Wo und wann kann ich mich impfen lassen

Impfstellen der Stadt Wien

  • Impfstelle Town Town des Gesundheitsdienstes
  • Reisemedizinisches Impfservice in der Klinik Favoriten – Pavillon C (Gelbfieber-Impfstelle)
    Hinweis: Für die genaue und individuelle Reise- und Tropenmedizinische Beratung inklusive der medizinischen Aufklärung über die geänderten Krankheitsrisiken bei einer Reise in Abhängigkeit von aktuellen Krankheitsausbrüchen, Reisestil, Reiseroute, Begleiterkrankungen und Medikamenten und der medizinisch indizierten dem Risiko der Reisenden entsprechenden Impfungen, werden in der Klinik Favoriten eine einmalige Gebühr von €44,88 verrechnet. Zusätzlich werden einmalig pro ambulantem Besuch und nur bei tatsächlich durchgeführter Impfung, unabhängig davon, wie viele Impfungen bei diesem ambulanten Besuch verabreicht werden, ein Impfhonorar in der Höhe von 10,65 Euro verrechnet.

Achtung: in der Klinik Favoriten ist keine Barzahlung möglich. Die Mitnahme von Kreditkarte und/oder Bankomatkarte ist erforderlich. Impfpass nicht vergessen!

Wo erhält man die Impfungen?

Hier finden Sie alle Ordinationen nach Bezirken, in denen kostenlose Impfungen nach dem Kinder-Impfprogramm angeboten werden. Liste als PDF zum Download

Impfungen in Ordinationen

  • Viele ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und FachärztInnnen für Kinder- und Jugendheilkunde bieten Impfungen an – Fragen Sie nach: Praxisplan der Ärztekammer Wien

Ordinationen und Institute mit reisemedizinischem Schwerpunkt, die auch Gelbfieber-Impfungen durchführen dürfen:

Alle zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen finden Sie hier.

Universitäres Kompetenzzentrum für komplexe Fragestellungen

Spezialambulanz für Impfungen, Reise- und Tropenmedizin der Medizinischen Universität Wien; Gelbfieber-Impfstelle: https://www.meduniwien.ac.at/hp/tropenmedizin/gesundheitsbereich/spezialambulanz-f-impfungen-reise-u-tropenmedizin/

Dieses Angebot richtet sich unter anderem speziell an Personen:

  • mit Krebs-Erkrankungen
  • mit Autoimmun-Erkrankungen
  • mit Immun-Suppressionen oder Immun-Defekten
  • nach Transplantationen

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1450
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Informationen zur Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung)

Die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe schützen effektiv vor schweren Erkrankungen. Studien belegen jedoch, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt und die Immunantwort etwa bei älteren oder vorerkrankten Personen schwächer ausgefallen ist.

Eine Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz wieder deutlich. Der Körper bildet mehr Antikörper und kann sich so noch besser vor dem Virus schützen. Die Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster (Verstärker) für das Immunsystem – deshalb wird sie auch als Booster-Impfung bezeichnet. Angesichts der in Deutschland zunehmenden Ausbreitung der sehr ansteckenden Omikron-Variante ist ein solcher Booster notwendig: für den individuellen Schutz sowie zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Geimpften ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung mindestens drei Monate nach der letzten Impfung. Weitere Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren empfiehlt die STIKO ebenfalls eine Auffrischungsimpfung, allerdings in einem Zeitfenster von drei bis sechs Monaten nach der letzten Impfung. Dabei sollen Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen möglichst frühzeitig ihre Auffrischimpfung bekommen, 12- bis 17-Jährigen ohne Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO eher einen längeren Impfabstand von bis zu sechs Monaten. Weitere Informationen finden Sie in der  Empfehlung

Für bestimmte Personengruppen wird auch zweite Auffrischungsimpfung empfohlen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Verlauf des FAQ.

Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für alle Geimpften ab zwölf Jahren.

Eine Übersicht über die STIKO-Empfehlungen zur Corona-Impfung finden Sie beim  Robert Koch-Institut (RKI).

