Wann muss ich Arbeitgeber über Reha informieren

von

Hallo,

ich werde zur Reha fahren und der Rentenversicherungsträger hat mir mitgeteilt, dass ich den Arbeitgeber über den Zeitraum der Reha informieren soll, sobald ich von der Klinik Bescheid bekommen habe. Das habe ich getan.

Benötige ich und wenn ja woher bekomme ich eine offizielle Bescheinigung über den Zeitraum der Reha? Ich möchte natürlich nicht, dass der Arbeitgeber weiß, wo ich in der Reha sein werde.

von

Hallo,
warum darf der Arbeitgeber denn nicht wissen wo Ihre Reha stattfindet? Ich denke mal, dass können Sie leider nicht verhindern!
Die offizielle Bescheinigung über den genauen Termin erhalten Sie schriftlich von der Reha-Einrichtung. Da steht nun mal der Ort und Name der Einrichtung drin und den müssen Sie dem Arbeitgeber vorlegen!

LG

von


Ich möchte natürlich nicht, dass der Arbeitgeber weiß, wo ich in der Reha sein werde.

Also "natürlich" ist es keinesfalls, dass man seinem Arbeitgeber und seinen Arbeitskollegen den Reha-Aufenthaltsort verschweigt.

Kopfschüttel.....

von



Ich möchte natürlich nicht, dass der Arbeitgeber weiß, wo ich in der Reha sein werde.

Also "natürlich" ist es keinesfalls, dass man seinem Arbeitgeber und seinen Arbeitskollegen den Reha-Aufenthaltsort verschweigt.

Kopfschüttel.....

Wenn man wegen eines Bandscheibenvorfalls auf Reha geht, hat man in der Regel kein Problem zu sagen, wohin man auf Reha geht. Es könnte allerdings schon anders aussehen, wenn man in einer Spezialklinik für- Drogensüchtige- Schizophrenie- Alkoholkranke- Spielsüchtige

- ... etc. geht.


...und was die Spezialisierung einer Klinik ist lässt sich ja heutzutage leicht herausfinden / googlen. Bei einer "normalen" Krankschreibung muss man dem Arbeitgeber ja auch nicht sagen, was man hat - warum also bei einer Reha???

Und noch ein Beispiel: Ich selbst habe MS - mein Arbeitgeber denkt, die - seit Jahren stabile - Gehbehinderung kommt von einem Unfall. Jetzt bin ich wieder auf Reha. Und ich bin NICHT in einer MS-Spezialklinik, da ich nicht will, dass mein Arbeitgeber aus der Klinik, in der ich bin Rückschlüsse ziehen kann - und ich dann auf der Abschussliste stehe....

Wird es jetzt klarer, warum manche Leute nicht wollen, dass die Klinik bekannt wird?

von

Zitiert von: Natürlich!

Es könnte allerdings schon anders aussehen, wenn man in einer Spezialklinik für- Drogensüchtige- Schizophrenie- Alkoholkranke- Spielsüchtige

- ... etc. geht.


Solche Krankheiten lassen sich ohnehin nicht dauerhaft vor den Arbeitskollegen verbergen.

Schon gar nicht, wenn die Auswirkungen so stark sind, dass man deshalb eine Reha bewilligt bekommt.

Zitiert von: Natürlich!


Und noch ein Beispiel: Ich selbst habe MS - mein Arbeitgeber denkt, die - seit Jahren stabile - Gehbehinderung kommt von einem Unfall. Jetzt bin ich wieder auf Reha. Und ich bin NICHT in einer MS-Spezialklinik, da ich nicht will, dass mein Arbeitgeber aus der Klinik, in der ich bin Rückschlüsse ziehen kann - und ich dann auf der Abschussliste stehe....

Seriöse Arbeitgeber beurteilen ihre Mitarbeiter nach ihren Leistungen und nicht nach ihren Diagnosen.

Und sollte durch irgendeinen Zufall herauskommen, dass Sie Ihren Chef diesbezüglich belogen haben, stehen Sie noch viel schneller auf der "Abschussliste".

Ein gestörtes Vertrauensverhältnis kann sogar ein offizieller Kündigungsgrund sein.

Ich habe während meines aktiven Berufslebens immer mit offenen Karten gespielt.

von

Zitiert von: Schorsch


Zitiert von: Natürlich!

Es könnte allerdings schon anders aussehen, wenn man in einer Spezialklinik für- Drogensüchtige- Schizophrenie- Alkoholkranke- Spielsüchtige

- ... etc. geht.


Solche Krankheiten lassen sich ohnehin nicht dauerhaft vor den Arbeitskollegen verbergen.

