Wann treffen sich bund und länder erneut februar

Stand: 14.04.2022 07:17 Uhr

Die Corona-Beschränkungen in Deutschland sind weitgehend weggefallen - obwohl die Infektionszahlen weiter hoch sind. Der neue bundesweite Rechtsrahmen sieht nur noch wenige allgemeine Basisschutzmaßnahmen vor. Ein Überblick über die derzeit geltenden Regeln in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und im Bund.

Schärfere Schutzmaßnahmen sind nur noch in Infektions-Hotspots möglich. Bundestag und Bundesrat hatten am 18. März dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, mit dem die meisten Corona-Maßnahmen im öffentlichen Leben am 20. März weggefallen sind. Zahlreiche Länder nutzten zunächst noch eine Übergangsfrist und erhielten die Schutzregeln noch bis zum 2. April aufrecht - darunter Niedersachsen. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern halten an einigen Maßnahmen mithilfe der Hotspot-Regelung sogar noch bis Ende April fest. In Schleswig-Holstein waren hingegen schon im März fast alle Regeln ausgelaufen.

Masken- und Testpflichten in einigen Bereichen weiter möglich

Möglich sind in fast allen Bundesländern noch Maskenpflichten etwa in Praxen, Pflegeheimen, Kliniken, Gemeinschaftsreinrichtungen, Bussen und Bahnen. Bundesweit gilt weiter Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Unabhängig von staatlichen Regeln können Firmen, Geschäfte und andere Einrichtungen nach Hausrecht weiterhin Vorgaben wie Maskenpflichten beibehalten. Auch Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas können angeordnet werden.

Das weitgehende Ende der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung hatte die Ampel-Koalition gegen Proteste unter anderem aus den Ländern durchgesetzt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass keine bundesweite Überlastung des Gesundheitswesens bestehe und im Notfall regional weiter schärfere Regeln erlassen werden können. Das neue Infektionsschutzgesetz soll bis zum 23. September 2022 gelten. Vor einer möglichen Corona-Herbstwelle müssten neue Maßnahmen beschlossen werden, kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an.

Hotspot-Regelung muss vom Länderparlament beschlossen werden

Strengere regionale Hotspot-Regelungen und -Maßnahmen können die Länder laut Gesetz umsetzen, wenn etwa in einer bestimmten Region ein besonders hohes Infektionsgeschehen herrscht und eine Überlastung der Gesundheitsversorgung droht - oder eine gefährliche Virusvariante kursiert. Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Ein Hotspot kann dem Gesetz zufolge ein Stadtteil, eine Stadt, ein Landkreis oder ein ganzes Bundesland sein. Dort könnten dann Zugangsbeschränkungen nach den 2G- oder 3G-Regelungen erlassen werden, eine verschärfte Maskenpflicht, Hygienekonzepte, Abstandsgebote oder verschärfte Testpflichten. Voraussetzung ist, dass die Landesparlamente die Beschlüsse fassen. Viele Länder beklagen, dass die Hürden für die Umsetzung der Hotspot-Regelungen zu hoch seien. Lauterbach wies das zurück.

Neue Grundlage für Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Für Arbeitgeber und Beschäftigte gelten seit dem 20. März neue Bedingungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz. Eine Bundesverordnung besagt, dass Arbeitgeber zukünftig selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen müssen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Damit sind die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben. Arbeitgeber sollen bei ihrer Abwägung zu den Schutzmaßnahmen das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie zum Beispiel, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Die bislang bundesweit geregelte Homeoffice-Pflicht ist hinfällig. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht entscheiden Betriebe nun selbst. Die neuen Regeln sind zunächst bis einschließlich 25. Mai in Kraft.

Was gilt zu Quarantäne und Isolation?

Die eigentlich zum 1. Mai geplante freiwillige Isolation von Corona-Infizierten soll es jetzt doch nicht geben. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" mit. Er werde den Vorschlag zurücknehmen, dass Infizierte selbst entscheiden, ob sie sich isolieren. Wenn sich jemand anstecke, werde es weiterhin eine Anordnung des Gesundheitsamtes geben. Allerdings soll die Isolationszeit auf fünf Tage verkürzt werden. Lauterbach begründete seine Kehrtwende mit dem - so wörtlich - negativen und verheerenden Signal, das von dieser Neuregelung ausgegangen sei.

3G, 2G oder 2G-Plus - was bedeuten die Regeln?

Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G) erhalten Zutritt zu Innenräumen von Behörden und anderen Einrichtungen wie Restaurants, Kinos, Fitnessstudios oder Krankenhäusern. Ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig getestet werden. Antigen-Schnelltests dürfen in der Regel nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden.

2G umfasst nur Geimpfte und Genesene - ein aktueller Corona-Test allein reicht für den Zugang beispielsweise zu einer Veranstaltung also nicht aus. Stattdessen muss ein aktuell gültiges Impfzertifikat oder aber ein Nachweis der Genesung von einer Corona-Erkrankung vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren dürfen die 2G-Bereiche aber trotzdem betreten. Das gilt auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen dürfen. In einigen Bereichen fallen bei der Anwendung der 2G-Regel die Masken- und die Abstandspflicht weg.