Weitere Informationen:
Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Auffrischungsimpfung finden Sie auch hier in einem eigenen  FAQ.

Unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die Erst- und Zweitimpfung erfolgte, wird für die Auffrischimpfung ein mRNA-Impfstoff (BioNTech, Moderna) verwendet. Beide mRNA-Impfstoffe sind gleichermaßen für eine Auffrischung geeignet: sie sind wirksam, sicher und effizient. Die STIKO empfiehlt für alle Personen unter 30 Jahren ausschließlich eine Impfung mit dem Impfstoff von Biontech. Für Personen über 30 Jahre sind beide mRNA-Impfstoffe gleichermaßen geeignet.

Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin beim Arzt oder in einem Impfzentrum machen. Darüber hinaus bieten viele Betriebe Impfungen an. An vielen Orten gibt es zudem Impfangebote, zum Beispiel in Einkaufszentren oder in Impfbussen.

Seit dem 8. Februar können auch Apotheken Corona-Schutzimpfungen anbieten. Entsprechend geschulte Apothekerinnen und Apotheker dürfen impfen und sind auf  www.mein-apothekenmanager.de zu finden. 

Aktuelle Informationen zur Organisation vor Ort finden Sie auf der  Infoseite Ihrer Landesregierung.

Internationale Studien lassen davon ausgehen, dass der Impfschutz der Booster-Impfung nach etwa sieben bis zwölf Tagen einsetzt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite  „Zusammen gegen Corona“.

Bei vielen Menschen liegt die Auffrischimpfung schon länger zurück, zum Beispiel bei Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben und dem dort tätigen Personal. Die STIKO empfiehlt daher eine zweite Auffrischimpfung mit den bisherigen mRNA-Impfstoffen – von BioNTech oder Moderna – für bestimmte Personengruppen:

  • Besonders gefährdete Personen – dazu zählen alle ab 70 Jahren sowie Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen oder betreut werden, Risikogruppen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Immunschwäche – sie sollen frühestens drei Monate ab der ersten Auffrischimpfung eine zweite Auffrischimpfung bekommen.
  • Außerdem wird Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder in der Pflege arbeiten – insbesondere, wenn sie direkten Kontakt mit den ihnen anvertrauten gefährdeten Menschen haben – ebenfalls ein zweiter Booster empfohlen, und zwar frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung. In begründeten Einzelfällen kann aber auch bei dieser Gruppe die zweite Auffrischimpfung bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.

Weitere Informationen:
Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Corona-Auffrischungsimpfung finden Sie auch hier in einem eigenen  FAQ.

Corona-Impfung für Kinder ab fünf Jahren

Die STIKO empfiehlt die Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite „Zusammen gegen Corona“.

Für Fünf- bis Elf-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen besteht derzeit nur ein geringes Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung, Hospitalisierung und Intensivbehandlung. Hinzu kommt, dass das Risiko seltener Nebenwirkungen der Impfung auf Grund der eingeschränkten Datenlage derzeit nicht eingeschätzt werden kann. Daher spricht die STIKO für Fünf- bis Elf-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen derzeit keine generelle Impfempfehlung aus.

Bei individuellem Wunsch können jedoch auch fünf- bis elfjährige Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden. Zusätzlich empfiehlt die STIKO die Impfung für fünf- bis elfjährige Kinder, die mit Hochbetagten oder Menschen mit schwachem Immunsystem zusammenleben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Zusammen gegen Corona“.

Die Corona-Impfung ist für viele Eltern ein sensibles Thema. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt beraten, wenn Sie Fragen haben. 

Die Zulassungsstudie hat ergeben, dass der Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer für die Anwendung bei Fünf- bis Elfjährigen wirksam ist und ein positives Nutzen/Risiko-Profil abgeleitet werden konnte. Durch Impfung kann das Risiko einer Covid-19-Erkrankung wirksam reduziert werden.

