Lohngruppen und Gehaltsgruppen (© downer/ Fotolia.com)
Um zu erläutern, was Lohngruppen- bzw. Gehaltsgruppen-Einteilung bedeutet, soll zunächst dargelegt werden, was Lohn/Gehalt bedeutet und was ein Tarifvertrag meint. Lohn Als Lohn bezeichnet man das Entgelt, das ein Arbeiter für seine Arbeit bekommt. Gehalt Als Gehalt bezeichnet man hingegen das Entgelt, das ein Angestellter bzw. Beamter für seine Arbeit bekommt. Tarifvertrag Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Absprache (vgl. § 1 Absatz 2 TVG [Tarifvertragsgesetz] zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber (sog. Firmentarifvertrag) bzw. zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband (sog. Verbandstarifvertrag), die Rechte und Pflichten enthält, die im Verhältnis der Tarifvertragsparteien gelten. Ein Tarifvertrag kann Regelungen über den Abschluss, Inhalt und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen enthalten und damit auch Regelungen zum Lohn bzw. Gehalt. Abschluss-, Inhalts- und Beendigungsnormen gelten nach § 4 Absatz 1 TVG unmittelbar und zwingend zwischen den Tarifgebundenen. Tarifverträge stehen regelmäßig unter dem Gesetz, aber über der Betriebsvereinbarung, die wiederum i.d.R. über dem Arbeitsvertrag steht (sog. Hierarchieprinzip). Etwas anderes gilt nur ausnahmsweise dann, wenn eine rangniedere Regelung für den Arbeitnehmer eine günstigere Rechtsfolge vorsieht (sog. Günstigkeitsprinzip). Nach § 4 Absatz 3 TVG können aber auch abweichende – für den Arbeitnehmer ungünstigere – Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen werden, soweit Abweichungen durch den Tarifvertrag gestattet sind (sog. Öffnungsklauseln). Lohn Als Lohn bezeichnet man das Entgelt, das ein Arbeiter für seine Arbeit bekommt. Gehalt Als Gehalt bezeichnet man hingegen das Entgelt, das ein Angestellter bzw. Beamter für seine Arbeit bekommt. Lohngruppen bzw. Gehaltsgruppen-Einteilung - Beispiele und TabellenIm Allgemeinen werden die Lohn- bzw. Gehaltsgruppen eingeteilt in „Lohn- bzw. Gehaltsgruppe I, II etc.“ oder in „Lohn- bzw. Gehaltsgruppe A, B etc.“. In welcher Gruppe man sich selbst befindet, ergibt sich grundsätzlich aus dem Arbeitsvertrag, im Übrigen ergeben sich die weiteren Erklärungen aus dem entsprechenden Tarifvertrag. Lohn- bzw. Gehaltsgruppe I: Erfasst sind Tätigkeiten, die nur eine kurze Einweisung bzw. eine kurzfristige Einarbeitungszeit bedürfen, etwa:
In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 0 und 1.000 Euro. Lohn- bzw. Gehaltsgruppe II: Erfasst sind Tätigkeiten, die nicht nur eine kurze Einweisung bzw. eine kurzfristige Einarbeitungszeit bedürfen, sondern Kenntnisse oder Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine planmäßige Einarbeitung erworben werden, etwa:
In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 1.001 und 1.500 Euro. Lohn- bzw. Gehaltsgruppe III: Erfasst sind Tätigkeiten, die die Fachkenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch einschlägige Erfahrung erworben werden, etwa:
In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 1.501 und 2.000 Euro. Lohn- bzw. Gehaltsgruppe IV: Erfasst sind Tätigkeiten, die Fachkenntnisse und Fertigkeiten mit zusätzlicher Erfahrung voraussetzen und dabei über die Anforderungen der vorhergehenden Lohn- und Gehaltsgruppen hinausgehen, etwa:
In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 2.001 und 3.000 Euro. Lohn- bzw. Gehaltsgruppe V: Erfasst sind Tätigkeiten, die umfassende Sach- und Arbeitskenntnis und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie durch eine Sonderausbildung und entsprechende mehrjährige Erfahrung erreicht werden, etwa:
In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 3.001 und 4.000 Euro. Lohn- bzw. Gehaltsgruppe VI: Erfasst sind Tätigkeiten, die besonders gründliche oder besonders vielseitige Fachkenntnisse erfordern, oder Tätigkeiten, die den Anforderungen der Lohn- bzw. Gehaltsgruppe V entsprechen und mit besonderer Entscheidungsbefugnis verbunden sind, etwa:
In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 4.001 und 5.000 Euro. Lohn- bzw. Gehaltsgruppe VII: Erfasst sind Tätigkeiten, hohe Anforderungen an das fachliche Können stellen und mit erweiterter Fach- oder Führungsverantwortung verbunden sind, etwa:
In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 5.001 und 7.000 Euro. Lohn- bzw. Gehaltsgruppe VIII und höher Erfasst sind Tätigkeiten, die den Anforderungen an das fachliche Können und in der Fach- oder Führungsverantwortung über diejenigen der Lohn- bzw. Gehaltsgruppe VII hinausgehen. In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in diesen Gruppen über 7.000 Euro. |