Wo gilt die 15 km regel bw

Ab 3. April 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit entfallen viele Einschränkungen und Schutzmaßnahmen. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt bis 1. Mai bestehen.
Informieren Sie sich über Details in der aktuellen Coronaverordung. Download über den roten Button unten. 

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Was bedeutet das für Urlauber in der Ferienregion? 

In geschlossenen Räumen und in Verkehrsmitteln müssen FFP2-Masken oder medizinische Masken getragen werden. Maskenpflicht gilt auch in Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungswagen, in Krankenhäusern und Pflege-Einrichtungen. 

Alle sonstigen Einschränkungen für Veranstaltungen, Treffen, Club-, Museums-, Theater- oder Stadionbesuche u. ä. sind aufgehoben

Geschäftsinhaber, Gastgeber oder Veranstalter können unabhängig davon von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske in ihrem Bereich verlangen. 

In Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen u. ä. können Test- und Maskenpflicht angeordnet werden. Informieren Sie sich ggf. vor der Anreise.  

Muss ich meine Daten angeben?

Kontaktdaten müssen nur noch beim Besuch in vulnerablen Einrichtungen wir Pflegeheimen und Krankenhäusern dokumentiert werden. 

Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit der Corona-Warn-App oder analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf die Einrichtung nicht betreten oder nutzen. 

Sind die Regeln überall gleich? 

Die bis 1. Mai 22 geltende Corona-Verordnung ermächtigt verschiedene Ministerien zum Erlass spezifischer Hygiene-, Test- und Maskenregelungen bei veränderter Corona-Lage. 

Kommunen und Landkreise dürfen in Ausnahmefällen weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen anordnen, die über die Regelungen der Corona-Verordnungen hinausgehen. 

Daher informieren Sie sich im Zweifelsfall bitte auch bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Hier finden Sie ergänzende aktuelle Bestimmungen der Kommunen und Landkreise in Baden-Württemberg.

Wo gibt es detaillierte Infos?

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Telefon-Hotline für Ratsuchende eingerichtet: 0711 9043-9555 (täglich von 8 bis 22 Uhr).

Weitere Infos, Texte, Fragen und Antworten sowie Regelungen zur Corona-VO des Landes finden Sie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg hier

Hier finden Sie eine Linksammlung zu verschiedenen Testmöglichkeiten im Schwarzwald. Durch Klick auf den jeweiligen Land- / Stadt-Kreis werden Sie zu den Detailinformationen in der ausgewählten Region geleitet. Unter der Karte finden Sie zwei Links zu Suchen über Baden-Württemberg-weite Portale der Kassenärztlichen Vereinigung und der testenden Apotheken in BW.

Bitte beachten Sie, dass die Liste keine Vollständigkeit beanspruchen kann. Weitere Informationen zu den Testmöglichkeiten vor Ort können Ihnen auch die Tourist-Informationen oder Verwaltungen in Ihrem Urlaubsort geben.

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Baden-Württemberg hat die Corona-Maßnahmen weiter verschärft. In vielen Bereichen gilt die 2G-Regel oder sogar 2G Plus. Zu den geltenden Ausnahmen sind weitere hinzugekommen.

Baden-Württemberg will mit einer am späten Freitagabend veröffentlichten neuen Corona-Verordnung das Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie verlangsamen. Die neuen Regeln gelten seit Samstag und gehen teilweise noch weiter als die, die in der Bund-Länder-Konferenz am Donnerstag vereinbart wurden.

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2G Plus unter anderem in Restaurants, Zoos und Fitnessstudios

Laut dem baden-württembergischen Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) wird für die Gastronomie die 2G-Plus-Regel umgesetzt. So müssen auch Geimpfte und Genesene bei einem Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen. Dieser kann bei einer Teststation oder in einer Apotheke durchgeführt werden. Auch die jeweiligen Dienstleister können ihren Gästen einen Selbsttest unter Aufsicht anbieten. Dieser gilt dann aber nur für die Einrichtung, in der der Test durchgeführt wurde.

Neben der Gastronomie müssen Freizeiteinrichtungen wie Zoos, Bäder, Thermen, Saunen, Fitnessstudios und Freizeitparks künftig die 2G-Plus-Regelung umsetzen. Auch Skilifte sind nur für Menschen geöffnet, die geimpft oder genesen sind und dazu einen negativen Test mitbringen.

Mit der neuen Verordnung gilt außerdem im Einzelhandel 2G. Davon ausgenommen ist der Eintritt in Läden, die der Grundversorgung dienen.

Bereits am Donnerstag hatte die Landesregierung bekanntgegeben, dass sie über die Beschlüsse von Bund und Ländern hinaus weitere Verschärfungen zur Eindämmung des Coronavirus plane.