Die Daten einer klinischen Prüfung bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren zeigten, dass die Verabreichung des Impfstoffs in einer Konzentration von bereits zehn Mikrogramm pro Dosis das Risiko einer Covid-19-Erkrankung um 90,7 Prozent reduziert. Auch die Immunantwort (gemessen an der Menge der Antikörper gegen Sars-CoV-2) war nach der Impfung von Kindern zwischen fünf und elf Jahren vergleichbar mit der von geimpften Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Eltern, die ihre Kinder impfen lassen möchten, können sich an die niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte wenden. Darüber hinaus stehen auch die Impfzentren und die lokalen Impfaktionen für Eltern und ihre Kinder zur Verfügung. Informationen dazu sind auf den entsprechenden Informationsseiten der Kommunen zu finden. Ausreichend Impfstoff für diese Altersgruppe ist vorhanden.

Es gibt keine Impfpflicht für Schülerinnen und Schüler. In wie weit und in welchem Abstand Testungen für nichtgeimpfte Schülerinnen und Schüler notwendig sind, entscheiden die Bundesländer. Bitte informieren Sie sich daher in Ihrem jeweiligen Bundesland.

Allgemeine Informationen zur Corona-Impfung

Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt vor allem sich selbst vor einem schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Zudem hilft jede Corona-Impfung dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. So schützt jeder, der sich impfen lässt, auch die eigene Familie, Freunde und die Gemeinschaft.

Alle zugelassenen Impfstoffe sind wirksam und sicher. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die mRNA-Impfstoffe Comirnaty (Biontech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) am wirksamsten. Daher wird all denjenigen, die zuerst mit einem Vektor-Impfstoff einmal oder zweimal geimpft wurden, empfohlen, sich bei der nächsten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff impfen zu lassen. Den Impfstoff von Moderna empfiehlt die STIKO nur für die Altersgruppe ab 30 Jahren.

Auch wenn die Impfstoffe nach derzeitigem Kenntnisstand eine sehr gute Wirksamkeit bieten, kann es trotz einer Impfung zu einer Covid-19-Erkrankung kommen. Die Impfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz. Untersuchungen zeigen aber, dass geimpfte Personen deutlich seltener einen schweren Krankheitsverlauf haben, in der Regel nur leichte Symptome aufweisen oder häufig gänzlich symptomlos bleiben.

Das lässt sich auch mit Daten belegen: In den wöchentlich am Donnerstag erscheinenden Lageberichten des RKI wird regelmäßig dargestellt, wie wirksam die Impfungen differenziert nach Altersgruppen und differenziert nach Verlauf einer Infektion sind.

Weitere Informationen zur Wirksamkeit der Covid-19-Schutzimpfung finden Sie beim RKI.

Ein Status als „vollständig Geimpfter“ ist eine Voraussetzung zum Beispiel für bestimmte Regelungen der Bundesländer, aber auch für Beschäftigte zum Beispiel von Pflegeheimen oder Krankenhäusern, die im Rahmen der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht ihren Impfschutz nachweisen wollen. 

Für diesen vollständigen Impfschutz sind – so ist es im § 22a des Infektionsschutzgesetzes geregelt – zwei Impfdosen notwendig – und zwar auch für Menschen, die bei ihrer ersten Impfung den Impfstoff von Johnson&Johnson bekommen haben. Ausnahmen gibt es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus: Hier reicht eine Impfung,

  • wenn vor dieser Impfung eine mit Antikörpertest oder mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
  • wenn nach dieser Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte, und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Ab dem 1. Oktober 2022 gelten andere Regeln. Es werden grundsätzlich drei Impfungen notwendig sein. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen, 

  • wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
  • wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
  • wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Wichtig auf Reisen: Für Erwachsene, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ist das Zertifikat 270 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig. Minderjährige Personen (unter 18) sind von dieser Regelung ausgenommen. Für sie bleibt das Zertifikat vorerst auch ohne den sogenannten Booster unbeschränkt gültig. Die Regelung gilt für grenzüberschreitende Reisen in den EU-Mitgliedstaaten.

Anders sieht es auf nationaler Ebene aus: In Deutschland gibt es zurzeit keine nationalrechtlichen Regelungen, die die Anerkennungsdauer von Impfnachweisen begrenzen.

