Wo gibt es noch umweltprämie

Die neue Bundesregierung will den Kauf von E-Autos noch eine Zeit lang fördern. Wenn Du Fahrer eines E-Autos bist, belohnt Dich der Staat daher mit einem satten Zuschuss, dem Umweltbonus. Für ein reines E-Auto bekommst Du bis Ende 2022 eine Förderung von bis zu 9.000 Euro

Neu: Die Ampelkoalition hat sich auf neue Regeln zur Bezuschussung von Elektroautos geeinigt. Die Förderung für Hybridfahrzeuge soll zum 31. Dezember 2022 auslaufen. Auch für E-Autos soll die Innovationsprämie (doppelter Bundesanteil) ab 2023 schrittweise sinken. 

Welche Autos bekommen die Umweltprämie?

Elektroautos sind in aller Regel teurer als vergleichbare Verbrenner. Staatliche Zuschüsse bis zu 9.000 Euro machen den Umstieg auf Elektromobilität aber immer reizvoller. Den Umweltbonus knüpft der Staat jedoch an ein paar Voraussetzungen

Geförderte Fahrzeuge - Den Umweltbonus zahlt der Staat für Elektroautos, Pkw mit Brennstoffzelle (Wasserstoffautos) und Hybridfahrzeuge mit Elektro- und Verbrennungsmotor (Plug-in-Hybrid). Plug-In-Hybride werden nur gefördert, wenn diese höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer erzeugen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometer haben. Die Förderung von Plug-in-Hybriden endet am 31. Dezember 2022.

Welche Fahrzeuge gefördert werden, listet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge auf.

Kauf oder Leasing - Du bekommst die Umweltprämie, wenn Du einen Neuwagen kaufst oder least. Aber auch für ein gebrauchtes Elektrofahrzeug kannst Du den Bonus abstauben. Wichtig ist, dass Du der Halter des Fahrzeugs bist. Das ist der Fall, wenn Du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) als Person eingetragen bist. 

Mindesthaltedauer - Die Erstzulassung eines Neuwagens darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen. Zudem muss das Fahrzeug im Inland mindestens sechs Monate auf Dich zugelassen sein. Verkaufst Du das Auto vor Ablauf der Mindesthaltedauer, dann musst Du den Umweltbonus zurückzahlen. Die Bundesregierung plant aktuell, die Mindesthaltedauer ab 2023 auf zwölf Monate zu erhöhen. 

Wie hoch ist die Autoprämie?

Der Staat fördert Dich mit einem einmaligen Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs. Seit diesem Jahr kannst Du außerdem mit Deinem E-Auto Geld verdienen – über die sogenannte Treib­haus­gas­min­de­rungs­quo­te (THG-Quote). 

Die Autoprämie besteht aus einem Anteil, den der Hersteller zahlt (Herstelleranteil), und einem Bundesanteil. Den Herstelleranteil verrechnet der Hersteller direkt mit dem Neupreis. Du erwirbst das Auto also zu einem günstigeren Preis.

Den Bundesanteil musst Du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Wie Du den Bundesanteil erhältst, zeigen wir Dir weiter unten in diesem Ratgeber.

Aktuell zahlt der Staat sogar den doppelten Bundesanteil, die Innovationsprämie. Sie ist derzeit befristet bis zum 31. Dezember 2022. Danach soll sie jedes Jahr schrittweise sinken. 

Die Höhe Deiner Prämie richtet sich nach dem Fahrzeugmodell und dem Nettolistenpreis. Entscheidest Du Dich, einen Neuwagen zu kaufen, bekommst Du folgenden Zuschuss:

Umweltbonus für Neuwagen

THG-Quote beantragen

Seit dem 1. Januar 2022 kannst Du als Halterin eines E-Autos von der sogenannten Treib­haus­gas­min­de­rungs­quo­te (THG-Quote) profitieren. Dabei kannst Du etwa 250 bis 360 Euro im Jahr verdienen. 

