Wo dürfen e scooter fahren

Die E-Scooter haben in vielen Städten die Straßen und Wege erobert. So zumindest scheint es manch genervtem Fußgänger, der sich über vermeintlich rücksichtslose Fahrerinnen und Fahrer ärgert. Viele Fans der Elektroroller fragen sich ebenso: Wo und wie darf ich eigentlich fahren, damit ich sicher unterwegs bin und keinen Streit mit anderen riskiere? Die wichtigsten Verkehrsregeln fürs E-Scooter-Fahren haben wir hier gesammelt.

Wo dürfen e scooter fahren

Ob zu Fuß, im Auto oder auf dem Roller – mit uns kannst du bei Ärger im Straßenverkehr gelassen bleiben. >>

Tech­ni­sche Vorgaben: Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt seit Juni 2019 den Betrieb von E-Scootern im Straßenverkehr. Denn nicht alle Elektro-Tretroller, die es zu kaufen gibt, dürfen auch auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Die technischen Voraussetzungen dafür sind unter anderem:

  • Der Scooter fährt höchstens 20 km/h schnell und hat eine maximale Leistung von 500 Watt.
  • Aus­stat­tung: Der E-Scooter muss unter anderem mit einer Lenk- oder Hal­te­stan­ge von min­des­tens 70 cm Länge (gilt für alle Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge ohne Sitz), einer Klingel, zwei von­ein­an­der unab­hän­gig funk­tio­nie­ren­den Bremsen sowie aus­rei­chen­der Beleuch­tung aus­ge­stat­tet sein. Im Detail sind die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen in der eKFV nach­zu­le­sen. Fehlen vor­ge­schrie­be­ne Teile, kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld fällig werden.

INFO

Helmpflicht, Führerschein und Versicherung beim E-Scooter

Eine Helmpflicht gibt es beim E-Scooter nicht. Wie beim Fahrrad ist der Helm gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber natürlich aus Sicherheitsgründen empfohlen.

Auch einen Führerschein brauchst du nicht, wenn du E-Scooter mit Straßenzulassung fahren willst. Allerdings kannst du deine Fahrerlaubnis riskieren, wenn du mit dem E-Scooter zum Beispiel betrunken unterwegs bist.

Eine Versicherung ist dagegen Pflicht: E-Scooter müssen haftpflichtversichert sein, sonst dürfen sie nicht auf öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden. Um die gültige Versicherungsplakette muss sich der Eigentümer kümmern – bei Leihfahrzeugen also der Verleiher.

Was passiert, wenn ich mit dem E-Scooter einen Unfall baue? Alles rund um Haftungsfragen liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber. >>

Ab wie vielen Jahren darf man einen E-Scooter fahren?

Ab 14 Jahren darf man einen E-Scooter fahren, der die in der eKFV genannten Bedingungen für eine Straßenverkehrszulassung erfüllt. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen also auf einem solchen E-Scooter ohne Begleitung der Eltern unterwegs sein, wenn sie sich ausreichend sicher im Straßenverkehr bewegen können. Wer ein Kind unter 14 Jahren einen E-Scooter fahren lässt, riskiert als Halter des Fahrzeugs ein Bußgeld.

Im Handel sind auch kleinere Kinder-E-Scooter erhältlich. Diese dürfen jedoch nicht auf allen öffentlichen Straßen und Fahrradwegen gefahren werden, sondern in der Regel nur auf privaten Grundstücken oder beispielsweise auch in verkehrsberuhigten Bereichen (“Spielstraßen”).

Gut zu wissen: Anbieter von Leih-Scootern können in ihren Nutzungsbedingungen festlegen, dass Kunden mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Darauf solltest du achten, wenn du entsprechende Angebote nutzt.

Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?

Elektro-Scooter dürfen prinzipiell überall dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen:

  • auf Radwegen, gemein­sa­men Geh- und Radwegen sowie auf Rad­fahr­strei­fen und Fahrradstraßen
  • oder, falls diese nicht vorhanden sind: auf der Fahrbahn. Dabei gilt das Rechts­fahr­ge­bot wie für andere Fahrzeuge auch.