Aktuell ist davon auszugehen, dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen eine Infektion mit den bekannten Virusvarianten wirksam sind.

In Bezug auf die Impfstoffwirksamkeit gegen die Virusvariante Omikron zeigen erste Studienergebnisse, dass die Wirksamkeit der Grundimmunisierung gegenüber symptomatischer Erkrankung durch die Omikron-Variante mit der Zeit deutlich nachlässt und im Vergleich zur Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante deutlich geringer ist. Ab etwa 15 Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis kann nicht mehr von einem ausreichenden Schutz vor Erkrankung nach Grundimmunisierung ausgegangen werden. Erste Studiendaten zeigen jedoch, dass ein guter Schutz gegenüber der Omikron-Variante durch eine Auffrischimpfung erzielt werden kann.

Daher gilt grundsätzlich: Menschen, die eine Impfung gegen Covid-19 erhalten, sollten vollständig geimpft werden, also zwei Impfstoffdosen im empfohlenen Abstand erhalten, damit eine starke Immunantwort hervorgerufen werden kann.

Zudem sollten alle Geimpften ab zwölf Jahren mindestens drei Monate nach der letzten Impfung eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.

Die Impfung gegen das Coronavirus ist grundsätzlich freiwillig. Um vulnerable Gruppen zu schützen, gibt es jedoch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Denn insbesondere hochbetagte Menschen, pflegebedürftige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, gegebenenfalls auch tödliche Covid-19 Krankheitsverläufe (vulnerable Personengruppen). Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen Covid-19 Krankheitsverlauf hat. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen Berufen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren.

Aufgrund der Lage in der vierten Welle, der beklagenswert hohen Zahlen bei Neuerkrankungen und Todesfällen und einer äußerst ernsten, regional teilweise dramatischen Lage im Gesundheitssystem baten die Länder den Bund, schnellstmöglich eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht einzuführen: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten Kontakt zu vulnerablen Personen haben, sollten verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Bundestag und Bundesrat hatten daraufhin eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Demzufolge müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen.

In Deutschland sind fünf Impfstoffe zugelassen: die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna, die Vektorimpfstoffe von AstraZeneca und Johnson&Johnson sowie der Proteinimpfstoff von Novavax.

Die STIKO empfiehlt, unter 30-Jährige mit Novavax als auch mit dem Impfstoff von Biontech zu impfen. Die Empfehlung mit BioNTech gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch für mögliche Auffrischimpfungen. Auch wenn zuvor ein anderer Impfstoff verwendet wurde, sollen weitere Impfungen mit Biontech erfolgen. Seit Einführung der Impfung mit mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna ist bekannt, dass nach Verabreichung dieser Impfstoffe in seltenen Fällen Herzmuskel- und/oder Herzbeutelentzündungen bei jüngeren Personen auftreten. Aktuelle Meldeanalysen zeigen, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Moderna häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Biontech.

Schwangere sollen sich – unabhängig vom Alter – vorsorglich nur mit dem Impfstoff von Biontech impfen lassen.

Für Menschen ab 30 Jahren besteht nach der Impfung mit Moderna kein erhöhtes Risiko für eine Herzmuskelentzündung und Herzbeutelentzündung. 

Die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson&Johnson sollen laut Empfehlung der STIKO vor allem bei Menschen über 60 Jahre eingesetzt werden. Hintergrund sind sehr selten auftretende schwerwiegende Nebenwirkungen (Hirnvenenthrombosen). Mit beiden Impfstoffen können sich laut STIKO aber auch jüngere Menschen impfen lassen, wenn sie das möchten und von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin umfassend aufgeklärt wurden.

Die STIKO empfiehlt außerdem bei Menschen, die bereits eine Erstimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff haben, die Zweitimpfung generell mit einem mRNA-Impfstoff vorzunehmen (Kreuzimpfung oder heterologes Impfschema). Eine Kreuzimpfung wird auch Menschen empfohlen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden. Vier Wochen nach erhaltener Impfung empfiehlt die STIKO eine ergänzende Impfung mit einem mRNA-Impfstoff, um den Schutz gegen Covid-19 deutlich zu erhöhen. Hintergrund ist, dass bei Geimpften mit Johnson&Johnson häufiger Impfdurchbrüche beobachtet wurden.

