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Infos für Reisende aus NRW

Am Wochenende lohnt sich ein Ausflug an die Küstenorte von Holland. Diese Corona-Regeln gelten aktuell an den Stränden im NRW-Nachbarland.

NRW – Am letzten Wochenende der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen* will der Sommer endlich wieder durchstarten. In NRW werden Temperaturen bis zu 29 Grad erwartet. Auch bei den Nachbarn in Holland soll es vor allem am Freitag (13. August) und Samstag (14. August) Sonne satt geben, weiß RUHR24*. Perfekte Voraussetzungen für einen Ausflug in die Niederlande.

LandNiederlande
HauptstadtAmsterdam
KüstenorteZandvoort, Nordwijk, Scheveningen, Domburg, Vlissingen (u.a.)

Corona-Lage im NRW-Nachbarland Holland entspannt sich: keine Quarantäne mehr für Urlauber

Denn auch die Corona-Lage im NRW-Nachbarland hat sich entspannt: Seit dem 8. August gilt Holland nicht mehr als Hochrisikogebiet*. Für Urlauber sind das gute Nachrichten. Wer zuletzt aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist ist und keinen Corona-Impfschutz oder eine Genesung vorweisen konnte, musste zwangsläufig in Quarantäne.

Noch im Juli galt das beliebte Ziel für Reisende aus NRW als echter Corona-Hotspot. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag über 400. Mitte Juli zog die niederländische Regierung jedoch die Reißleine: Die Regeln wurden streng angezogen, seitdem sinken die Corona-Zahlen in Holland drastisch*. Die Inzidenz lag am Mittwoch (10. August) bei 112,5.

Laut dem Auswärtigen Amt gibt es aktuell (Stand 12. August) keine Reisewarnung mehr für die Niederlande. Urlauber können also wieder mit einem besseren Gefühl nach Holland reisen. Zum Beispiel für einen kurzen Sommer-Trip an Küstenorte wie Vlissingen, Nordwijk, Zandvoort oder Scheveningen. Doch auch an den Stränden gelten einige Corona*-Regeln, die zu beachten sind.

Die Maskenpflicht gilt in dem NRW-Nachbarland nur noch an Orten, an denen der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. An den Stränden in Holland müssen Urlauber generell also keine Maske mehr tragen. Auch die öffentlichen Toiletten an den Stränden dürfen wieder genutzt werden (weitere News aus Holland* bei RUHR24 lesen).

Anders sieht es jedoch aus, wenn man sich in den Niederlanden in einem öffentlichen Gebäude oder Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen aufhält. Dort gilt weiterhin die Maskenpflicht, ebenso wie an Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen. Übrigens: Auch Fähren gehören in Holland zu den öffentlichen Verkehrsmitteln – Urlauber müssen dort ebenfalls eine Maske tragen.

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Die Maskenpflicht sollte lieber ernst genommen werden. Denn bei Verstößen sind Bußgelder in Höhe von bis zu 400 Euro fällig.

Auf einen Mittagssnack in einem der zahlreichen Strandcafés in Holland oder einen entspannten Abend nach einem langen Tag am Strand können sich Ausflügler aus NRW aber freuen. Denn die Restaurants, Bars und Cafés haben wieder geöffnet. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass zwischen den Tischen und Sitzplätzen der Gäste der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Es gibt allerdings eine Sperrstunde: Zwischen 24 Uhr und 6 Uhr müssen die Lokale schließen. Nachtclubs und Diskotheken bleiben vorerst ganz geschlossen. Auch Live-Musik etwa in Restaurants werden Touristen beim Holland-Ausflug am Wochenende nicht lauschen können. Hier gilt ebenfalls ein Verbot (mehr Tipps zu Urlaub und Reisen* bei RUHR24 finden).

Video: Obergrenze: Amsterdam führt Touristen-Maximum ein

Die gute Nachricht: Freizeitparks und Zoos dürfen wieder Besucher empfangen. Auch hier gilt: Wenn die 1,5-Meter-Regel eingehalten werden kann, darf auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Supermärkte in Holland: Einkaufen im NRW-Nachbarland ist kein Problem – Test-Angebot für Urlauber

Und wie sieht es in den Supermärkten im NRW-Nachbarland aus? Die Geschäfte sowie Supermärkte in den Niederlanden sind geöffnet. Bei der Anzahl der Kunden sind Kapazitätsbeschränkungen vorgeschrieben. Eine Maske beim Einkaufen ist Pflicht.

Übrigens: Vor der Rückreise nach Deutschland können sich auch Touristen aus NRW bis vorerst Ende August in den Niederlanden kostenlos testen lassen. Auf der Webseite des holländischen Gesundheitsministeriums gibt es hierfür Termine. Wer sich weniger als 24 Stunden in Holland aufhält, ist jedoch von der Test- bzw. Nachweispflicht bei der Rückkehr befreit. *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.

Du bist in den Niederlanden und hast Symptome, die auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus hinweisen können? Bleib in Deiner Unterkunft und lass Dich testen. Unter 0800-1202 (täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr erreichbar) oder +31 (0) 850 659 063 kannst Du einen Termin für einen Test vereinbaren. Wähle in besonders schweren Fällen den Notruf unter der Nummer 112. Falls Du infiziert bist, folge den Anweisungen des Gesundheitsamtes. Bei Problemen mit Reisedokumenten während Deines Aufenthaltes in den Niederlanden, können Dir die Botschaften und Konsulate helfen. Hier findest Du ihre Kontaktdaten.

Mit Wirkung vom 23. März 2022 ist kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr notwendig. Es gilt die Empfehlung direkt nach Ankunft und fünf Tage danach einen Selbsttest durchzuführen. Der Genesenen-Status gilt seit Februar bei Reisen in der Europäischen Union (EU) übrigens nur noch neun statt wie bisher zwölf Monate. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung auf ihrer Website.

Mit Wirkung vom 23. März bestehen laut Auswärtigem Amt keine einschränkenden Maßnahmen mehr. Aber: Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf Flughäfen und in Flugzeugen. Der Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Sämtliche Beschränkungen der Öffnungszeiten sind aufgehoben. Außer bei der Einreise muss kein Impfnachweis mehr vorgelegt werden. Für den Besuch von Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden ist jedoch weiterhin der Nachweis eines negativen Antigen-Tests erforderlich.

Alle Einrichtungen wie Museen, Theater, Kinos, Nachtclubs und Freizeiteinrichtungen können wieder wie gewohnt öffnen. Die Beschränkung der Öffnungszeiten entfällt.

Das ist ratsam, zumindest für die Einreise wird er weiterhin benötigt. Der gelbe Impfpass gilt übrigens in den Niederlanden nicht als offizieller Nachweis.

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  • Nachweispflicht: Die neue Einreiseverordnung vom 3. März beinhaltet eine generelle Nachweispflicht unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und der Einstufung des Reiselandes. Personen ab 6 Jahren müssen grundsätzlich über ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen daneben eine spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht beachten. Sie müssen
  • vor der Rückkehr nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Sie ist unter https://www.einreiseanmeldung.de zu finden.

    Da das Bundesgesundheitsministerium die Niederlande seit dem 3. März nicht mehr als Hochrisikogebiet einstuft, fällt die Quarantäne-Pflicht bei der Rückreise von diesem Zeitpunkt an weg. Das gilt auch für die Reisenden, die sich vor dem 3. März in den Niederlanden aufgehalten haben und nach diesem Stichtag zurückreisen.

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