Was ist der unterschied zwischen minijob und geringfügige beschäftigung

  1. #1

    Mich würde gern interessieren, was der genaue Unterschied zwischen einem Minijobber und einem Aushilfen ist? Welches ist überhaupt auch sinnvoller?

    Kevin

  2. #2

    Also die geringfügige Beschäftigung (also Beschäftigung als Minijobber) ist eine unbefristete Beschäftigung. Jedoch darf dein Einkommen nicht monatlich 400,00 € übersteigen. Eine Aushilfstätigkeit ist jedoch zeitlich befristet aber wiederum nicht das Einkommen begrenzt. Bei einer geringfügigen Beschäftigung müssen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Nur dein Arbeitgeber zahlt für dich monatlich einen fixen Beitrag. Zwar hast du hier bei auch die Möglichkeit, durch die Aufstockungsbeiträge Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen und dich dabei Pflicht zu versichern, aber das ist alleine dir überlassen. Ich persönlich würde dir deshalb, langfristig gesehen, eine geringfügige Beschäftigung empfehlen.

    Leo

Sobald der Minijobber mit der Arbeit anfängt, muss der Arbeitgeber beurteilen, ob es sich tatsächlich um einen Minijob handelt und um welche Art, kurzfristig oder 450-Euro. Auch wenn sich der Minijob ändert, ist eine neue Einschätzung fällig. Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung.


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Sobald der Minijobber mit der Arbeit anfängt, muss der Arbeitgeber beurteilen, ob es sich tatsächlich um einen Minijob handelt und um welche Art, kurzfristig oder 450-Euro. Auch wenn sich der Minijob ändert, ist eine neue Einschätzung fällig. Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung.


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Ein Arbeitnehmer ist nicht geringfügig beschäftigt und hat somit keinen Minijob, wenn er:

  • regelmäßig mehr als 450 Euro pro Monat verdient und
  • länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage arbeitet.

Die Beschäftigung ist somit sozialversicherungspflichtig: Das bedeutet, es sind Beiträge an die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie an die Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Dazu muss der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers anmelden – nicht bei der Minijob-Zentrale.

Mehr Infos zu den Verdienstgrenzen für 450-Euro-Minijobs im Gewerbe
Mehr Infos zu den Zeitgrenzen für kurzfristige gewerbliche Minijobs

Mehr Infos zu den Verdienstgrenzen für 450-Euro-Minijobs im Privathaushalt
Mehr Infos zu den Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs im Privathaushalt

Midijob im Übergangsbereich (bis 30. Juni 2019 Gleitzone)

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.

Günstige Sozialversicherung für Midijobber

Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

Dagegen leistet der Arbeitgeber eines Midijobbers den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung.
Hier gelangen Sie zum Übergangsbereichsrechner der Deutschen Rentenversicherung.

Sobald der Minijobber mit der Arbeit anfängt, muss der Arbeitgeber beurteilen, ob es sich tatsächlich um einen Minijob handelt und um welche Art, kurzfristig oder 450-Euro. Auch wenn sich der Minijob ändert, ist eine neue Einschätzung fällig. Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung.

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Leichte Sprache Danke für Ihr Interesse! Gebärden­sprache Danke für Ihr Interesse!

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Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Minijob, Midijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung? Hier ist eine Übersicht.