Der von Novavax entwickelte Proteinimpfstoff Nuvaxovid wurde am 20. Dezember 2021 von der EU-Kommission zugelassen. Die STIKO empfiehlt den Impfstoff für alle ab 18 zur Grundimmunisierung. Der Impfstoff ist seit Ende Februar in Deutschland verfügbar. 

Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Corona-Schutzimpfung für Schwangere und Stillende. Zudem empfiehlt die STIKO allen im gebärfähigen Alter eine Impfung, damit bereits vor einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor Covid-19 besteht. Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und Stillende können mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs wie Biontech oder Moderna geimpft werden. Die Empfehlung der STIKO basiert auf Daten zum Risiko von schweren Covid-19 Verläufen in der Schwangerschaft sowie zur Effektivität und Sicherheit einer Impfung bei Schwangeren und Stillenden.

Aktuelle Zahlen zu den Impfungen finden Sie auf dem  Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums.

Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin beim Arzt oder in einem Impfzentrum machen. An vielen Orten gibt es zudem Impfangebote, zum Beispiel in Einkaufszentren oder in Impfbussen. Darüber hinaus bieten viele Betriebe Impfungen an. Seit Februar können auch Apotheken Corona-Schutzimpfungen anbieten – entsprechend geschulte Apothekerinnen und Apotheker dürfen dann impfen.

Aktuelle Informationen zu Impfangeboten in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Infoseite Ihrer Landesregierung.

Die Impfung sollte bei Personen mit akuter, schwerer, fieberhafter Erkrankung verschoben werden. Leichte Erkrankungen ohne Fieber sind in der Regel kein Hinderungsgrund für eine Impfung.

Wenn Sie einen Impftermin haben und ihn krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte persönlich ab, denn nur dann kann der Termin anderweitig vergeben werden.

Angesichts auftretender Virusvarianten ist ein vollständiger Impfschutz besonders wichtig. Nehmen Sie bitte Ihren zweiten Impftermin wahr und gegebenenfalls eine Auffrischungsimpfung.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt diese Impfabstände:

- Comirnaty (Biontech/Pfizer): 3 bis 6 Wochen

- Spikevax (Moderna): 4 bis 6 Wochen

- Nuvaxovid (Novavax): 3 Wochen

- Vaxzevria (AstraZeneca): 9-12 Wochen

- Kreuzimpfung (Vaxzevria/mRNA-Impfstoff): ab 4 Wochen

- Johnson&Johnson und Optimierung der Grundimmunisierung mit mRNA-Impfstoff: ab 4 Wochen

Zudem empfiehlt die STIKO für alle Geimpften ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung mindestens drei Monate nach der letzten Impfung. Die Auffrischung sollte insbesondere bei Älteren und Vorerkrankungen erfolgen.

Aufgrund der bestehenden Immunität nach einer früheren Infektion ist eine Impfdosis ausreichend, da sich dadurch bereits hohe Antikörperkonzentrationen erzielen lassen, die durch eine weitere Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden.

Da Untersuchungen ergeben haben, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt, empfiehlt die STIKO für alle Geimpften ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung mindestens drei Monate nach der letzten Impfung. Damit lässt sich die hohe Schutzwirkung wiederherstellen.

Bei Personen mit eingeschränkter Immunfunktion sollte im Einzelfall entschieden werden, wie viele Impfstoffdosen in welchen Abständen verabreicht werden sollten.

Wer mit SARS-CoV-2 infiziert war, entwickelt in der Regel einen gewissen Schutz vor einer erneuten Infektion. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einer Impfstoffdosis in der Regel mindestens drei Monate nach der Infektion. Eine Impfung ist jedoch bereits ab vier Wochen nach dem Ende der Covid-19-Symptome möglich, wenn zum Beispiel aggressive Virusvarianten auftreten, gegen die eine frühere SARS-CoV-2-Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr bietet.

