Wo steht gewinn in bilanz

Wie viel hat mein Unternehmen in diesem Jahr erwirtschaftet? Wo kommt mein Kapital her und wie habe ich es investiert? Unzählige Fragen, die im Berufsalltag eines Selbstständigen tagtäglich auftauchen und von großer Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg sind. Die Antworten finden sich in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, auch GuV abgekürzt. Doch worin liegt der Unterschied?

Inhaltsangabe

Die täglichen Pflichten eines Unternehmers

So schön die Freiheiten eines Selbstständigen auch sind: Im Unterschied zu Arbeitnehmern musst du dich je nach Größe und Art deines Unternehmens selbst um deine Buchhaltung kümmern. Abfuhr von Steuern, Jahresabschluss, Bilanzierungspflicht – Begriffe, die miteinander zusammenhängen und regelmäßig für Verwirrung sorgen.

Vor allem die Gewinn- und Verlustrechnung steht immer wieder im Mittelpunkt. Sie ist ein Teil der Bilanz und bildet den Erfolg deines Unternehmens ab; in gewissen Aspekten gibt es aber auch einen Unterschied zwischen beiden Messgrößen. Aber zunächst die Grundlagen.

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Bilanzen: Grundlage der doppelten Buchführung

Zu einem bestimmten Stichtag müssen Unternehmer eine Rechnung erstellen, in der ihr Vermögen auf der Aktiva-Seite und ihr Kapital in der Passiva abgebildet ist – wobei sich diese wiederum in Eigenkapital und Fremdkapital unterteilen lässt.

Durch diese Trennung in zwei Seiten wird Herkunft und Verwendung des Vermögens ersichtlich, indem Zu- und Abflüsse genau dokumentiert werden. Die genaue Struktur ist in § 266 HGB festgelegt und gliedert die einzelnen Konten auf.

Die Bilanz stellt die aktuelle Vermögenslage detailliert dar und dient der Information, Dokumentation sowie Gewinnermittlung.

Personen- und Kapitalgesellschaften sind zur Bilanzierung verpflichtet, ebenso Einzelkaufleute mit einem jährlichen Umsatz über 600.000 Euro oder einem Gewinn über 60.000 Euro. Einzelkaufleute, deren Umsätze unter dieser Summe liegen, sowie alle Freiberufler müssen im Unterschied dazu lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen.

GuV: Erfolg des Unternehmens

Die GuV ist Bestandteil der Bilanz und zeigt eine Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen. Hat dein Unternehmen mehr Erträge als Aufwendungen, hast du Gewinn gemacht – ansonsten handelt es sich um einen Verlust.

Das GuV-Konto findet sich auf der Passivseite der Bilanz und ist ein Unterkonto des Eigenkapitals – somit also ein wichtiger Bestandteil für die Unternehmensplanung.

Es wird daher auch oft als Sammel- oder Hilfskonto bezeichnet, da Aufwände und Erträge zunächst dort zusammengefasst werden. Sie bilden das gesamte Wirtschaftsjahr ab, sodass es sich um eine Zeitraumrechnung handelt. Die GuV zeigt im Unterschied zur Bilanz deutlichere Aussagen über die Aktivitäten im Unternehmen, sodass mit ihrer Hilfe leichter Entscheidungen für die Zukunft getroffen werden können.

Worin liegt nun der Unterschied?

Mindestens ein Mal im Jahr sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Erträge und Ausgaben gegenüberzustellen – sei es die Einnahmen-Überschussrechnung bei kleinen Unternehmen oder ein umfangreicher Jahresabschluss. Er bildet den Abschluss der Buchhaltung, wobei Bilanz sowie GuV wichtige Hauptbestandteile darstellen. Beide bieten Transparenz über die finanzielle Lage, es gibt jedoch auch den ein oder anderen Unterschied:

Inhalt

Eine Bilanz gliedert sich in Vermögen und Kapital und weist somit alle Bestände des Unternehmens auf. Eine GuV zeigt im Unterschied dazu die Erfolge durch Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag.

Aussage / Ergebnis

Die Bilanz zeigt die finanzielle Sicherheit und Beständigkeit eines Unternehmens mit Hilfe verschiedener Kennzahlen, wie etwa der Eigenkapitalquote. Die GuV stellt bisherige Kosten und Umsätze dar, sowie eingenommene Gewinne.