Was ist der unterschied zwischen minijob und geringfügige beschäftigung

Bild: © FHH

  1. Vorgegebene Gehaltsgrenze
    Im Minijob gilt eine Gehaltsgrenze von maximal 450 EUR im Monat. Übersteigt das Gehalt diese Grenze, wird der Beschäftigte automatisch sozialversicherungspflichtig. 
  2. „Brutto gleich netto“
    Das Gehalt landet ohne Abzüge von Sozialversicherungsbeiträgen im Portemonnaie.
  3. Kein eigener Schutz in der Sozialversicherung
    Minijobbende haben keinen eigenen Schutz in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. So bekommen sie beispielsweise kein Krankengeld bei längerer Krankheit (länger als sechs Wochen) oder wenn ein Kind erkrankt ist, kein Arbeitslosengeld nach einer Kündigung und steigern nicht ihren Rentenanspruch im Alter.
  1. Vorgegebene Gehaltsgrenze
    Im Midijob liegt das Gehalt zwischen 450 Euro und maximal 1.300 Euro im Monat (bis 30. Juni 2019: 850 Euro).
  2. Eigener Schutz in der Sozialversicherung
    Durch Beitragszahlung werden eigene Ansprüche in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung erworben. Beispielsweise Krankengeld bei längerer Krankheit (länger als sechs Wochen) und Kinderkrankengeld, wenn ein Kind erkrankt ist. Aber auch Arbeitslosengeld nach einer möglichen Kündigung und mehr Rentenansprüche im Alter.
  3. Reduzierte Beiträge für vollen Anspruch auf Sozialversicherungsschutz
    Midijobbende zahlen geringere Beiträge für die Sozialversicherungen. Damit haben sie einen höheren Anteil vom Gehalt netto im Portemonnaie. Mit der Erhöhung der Verdienstgrenzen zum 1. Juli 2019 erwerben Menschen im Midijob auch höhere Rentenansprüche. Bei der Anerkennung der Rentenansprüche wird so getan, als hätten Midijobber den vollen Beitrag in die Rentenversicherung einbezahlt.
  1. Keine vorgegebene Gehaltsgrenze
    Es sind keine Grenzen bei der Verdienstmöglichkeit durch den Gesetzgeber vorgegeben. Alle Gehälter ab 450 Euro sind sozialversicherungspflichtig.
  2. Eigener Schutz in der Sozialversicherung
    Durch Beitragszahlung werden eigene Ansprüche in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung erworben. Beispielsweise Krankengeld bei längerer Krankheit (länger als sechs Wochen) und Kinderkrankengeld, wenn ein Kind erkrankt ist. Aber auch Arbeitslosengeld nach einer möglichen Kündigung und höhere Rentenansprüche im Alter.
  3. Reguläre Beiträge für vollen Anspruch auf Sozialversicherungsschutz
    Die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen werden grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Beschäftigten bezahlt.

Hallo,

wie ihr schon oben lesen könnt wollte ich mal Fragen wo jetzt eigentlich der Unterschied zwischen diesen ganzen Sachen gibt: Nebenjob, Minijob, Teilzeitjob, geringfügige Beschäftigung, 450€ Job, Aushilfsjob? Wenn ich noch etwas vergessen habe schreibt es noch dazu und könnt ihr mit erklären was die ganzen Begriffe bedeuten und wo der Unterschied liegt?

MfG

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Was ist der unterschied zwischen minijob und geringfügige beschäftigung

Minijob + 450 € und geringfügige Beschäftigung ist das Gleiche. Alle Infos dazu findest Du hier: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html

Man bekommt den Bruttolohn netto auf die Hand, der Arbeitgeber zahlt Abgaben und Steuern, dafür ist man nicht Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversichert. Diese Art der Beschäftigung eignet sich sehr gut als Nebenjob, also als weitere Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung.

Teilzeitjob bedeutet, daß man eine geringere Stundenzahl arbeitet als eine Vollzeitkraft in dem Unternehmen. z.B. Vollzeit = 40 Wochenstunden, Teilzeit wäre, wenn ich 30 Wochenstunden arbeite. Eine gering entlohnte Teilzeitbeschäftigung kann auch ein Minijob sein.

Unter Aushilfsjob verstehe ich, wenn jemand z.B. im Service für Zeiten eingestellt wird, wo viel Betrieb herrscht und noch Aushilfen zum Bedienen, Spülen usw. gesucht werden, oder für die Weihnachtszeit im Verkauf, fürs Lager usw.

Wenn der Betrieb aufgrund steigender Umsätze zusätzliche "Aushilfen" braucht.

Was ist der unterschied zwischen minijob und geringfügige beschäftigung

Kurze Übersicht:

– Minijob als geringfügige Beschäftigung bis 450 € steuerfrei, falls der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer entrichtet, jedoch seit dem 1.1.2013 nicht mehr sozialversicherungsfrei! Falls kein Befreiungsantrag wg. der RV-Pflicht für diesen 450-Euro-Minijob gestellt wird, behält der Arbeitgeber 3,9% vom Brutto für diese RV-Pflicht ein!

– Midijob in der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € – dieser Midijob ist voll sozialversicherungspflichtig und evtl. wird noch Lohnsteuer einbehalten, je nach Steuerklasse und Verdiensthöhe!