Für die Impfung von Genesenen können alle zugelassenen Covid-19-Impfstoffe entsprechend den Empfehlungen der STIKO verwendet werden. Ein Nachweis darüber, dass Sie dann vollständig geimpft sind, stellen die jeweiligen Impfärztinnen und -ärzte aus. 

Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.

Informationen zu den zugelassenen Impfstoffen

Fünf Impfstoffe sind zugelassen: Am 21. Dezember 2020 erteilte die EU-Kommission dem Impfstoff von Biontech die Zulassung, am 6. Januar 2021 folgte die Genehmigung des Moderna-Impfstoffs. Der Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca ist seit dem 29. Januar 2021 in der EU zugelassen. Seit 11. März 2021 hat der Impfstoff von Johnson & Johnson eine EU-Zulassung. Am 20. Dezember 2021 hat die EU-Kommission den von Novavax entwickelten Impfstoff Nuvaxovid zugelassen.

Grundlage sind entsprechende Empfehlungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA. Einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand der verschiedenen Impfstoffe finden Sie auf der  Seite der EMA (eng.).

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden aktuell weltweit mehr als 100 mögliche Impfstoffe klinisch getestet. Hier finden sie die  Zusammenstellung der WHO (eng.) 

Die Impfstoffe von BioNTech und Moderna sind mRNA-Impfstoffe. Diese enthalten Teile der Erbinformation des Coronavirus in Form von Boten-RNA (messenger RNA, mRNA). Mit dieser Art Bauplan werden Muskelzellen im Körper angeregt, das für das Coronavirus typische Spike-Protein selbst zu produzieren.

Das Immunsystem erkennt das Spike-Protein als fremd und bildet natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und Immunzellen. Wenn der Geimpfte später mit dem „echten“ Coronavirus in Berührung kommt, wird es vom Immunsystem erkannt. Die gebildeten Antikörper schützen dann vor einer schweren Erkrankung. Die mRNA aus dem Impfstoff bleibt nicht im Körper, sondern wird kurz nach der Impfung abgebaut.

Die Impfstoffe von AstraZeneca sowie Johnson & Johnson sind Vektorimpfstoffe. In diesem Fall dient ein abgeschwächtes, für den Menschen harmloses Virus als Transportmittel (Vektor) für Teile der Erbinformation des Coronavirus. Auch hier erhalten einige Körperzellen so einen Bauplan zur Herstellung des charakteristischen Spike-Proteins des Coronavirus und bauen es nach.

Das Immunsystem erkennt das Spike-Protein als fremd und bildet natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und Immunzellen. Wenn der Geimpfte später mit dem Coronavirus in Berührung kommt, wird es vom Immunsystem erkannt und bekämpft. Vektorimpfstoffe sind bereits erprobt und kommen beispielsweise zum Schutz gegen Ebola zum Einsatz.

Beim Novavax-Impfstoff handelt es sich um einen rekombinanten Proteinimpfstoff, der im weiteren Sinne ein sogenannter Totimpfstoff ist. Der Impfstoff basiert auf einem klassischen Wirkprinzip: Er enthält winzige im Labor hergestellte Partikel des Coronavirus, die sogenannten Spike-Proteine. Gelangen diese durch die Impfung in den Körper, werden sie als fremd erkannt und regen das Immunsystem zur Antikörperbildung an. 

Im Gegensatz zu mRNA- und Vektorimpfstoffen, die den Körper dazu anregen, selbst ungefährliche Kopien des Spike-Proteins herzustellen, wird beim Novavax-Impfstoff direkt mit in Zellkulturen gezüchteten Bestandteilen der Hülle des Virusproteins geimpft. Beim Bundesgesundheitsministerium finden Sie weitere Informationen zur Novavax-Impfung.

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Digitaler Impfnachweis

Die Corona-Schutzimpfung wird in Ihrem Impfpass erfasst. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, erhalten Sie eine Ersatzbestätigung. Zusätzlich sollten Sie sich einen digitalen Impfnachweis in Form eines QR-Codes ausstellen lassen. Damit können Sie – in der  Corona-Warn-App und in der CovPass-App des Robert-Koch-Instituts -  Ihr digitales Impfzertifikat auf Ihrem Smartphone nutzen. Hier finden sie weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis.

