Wo sind die sonderausgaben in der steuererklärung

Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen? Bei so vielen Begriffen verliert man schnell mal den Überblick. Dabei ist es wichtig, zu wissen, was wie in der Steuererklärung angegeben werdne kann. Denn nur so kommt man zur optimalen Steuererstattung.

Das Wichtigste zu Sonderausgaben im Überblick

Grundsätzlich sind private Kosten steuerlich nicht absetzbar, da sie mit keinen steuerpflichtigen Einnahmen in Verbindung stehen. Bei Sonderausgaben handelt es sich ebenfalls um Kosten der privaten Lebensführung. Diese sieht der Gesetzgeber jedoch trotzdem als steuerlich begünstigt an. Und das heißt: du kannst Steuern sparen!

Welche Kosten gehören zu den Sonderausgaben?

Wo sind die sonderausgaben in der steuererklärung

Vorsorgeaufwendungen

Besonders mit Vorsorgeaufwendungen kannst du ordentlich Steuern sparen. Diese teilen sich in zwei Kategorien auf:

  1. Altersvorsorgeaufwendungen
  2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen

Hierzu gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup-Rente oder den berufsständischen Versorgungswerken.

Grundsätzlich gilt hier ein Höchstbetrag, der an den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt ist. Für das Jahr 2020 liegt der Höchstbetrag bei 90 Prozent von 25.046 Euro, bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern 50.092 Euro. Bis zu dieser Grenze wirken sich die Kosten steuerlich aus. Im Jahr 2025 kannst du 100 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Bis dahin erhöht sich der abzugsfähige Teil um jährlich 2 Prozent.

Für das Jahr 2019 konntest du 88 Prozent der Ausgaben geltend machen. Für das Jahr 2020 steigt die Grenze auf 90 Prozent und für 2021 auf 92 Prozent.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu den Vorsorgeaufwendungen müssen in voller Höhe abgezogen werden. Das gilt z. B. für den Arbeitgeber-Anteil zu deiner gesetzlichen Rentenversicherung.

Du hast einen Riester-Vertrag? Dann kannst du entweder eine Altersvorsorgezulage erhalten oder die Beiträge als Sonderausgaben ansetzen. Für die Riester-Rente gilt ein gesonderter Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr und Person.

In jedem Fall gibst du deine gezahlten Beiträge einfach in WISO Steuer an. Des wird dann automatisch geprüft, welche Option für dich die günstigere ist.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen/Versicherungen

Neben den Beiträgen zur Altersvorsorge, kannst du auch einige Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung des Kindes
  • Arbeitslosenversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung (zum Beispiel Privathaftpflichtversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung)
  • Risikolebensversicherung
  • Renten- und Kapitallebensversicherungen (die vor 2005 abgeschlossen wurden)

Versicherungen, die explizit für den Beruf abgeschlossen wurden, wie beispielsweise die Berufsrechtschutzversicherung, kannst du als Werbungskosten absetzen.

Für sonstige Versorgungsaufwendungen gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro pro Person. Wichtig dabei ist, dass diese Grenze insgesamt für alle Ausgaben gilt. Hast du den Höchstbetrag z. B. schon mit deinen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht, kannst du keine weiteren Kosten mehr absetzen.

Die Höchstgrenze gilt jedoch nicht für die Kranken- und Pflegeversicherung. Denn diese Beiträge kannst du in voller Höhe auch über den Maximalbetrag hinaus absetzen. Wichtig ist, dass es sich dabei um Beiträge zur Basisabsicherung handelt. Damit du deine Beiträge nicht aufwändig aufdröseln musst, kürzt das Finanzamt Beiträge zur Krankenversicherung bei Pflichtversicherten jährlich pauschal um 4 Prozent.

Klingt Kompliziert? Keine Sorge. Mit WISO Steuer musst du dich um keinen lästigen papierkram mehr kümmern. Du benatwortest einfahc ein paar Fragen und das Programm sorgt dafür, dass du die maximale Steuerrückerstattung bekommst.

Wo trage ich Vorsorgeaufwendungen ein?

Wo du deine Sonderausgaben einträgst, hängt davon ab, um welche Kosten es sich handelt. Denn hier gibt es verschiedene Anlagen.

Die Anlagen zur Einkommensteuererklärung können von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein.

Für die Steuererklärung trägst du Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu den Versicherungen in der Anlage Vorsorgeaufwendungen ein. Möchtest du Versicherungsbeiträge angeben, die du für dein kindergeldberechtigtes Kind gezahlt hast, benötigen du die Anlage Kind. Für Altersvorsorgeaufwendungen für die Riester-Rente benötigst du die Anlage AV.