Perspektive

Wie der Begriff “Bilanzstichtag” verrät, handelt es sich dabei um eine Momentaufnahme zu einem einzelnen Zeitpunkt, in dem alle finanziellen Mittel dargestellt werden. Der Unterschied hier: bei der GuV wird das Unternehmen über einen gewissen Zeitraum analysiert, zum Beispiel ein Jahr oder Quartal.

Die Jahresüberschüsse müssen bei GuV sowie bei der Bilanz am Ende jedoch übereinstimmen. Beides sind wichtige Messgrößen im Rechnungswesen – sowohl für dich und deine weitere Planung, als auch für beteiligte Dritte. Trotz eines Unterschieds in der Aufstellung geben sie beide Auskunft über Rentabilität und Erfolg und sind somit unerlässlich für eine ordnungsgemäße Buchführung. 

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  •  Der Bilanzgewinn spielt bei der Bilanzerstellung von Kapitalgesellschaften ein Rolle. Der Begriff wir dann verwendet, wenn der Jahresabschluss aufgestellt ist, aber die Anteilseigner über die Verwendung des Ergebnisses noch nicht entschieden haben, man spricht dann von einer teilweisen Verwendung des Jahresabschlusses.

    Zwar denkt man, dass die Bilanz der endgültige Bericht des Jahres sein soll, aber das HGB hat hier ausdrücklich diesen „Zwischenschritt“ zugelassen. Im §268 Abs. 1 HGB steht neben dieser Möglichkeit außerdem die Definition des Begriffes „Bilanzgewinn“, als eine Summierung von Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag und Gewinnvortrag/Verlustvortrag.

    Bilanzgewinn berechnen - ein Beispiel:

    Ein Unternehmen hat einen Jahresüberschuss von 100.000 € erwirtschaftet, im Vorjahr wurden 50.000 € vorgetragen. Der verantwortliche Geschäftsführer hat entschieden, dass 80.000 € als Gewinnrücklagen eingestellt werden. Die weitere Verwendung entscheiden die Anteilseigner.

    Der Bilanzgewinn ist also

    Jahresüberschuss 100.000 €

    Gewinnvortrag 50.000 € Gewinnrücklage -80.000 € Bilanzgewinn 70.000 €

    Die Anteilseigner entscheiden, dass 20.000 € ausgeschüttet werden, und 50.000 € auf neue Rechnung vorgetragen werden. Nach der Verbuchung dieses Vorganges stehen im nächsten Jahr 50.000 € als Gewinnvortrag zur Verfügung.

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    Der Artikel "Bilanzgewinn" befindet sich in der Kategorie: Bilanz

    Der Bilanzgewinn ist der Gewinn einer Kapitalgesellschaft, nachdem das Ergebnis teilweise verwendet wurde. Ausgangspunkt für die Ermittlung ist der festgestellte Jahresüberschuss. Dieser wird um Entnahmen und Einlagen korrigiert, die einen Ergebnisvortrag und die Rücklagen betreffen. Nach der Korrektur wird der Bilanzgewinn auf der Passivseite einer GmbH oder AG ausgewiesen.

    In dieser Lektion wird der Bilanzgewinn behandelt. Du erfährst, warum die Kennzahl für die Anteilseigner relevant ist und auf welcher Grundlage sie ermittelt wird. Ein Beispiel zur Ermittlung des Bilanzgewinns verdeutlicht den Praxisbezug. Abschließend wirst du über die Wirkung eines Bilanzverlustes informiert. Zur Vertiefung deines Wissens kannst du nach dem Text einige Übungsfragen beantworten.

    • Synonym: Ergebnis nach Verwendung
    • Englisch: retained profit

    Warum ist der Bilanzgewinn wichtig?

    Ein erwirtschafteter Jahresüberschuss bildet für die Anteilseigner die Basis für die Gewinnausschüttung. Der Bilanzgewinn stellt einen Jahresüberschuss dar, der durch Entnahmen und Einlagen in Gewinn- und Kapitalrücklage teilweise verwendet wurde.

    Für die Ermittlung des Bilanzgewinns wird auch ein Gewinn- oder Verlustvortrag berücksichtigt. Durch die Hinzurechnungen und Kürzungen bildet der Bilanzgewinn den Betrag, der dem Anteilseigner maximal für eine Gewinnausschüttung zur Verfügung steht.