Auch bei Auffrischungs-Impfungen bekommt man einen „2D-Barcode“. Und auch hier gilt: Sie können das Zertifikat ebenso in die Corona-Warn-App oder die CovPass-App übertragen wie bei der Erst- und Zweitimpfung auch. 

Ja. Der Impfpass oder Impfausweis ist gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein wichtiges, internationales Dokument, aus dem ersichtlich ist, welche Impfungen Sie bereits erhalten haben oder noch benötigen. Tatsächlich ist es so, dass der digitale Impfnachweis lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot ist.

Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ im Allgemeinen weiterhin möglich und gültig. Allerdings haben manche Bundesländer eigene Regelungen getroffen, nach denen für bestimmte Bereiche ein digitaler Impfnachweis vorgelegt werden muss. Informieren Sie sich daher bitte auf den Internetseiten Ihres Bundeslandes.

Sicherheit der Impfstoffe

In Deutschland wird ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Nach der Marktzulassung wird die Impfstoff-Anwendung weiter eng überwacht und bewertet, um auch sehr seltene Nebenwirkungen zu erfassen. 

Auch wenn die Impfstoffentwicklung dieses Mal deutlich schneller gelingt als bisher, geht damit kein Herabsenken der Standards für die Zulassung einher. Die Beschleunigung der Impfstoffentwicklung ist zum einen damit zu erklären, dass für sie viel Geld investiert wird und damit Studien ohne Zeitverzögerung im großen Stil durchgeführt werden können. Zum anderen überwachen und prüfen die Zulassungsbehörden die Impfstoffentwicklung so schnell es geht. Durch diese Priorisierung können die forschenden Firmen und Labore Zeit sparen und schneller von einer Prüfphase in die nächste gehen.  

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Ausgeschlossen werden können Nebenwirkungen nie. Auch etablierte Impfstoffe haben Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Denn nur dann ist eine sichere Entscheidung möglich, für wen der Impfstoff unbedenklich ist und wer mehr Nutzen als Risiken durch eine Impfung hat. Eine zentrale Aufgabe des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, die Nebenwirkungen klar beschreiben zu können. Dazu gehört auch, benennen zu können, für welche Personengruppen und in welchem Ausmaß diese auftreten können.

Auch nach einer Zulassung wird ein neu eingesetzter Impfstoff weiter beobachtet und beforscht. Manchmal lassen sich sehr seltene Nebenwirkungen erst nach der Zulassung erfassen. Sehr selten heißt zum Beispiel ein Fall auf mehr als 10.000 Geimpfte. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller.

Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.

Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Sicherheitsberichte über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen Covid-19 im jeweiligen Zeitraum. Hier finden Sie die Sicherheitsberichte.

Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben.

Quelle: Aufklärungsbogen zur Covid-19-Impfung/Robert Koch-Institut

Weitere Informationen:

Informationen zur Impfung

 in Ihrer Region und zur Terminvergabe finden Sie auf der Seite www.116117.de.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ein umfangreiches Info-Angebot zur Corona-Impfung zusammengestellt.

Auch das Bundesgesundheitsministerium beantwortet zahlreiche Fragen zu Impfstoff-Typen, zur Verteilung der  Corona-Impfung und weiteren Themen.

Über das nationale Sonderprogramm und den Stand der Impfstoff-Forschung informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Auch das Robert Koch-Institut beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Coronavirus und Impfen.

Das Paul-Ehrlich-Institut ist in Deutschland unter anderem für die Zulassung von Impfstoff-Studien verantwortlich. Das Institut hat Informationen zur Entwicklung und Zulassung eines Impfstoffs aufbereitet.

Eine  Übersicht der Impfstoffkandidaten hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammengestellt.

Die Europäische Arzneimittelagentur ist für das Zulassungsverfahren verantwortlich. 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit/Presse- und Informationsamt der Bundesregierung