Wo steht die lohngruppe auf der abrechnung

Wo steht die lohngruppe auf der abrechnung

Lohngruppen und Gehaltsgruppen (© downer/ Fotolia.com)

Bei der Lohngruppen- und Gehaltsgruppen-Einteilung handelt es sich um eine tarifvertragliche Regelung, wie viel Lohn bzw. Gehalt für die geleistete Arbeit gezahlt wird.

Um zu erläutern, was Lohngruppen- bzw. Gehaltsgruppen-Einteilung bedeutet, soll zunächst dargelegt werden, was Lohn/Gehalt bedeutet und was ein Tarifvertrag meint.

Lohn

Als Lohn bezeichnet man das Entgelt, das ein Arbeiter für seine Arbeit bekommt.

Gehalt

Als Gehalt bezeichnet man hingegen das Entgelt, das ein Angestellter bzw. Beamter für seine Arbeit bekommt.

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Absprache (vgl. § 1 Absatz 2 TVG [Tarifvertragsgesetz] zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber (sog. Firmentarifvertrag) bzw. zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband (sog. Verbandstarifvertrag), die Rechte und Pflichten enthält, die im Verhältnis der Tarifvertragsparteien gelten. Ein Tarifvertrag kann Regelungen über den Abschluss, Inhalt und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen enthalten und damit auch Regelungen zum Lohn bzw. Gehalt. Abschluss-, Inhalts- und Beendigungsnormen gelten nach § 4 Absatz 1 TVG unmittelbar und zwingend zwischen den Tarifgebundenen.

Tarifverträge stehen regelmäßig unter dem Gesetz, aber über der Betriebsvereinbarung, die wiederum i.d.R. über dem Arbeitsvertrag steht (sog. Hierarchieprinzip). Etwas anderes gilt nur ausnahmsweise dann, wenn eine rangniedere Regelung für den Arbeitnehmer eine günstigere Rechtsfolge vorsieht (sog. Günstigkeitsprinzip). Nach § 4 Absatz 3 TVG können aber auch abweichende – für den Arbeitnehmer ungünstigere – Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen werden, soweit Abweichungen durch den Tarifvertrag gestattet sind (sog. Öffnungsklauseln).

Lohn

Als Lohn bezeichnet man das Entgelt, das ein Arbeiter für seine Arbeit bekommt.

Gehalt

Als Gehalt bezeichnet man hingegen das Entgelt, das ein Angestellter bzw. Beamter für seine Arbeit bekommt.

Lohngruppen bzw. Gehaltsgruppen-Einteilung - Beispiele und Tabellen

Im Allgemeinen werden die Lohn- bzw. Gehaltsgruppen eingeteilt in „Lohn- bzw. Gehaltsgruppe I, II etc.“ oder in „Lohn- bzw. Gehaltsgruppe A, B etc.“. In welcher Gruppe man sich selbst befindet, ergibt sich grundsätzlich aus dem Arbeitsvertrag, im Übrigen ergeben sich die weiteren Erklärungen aus dem entsprechenden Tarifvertrag.

Lohn- bzw. Gehaltsgruppe I:

Erfasst sind Tätigkeiten, die nur eine kurze Einweisung bzw. eine kurzfristige Einarbeitungszeit bedürfen, etwa:

  • Reinigungsarbeiten;
  • Einfache Küchenarbeiten;
  • Kopierarbeiten / Scannen;
  • Postvorbereitung.

In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 0 und 1.000 Euro.

Lohn- bzw. Gehaltsgruppe II:

Erfasst sind Tätigkeiten, die nicht nur eine kurze Einweisung bzw. eine kurzfristige Einarbeitungszeit bedürfen, sondern Kenntnisse oder Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine planmäßige Einarbeitung erworben werden, etwa:

  • Küchenarbeiten;
  • Einfache handwerkliche Tätigkeiten;
  • Einfache Kraftfahrer- und Hausmeistertätigkeiten;
  • Pförtner- und Wächtertätigkeiten;
  • Einfache Schreibarbeiten und einfache allgemeine Büroarbeiten;
  • Einfache Datenerfassungsarbeiten.

