Haftpflicht öffentlicher dienst vergleich

Können Sie die Risiken denn konkret benennen? Was kann einem Beamten oder Tarifbeschäftigten passieren?

Das ist je nach Beruf sehr unterschiedlich. Nehmen Sie einen Lehrer: Während einer Klassenfahrt könnte sich ein Schüler verletzen. Bei sogenannten Einsatzjobs, also Polizist, Feuerwehrmann oder Sanitäter, kann schnell etwas passieren. Wobei ich hier dazu sagen muss, dass die HUK-COBURG leider nicht alle diese Berufsgruppen versichert.

Welche Berufsgruppen sind nicht versichert?

Ausgenommen sind Architekten und Leute mit medizinischen Tätigkeiten wie Ärzte, Sanitäter und Hebammen.

Die Risiken der einzelnen Berufe werden demnach unterschiedlich eingeschätzt und bewertet. Welche Rolle spielt das für den Versicherungsschutz?

Es ist richtig, dass sich die Beiträge nach dem Risiko der ausgeübten Tätigkeit richten. Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist daher in 3 Kategorien unterteilt.

Die günstigste Kategorie ist die Berufsgruppe 1. Zu dieser gehören Lehrer, Erzieher oder Personen, die in der Verwaltung einer Universität beschäftigt sind. Für sie kostet eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lediglich 9 € im Jahr.

Zur Berufsgruppe 2 gehören Angehörige der Polizei, des Zolls oder der Bundeswehr, aber auch Personen mit reiner Verwaltungstätigkeit, z. B. Angestellte von Sozialversicherungsträgern, Richter, Staatsanwälte, kirchliche Bedienstete und Pfarrer. Sie bezahlen 19 € im Jahr.

In der 3. Berufsgruppe sind alle Berufe mit einem deutlich höheren Risiko – z. B. Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte oder Personen, die im Umweltbereich, im Bau-, Vermessungs- und Wasserwirtschaftsamt arbeiten. Die müssen einen Jahresbeitrag von 79 € zahlen.

Welches Risiko haben Mitarbeiter auf einem Amt?

Wenn ein Mitarbeiter im Umweltamt etwas fehlerhaft genehmigt und diese Genehmigung für Umweltschäden oder nachweislich zu Gesundheitsschäden in der Bevölkerung führt, kann das mitunter dramatische Auswirkungen haben.

In welchen Fällen greift für die einzelnen Berufsgruppen sonst noch eine solche Versicherung?

Bei Lehrern sind die Klassenfahrt oder die Pausenaufsicht klassische Beispiele. Wenn sich während einer solchen Situation ein Kind verletzt oder zu Schaden kommt, weil der Lehrer seinen Pflichten nicht hinreichend nachgekommen ist, dann könnte er in Haftung genommen werden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf einen sehr wichtigen Aspekt hinweisen. Wenn Schadenersatzansprüche gestellt werden, prüfen wir zu allererst, ob und inwieweit diese berechtigt sind. Neben dem Ersatz berechtigter Forderungen, werden unberechtigte Ansprüche abgelehnt.

Finanzbeamten können bei der Steuerberechnung Fehler unterlaufen. An diese Berufsgruppe denkt man nicht direkt. Durch eine solche Fehlberechnung entsteht für den Bürger ein Schadenanspruch.

Wenn jemand keine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und einer der genannten Fälle eintritt – was droht ihm dann?

Es kann durchaus Schäden geben, die in den Millionenbereich gehen. Nehmen Sie z. B. den Fall des Polizisten, der eine Person während eines Schusswechsels verletzt. Es kann durchaus sein, dass jemand so schwer verletzt wird, dass er vielleicht lebenslang eingeschränkt ist. Die Folgen können sowohl psychisch als auch finanziell gravierend sein.

Und der Staat tritt in einem solchen Fall nicht für seine Beamten ein?

Es ist schon so, dass der Dienstherr oder der Arbeitgeber für die Angestellten oder für die Beamten Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt. Nichtsdestotrotz kann der Dritte sich aber auch direkt an den Beamten wenden. Der Geschädigte wird sich nämlich in aller Regel an den wenden, der den Schaden verursacht hat.

Wird die staatliche Absicherung überschätzt?

Der Dienstherr wird je nach Umstand den Verursacher in Regress nehmen und sich das Geld zurückholen wollen. Aber auch diese Fälle sind über die Amtshaftpflichtversicherung mit abgedeckt.

Und die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG bietet einen Schutz gegen alle diese Szenarien?

Als traditioneller Versicherer für den öffentlichen Dienst blicken wir auf eine langjährige Expertise in diesem Bereich zurück. Der öffentliche Dienst liegt uns deshalb auch ganz besonders am Herzen. Wir bieten einen 100%-Schutz an, den die Kunden schon ab 9 € im Jahr bekommen. Bei so niedrigen Beiträgen sollte nicht gespart werden.

Ob Polizist oder verbeamteter Lehrer: die Verantwortung ist bei beiden Berufen sehr groß und Fehler bedeuten häufig weitreichende Schäden, die auch sehr teuer werden können. Entscheidungen müssen in diesen Berufen meist schnell getroffen werden und wenn es dann nicht die richtige war, reicht meist eine Versicherung über den Arbeitgeber nicht aus. Eine zusätzliche Absicherung wäre eine Diensthaftpflichtversicherung (für Angestellte im öffentlichen Dienst).