Landesregierung lässt Ausnahmen von 2G Plus zu

Die Landesregierung hat allerdings Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel festgelegt. Bereits seit Freitag sind Menschen, die schon eine Booster-Impfung erhalten haben, von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Man wolle damit den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten, hieß es vom Ministerium.

Am Sonntag sind weitere Ausnahmen hinzugekommen. Demnach brauchen auch Personen, deren "letzte erforderliche Einzelimpfung" nicht länger als sechs Monate zurückliegt, keinen zusätzlichen Test. Das Gleiche gilt für Genesene, deren Infektion nachweislich höchstens ein halbes Jahr her ist.

In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass Menschen, deren Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, von der Testpflicht ausgenommen sind. Korrekt ist aber, dass die letzte erforderliche Einzelimpfung nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf. Wir haben den Fehler korrigiert.

Übergangsregel für Jugendliche

Für Jugendliche gilt nach Angaben des Gesundheitsministeriums noch bis Ende Januar 2022 eine Übergangsregelung. 12- bis 17-Jährige, die noch nicht vollständig geimpft sind, haben demnach die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. "Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen", so das Gesundheitsministerium.

Für Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) ist die neue 2G-Plus-Regel die Alternative zu einem Lockdown:

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Großveranstaltungen wie Fußballspiele fast ohne Publikum

Großveranstaltungen sind angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise untersagt. Veranstaltungen jeglicher Art dürfen nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucherinnen und Besucher zulassen. Unabhängig davon gilt eine "harte Obergrenze" von 750 Personen. Das betrifft dann beispielsweise Fußballspiele oder Kulturveranstaltungen. Die Regeln sind am Samstag in Kraft getreten und betreffen damit direkt das Spiel VfB Stuttgart gegen Hertha BSC am Sonntag.

Baden-Württemberg

Die Landesregierung in Baden-Württemberg untersagt ab Samstag Großveranstaltungen mit mehr als 750 Personen.  mehr...

Verschärfte Regeln für Silvester

Seit Samstag müssen auch die Clubs und Diskotheken im Land wieder schließen. Das gilt auch für die verbliebenen Weihnachtsmärkte. Der Verkauf und der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Flächen ist verboten. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester ist bundesweit verboten, außerdem gibt es am Silvester- und am Neujahrstag ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verteidigte das strenge neue Regelwerk mit dem Verweis auf die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante.

"Die erste Grundregel lautet für die nächsten Wochen: Kontakte sollen wieder radikal reduziert werden, um die Welle vor Weihnachten abzuflachen."

Auch Gesundheitsminister Lucha hat die neuen Maßnahmen im SWR verteidigt. Vor allem in Hinblick darauf, dass Weihnachtsmärkte schließen müssen, Kneipen und Bars aber - unter der Beachtung der 2G-Plus-Regelung offenbleiben dürfen. "Es geht nicht nur um die Ansteckungen im Freien, sondern um die ausgelöste Mobilität. Anziehungspunkte, wo viele Leute unterwegs sind. Das ist der Hintergedanke, auch bei anderen Großveranstaltungen. Wir wollen keinen Sog auf große Veranstaltungen ausüben", so Lucha.

Baden-Württemberg

Immer mehr Menschen müssen wegen einer Corona-Erkrankung auf Intensivstationen behandelt werden. Die Kliniken in Baden-Württemberg sind damit so stark ausgelastet wie noch nie.  mehr...

Amtschef bittet um Kulanz bei Kontrollen am Wochenende

Das Sozialministerium hat die örtlichen Polizeibehörden darum gebeten, bei den Kontrollen der neuen Regeln bis Anfang nächster Woche kulant zu sein. Man wisse, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig komme. "Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen", sagte Uwe Lahl, Amtschef des Ministeriums, laut Mitteilung.

Zudem wolle sich die Landesregierung beim Bund für einen erleichterten Zugang zu Wirtschaftshilfen einsetzen, mit denen der eingeschränkte Betrieb abgefedert werden könne, sagte Kretschmann laut Mitteilung.

Testzentren und Labore ausgelastet

An den Stationen für die Schnelltests waren die Schlangen bereits lang, bevor die Verschärfungen bekannt wurden. Nun dürften Anbieter regelrecht überrannt werden. "Wir hatten mächtig zu tun. Jetzt wird es noch mehr, weil die Leute einen Test fürs Restaurant brauchen", sagte die Mitarbeiterin einer Teststation in Karlsruhe am Freitag. Für das Wochenende seien bereits alle Termine vergeben. Andererseits ist auch wahrscheinlich, dass wieder neue Teststationen öffnen. Genaue Angaben zur landesweiten Zahl der Schnelltest-Stationen gibt es nicht. Unterdessen sind die Labore im Land mit der Auswertung der PCR-Tests überlastet. "Die Labore sind von ihrer SARS-CoV-2-PCR-Auslastung her in manchen Regionen schlichtweg an den Grenzen des Leistbaren", heißt es beim Verband Akkreditierter Labore in der Medizin (ALM).