2G-Plus bedeutet vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich getestet. Antigen-Schnelltests dürfen in der Regel nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden.

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NDR Info | Nachrichten | 12.04.2022 | 13:00 Uhr

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Coronavirus

Die derzeit sinkenden Zahlen der Neuinfektionen "sind für uns alle Anlass zur Hoffnung, sie machen uns Mut", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder. Es spreche alles dafür, dass die harten Einschnitte der vergangenen Wochen sich auszahlten.  

Bund und Länder kamen vorzeitig zu erneuten Beratungen zusammen. Der Grund: Die vor allem in Großbritannien und Irland aufgetauchte Mutation des SARS-CoV-2-Virus sei eine "ernsthafte Gefahr" für "all unsere Bemühungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen", so Merkel. Auch in Deutschland wurde das mutierte Virus bereits nachgewiesen. "Wir müssen jetzt handeln" - noch sei Zeit, dieser Gefahr vorzubeugen, unterstrich Merkel. Wenn sich die Mutation ausbreite, könnten sich die Infektionszahlen explosiv erhöhen.

Lesen Sie hier den Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021 PDF, 117 KB, nicht barrierefrei im Wortlaut.

Bund und Länder weisen darauf hin, dass die britischen Gesundheitsbehörden und die überwiegende Zahl der Forscher sehr alarmiert seien, "weil epidemiologische Erkenntnisse darauf hindeuteten, dass die dort aufgetretene Mutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist als das uns bisher bekannte Virus", heißt es im Beschluss. Man sei sich daher einig, dass in Deutschland jetzt zwingend ein vorsorgendes Handeln erforderlich sei, sagte die Kanzlerin.

Kein Video vorhanden.

"Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen, aber das Vorsorgeprinzip hat für uns Vorrang, und dem müssen wir jetzt auch Rechnung tragen", erklärte Merkel. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs fassten bei ihren vorgezogenen Beratungen daher folgende Beschlüsse:

Kontaktbeschränkungen gelten weiter

Die bisherigen Maßnahmen von Bund und Ländern gelten zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 fort. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten.

Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte zudem "möglichst konstant und möglichst klein gehalten" werden. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

"Wir erweitern die Pflicht zum Tragen von Masken"

Zusätzlich wurde vereinbart, dass künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt. Das sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2. Generell empfehlen Bund und Länder das Tragen medizinischer Masken auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen.

Wann treffen sich bund und länder erneut februar

Bund und Länder haben die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert.

Foto: Bundesregierung

Homeoffice ermöglichen

Um Kontakte im öffentlichen Personenverkehr zu reduzieren, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus weitgehend ermöglichen. Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, soll Homeoffice angeboten werden. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen. Diese solle mindestens bis zum 15. März gelten.

Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sollen die Unternehmen den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung zu stellen.

Schulen bis Mitte Februar geschlossen

Über das Thema Schule sei lange gerungen worden, und alle seien sich bewusst, dass dies "unglaubliche Einschränkungen" seien, sagte Merkel zu den Beschlüssen im Bereich Schule und Kinderbetreuungseinrichtungen. Aber es gebe ernsthafte Hinweise, dass die mutierte Form des Virus sich stärker bei Kindern und Jugendlichen verbreite. "Diese Hinweise müssen wir ernst nehmen", erklärte Merkel.

Deshalb sei eine Verlängerung des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis 14. Februar 2021 notwendig sowie eine restriktive Umsetzung, sagte Merkel. Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen und die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten werde analog verfahren.

Schutz in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Behinderte

Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind, gilt für das Personal und Besuchende eine Verpflichtung zu Schnelltests. Ähnliches gilt auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Gesundheitsämter stärken

Die Länder werden die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter verstärken, damit eine flächendeckende Kontaktnachverfolgung wieder möglich ist, bis die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen wieder erreicht ist.

Der Bund unterstützt die Länder dabei mit bei der bundesweiten Erfassung und Nachverfolgung von Infektionsketten. "Wichtig ist doch, dass wir schnell auf die 50 kommen, damit wir dann über Öffnungen reden können", sagte Merkel.

Überbrückungshilfe III wird weiter verbessert

Der Bund wird die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Die Insolvenzantragspflicht wird für betroffene Unternehmen bis Ende April ausgesetzt.

Einheitliches europäisches Vorgehen nötig

Die Kanzlerin betonte, sie werde sich dafür einsetzen, dass auch die Nachbarländer Deutschlands ähnlich agierten. Deutschland hätte in der Pandemiebekämpfung keinen Erfolg, wenn die Nachbarländer "nicht synchron" arbeiteten. Sollte es kein einheitliches Vorgehen geben, müssten Vorkehrungen getroffen werden, so Merkel. Am Donnerstag kommen die EU-Staats- und Regierungschefs zusammen, um über das weitere Vorgehen in der Pandemie zu beraten.