Außerdem darf überall dort gefahren werden, wo das Verkehrszeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" es ausdrücklich erlaubt. Es zeigt einen schwarzen Tretroller mit Kabel und Stecker auf weißem Grund. Wo dieses Schild nicht zu sehen ist, dürfen E-Scooter auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht gefahren, sondern nur geschoben werden. Wer diese Regel ignoriert, kann mit einem Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro zur Kasse gebeten werden (Stand: Mai 2022).

Wo dürfen e scooter fahren
© istock.com/Angelina_Zinovieva

Zu zweit auf einem E-Scooter – und weitere No-Gos

Man sieht sie immer wieder: Junge Paare, die zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs sind, oder Eltern, die ihr Kind auf dem Elektroroller mitfahren lassen. Das ist nicht ungefährlich – und deswegen auch verboten: § 8 eKFV schließt die “Personenbeförderung” auf E-Scootern ausdrücklich aus. Denn die Fahrzeuge sind nur für eine Person ausgelegt. Zu zweit verliert man in unvorhergesehenen Situationen schnell das Gleichgewicht und stürzt. Wer diese Regel missachtet und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld.

Was man auf dem E-Scooter ebenfalls nicht darf:

  • sich an andere Fahrzeuge anhängen
  • frei­hän­dig fahren
  • mit zwei oder mehr Scootern im Stra­ßen­ver­kehr neben­ein­an­der fahren
  • während der Fahrt aufs Handy schauen
  • abbiegen, ohne den Fahrt­rich­tungs­wech­sel anzuzeigen

Wer auf einem E-Scooter unterwegs ist, sollte Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer nehmen, bei Bedarf die Geschwindigkeit anpassen und schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Parken solltest du immer so, dass dein Roller niemandem im Weg steht. Überall dort, wo Fahrräder stehen dürfen, dürfen normalerweise auch E-Scooter abgestellt werden.

Betrunken auf dem E-Scooter: Ab wie viel Promille droht Ärger?

Du hast auf einer Party etwas getrunken und willst schnell mit dem E-Scooter nach Hause? Lieber nicht, denn hier gelten dieselben Promillegrenzen wie am Steuer eines Autos. Das bedeutet:

  • Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut auf einem Elektro-Tret­rol­ler unterwegs ist, zahlt 500 Euro Bußgeld, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
  • "Wie­der­ho­lungs­tä­ter" zahlen das zwei- bezie­hungs­wei­se dreifache Bußgeld, auch das Fahr­ver­bot ver­län­gert sich auf drei Monate.

Ab 1,1 Promille droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe und eventuell auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Drei Punkte in Flensburg sind hier in jedem Fall sicher. Dieselben Strafen drohen bereits ab 0,3 Promille, wenn du mit dem E-Scooter einen Unfall hast oder andere gefährdest.

Mit dem E-Scooter über eine rote Ampel zu fahren, wird ebenfalls teuer: Je nach Situation beträgt das fällige Bußgeld dann zwischen 60 und 180 Euro, außerdem kommt in jedem Fall ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister hinzu.

FAZIT

  • Wer einen E-Scooter auf öffent­li­chen Straßen fahren möchte, muss min­des­tens 14 Jahre alt sein.
  • Füh­rer­schein und Helm sind nicht vor­ge­schrie­ben, eine eigene Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den E-Scooter ist aber Pflicht.
  • E-Scooter dürfen in der Regel dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen – auf Gehwegen und in Fuß­gän­ger­zo­nen sind sie grund­sätz­lich nicht erlaubt. Viele Ver­hal­tens­re­geln für Radfahrer gelten auch für E-Scooter-Fahrer.
  • Wer Alkohol getrunken hat, sollte den E-Scooter stehen lassen: Es drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.


Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

Es gelten unterschiedliche Regeln, wo elektrische Trendfahrzeuge wie E-Trottinett oder E-Skateboard fahren dürfen. Ein Überblick.

Elektrische Trendfahrzeuge

Die zwei ausschlaggebenden Bedingungen, die entscheiden, welches Fahrzeug wo fahren darf: Kann das Fahrzeug einer gesetzlichen Fahrzeugart zugeordnet werden (z. B. Motorfahrrad)? Und erfüllt das Fahrzeug alle dafür notwendigen Voraussetzungen? E-Trendfahrzeuge lassen sich wie folgt unterteilen:

E-Trottinette

Wenn E-Trottinette u. a über Rahmen, Lenkstange, Gabeln und Räder verfügen, die genügend stark gebaut sind, gelten sie nach Art. 18 Bst. b VTS als Leicht-Motorfahrräder.

