die EU lässt es zu, dass verschiedene Hersteller mit verschiedenen Systemen arbeiten. Das muss die Zeit noch zeigen.

Fragen zum Flugmodellbau und Vereinen

Betreffen die neuen EU-Drohnenregeln auch den klassischen Flugmodellbau?

Ja, denn die EASA macht keine Unterscheidung mehr zwischen „Drohnen“ und klassischen Flugmodellen. Beide Kategorien werden als UAS klassifiziert und fallen somit unter die neuen EU-Drohnenregeln.

Müssen sich auch Flugmodellbauer registrieren?

Ja, wenn sie Besitzer eines Flugmodells sind, dass sie fliegen möchten. Mehr dazu weiter oben beim Punkt „Registrierung“.

Wie werden Flugmodelle klassifiziert?

Alle Flugmodelle und sonstige selbstgebaute Drohnen (= Multicopter) werden in der neuen Klasse C4 zusammengefasst.

Diese entspricht im wesentlichen den Eigenschaften der Klasse C3, es wird hier nur anerkannt, dass es auch Fluggeräte gibt, die nicht von der Stange kommen. Die EASA will damit dem traditionellen Flugmodellbau weiterhin seine Freiheiten lassen.

Was passiert mit unserem Modellflugplatz?

Die Modellflugvereine müssen die zukünftig geltenden Regelungen und Einschränkungen im Luftraum auf und um ihr Vereinsgelände mit den nationalen Luftfahrbehörden abstimmen.

Nach Artikel 16 der EU-Regulation 2019/947 gibt es hier Freiheiten, die Nutzung des Modellluftraums spezifisch abzustimmen. Im besten Fall bleibt hier also alles beim Alten.

Das BMVI hat hier bereits eine entsprechende „Betriebserlaubnis“ mit den beiden großen Modellflugverbänden DMFV und DAeC abgestimmt. Mitglieder dieser Verbände haben im Rahmen der Ausübung ihres Hobbys auf ausgeschriebenen Modellflugplätzen wohl auch in Zukunft bestimmte Freiheiten, die den Bedingungen vor den EU-Drohnenregeln im RC-Modellflug sehr ähneln.

Der DMFV hat dazu ein eigenes kurzes Video produziert, um einen Überblick zu geben:

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie mittels VR Brille im FPV Modus zu betreiben?

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Quelle: Modellflieger (DMFV)

Für Modellflieger ohne Mitgliedschaft in einem der beiden Verbände dürften dann die EU-Regelungen im normalen Umfang gelten.

Was ist mit Wildfliegern?

Jeder Mitgliedsstaat hat die Möglichkeit neben RFZs und NFZs auch so genannte Aeromodel Zones auszuweisen. Hier gelten dann lockerer Regel und andere maximale Flughöhen.

Aeromodel Zones können ohne einen Modellflugverein im Rücken ausgewiesen werden. Damit steht den Mitgliedsstaaten ein gutes Werkzeug bereit, auch „Wildfliegern“ einen geregelten Rahmen zu bieten. Inwiefern wir das in Deutschland sehen werden, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Dürfen Flugmodell nur in Aeromodel Zones geflogen werden?

Nein, für Flugmodelle in der Kategorie C4 gilt, was für alle anderen UAS auch gilt: Ein Betrieb ist in OPEN A3 ebenso möglich. Vorausgesetzt das AUW liegt unter 25 kg.

Ein Überblick zu den EU-Drohnenregeln

Was genau muss ich am 01.01.2021 machen? Die Checkliste.

Dieser Abschnitt bezieht sich auf den Stand Dezember 2020. Aus unserer Sicht sind noch einige Dinge auf deutscher Ebene ungeklärt bzw. nicht fixiert. Die Liste ist deshalb in keinem Fall als vollständig zu verstehen.

Folgende Dinge sind im Kontext der EU-Drohnenregeln zu erledigen:

Was muss mittelfristig getan werden:

  • EU-Kompetenznachweis erwerben
  • EU-Fernpiloten-Zeugnis ablegen (falls erforderlich)

Schlusswort

Unser FAQ-Liste zu den neuen EU-Drohnenregeln haben wir in vielen Tagen Arbeit aufwendig für euch recherchiert und zusammengetragen. Wir hoffen, dass die meisten deiner Fragen nun beantwortet sind.

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Quellen: LBA, EASA, EASA, EASA, EASA, CASA

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Bildquellen

  • DJI Geofence 2.0 System Small Image Source DJI: DJI | ©