Aber aufpassen::

Der Arbeitnehmer hat bei Beschäftigungen in der Gleitzone nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt bei 450,01 Euro ca. 15 Prozent des Arbeitsentgelts und steigt auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 20 Prozent bei 850,00 Euro Arbeitsentgelt an. Der Arbeitgeber hat dagegen stets den vollen Beitragsanteil zu tragen.

Außerdem:

Es gibt noch die kurzfristige Beschäftigung = Minijob (z.B. als Ferienarbeit) mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstage im Jahr! Diese kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!

https://www.gelegenheitsjobs.de/jobboerse/was-ist-der-unterschied-zwischen-nebenjob-minijob-teilzeitjob-geringfuegige-beschaeftigung-und-450e-job/

Was ist der unterschied zwischen minijob und geringfügige beschäftigung

nebenjob, minijob, geringfügige beschäftigung und 450€ job sind das gleiche: du darfst höchstens 450€ verdienen, keine abzüge dh lohn brutto wie netto. ein teilzeitjob kann ein 450€ job sein, meistens ist damit aber eine halbe stelle gemeint. aushilfsjob sagt nur dass du aushilfst, damit ist eigentlich ein 450€ job gemeint, kann aber nach meiner defintion auch eine teilzeitstelle sein

Was ist der unterschied zwischen minijob und geringfügige beschäftigung

Also die kurzfristige Beschäftigung für max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr (z.B. als Ferien- oder Saisonarbeit) hast du noch vergessen!

Gruß siola

Was ist der unterschied zwischen minijob und geringfügige beschäftigung

Hallo, nachlesen kannst diese vielen Begriffe in der minijob.zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich:

Hier mal eine kurze Einführung:

  1. gibt es den Minijob als geringfügige Beschäftigung bis 450 € steuerfrei, falls der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer entrichtet, jedoch seit dem 1.1.2013 nicht mehr sozialversicherungsfrei! Falls kein Befreiungsantrag wg. der RV-Pflicht für diesen 450-Euro-Minijob gestellt wird, behält der Arbeitgeber 3,9% vom Brutto für diese RV-Pflicht ein!
  2. gibt es den Midijob in der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € - dieser Midijob ist voll sozialversicherungspflichtig und evtl. wird noch Lohnsteuer einbehalten, je nach Steuerklasse und Verdiensthöhe! Hierbei gilt noch folgendes:

Der Arbeitnehmer hat bei Beschäftigungen in der Gleitzone nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt bei 450,01 Euro ca. 15 Prozent des Arbeitsentgelts und steigt auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 20 Prozent bei 850,00 Euro Arbeitsentgelt an. Der Arbeitgeber hat dagegen stets den vollen Beitragsanteil zu tragen.

Ausserdem gibt es noch die kurzfristige Beschäftigung (z.B. als Ferienarbeit) mit max. 2 Monaten oder 50 Arbeitstage im Jahr! Diese kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!

Gruß siola

Aushilfe/Minijob - Wie viele Stunden die Woche?

Hallo, ich habe seit neuestem (letze Woche) einen Aushilfsjob in einem kleinen Schuhladen angenommen und hatte bisher 2 (Probe-)arbeitstage. Nun bat mich die Filialleiterin "meine Zeiten", in denen ich von Montag, dem 27.04. bis Sonntag, den 03.05. arbeiten kann. Mir ist klar, dass ich bei einer geringfügigen Beschäftigung/Minijob lediglich bis zu 450€ verdienen kann und man die Arbeitsstunden nicht für eine Woche klar bestimmen kann.

Nun muss ich heute aber persönlich vorbeikommen und die Zeiten für die Woche ab dem 27.04., in denen ich arbeiten kann, aufschreiben und abgeben. Da dies mein erster "richtiger" Job ist, hab ich nicht wirklich viel Ahnung, was denn angemessen ist...

Kann da jemand vielleicht helfen? Würde mich wirklich sehr freuen :)

PS: Ich bin Ü18, also nicht minderjährig und da ich mit der Schule fertig bin, habe ich zurzeit viel Freizeit, also könnte ich (theoretisch) alle Tage die Woche arbeiten.

Ich bedanke mich im Voraus!

Was ist der unterschied zwischen minijob und geringfügige beschäftigung