    Ermittlung des Bilanzgewinns

    Für die Ermittlung des Bilanzgewinns müssen die folgenden Positionen bekannt sein:

    Bilanzgewinn: Faktoren zur Berechnung (Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag, Gewinnvortrag oder Verlustvortrag, Entnahme aus der Eigenkapitalrücklage, Entnahme aus der Gewinnrücklage, Einstellung in die Gewinnrücklage)

    Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

    Ein Jahresüberschuss ergibt sich aus der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV). Der Jahresüberschuss stellt die positive Differenz aus der Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen dar. Überwiegen die betrieblichen Aufwendungen in einem Jahr, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag.

    Gewinnvortrag / Verlustvortrag

    Diese Positionen ergeben sich aus dem Vorjahr. Hat das Unternehmen einen Bilanzgewinn erwirtschaftet, der nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung im Unternehmen verbleiben soll, wird dieser Betrag als Gewinnvortrag in das Folgejahr übernommen. Über einen Bilanzverlust kann die Gesellschaft keinen Beschluss fassen. Dieser wird zwingend in das Folgejahr vorgetragen.

    Kapitalrücklage

    Die Kapitalrücklage ist ein Posten in der Bilanz. Sie wird aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 272 Absatz 2 HGB (Handelsgesetzbuch) von den Gesellschaftern gebildet.

    Die Rechtsnorm verlangt z. B., dass eine Zuzahlung, die von den Gesellschaftern für die Gewährung eines Vorteils ihrer Anteile gezahlt wird, in die Kapitalrücklage einzustellen ist. Werden Beträge aus der Kapitalrücklage entnommen, müssen sie bei der Ermittlung des Bilanzgewinns berücksichtigt werden.

    Gewinnrücklage

    Die Gewinnrücklage entsteht durch einen Gesellschafterbeschluss, der festlegt, dass Gewinne nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen verbleiben.

    Ist die Einstellung in die Gewinnrücklage im Gesellschaftsvertrag der Kapitalgesellschaft geregelt, spricht das Handelsrecht von einer satzungsmäßigen Rücklage. Einstellungen und Entnahmen, die die Gewinnrücklage betreffen, werden bei der Ermittlung des Bilanzgewinns berücksichtigt.

    Bilanzgewinn berechnen

    Ein Bilanzgewinn – oder ein Bilanzverlust – ermittelt sich nach folgendem Schema:

    Die „Beispiel GmbH“ hat im Jahr 2019 einen Jahresüberschuss von 100.000 € erzielt. Aus dem Vorjahr wurde ein Gewinn von 75.000 € vorgetragen. Aus der Kapitalrücklage wurden während des Geschäftsjahres 20.000 € entnommen. Der Beschluss der Gesellschafter sah vor, 40.000 € des aktuellen Ergebnisses in die Gewinnrücklage einzustellen.

    Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:

    Der Bilanzverlust

    Ein Bilanzverlust bildet das Gegenteil zum Bilanzgewinn. Der Bilanzverlust ist nicht identisch mit einem Jahresfehlbetrag. Ebenso wie der Bilanzgewinn, stellt auch der Bilanzverlust eine rein technische Größe dar, mit deren Hilfe ermittelt werden soll, welcher Betrag dem Anteilseigner für eine Gewinnausschüttung zur Verfügung steht.

    Ausgangsbasis ist ein Jahresfehlbetrag. Theoretisch kann ein Bilanzverlust auch entstehen, wenn die Kapitalgesellschaft einen Jahresüberschuss ermittelt hat. In diesem Fall wird z. B. ein Verlustvortrag berücksichtigt, der höher ist als der aktuell erwirtschaftete Jahresüberschuss.

    Über einen Bilanzverlust kann kein Verwendungsbeschluss gefasst werden. Den Anteilseignern steht kein Geld für eine Ausschüttung zur Verfügung. Ein Bilanzverlust führt somit zu einer strikten Ausschüttungssperre. Er wird als Verlustvortrag in das folgende Geschäftsjahr vorgetragen.

    Erwirtschaftet die Kapitalgesellschaft im Folgejahr einen Jahresüberschuss, wird das Ausschüttungspotenzial durch diesen Verlustvortrag geschmälert.

    Übungsfragen

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