In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 1.001 und 1.500 Euro.

Lohn- bzw. Gehaltsgruppe III:

Erfasst sind Tätigkeiten, die die Fachkenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch einschlägige Erfahrung erworben werden, etwa:

  • Tätigkeit als Beikoch / Beiköchin
  • Handwerker- und Facharbeitertätigkeiten
  • Kraftfahrer- und Hausmeistertätigkeiten
  • Pförtner- und Wächtertätigkeiten mit erhöhten Anforderungen
  • Schreibarbeiten und Datenerfassungsarbeiten
  • Einfache Sachbearbeitung in Vertrieb, Marketing, Einkauf, Rechnungswesen, Inkasso etc.
  • Einfache Antrags- und Vertragssachbearbeitung bzw. Schaden- und Leistungssachbearbeitung
  • Tätigkeit als Leiter / Leiterin eines Arbeitsbereichs, sofern die überwiegende Zahl der Angestellten / Arbeiter des geleiteten Arbeitsbereichs in die Lohn- bzw. Gehaltsgruppe II tariflich einzugruppieren ist.

In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 1.501 und 2.000 Euro.

Lohn- bzw. Gehaltsgruppe IV:

Erfasst sind Tätigkeiten, die Fachkenntnisse und Fertigkeiten mit zusätzlicher Erfahrung voraussetzen und dabei über die Anforderungen der vorhergehenden Lohn- und Gehaltsgruppen hinausgehen, etwa:

  • Tätigkeit als Koch / Köchin
  • Handwerker- und Facharbeitertätigkeiten sowie Kraftfahrer- und Hausmeistertätigkeiten mit erhöhten Anforderungen
  • Arbeiten mit elektronischen Sicherheits- und Überwachungsanlagen
  • Schreibarbeiten und Datenerfassungsarbeiten mit erhöhten Anforderungen
  • Sekretariatsarbeiten
  • Vor- und Nacharbeiten in der IT sowie Bedienen von IT-Anlagen
  • Sachbearbeitung in Vertrieb, Marketing, Einkauf, Rechnungswesen, Inkasso etc.
  • Antrags- und Vertragssachbearbeitung bzw. Schaden- und Leistungssachbearbeitung
  • Tätigkeit als Leiter / Leiterin eines Arbeitsbereichs, sofern die überwiegende Zahl der Angestellten / Arbeiter des geleiteten Arbeitsbereichs in die Lohn- bzw. Gehaltsgruppe III tariflich einzugruppieren ist.

In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 2.001 und 3.000 Euro.

Lohn- bzw. Gehaltsgruppe V:

Erfasst sind Tätigkeiten, die umfassende Sach- und Arbeitskenntnis und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie durch eine Sonderausbildung und entsprechende mehrjährige Erfahrung erreicht werden, etwa:

  • Qualifizierte Hausmeistertätigkeiten (bspw. in Großobjekten)
  • Technikertätigkeiten
  • Qualifizierte Schreibarbeiten bzw. Sekretariatsarbeiten mit erhöhten Anforderungen
  • Bedienen von IT-Anlagen mit erhöhten Anforderungen
  • Programmierarbeiten
  • Einfache Arbeiten als Systemanalytiker oder als IT-Organisator
  • Sachbearbeitung im Grundstücks-, Hypotheken und Wertpapierbereich
  • Sachbearbeitung in Vertrieb, Marketing, Einkauf, Rechnungswesen, Inkasso etc. mit erhöhten Anforderungen
  • Antrags- und Vertragssachbearbeitung bzw. Schaden- und Leistungssachbearbeitung mit erhöhten Anforderungen
  • Fachbezogene Tätigkeiten in der Tarifkalkulation bzw. Versicherungsmathematik
  • Fachbezogene Tätigkeiten in Betriebsorganisation, Planung, Controlling, Revision, Personalentwicklung, Ausbildung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
  • Tätigkeit als Leiter / Leiterin eines Arbeitsbereichs, sofern die überwiegende Zahl der Angestellten / Arbeiter des geleiteten Arbeitsbereichs in die Lohn- bzw. Gehaltsgruppe IV tariflich einzugruppieren ist.