Das sind Fahrzeuge mit höchstens 0,5 kW Motorleistung, einer ohne menschliche Muskelkraft – also mit reiner Motorleistung – erreichbaren sog. bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h sowie einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerausweis: 14–16 Jahre: Kat. M; ab16 Jahren: keinen
  • Helm: Nicht erforderlich, aber empfohlen
  • Typengenehmigung*: Nicht erforderlich
  • Kontrollschild: Nicht erforderlich

Elektro-Stehroller (auch Monowheel, Smart Wheel usw.)

Elektro-Stehroller werden in Art. 18 Bst. d VTS aufgeführt. Sie werden als einplätzige, selbstbalancierende Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer Motorleistung von insgesamt höchstens 2,00 kW definiert. Die Motorleistung wird zu einem wesentlichen Teil für das Halten der Balance des Fahrzeugs eingesetzt.

Sie erreichen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h. Sie müssen u. a. über eine Typengenehmigung verfügen und mit einem Mofa-Kontrollschild und Fahrzeugausweis versehen sein.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerausweis: 14–16 Jahre: Kat. M; ab 16 Jahren: keinen
  • Helm: Nicht erforderlich, aber empfohlen
  • Typengenehmigung*: Erforderlich
  • Kontrollschild: Erforderlich

Monowheels und Smart Wheels sind ebenfalls selbstbalancierende Geräte und könnten daher als Elektro-Stehroller gelten. Weil sie aktuell über keine Typengenehmigung verfügen und/oder die technischen Anforderungen nicht einhalten, sind sie bisher nicht zugelassen.

E-Skateboard

E-Skateboards werden nicht ausschliesslich durch Körperkraft angetrieben. Sie haben keine Lenkstange, sind nicht selbstbalancierend und können aufgrund der aktuellen rechtlichen Anforderungen (betr. Technik, Leistung, Ausstattung usw.) nicht als Motorfahrräder bezeichnet werden.

Sie gelten somit weder als FäG (vgl. Beitrag im Ratgeber Recht «Wo darf ich mit meinem Trottinett (Inline-Skates, Skateboards, Kinderrad ...) fahren und welche Verkehrsregeln sind anwendbar?») noch als Motorfahrrad.

Wo darf ich nun womit fahren?

E-Monowheels, Smart Wheels und E-Skateboards dürfen aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und/oder der Nichteinhaltung der technischen Anforderungen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen benützt werden.

E-Trottinette und E-Stehroller sind bezüglich Verkehrsregeln den Fahrrädern gleichgestellt (Art. 42 Abs. 4 VRV). Sie dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen fahren. Wer mit einem solchen Gerät unterwegs ist, muss, falls vorhanden, die Radwege oder Radstreifen nutzen (Art. 46 Abs. 1 SVG). Die Fahrerinnen und Fahrer dürfen für Fussgängerinnen und Fussgänger bestimmte Verkehrsflächen nur nutzen, wenn eine Zusatztafel «Radfahrer» vorhanden ist (Art. 64 Abs. 6 SSV).

Was ist eine öffentliche Verkehrsfläche?

Verkehrsflächen sind dann öffentlich, wenn sie einem unbestimmbaren Benützerkreis offenstehen. Beispiele (Auflistung nicht abschliessend): Trottoirs, Fussgängerzonen, Radwege oder Strassen. Auch der Parkplatz eines Einkaufszentrums gilt als öffentlich. Weiterführende Informationen bezüglich Unterscheidung öffentliche Verkehrsflächen – Privatstrassen sind hier abrufbar.

Weitere Informationen

Mehr Informationen finden Sie im Dossier «Trottinett, Skateboard und Co.».

*Die Typengenehmigung (auch Homologation) ist eine amtliche Bestätigung, dass ein Fahrzeugtyp den einschlägigen technischen Anforderungen genügt und sich für den vorgesehenen Gebrauch eignet. In der Schweiz erteilt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Typengenehmigungen.