 

Wo ist der Unterschied zwischen Diensthaftpflicht und Berufshaftpflicht?

Der Oberbegriff ist die Diensthaftpflicht und die Berufshaftpflicht. Beide sind quasi berufliche Haftpflichtversicherungen. Die Diensthaftpflicht ist für Angestellte im Dienst, also im öffentlichen Dienst. Die Berufshaftpflicht dagegen ist für Selbstständige oder bestimmte Berufsgruppe abzuschließen. Viele Arbeitnehmer sind direkt über den Arbeitgeber versichert, hier ist dann eine zusätzliche Versicherung nicht notwendig.

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Berufsgruppen im öffentlichen Dienst:

  • Bauamt
  • Bürgermeister
  • Einwohnermeldeamt
  • Finanzamt
  • Forstamt
  • Gerichtsvollzieher
  • Krankenversicherung (gesetzlich)
  • Jugendamt
  • Krankenschwester/Krankenpfleger
  • Lehrer
  • Musikschule
  • Ordnungsamt
  • Polizei
  • Rechtspfleger
  • Richter
  • Sozialamt
  • Staatsanwaltschaft
  • Stadt/-Gemeindeverwaltung
  • Standesamt
  • Universitätsprofessor
  • Vermessungsbeamte
  • Wirtschaftsministerium
  • Zoll

Eine private Haftpflichtversicherung reicht für die Absicherung im Dienst nicht aus. Eine private Haftpflicht haftet bei Schäden in der Freizeit, beruflich wird dann separiert. Man kann bei den Versicherern häufig die Amtshaftpflicht oder Diensthaftpflicht als Baustein der Privathaftpflicht abschließen. 

2. Sichern Sie sich als Beamter im Dienst ab!

Um sich zusätzlich abzusichern, ist es ratsam eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen.

Diese Diensthaftpflicht schützt vor Personenschäden und Sachschäden im Dienst. Vom verlorenen Schlüssel von der Wache bis zu einer verletzten Person, die durch einen Fehler geschädigt wurden, alles das kann passieren und sollte dann auch abgesichert sein. Schadensersatzansprüche Dritter werden somit von der Beamtenhaftpflicht übernommen.

Vermögensschaden­haftpflicht im öffentlichen Dienst

Um reine Vermögensschäden abzudecken, ist es ratsam eine Vermögensschadenhaftpflicht (für den öffentlichen Dienst) abzuschließen. Hier darf kein Sachschaden oder Personenschaden Auslöser für den Vermögensschaden sein. Die Summen für diese Schäden sind meist sehr hoch und man sollte sich dagegen absichern, um nicht privat zu haften.

3. Wer haftet im Schadensfall?

Wird im Dienst die Amtspflicht verletzt, ist der Dienstherr (lt. Haftpflicht) für den Schaden verantwortlich. Jedoch ist dies bei kleineren Vergehen der Fall. Kann eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden, wird der Dienstherr dem nachgehen und dies prüfen. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Angestellte im Dienst seine Sorgfaltspflicht verletzt und waren nicht sorgfältig und vorsichtig genug. Dies kann man aber auch im Gesetzbuch nachlesen: § 276 BGB

Dann gibt es da noch den Vorsatz. Der Schaden war das Ziel. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung nicht und der Schaden muss mit privaten Mitteln bezahlt werden.

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4. Wie teuer ist eine Diensthaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Diensthaftpflicht ist recht gering. Allgemein etwas zu Kosten zu sagen ist schwierig, da es auf mehrere Faktoren ankommt, aus der sich der Beitrag zusammensetzt. Jede Diensthaftpflicht muss individuell berechnet werden.

Zusammensetzung der Kosten:

Wenn durch eine Selbstbeteiligung der Schaden zum Teil selbst übernommen wird, kann der Beitrag entsprechend niedriger ausfallen.

Die Deckungssumme bestimmt, bis zu welchem Betrag die Versicherung den Schaden höchstens übernimmt. Je niedriger die Deckungssumme, desto günstiger die Beiträge. 

Bei langen Mindestlaufzeiten bieten die Versicherer häufig auch Rabatte an. Eine lange Bindung bedeutet aber auch weniger flexibel zu sein, vielleicht für neue Angebote.

Wir beraten Sie hierzu gern!

5. Schadenbeispiele

Verletzung der Schweigepflicht

Ein Polizist verletzt seine Schweigepflicht, verletzt damit seine Amtspflicht, indem er Vorstrafen an den Arbeitgeber des Betroffenen weitergibt. Der Arbeitgeber kündigt den Betroffen aufgrund dessen und ist arbeitslos. Hier übernimmt die Diensthaftpflicht den Schadensersatz.

Aufsichtspflichtverletzung

Ein Lehrer kommt seiner Aufsichtspflicht bei einem Klassenausflug nicht nach und ein Schüler verletzt sich. Dieser Personenschaden wird von der Diensthaftpflicht übernommen.

6. Weitere Versicherungen im öffentlichen Dienst

  • Rechtsschutzversicherung (bei Rechtsstreitigkeiten)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • KFZ-Versicherung (hier gibt es spezielle Rabatte für den öffentlichen Dienst)

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