Corona-Impfmöglichkeiten werden ausgeweitet

Die teilweise überlasteten Impfstützpunkte sowie Hausärztinnen und -ärzte sollen Unterstützung bekommen. So sollen künftig auch Apotheken und Pflegefachkräfte gegen Corona impfen. Im Dezember sollen Millionen Dosen der Impfstoffe zusätzlich kommen.

Baden-Württemberg

Das Impfangebot in BW wird stark ausgebaut. Das Gesundheitsministerium hat seit Ende November viele weitere Impfstützpunkte genehmigt. Ein Überblick über das gesamte Angebot:  mehr...

Der Landesapothekerverband zeigte sich nach der Ankündigung kritisch. Im Moment fehle es an Details zur fachlichen und rechtlichen Ausgestaltung des Vorhabens, so Tatjana Zambo, die Präsidentin des Landesapothekerverbands, am Freitag. Apothekerinnen und Apotheker müssten sich für den Impfprozess qualifizieren. Die Schulungsmaßnahmen nähmen aber Zeit in Anspruch. Auch könnten viele Apotheken keine Impfungen anbieten, weil sie nicht die nötigen abgetrennten Räume hätten. Es sei nicht davon auszugehen, dass sehr schnell sehr viel Apotheken Impfungen anbieten könnten, sagte die Verbandspräsidentin weiter.

Hotel- und Gaststättenverband kritisiert 2G-Plus-Regelung

Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sieht in der seit Samstag geplanten 2G-Plus-Regelung einen "Lockdown durch die Hintertür". DEHOGA-Landeschef Fritz Engelhardt sagte am Freitag in Stuttgart, spontane Gasthaushausbesuche seien unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich, zumal es fast überall im Land an einer ausreichenden Testinfrastruktur fehle. Die Regelung sei außerdem unverhältnismäßig. "Unsere Branche ist zu keinem Zeitpunkt Pandemietreiber gewesen. Sichere Gasthausbesuche sind - zumal unter 2G-Bedingungen - problemlos möglich."

Auch die Gastronomin Pia Nowotny aus Stuttgart kritisiert die 2G-Plus-Regelung. "Das ist für uns der absolute Supergau. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Leute extra einen Test machen, um irgendwo Essen zu gehen", so Nowotny im SWR.

Theater in Baden-Württemberg zeigen sich entspannt

Die Theaterszene im Land schaut dieser neuen Obergrenze gelassen entgegen. Nach einer SWR-Umfrage in Mannheim, Stuttgart und Konstanz zeigt sich: die vorgegebene Obergrenze von maximal 750 Zuschauerinnen und Zuschauern wird nicht dazu führen, dass geplante Aufführungen gestrichen werden müssen. Mit der Ausrufung der "Alarmstufe II" waren Häuser ohnehin schon gezwungen, ihre Auslastung um 50 Prozent zurückzufahren.

Trendumkehr zu Weihnachten?

Der Chef des Klinikums in Stuttgart, Jan Steffen Jürgensen, sieht die Situation auf den Intensivstationen kritisch. Er erwarte aber eine Trendumkehr zu Weihnachten, wenn die Maßnahmen greifen und sie diszipliniert eingehalten und überwacht würden, sagte er dem SWR. Schon dadurch, dass die Maßnahmen angekündigt würden, erreiche man, dass sich die Menschen wieder vorsichtiger verhielten, so Jürgensen.

Wie lange die verschärften Corona-Maßnahmen greifen

Nach der Corona-Verordnung gilt ein vierstufiges Warnsystem, mit der sogenannten "Alarmstufe II" als höchste Stufe. Sie gilt, wenn auf den Intensivstationen an zwei Tagen hintereinander mehr als 450 Covid-19-Patienten liegen. Derzeit sind es 636 Menschen. Wird die "Alarmstufe I" erreicht - also der Wert an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten - tritt die "Alarmstufe I" und damit Erleichterungen in Kraft. Die Tests in der Gastronomie und in den Fitnessclubs, Zoos und an den Skiliften entfallen zum Beispiel. Ungeimpfte können dann wieder im Einzelhandel einkaufen, sofern sie getestet sind.

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