Wo kann ich die familienkarte hessen einsetzen

www.deinehrenamt.de

Wo und wie erhalte ich die E-Card? Wie lange ist sie gültig? Und wo kann ich mich hinwenden, wenn ich als Unternehmer selber eine Vergünstigung für die E-Card anbieten möchte? Diese Fragen und mehr beantworten wir dir in unserem FAQ!

www.deinehrenamt.de

Du hast Fragen zur E-Card? Wir haben Antworten!

Was du schon immer über die Ehrenamts-Card wissen wolltest

Du bekommst die E-Card bei den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten/Sonderstatusstädten, entscheidend ist wo du wohnst! Hier findest du deine Ansprechpartnerin/deinen Ansprechpartner, die/der dir bei der Beantragung hilft, deine Karte ausstellt und deine Fragen dazu beantwortet, //www.deinehrenamt.de/ecard-ansprechpartner#ECard.

Check die Voraussetzungen deines Landkreises oder deiner Stadt, diese sind je nach Landkreis oder Stadt unterschiedlich! Kontaktiere dafür direkt deine/n Ansprechpartner/in in deinem Landkreis oder deiner kreisfreien Stadt. Hier findest du deine Ansprechpartnerin/deinen Ansprechpartner, die/der dir deine Fragen beantwortet //www.deinehrenamt.de/ecard-ansprechpartner#ECard.

Ja, die E-Card gilt in ganz Hessen! Du kannst damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Das Angebot wächst ständig – nutze einfach unsere Suche, um auf dem Laufenden zu bleiben und gezielt nach Vergünstigungen zu suchen.

Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt verliert sie nach zwei bis fünf Jahren ihre Gültigkeit. Wenn du dich weiterhin ehrenamtlich engagierst, kannst du die E-Card selbstverständlich erneut beantragen.

Dann stelle einen neuen Antrag auf Vergabe der E-Card. Wo du den Antrag stellen musst, entscheidet sich nach deinem Wohnort! Die richtige/den richtigen Ansprechpartner/in für deinen Landkreis oder deine kreisfreie Stadt findest du unter //www.deinehrenamt.de/ecard-ansprechpartner#ECard.

Die Ehrenamts-Card ist für dich natürlich kostenlos. Sie ist ein Dankeschön und eine Anerkennung für alle, die sich freiwillig für andere, für unsere Gesellschaft engagieren und dafür einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit und Energie einsetzen. Wir freuen uns, dass es Menschen wie dich gibt – diesen Einsatz wollen wir nicht nur mit netten Worten, sondern auch mit Vorteilen und Vergünstigungen belohnen.

Das geht leider nicht – du kannst aber entscheiden, welche Karte dir im jeweiligen Fall mehr Vorteile bietet, und diese dann in Anspruch nehmen.

Hessenweit gibt es aktuell mehr als 1.700 Vergünstigungen und Vorteile für Inhaber/-innen der Ehrenamts-Card. Eine ganze Menge – und es werden ständig mehr. Am besten nutzt du unsere Suche für alle Vergünstigungen. Hier kannst du zum Beispiel die Vergünstigungen in deinem Heimatort oder -kreis herausfiltern lassen oder nach bestimmten Vergünstigungen suchen. Alle Vergünstigungen auf einen Klick findest du hier: //www.deinehrenamt.de/verguenstigungen.

Das ist schade, kontaktiere am besten den/die Ansprechpartner/in im Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in der die Vergünstigung angeboten wird. Vielleicht findet ihr auch gemeinsam noch eine Lösung. Die Kontaktdaten findest du unter //www.deinehrenamt.de/ecard-ansprechpartner#ECard

www.deinehrenamt.de

www.deinehrenamt.de

Ab einem wöchentlichen Engagement von 5 Stunden oder mehr bekommst du die E-Card. Sie wird von den teilnehmenden Kreisen und Städten selbst verliehen und ausgegeben. Hier siehst du, wen du in deinem Kreis oder deiner Stadt ansprechen kannst, wenn du die E-Card beantragen willst oder dazu noch Fragen hast.

Die E-Card gibt’s hier

Mit dem Angebot will die Landes- regierung Kinder für Entbehrungen in der Pandemie entschädigen: Jedes kindergeldberechtigte Kind erhält 2021 einen Betrag von 50 Euro, um damit kostenlos Kultur- und Freizeitangebote nutzen zu können.

Die Thüringer Familienkarte ist als Gutscheinheft in 39 Abholstellen landesweit verfügbar, in jedem Landkreis befindet sich mindestens eine Ausgabestelle. Genutzt werden können die Gutscheine in derzeit fast 150 Kultur- und Freizeiteinrichtungen, es kommen täglich weitere hinzu. Unter den Annahmestellen sind aktuell 47 Museen, 26 Hallen- und Freibäder, neun Theater und Orchester, acht botanische Gärten und Parks sowie sieben Zoos und Tierparks. Eine vollständige Liste der teilnehmenden Einrichtungen gibt es auf der Internetseite des Thüringer Sozialministeriums unter www.tmasgff.de/familienkarte.

Die Familienkarte bringt keinen Rabatt auf den Eintrittspreis im Sinne eines Ermäßigungsheftes, sondern die Coupons werden als direktes Zahlmittel eingesetzt. Das heißt: Familien können bis zum Maximalwert von 50 Euro pro Kind mit den Gutscheinen anstelle von Geld bezahlen, sei es im Erfurter Zoo, in den Saalfelder Feengrotten, im Baumkronenpfad Hainich oder in vielen anderen Thüringer Ausflugszielen.

