Wo erhält man einen Grundbuchauszug

Sie wollen eine Immobilie verkaufen oder kaufen? Dann müssen Sie in der Regel einen Grundbuchauszug anfordern. Mit dem Grundbuchauszug erhalten Sie Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks, Grundschulden, Hypotheken, weitere Grundpfandrechte und Nießbrauchrechte. Finden Sie hier hilfreiche Tipps und Antworten auf wichtige Fragen rund um den Grundbuchauszug.

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1. Wozu benötigt man einen Grundbuchauszug?

Das Grundbuch enthält wichtige Informationen zu einem Grundstück. Dazu gehören Angaben zur Größe, zu den Eigentumsverhältnissen, zu Rechten wie ein Wegerecht oder ein Erbbaurecht und Belastungen durch Grundschulden oder Hypotheken. Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift dieser Einträge.

Diesen Auszug benötigen Sie in zwei Fällen:

  1. Bei einem Immobilienverkauf belegt der Grundbuchauszug die rechtmäßige Eigentümerschaft und die Berechtigung zu einem Verkauf. Kaufinteressenten erfahren in diesem Dokument außerdem Details über eingetragene Nutzungsrechte oder Grundschulden.
  2. Für eine Beleihungsprüfung benötigt die Bank einen Grundbuchauszug. Ein Immobilienkredit wird beispielsweise über die im Grundbuch vermerkte Grundschuld abgesichert. Damit erwirkt die Bank das Recht zur Veräußerung des Grundstücks bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers.

2. Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?

Einen Grundbuchauszug müssen Sie gemäß § 3 Absatz 1, § 12 und § 12c der Grundbuchordnung (GBO) beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Die Einsicht in das Grundbuch gewährt das Amt lediglich Personen mit einem nachweislich berechtigten Interesse. Dazu zählen:

  • Grundstückseigentümer
  • im Grundbuch eingetragene Personen mit Nutzungsrechten wie dem Wegerecht oder einem lebenslangen Wohnrecht
  • Kreditgeber zur Überprüfung der Kreditsicherheit des Grundstücks
  • Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel zur Zwangsversteigerung
  • Notare, Gerichte und Behörden
  • öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
  • Kaufinteressenten nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung des Eigentümers, eines Vorkaufvertrages oder einer Maklerbestätigung
  • Mieter zur Ermittlung der Besitzrechte ihres Vermieters an der Immobilie

3. Musteranschreiben: Grundbuchauszug beim Amt anfordern

Den Antrag für einen Grundbuchauszug stellen Sie beim zuständigen Grundbuchamt. Diese Ämter sind Registergerichte der Amtsgerichte im jeweiligen Bezirk. Die Anschrift erfahren Sie beim Justizportal des Bundes und der Länder.

Für den Antrag genügt ein formloses Schreiben nach folgendem Muster:

  • Daten des Antragstellers mit Name und Anschrift
  • Daten zur Immobilie mit Grundbuchblattnummer, Nummer der Gemarkung und des Flurstücks oder der genauen Adresse
  • Angabe zur Ausführung als beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift des Grundbuchauszugs
  • Begründung der Antragsstellung als Käufer, Eigentümer, Notar oder Gläubiger
  • Datum und handschriftliche Signatur

Musterantrag Grundbuchauszug

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4. Wie hoch sind die Kosten für den Grundbuchauszug?

Wenn das Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse anerkennt, ist die Einsicht ins Grundbuch gebührenfrei. Laut § 12 der GBO dürfen alle zur Einsicht berechtigten Personen auch eine Abschrift des Grundbuchauszugs verlangen. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt die Gebührenhöhe. Eine unbeglaubigte Kopie kostet 10 Euro und ein beglaubigter Grundbuchauszug 20 Euro (Stand: Januar 2018). Für die elektronische Übermittlung der Daten richten sich die Kosten für einen Grundbuchauszug nach der Anlage zu § 4 des Justizverwaltungskostengesetzes. Demnach bezahlen Sie eine Einrichtungsgebühr von 50 Euro plus 8 Euro für jedes Grundbuchblatt.

Der Verwendungszweck entscheidet über die jeweilige Ausführung eines Grundbuchauszugs. Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug genügt beispielsweise für Ihre eigenen Unterlagen. Einen beglaubigten Grundbuchauszug müssen Sie für die Beleihungsprüfung einer Bank vorlegen oder wenn Sie ein Grundstück verkaufen.

Nach einer Bestätigung des berechtigten Interesses an einem Grundbuchauszug kann es bis zu drei Monate dauern, bevor Sie das Dokument erhalten. Die Bearbeitungszeit ist je nach Besetzung des zuständigen Grundbuchamtes unterschiedlich lang. Das elektronische Grundbuch beschleunigt den Zugriff auf ein bis zwei Wochen.

Das Wohnrecht und Nutzungsrechte, Grundschulden oder ein Vollstreckungsbescheid für eine Zwangsversteigerung gehören zu den wichtigen Daten im Grundbuch. Die entsprechenden Fakten ändern sich auch kurzfristig. Beim Verkauf einer Immobilie sollte der Grundbuchauszug daher zum vereinbarten Termin maximal 14 Tage alt sein. Bei einer Beleihungsprüfung macht der Kreditgeber konkrete Vorgaben. Für gewöhnlich ist auch in diesem Fall die Aktualität des Grundbuchauszugs entscheidend. Generell sollte ein aussagekräftiger Grundbuchauszug nicht älter als drei Monate sein.

8. Kann man den Grundbuchauszug online anfordern?

Das sogenannte Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil I, 2182) ermöglicht die Online-Einsicht in das Grundbuch. Dafür ist ebenfalls ein Antrag mit dem Nachweis eines berechtigten Interesses notwendig.

  • Eine uneingeschränkte Nutzung ist Notaren, Behörden, Vermessungsingenieuren und Gerichten erlaubt.
  • Eingeschränkten Zugang haben Banken und Rechtsanwälte.
  • Privatpersonen können bei verschiedenen Dienstleistern einen Grundbuchauszug online anfordern. Makler erhalten zum Beispiel mit einer Vollmacht des Eigentümers eher Zugriff auf die Datenbank.

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug schreibt das Gerichts- und Notarkostengesetz vor. Immobilienkäufer erhalten bisweilen vom bisherigen Eigentümer eine beglaubigte Kopie zur Vorlage für einen Kreditantrag. Darüber hinaus bieten einige Immobilienmakler einen kostenlosen Grundbuchauszug als Serviceleistung für Verkäufer und Käufer von Immobilien an.

Ein Grundbuchauszug klärt die Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte und vorhandene Schuldenbelastungen. Verkäufer und Käufer erhalten mit einer aktuellen und beglaubigten Abschrift eine Grundlage zur Abwicklung seriöser Geschäfte.

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