Schon gar nicht, wenn die Auswirkungen so stark sind, dass man deshalb eine Reha bewilligt bekommt.

Zitiert von: Natürlich!


Und noch ein Beispiel: Ich selbst habe MS - mein Arbeitgeber denkt, die - seit Jahren stabile - Gehbehinderung kommt von einem Unfall. Jetzt bin ich wieder auf Reha. Und ich bin NICHT in einer MS-Spezialklinik, da ich nicht will, dass mein Arbeitgeber aus der Klinik, in der ich bin Rückschlüsse ziehen kann - und ich dann auf der Abschussliste stehe....

Seriöse Arbeitgeber beurteilen ihre Mitarbeiter nach ihren Leistungen und nicht nach ihren Diagnosen.

Und sollte durch irgendeinen Zufall herauskommen, dass Sie Ihren Chef diesbezüglich belogen haben, stehen Sie noch viel schneller auf der "Abschussliste".

Ein gestörtes Vertrauensverhältnis kann sogar ein offizieller Kündigungsgrund sein.

Ich habe während meines aktiven Berufslebens immer mit offenen Karten gespielt.

Manche meiner AG wussten Bescheid. Teilweise war das auch ok so. Teilweise hatte ich aber das Gefühl, "auf's Abstellgleis" zu kommen. (keine/weniger Schulungen etc.).

Letztendlich bin ich gut so gefahren: Ich habe einen super Job und verdiene rund 70.000EUR/Jahr.

Und wenn ich in Bezug auf eine Frage helfen habe, die der AG hat nicht hatte stellen dürfen (Krankheiten), ist das eben kein Kündigungsgrund. Und ich bin besser finanziell abgesichert als wenn ich ihn den letzten 20 Jahren einen "MS-kompatiblen" Sekretärinnen-Job gehabt hätte...

Wie jeder das handhabt, muss aber jeder selbst (!!) wissen und entscheiden. Die Eingangsfreststellung war aber vielmehr, dass man dem Arbeitgeber die Klinik nicht mitteilen möchte(!). Und das ist meiner Ansicht nach durchaus ein gerechtfertigtes Interesse und keines falls so "natürlich" unnachvollziehbar wie Sie das dargestellt haben.

Wann muss ich Arbeitgeber über Reha informieren
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Kur: Ordnet ein Arzt oder ein Sozialleistungsträger diese an, muss der Arbeitgeber weiterzahlen.

Im Falle einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls kann ein Arzt die ein oder andere Maßnahme verordnen, die der Gesundung dienlich ist. Darüber hinaus können auch gesunde Menschen vorsorgen, um Krankheiten vorzubeugen. In jedem Fall müssen Arbeitnehmer solche Vorhaben beim Arbeitgeber melden.

So steht oft eine Frage im Raum, wenn Betroffene eine Kur machen oder zur Rehabilitation (Reha) gehen: Ist Lohnfortzahlung für den Zeitraum der „Arbeitsunfähigkeit“ zu zahlen? Im Folgenden erhalten Sie eine umfangreiche Antwort auf diese Frage. So verraten wir Ihnen unter anderem, ob eine Mutter-Kind-Kur den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet und was die Rechtsprechung allgemein zur Lohnfortzahlung bei Reha und Kur sagt.

Wird während einer Kur der Lohn weitergezahlt?

Ja, die Entgeltfortzahlung steht Ihnen auch bei einer Kur zu, sofern diese von einem Arzt oder der Krankenversicherung bewilligt werden.

Müssen für die Lohnfortzahlung während einer Kur bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein?

Ja, der Arbeitnehmer muss dafür einen Bewilligungsbescheid oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Wird der Lohn auch bei einer Mutter-Kind-Kur gezahlt?

Ja, der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht auch in diesem Fall. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Verwenden Sie den Entgeltfortzahlungsrechner!

Kur vs. Reha: Hier ist zu unterscheiden

Bevor der Anspruch und die Berechnung der Entgeltfortzahlung für Kur und Reha geklärt werden kann, muss differenziert werden. Denn die Maßnahme der Rehabilitation ist von einer Heilbehandlung, also der Kur, klar zu unterscheiden.

Bei einer Kur handelt es sich um eine Maßnahme zur Vorsorge bzw. zur Gesundheitserhaltung. Damit sollen Krankheiten ganz oder schlimmere Verläufe auf Dauer vermieden werden. Eine Reha dient jedoch der gezielten Wiederherstellung der Gesundheit, insbesondere bei körperlichen Beeinträchtigungen, welche die Rückkehr in den Beruf oder das selbständige Leben erschweren.