Der Hintergrund: Mineralölfirmen sind gesetzlich verpflichtet, immer weniger Emissionen zu verursachen. Dazu müssen sie eine bestimmte Quote erreichen. Unter anderem können sie sich die CO2-Einsparungen aus Autostrom auf ihre Quote anrechnen lassen. Bislang durften nur Energieversorger ihre Emissionszertifikate an Mineralölunternehmen verkaufen. Nun dürfen das auch alle Halterinnen eines Elektroautos

  • Mit einem Elektroauto kannst Du mehrere Hundert Euro im Jahr verdienen.
  • Suche Dir eine Firma aus, die Deine THG-Quote verkauft.

Zum Ratgeber

Ab 2023 sollen sich die Zuschüsse zum Kauf eines Elektroautos ändern. Dazu plant die Bundesregierung aktuell eine Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung von E-Autos. Über den Entwurf der neuen Förderrichtlinie müssen nun die zuständigen Ministerien abstimmen. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hatte sich zuvor die Ampelkoalition auf folgende Punkte geeinigt:

  • Für Hybridfahrzeuge soll die Förderung noch bis 31. Dezember 2022 laufen. Ab 2023 erhalten Hybridfahrzeuge dann keine Förderung mehr. Nur noch reine Elektroautos (batterie- und brennstoffzellenbetrieben) bekommen eine Förderung.
  • Die staatliche Förderung für gekaufte E-Autos, die unter 40.000 Euro kosten, sinkt auf 4.500 Euro (2022: 6.000 Euro). Der Herstelleranteil soll auf 2.250 Euro (2022: 3.000 Euro) sinken.

  • Fahrzeuge, die einen Nettolistenpreis von 40.000 Euro bis 65.000 Euro haben, sollen noch mit 3.000 Euro bezuschusst werden (2022: 5000 Euro). Vom Hersteller gibt es dann noch 1.500 Euro (2022: 2.500).

  • Ab dem 1.9.2023 werden nur noch Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen gefördert.

Ab 2024 sinken die Zuschüsse weiter 

Ab dem 1. Januar 2024 gelten dann folgende Regeln: 

  • Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von maximal 45.000 Euro bekommen einen Bundesanteil von noch 3.000 Euro. Der Herstelleranteil soll dann noch 1.500 Euro betragen. 

  • Teurere Fahrzeuge erhalten keine Förderung mehr.  

Leasingfahrzeuge und Gebrauchtwagen

Wie sich die Bundesregierung hinsichtlich der Förderung von Leasingfahrzeugen und Gebrauchtwagen einigen wird, steht (nach unserer Recherche) noch nicht fest. Zuletzt wurde über folgende Änderungen diskutiert:  

  • Leasingfahrzeuge sollen bei einer Leasingdauer unter zwölf Monaten keine Förderung mehr erhalten. 
  • Beim Kauf eines gebrauchten E-Autos wird der Bundesanteil zunächst auf 3.200 Euro (2022: 5.000 Euro) gesenkt. Im Jahr 2024 soll er noch 2.400 Euro betragen. Der Herstelleranteil soll entsprechend erst auf 1.600 Euro sinken (2022: 2500 Euro), ab 2024 weiter auf 1.200 Euro.  

Förderung von Leasing-Elektroautos

Der Markt für Elektroautos entwickelt sich immer weiter, immer mehr Autobauer stellen ihre Produktion schrittweise von Verbrenner- auf Elektromotoren um. Die Technologie Deines jetzigen Elektroautos kann in ein paar Jahren wieder veraltet sein. Wenn Du erst einmal die Marktentwicklung abwarten möchtest, ist möglicherweise das Privatleasing für Dich interessant.

Geleaste Elektroautos und Hybridfahrzeuge erhalten ebenfalls einen Umweltbonus. Wie viel Geld Du bekommst, richtet sich unter anderem nach der Leasingdauer. Je länger Du least, desto mehr Geld bekommst Du.

Umweltbonus für E-Autos

Umweltbonus für Plug-in-Hybridfahrzeuge

Förderung von gebrauchten E-Autos

Die E-Auto Prämie bekommst Du nicht nur für einen Neuwagen, sondern auch für einen Gebrauchten. Der Zuschuss für einen Gebrauchtwagen ist einheitlich: Du bekommst stets die Prämie für einen Wagen mit einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000 Euro, also höchstens 5.000 Euro für ein E-Auto und für einen Hybrid höchstens 3.750 Euro.