Keine Lust auf Formular-Chaos? Mit WISO Steuer geht die Steuererkärung viel einfacher:

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Wusstest du schon, dass du auch vom Lohn einbehaltene Krankenversicherungsbeiträge deines Kindes in deiner Steuererklärung angeben können? Das geht, wenn du deinem Kind die tatsächlichen Aufwendungen erstattest. Voraussetzung ist, dass du zum Unterhalt des Kindes verpflichtet bist. Mehr dazu im BMF-Schreiben vom 03.04.2019.

Spenden als Sonderausgabe

Auch mit Spenden kannst du Steuern sparen, denn auch sie zählen zu den Sonderausgaben. Hier kommt es jedoch darauf an, welche Organisation du unterstützt. Denn nicht für jede ist der steuerliche Abzug zugelassen. Alles Wissenswerte rund um das Absetzen hier: Spenden absetzen.

Grundsätzlich kannst du pro Jahr Spenden für gemeinnützige Organisationen und Vereine bis zu einer Höhe von 20 Prozent deiner gesamten Einkünfte absetzen. Für Parteien und Wählervereinigungen gelten andere Höchstbeträge. Für Steuererklärungen bis 2018 trägst du die Aufwendungen im Mantelbogen ein. Ab der Steuererklärung 2019 gibt es hierfür die Anlage Sonderausgaben. Einfacher geht es mit WISO Steuer.

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Kirchensteuer ist Sonderausgabe

Steuern von der Steuer absetzen? Ja – zumindest im Fall der Kirchensteuer. Und das Beste daran: Deine gezahlte Kirchensteuer kannst du sogar in voller Höhe ansetzen. Auch das allgemeine und besondere Kirchgeld ist steuerlich abziehbar. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist und sie die gezahlten Beiträge bestätigt.

Kirchensteuer wird nicht nur von deinem Lohn oder Gehalt einbehalten. Sie wird auch auf Kapitalerträge gezahlt. Auch in diesem Fall kannst du sie als Sonderausgaben ansetzen. Das geht aber nur dann, wenn du die Erträge mit deinem persönlichen Steuersatz versteuerst. Kirchensteuer, die im Rahmen der Abgeltungsteuer einbehalten wurde, kannst du nicht absetzen.

Für die Angabe der Kirchensteuer in deiner Steuererklärung gilt dasselbe wie bei Spenden: Bis 2018 gibst du die Höhe im Mantelbogen an. Ab 2019 träsgst du den Gesamtbetrag in Zeile 4 der Anlage Sonderausgaben ein.

Auch Kirchensteuer, die du aufgrund von Steuernachzahlungen zahlen musst, ist im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abzugsfähig. Umgekehrt musst du die Sonderausgabe aber kürzen, wenn du eine Kirchensteuererstattung bekommen hast.

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Unterhaltszahlungen an den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten

In bestimmten Fällen kannst du Unterhaltszahlungen an deinen Ex-Partner steuermindernd ansetzen. Wann und wie das geht, erfährst du in unserem Beitrag zum Ehegattenunterhalt.

Kommt für dich ein Abzug als Sonderausgabe in Frage, füllst du in deiner Steuererklärung die Anlage U aus. Aber Achtung: Dein Ex-Partner muss dem Abzug zustimmen und die Anlage U ebenfalls unterschreiben!

Ausbildungskosten für die Erstausbildung

Kosten für deine Erstausbildung können nur in bestimmten Fällen als Sonderausgaben abgezogen werden. Dazu gehört z. B. der Bachelor-Studiengang oder die erste Berufsausbildung, sofern es sich um keine berufsbegleitende Ausbildung handelt. In diesem Fall kannst du deine Ausgaben bis zu einer maximalen Höhe von 6.000 Euro pro Jahr absetzen – und zwar in dem Jahr, in dem du sie gezahlt hast.

Beachte aber: Die Ausbildungskosten wirken sich als Sonderausgaben nur dann steuermindernd aus, wenn du in dem Jahr steuerpflichtige Einnahmen hattest, also zum Beispiel ein Gehalt.

Schulgeld

Dein Kind besucht ein Internat, eine Privatschule oder eine Waldorfschule? Dann fallen regelmäßig Kosten für die Schulausbildung deines Kindes an. Das Schuldgeld kannst du bis zu einem Höchstbetrag ebenfalls als Sonderausgaben ansetzen. Hier liest du, wie du das Schulgeld absetzen kannst.

Du kannst nur die Gebühren für die Schule absetzen. Aufwendungen für die Unterkunft, Verpflegung oder Betreuung sind hingegen nicht absetzbar.

Kinderbetreuungskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kinderbebtruungskosten abgesetzt werden. Auch hierfür gilt ein spezieller Höchstbetrag. Mit welchen Kosten du sparen kannst, erfährst du in unserem Beitrag: Kinderbetreuungskosten absetzen

Sanierungskosten für Baudenkmäler

Du hast ein Baudenkmal zu deinem Zuhause umgebaut? Auch mit einem Denkmalschutz lässt sich einiges an Steuern sparen. Im Gegensatz zu den übrigen Sonderausgaben, setzt du deine Sanierungskosten nicht auf einen Schlag ab, sondern über mehrere Jahre verteilt. Dabei handelt es sich um die Denkmalabschreibung. Insgesamt kannst du so 90 Prozent deiner Kosten auf 9 Jahre verteilt abschreiben. Wenn du die Immobilie vermietest, kannst du sogar 100 Prozent der Kosten auf 12 Jahre verteilt absetzen.

Sonderausgaben vs. Werbungskosten

Der entscheidende Unterschied: Im Gegensatz zu den Werbungskosten besteht bei Sonderausgaben kein Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften (z. B. Gehalt oder Vermietungseinkünfte). Es sind also, wie eben beschrieben, rein private Ausgaben. Auch die steuerliche Wirkung von Sonderausgaben unterscheidet sich von den Werbungskosten.

Zeitpunkt der Absetzbarkeit

Ein großer Vorteil von Werbungskosten: Übersteigen die Werbungskosten deine Einnahmen, geht die steuerliche Wirkung nicht verloren. Den Verlust, der dir dadurch entsteht, kannst du nämlich in spätere Steuerjahre vortragen oder in das Vorjahr zurücktragen. So kann der Werbungskostenüberhang des einen Jahres mit Einkünften aus anderen Steuerjahren verrechnet werden.

Bei den Sonderausgaben ist man nicht so flexibel

Denn Sonderausgaben können sich steuerlich nur in dem Jahr auswirken, in dem du die Kosten hattest. Hattest du keine oder nur geringe Einnahmen, kann durch die Sonderausgaben kein Verlust entstehen. Das bedeutet, dass diese Kosten dann ins Leere laufen. Besonders gut lässt sich das am Beispiel der Bildungskosten verdeutlichen:

  • Aufwendungen für die Erstausbildung zählen zu den Sonderausgaben
    • Hast du z. B. im September eines Jahres Studiengebühren gezahlt, kannst du diese Kosten nur in diesem Jahr absetzen.
    • Das Problem: Falls du in demselben Jahr keine Einnahmen hattest, auf die du Steuern gezahlt hast, kannst du auch keine Ausgaben ansetzen. In diesem Fall verlieret du also den Steuervorteil.
  • Aufwendungen für die Zweitausbildung zählen hingegen zu den Werbungskosten
    • Fachliteratur kannst du steuermindernd absetzen. Der Unterschied: Hast du im Jahr der Anschaffung noch keinen Job, kannst du einen Verlust feststellen lassen. Wenn du beispielsweise im Jahr darauf Einnahmen hast, wird der Verlust mit den Einnahmen verrechnet und du hast einen höhere Steuerrückerstattung.

Höhe der Absetzbarkeit

Ein weiterer Unterschied ist die Höhe der Kosten, die man absetzen kann. Werbungskosten aus deiner Arbeitnehmertätigkeit kannst du mit ein paar Ausnahmen unbegrenzt mit dem beruflichen Nutzungsanteil absetzen. Je nach Höhe und Art der Aufwendungen geht das auf einen Schlag oder in als jährliche AfA.

Sonderausgaben kannst du hingegen nicht immer voll ansetzen

Hier gibt es, je nach Art der Aufwendung, individuelle Regelungen. Die Kirchensteuer, die du in einem Jahr gezahlt hast, kannst du z. B. in voller Höhe absetzen. Andere Kosten hingegen sind auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Für die oben beschriebenen Erstausbildungskosten gilt z. B. ein Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr.

Wann kann ich Sonderausgaben steuerlich geltend machen?

Sofern du die Kosten tatsächlich selbst getragen hast, kannst du sie als Sonderausgaben in die Steuererklärung eintragen. Eine Ausnahme: Du bist  verheiratet und habst dich für eine Zusammenveranlagung entschieden? Dann spielt es keine Rolle, wer von euch beiden die Kosten bezahlt hat.

Wichtig ist dabei auch, dass die Kosten immer nur in dem Jahr abgesetzt werden können, indem sie bezahlt wurden. Das nennt man auch Abflussprinzip.

Du hast keine Sonderausgaben?

In diesem Fall gewährt der Fiskus dir einen kleinen Bonus. Denn du erhältst jährlich eine Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro (bei Ledigen) bzw. 72 Euro (bei Verheirateten). Die detaillierten Angaben der Kosten lohnt sich für dich also, sobald deren Höhe die Pauschale übersteigen.

Sonderausgaben in die Steuererklärung eintragen

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