In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 3.001 und 4.000 Euro.
 

Lohn- bzw. Gehaltsgruppe VI:

Erfasst sind Tätigkeiten, die besonders gründliche oder besonders vielseitige Fachkenntnisse erfordern, oder Tätigkeiten, die den Anforderungen der Lohn- bzw. Gehaltsgruppe V entsprechen und mit besonderer Entscheidungsbefugnis verbunden sind, etwa:

  • Technikertätigkeiten mit erhöhten Anforderungen
  • Qualifizierte Sekretariatsarbeiten
  • Arbeiten als Systemprogrammierer, Systemanalytiker oder IT-Organisator
  • Sachbearbeitung im Grundstücks-, Hypotheken und Wertpapierbereich mit erhöhten Anforderungen
  • Qualifizierte Sachbearbeitung in Vertrieb, Marketing, Einkauf, Rechnungswesen, Inkasso etc.
  • Qualifizierte Antrags- und Vertragssachbearbeitung bzw. Schaden- und Leistungssachbearbeitung
  • Fachbezogene Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen in der Tarifkalkulation bzw. Versicherungsmathematik sowie in Betriebsorganisation, Planung, Controlling, Revision, Personalentwicklung, Ausbildung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
  • Tätigkeit als Leiter / Leiterin eines Arbeitsbereichs, sofern die überwiegende Zahl der Angestellten / Arbeiter des geleiteten Arbeitsbereichs in die Lohn- bzw. Gehaltsgruppe V tariflich einzugruppieren ist.

In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 4.001 und 5.000 Euro.

Lohn- bzw. Gehaltsgruppe VII:

Erfasst sind Tätigkeiten, hohe Anforderungen an das fachliche Können stellen und mit erweiterter Fach- oder Führungsverantwortung verbunden sind, etwa:

  • Qualifizierte Technikertätigkeiten
  • Arbeiten als Systemprogrammierer, Systemanalytiker oder IT-Organisator mit erhöhten Anforderungen
  • Qualifizierte Sachbearbeitung im Grundstücks-, Hypotheken und Wertpapierbereich
  • Besonders qualifizierte Sachbearbeitung in Vertrieb, Marketing, Einkauf, Rechnungswesen, Inkasso etc.
  • Besonders qualifizierte Antrags- und Vertragssachbearbeitung bzw. Schaden- und Leistungssachbearbeitung
  • Qualifizierte fachbezogene Tätigkeiten Anforderungen in der Tarifkalkulation bzw. Versicherungsmathematik sowie in Betriebsorganisation, Planung, Controlling, Revision, Personalentwicklung, Ausbildung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
  • Tätigkeit als Leiter / Leiterin eines Arbeitsbereichs, sofern die überwiegende Zahl der Angestellten / Arbeiter des geleiteten Arbeitsbereichs in die Lohn- bzw. Gehaltsgruppe VI tariflich einzugruppieren ist.

In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in dieser Gruppe zwischen 5.001 und 7.000 Euro.

Lohn- bzw. Gehaltsgruppe VIII und höher

Erfasst sind Tätigkeiten, die den Anforderungen an das fachliche Können und in der Fach- oder Führungsverantwortung über diejenigen der Lohn- bzw. Gehaltsgruppe VII hinausgehen.

In der Regel liegt der Lohn bzw. das Gehalt in diesen Gruppen über 7.000 Euro.


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