Die Voraussetzungen für ein gebrauchtes E-Auto

Ein gebrauchtes Elektroauto muss für den Bonus die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Noch kein Umweltbonus - Der Wagen darf den Umweltbonus noch nicht erhalten haben.

Zulassung des Autos - Das Fahrzeug darf höchstens zwölf Monate auf den Vorbesitzer zugelassen gewesen sein. Die Innovationsprämie mit dem doppelten Bundesanteil bekommst Du zusätzlich, wenn das Fahrzeug nach dem 4. November 2019 erstmals zugelassen wurde und ab 4. Juni 2020 zum zweiten Mal – nämlich auf Dich.

Maximale Laufleistung - Der Kilometerstand des Autos darf höchstens 15.000 Kilometer betragen. Dazu benötigst Du eine Bescheinigung durch eine anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Tüv oder Dekra können Dir eine solche Bescheinigung ausstellen. Das Formular bekommst Du beim Bafa im Nachweispaket von Gebrauchtwagen.

Wichtig: Relevant ist der Kilometerstand am Besichtigungstag durch den Sachverständigen!

Listenneupreis und Kaufpreis - Bei der Beantragung der Prämie musst Du den ehemaligen Listenneupreis nachweisen. Dazu brauchst Du entweder die ehemalige Rechnung über den Neuwagen oder Du holst ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) ein.

Du darfst für den Gebrauchten nicht mehr als 80 Prozent des Listenpreises bezahlt haben. Der Listenpreis wird inklusive Sonderausstattung und ohne Preisnachlässe minus Herstelleranteil berechnet.

Beispiel: Der ehemalige Listenpreis für ein Elektroauto belief sich inklusive Sonderausstattung auf 23.000 Euro. Der Vorbesitzer hat einen Preisnachlass von 10 Prozent, also 2.300 Euro bekommen. Abzüglich des Herstelleranteils von 3.000 Euro bleibt ein Preis von 17.700 Euro. Davon darfst Du höchstens 80 Prozent, also 14.160 Euro, als Kaufpreis bezahlt haben. Als Nachweis musst Du den Kaufvertrag beim Bafa einreichen.

Wie beantragst Du die Umweltprämie?

Bevor Du ein Elektro- oder Hybridfahrzeug kaufst oder least, solltest Du prüfen, ob das Fahrzeug in der Liste der förderfähigen Autos beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) aufgeführt ist.

Bundesanteil vorstrecken - Möchtest Du ein Elektroauto oder einen Hybrid leasen, musst Du in der Regel den Bundesanteil als Anzahlung vorstrecken. Das Gleiche gilt für den kreditfinanzierten Kauf. Die Anzahlung holst Du Dir beim Bafa wieder zurück.

Antrag stellen - Sobald Dein Auto zugelassen ist, kannst Du das Antragsformular online ausfüllen und online abschicken.

Nach Antragstellung erhältst Du eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Deiner Vorgangsnummer und dem Link zum Upload-Portal. Dort musst Du noch Dokumente hochladen.

Dokumente für den Autokauf

Geht es um die Prämie nach einem Autokauf, dann benötigst Du:

  • Rechnung oder Kaufvertrag
  • Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben (Formblatt wird bereitgestellt)
  • für Gebrauchtwagen: damalige Rechnung mit Listenpreis oder Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), aus dem sich der damalige Listenpreis ergibt
  • Erklärung über die Laufleistung des Fahrzeugs von maximal 15.000 Kilometern zum Zeit­punkt des Kaufs; die Erklärung bekommst Du von einer amtlich anerkannten Prüforganisation oder einem Sachverständigen (für Gebrauchtwagen)

Dokumente für das Autoleasing

Hast Du ein Auto geleast und möchtest den Bonus beantragen, dann brauchst Du: 