Wie bekommt man die Karte?

Alle Familien mit kindergeldberechtigten Kindern erhalten einen Brief mit den wichtigsten Informationen zur Thüringer Familienkarte. Der untere Abschnitt dieses Anschreibens kann abgetrennt und in einer der Ausgabestellen gegen die Familienkarte eingetauscht werden. Es wird nur ein Anschreiben pro Haushalt versandt. Familien mit mehreren Kindern müssen in der Ausgabestelle nachweisen, dass sie zum Erhalt mehrerer Gutscheinhefte berechtigt sind, beispielsweise durch Vorlage des Kindergeldbescheides. Der Kindergeldbescheid wird vor Ort nur kurz geprüft, es erfolgt keine Speicherung oder Verarbeitung der Daten, es muss auch keine Kopie abgegeben werden. Falls Familien bis zum 10. August keinen Brief erhalten haben oder er verloren gegangen sein sollte, kann die Thüringer Familienkarte trotzdem abgeholt werden. In diesem Fall muss vor Ort in der Ausgabestelle auf einem Formular mit Adresse und Unterschrift bestätigt werden, dass man nur ein Gutscheinheft pro kindergeldberechtigtem Kind abholt.

Für die Thüringer Familienkarte stehen im Landeshaushalt in diesem Jahr insgesamt 22,5 Millionen Euro zur Verfügung. In Thüringen leben rund 360.000 kindergeldberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Alle wichtigen Informationen zur Thüringer Familienkarte gibt es auf der Internetseite www.tmasgff.de/familienkarte.

Jeder Erziehungsberechtigte und jedes Kind im Alter zwischen 12 und 18 Jahren kann eine Familienkarte erhalten. 1) meist vergünstigte Eintrittskarte für eine Familie. Begriffsursprung: Determinativkompositum aus den Substantiven Familie und Karte mit dem Fugenelement -n. Die "Kärntner Familienkarte" bietet Familien eine finanzielle Entlastung, um das Gemeinschaftserlebnis "Familie" verstärkt genießen zu können: Sport, Kultur, Ausflugsziele, Handel und Dienstleister gewähren Vergünstigungen, die es leichter machen, gemeinsam als Familie die Freizeit zu gestalten. Exklusives Angebot für alle Inhaberinnen und Inhaber der Familienkarte Hessen: Die REWE Group ist mit ihren über 520 REWE Märkten und 177 Penny Filialen ein bedeutender Partner. Anspruch auf die FamilienCard Die FamilienCardkann für alle Stuttgarter Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre, das heißt bis zu einem Tag vor dem 17. Geburtstag, ausgestellt werden, wenn der Gesamtbetrag des Familieneinkommens jährlich 60.000 Euro nicht übersteigt. Das Guthaben kann zum Beispiel in Theatern, Schwimmbädern, in der Wilhelma sowie für Schulausflüge oder in Sportvereinen verwendet werden. Zudem wird der Eintrittspreis in vielen Einrichtungen reduziert, wenn die Familiencard vorgezeigt wird. Mit der Familienkarte Hessen erhalten Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und Hauptwohnsitz in Hessen Vergünstigungen und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Freizeit, Mobilität und Konsum. Bislang haben sich 152.000 Familien angemeldet und nutzen Angebote der 200 Partner. Die Familienkarte Hessen ist kostenlos. 02. Wer kann die Familienkarte Hessen beantragen? Alle Eltern, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt und deren Hauptwohnsitz in Hessen liegt. Anspruchsberechtigt für den Erhalt der Bonuscard + Kultur sind ausschließlich Personen, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Stuttgart gemeldet sind und folgende Leistungen beziehen: Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) Das FamilienCard-Guthaben können Sie u. a. bei allen Einrich- tungen und Partnern einsetzen, die in dieser Broschüre abge- druckt sind. Mit der FamilienCard als freiwillige soziale Leistung möchte die Stadt Stuttgart allen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an den vielfältigen Freizeit‐ und Bildungsangeboten in Stuttgart ermöglichen. Das FamilienCard‐Guthaben wird auf die FamilienCard aufgebucht. Liebe hessische Familie, Die Karte ist kostenlos und einkommensunabhängig. Sie umfasst einen Unfallversicherungsschutz, Serviceleistungen für Familien, einen Elternratgeber, Tipps und Informationen rund um das Thema „Vorsorge treffen“, sowie vielfältige Vergünstigungen bei unseren Partnerunternehmen. Die Familienkarte Hessen wird auf Antrag an alle hessischen Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren herausgegeben, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Die Karte ist kostenlos, einkommensunabhängig und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes gültig. Anspruchsberechtigt für den Erhalt der Bonuscard + Kultur sind ausschließlich Personen, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Stuttgart gemeldet sind und mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen: Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) Das Guthaben kann zum Beispiel in Theatern, Schwimmbädern, in der Wilhelma sowie für Schulausflüge oder in Sportvereinen verwendet werden. Zudem wird der Eintrittspreis in vielen Einrichtungen reduziert, wenn die Familiencard vorgezeigt wird. Die Familiencard kann bei den Bürgerbüros in Stuttgart, den Bürgerinformationsstellen bei den Bezirksämtern oder bei der Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamtes beantragt und aufgeladen werden.

Neuester Beitrag

Stichworte