Eine sinnvolle Unterscheidung kann auch anhand der Dauer und des Ablaufes der jeweiligen Maßnahme getroffen werden:

  • Kur: Ein Arzt, oft ein Hausarzt, entscheidet darüber, ob ein Kuraufenthalt notwendig ist. Verschiedene Erkrankungen, die beispielsweise den Stütz- und Bewegungsapparat sowie die Atemwege betreffen, können als Auslöser fungieren. Eine einzelne Kur dauert für gewöhnlich zwei bis drei Wochen und ist zu beantragen – in schwerwiegenden Fällen sind längere Aufenthaltszeiten möglich. Ist eine Kur abgeschlossen, kann die nächste erst nach vier Jahren erfolgen.
  • Reha: Damit eine Rehabilitation in Frage kommt, müssen jedoch bereits Einschränkungen vorliegen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder einem Verkehrsunfall. Dabei schließt die Reha nicht selten direkt an einen Krankenhausaufenthalt an. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Reha ist jedoch, dass der Betroffene in der Lage dazu ist, mindestens zwei bis drei Stunden am Tag an medizinischen Behandlungen teilzunehmen. In jedem Fall handelt es sich um eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse.

Gibt es Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Kur und Reha?

Wann muss ich Arbeitgeber über Reha informieren
Eine Kur rechtfertigt meist Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber als Erstattung.

Kommt es durch Krankenaufenthalte oft automatisch zu einer Rehabilitationsmaßnahme, müssen Arbeitnehmer, die eine Kur anstreben, nicht selten aus eigener Initiative zum Arzt gehen.

Doch bedeutet dieser freiwillige Schritt, dass Arbeitgeber in der Zeit der Abwesenheit keine Vergütung zahlen müssen? Mitnichten! Arbeitnehmer können auf weitere Bezahlung bestehen.

Tatsächlich besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einer Kur sowie bei einer Reha, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: So muss die medizinische Maßnahme von einem Arzt oder einem Träger der gesetzlichen Unfall-, Kranken- oder Rentenversicherung bewilligt werden. Berechtigt zur Zustimmung sind zudem Verwaltungsbehörden der Kriegsopferfürsorge und andere Sozialleistungsträger.

Die Zustimmung einer der genannten Institutionen bezeugt, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht. Darüber hinaus muss die Kur oder die Reha in einer anerkannten Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt werden. Ist auch dies gegeben, sind Arbeitgeber verpflichtet, Entgeltfortzahlung an ihre Arbeitnehmer zu entrichten.

Diese Bedingungen, die für eine Lohnfortzahlung bei Kur oder Reha zu erfüllen sind, beruhen auf § 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (EntgFG). Darin steht unter anderem geschrieben:

„Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird.“

Arbeitnehmer müssen jedoch auch darauf achten, ihrer Meldepflicht nach § 9 Absatz 2 EntgFG nachzukommen. Folglich muss der Vorgesetzte unverzüglich den Bewilligungsbescheid des Sozialleistungsträgers oder die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Vorhabens vorgelegt bekommen.

Der Sonderfall der Mutter-Kind-Kur

Wann muss ich Arbeitgeber über Reha informieren
Auch eine Mutter-Kind-Kur rechtfertigt Entgeltfortzahlung.

Oft stellt sich auch die Frage, ob ein Anrecht auf Lohnfortzahlung bei einer Mutter-Kind-Kur besteht. Gilt hier dieselbe Rechtslage wie bei „gewöhnlichen“ Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen? Auch bei der Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur handelt es sich um eine vom Arzt verordnete Maßnahme. Ein Anspruch auf eine solche Kur haben Eltern grundsätzlich, unabhängig vom Geschlecht, wenn sie durch eine Krankheit bedroht oder bereits erkrankt sind.

Ärzte verordnen diese Maßnahme vor allem bei Erschöpfungszuständen oder Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich, die für chronische Rückenschmerzen sorgen. Obwohl Mütter und Väter diese Möglichkeit nutzen dürfen, sind 98 Prozent aller Kurpatienten weiblichen Geschlechts.

Und auch um finanzielle Sicherheit brauchen sich die Kurteilnehmer keine Sorgen zu machen. Denn tatsächlich sind Arbeitgeber auch bei einer Mutter-Kind-Kur zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Das bedeutet in vielen Fällen: Der volle Monatslohn wird weiterhin gezahlt. Mütter und Väter müssen aber natürlich ebenfalls darauf achten, ihrem Vorgesetzten unverzüglich die entsprechenden Genehmigungen bzw. ärztlichen Bescheinigungen vorzulegen. Andernfalls kann es zu Problemen mit der Bewilligung des Chefs kommen. In diesem Fall kann oft ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

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Lohnfortzahlung bei Kur und Reha erhalten

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