  • Leasingvertrag
  • verbindliche Bestellung
  • Kalkulation der Leasingrate ohne den Umweltbonus
  • Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben (Formblatt wird bereitgestellt)
  • für Gebrauchtwagen: damalige Rechnung mit Listenpreis oder Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), aus dem sich der damalige Listenpreis ergibt
  • Erklärung über die Laufleistung des Fahrzeugs von maximal 15.000 Kilometern zum Zeit­punkt des Kaufs; die Erklärung bekommst Du von einer amtlich anerkannten Prüforganisation oder einem Sachverständigen (für Gebrauchtwagen)

Nach positiver Prüfung Deiner Unterlagen erhältst Du einen Zuwendungsbescheid und die Auszahlung des Bundesanteils auf das im Antragsformular angegebene Konto.

Deine Steuervorteile für Elektroautos

Dein E-Auto ist für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn es bis Ende 2025 auf Dich zugelassen wird (§ 3d Abs. 1 KraftStG 2002). Der Zeitraum verkürzt sich dabei, je später das Auto auf Dich zugelassen wird – denn die Befreiung soll Ende 2030 auslaufen. Das heißt: Kaufst Du beispielsweise 2023 ein E-Auto, kannst Du höchstens acht Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein. Fährst Du längst ein Elektroauto, gilt die Steuerbefreiung auch rückwirkend für Dich, wenn Dein Auto ab dem 18. Mai 2011 auf Dich zugelassen wurde.

Kaufst Du ein Elektroauto gebraucht, profitierst Du auch von der Steuerbefreiung, wenn die zehn Jahre seit Erstzulassung noch nicht abgelaufen sind.

Ein Beispiel: Dein Auto hat der Vorbesitzer im Mai 2016 neu gekauft und dafür die Zulassung erhalten. Dann zahlst Du bis einschließlich April 2026 keine Kfz-Steuer, ganz egal seit wann der Wagen auf Dich zugelassen wurde. Darüber hinaus bist Du von der Kfz-Steuer befreit, wenn Du Dein Fahrzeug seit dem 18. Mai 2016 zum Elektroauto hast umrüsten lassen oder dies noch bis Silvester 2025 tust.

Vorteile bei der Lohnsteuer

Ende 2016 ist zudem das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität in Kraft getreten und wurde Ende 2019 verlängert. Der Staat fördert Elektroautos und Plug-in-Hybride damit auch über die Lohnsteuer.

Und das funktioniert so: Gewährt Dir Dein Arbeitgeber einen der folgenden Vorteile, bleiben diese steuerfrei – zumindest bis 31. Dezember 2030:

  • Aufladen eines privaten (Hybrid-)Elektrofahrzeugs
  • Aufladen eines Dienstwagens im Betrieb
  • das zeitweise Überlassen einer betrieblichen Ladestation

Ist Dein Arbeitgeber sogar bereit, Dir zeitweise eine Ladesäule komplett zu überlassen, ist auch das lohnsteuerfrei. Übergibt Dein Chef die Ladevorrichtung dauerhaft kostenlos oder verbilligt, muss der sogenannte geldwerte Vorteil versteuert werden. Aber nicht mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz, sondern mit pauschal 25 Prozent Lohnsteuer.

Um das Elektroauto zuhause zu laden, solltest Du ein spezielles Ladegerät – eine Wallbox – anschaffen. Wie Du Dein Auto günstig mit Strom betankst, erklären wir im Ratgeber Autostrom.

Lädst Du Deinen Dienstwagen auf eigene Kosten, kann Dir Dein Arbeitgeber die Auslagen steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei erstatten. Die monatliche Pauschale beträgt für das Jahr 2022 für reine E-Autos 30 Euro und für Plug-in-Hybride 15 Euro, wenn Du das Auto auch in der Firma laden kannst.

Hast Du keine Möglichkeit, das Auto am Arbeitsplatz zu laden, beträgt die monatliche Pauschale 70 Euro für reine E-Autos und 35 Euro für strombetriebene Hybrid-Fahrzeuge. 

  • Autokredite sind in der Regel günstiger als normale Kredite.
  • Unsere Anbieter-Empfehlung: Finanzcheck, Smava, Verivox, Check24

Zum Ratgeber

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