Die Handwerkskammer setzt sich, gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen, bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden. Gesetzlich ist die Handwerkskammer dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstellung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Bericht über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten. Show Was tut die Handwerkskammer für die Interessenvertretung?Die Handwerkskammer wirkt an Gesetzesinitiativen mit, nimmt schriftlich und bei Anhörungen zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen Stellung und macht eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen. Sie pflegt den Kontakt zu Parlamenten, Parteien und Behörden, führt Wirtschaftsbeobachtung durch und erstellt daraus Statistiken und Konjunkturberichte und führt eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk durch.
Die Handwerkskammer (HWK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die rechtliche Grundlage bildet die Handwerksordnung (HwO). Als Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks vertreten die Handwerkskammern die Interessen des Handwerks. Ihnen gehören die selbstständigen Handwerker und die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge (Auszubildende) dieser Gewerbetreibenden an. Wie bei allen Berufskammern handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft. Aufgaben der Handwerkskammer sind insbesondere,
Ferner unterstützen die Handwerkskammern ihre Mitglieder sowohl durch Rechtsberatung als auch unternehmensberatend. Dabei werden
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Handwerkskammer.
Die Handwerkskammer setzt sich, gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen, bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden.Die Handwerkskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstattung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten. Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen aber aus eigener Initiative, z.B. bei der Einbringung eigener politischer Vorschläge, nach. Was tut die Handwerkskammer Lübeck im Rahmen der Interessenvertretung?Wir vertreten die Interessen des Handwerks durch:
Zu den Kernaufgaben der Kammern in Deutschland gehören die in der Handwerksordnung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Selbstverwaltung des Handwerks. Dazu zählen unter anderem die Eintragung der Betriebe in die Handwerksrolle, die Registrierung der Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung. Weiterhin ist die Kammer für die diversen Prüfungen von den Fortbildungen bis zur Meisterprüfung zuständig. Aber auch das Sachverständigenwesen oder die Stellungnahme zur Bauleitplanung fallen in diesen Aufgabenbereich. HandwerksrolleDie wichtigste gesetzliche Aufgabe der Handwerkskammern ist die Führung der "Handwerksrolle" - die Mitgliedschaft eines Handwerksbetriebs bei der Kammer ist ja gesetzlich vorgeschrieben. War es früher tatsächlich eine Papierrolle, auf der sämtliche Betriebe verzeichnet waren, so wird diese heute in einem EDV-Programm geführt. In der Handwerksordnung ist auch festgelegt, welche Voraussetzungen für die selbstständige Handwerksausübung benötigt werden. Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen die gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen nachgewiesen und ein Antrag gestellt werden. Daraufhin stellt die zuständige Handwerkskammer zum einen den Bescheid über die Eintragung und zum anderen die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe und zulassungsfreie Handwerke werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte. Die Handwerksrolle ist zuständig für:
Weiterführende Themen:
LehrlingsrolleDas Führen der Lehrlingsrolle ist die zweite wichtige Aufgabe der Handwerkskammern im Bereich der Selbstverwaltung. Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinem Lehrling/seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und die Eintragung des Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei seiner Handwerkskammer vor Beginn der Ausbildung bzw. direkt nach Vertragsabschluss beantragen. Dieses Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird als Lehrlingsrolle bezeichnet. Über den gesamten Zeitraum der Ausbildung - von der Eintragung in die Lehrlingsrolle bis zur Gesellen- oder Abschlussprüfung - begleitet die Handwerkskammer die Lehrlinge wie auch die Ausbildungsbetriebe. In der Lehrlingsrolle werden auch alle Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen erfasst, wie z.B. Verkürzungen oder Verlängerungen von Ausbildungs- bzw. Umschulungszeiten. Die Lehrlingsrolle erstellt ebenso Lehrzeitnachweise beispielsweise für Renten- oder Versicherungsangelegenheiten.
Wir fördern die Berufsausbildung und helfen bei der Weiterbildung durch:
Wir beraten und betreuen unsere Mitglieder bei:
Wir informieren die Öffentlichkeit und unsere Mitglieder über alle handwerksrelevanten Themen durch:
Wir schützen und betreuen unsere Mitgliedsbetriebe und deren Kunden durch:
|