Wo darf man mit 14 arbeiten

Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Arbeiten man mit 14 Jahren ausüben kann? Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes fallen für Sie viele Jobs weg. Welche Regelungen Sie bei der Jobsuche beachten müssen, und was Sie trotzdem machen dürfen, erfahren Sie hier.

Flexibler Nebenjob: Gassi gehen. © Martin Schemm / Pixelio

Wenn Sie einen Nebenjob mit 14 Jahren ausüben möchten, müssen Sie die gesetzlichen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachten. Dieses Gesetzt dient dazu, junge Menschen unter 18 Jahren in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis zu schützen. Darunter fallen auch Nebenjobs.

  • Grundsätzlich unterscheidet das Jugendschutzgesetz zwischen Kindern (unter 15 Jahren) und Jugendlichen (ab 15 bis 17 Jahren).
  • Mit 14 Jahren werden Sie somit als Kind behandelt und haben einige Einschränkungen, wenn Sie einem Job nachgehen möchten. So dürfen Sie nur dann einen Job ausüben, wenn Sie die Erlaubnis Ihrer Eltern oder Ihrer Erziehungsberichtigten haben.
  • Auch wenn Sie diese bekommen sollten, dürfen Sie nur Arbeiten ausführen, die körperlich leicht sind und Ihre Gesundheit nicht gefährdet. Die Beurteilung, ob eine Arbeit schwer oder leicht ist, richtet sich dabei nicht nach Ihren speziellen (körperlichen) Voraussetzungen, sondern nach der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit einer 14-jährigen Person. Somit dürften Sie zum Beispiel keine Arbeiten ausführen, bei denen Sie schwer heben müssen.
  • Außerdem darf die Arbeit Ihre Schulausbildung nicht beeinträchtigen. Das heißt, Sie dürfen auf keinen Fall dann arbeiten, wenn Sie eigentlich am Unterricht teilnehmen müssten.
  • Zuletzt sind auch die Arbeitsdauer und die Arbeitszeit gesetzlich geregelt: So dürfen Sie, wenn Sie alle oben genannten Vorrausetzungen erfüllen, nur maximal zwei Stunden am Tag (in landwirtschaftlichen Familien-Betrieben maximal 3 Stunden) und auch grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.
  • Auch wenn Sie die Grenze wahrscheinlich nicht erreichen, sollten Sie nicht mehr als 400 Euro pro Monat verdienen, da Sie ansonsten eventuell Steuern zahlen müssten oder Probleme mit der Familienversicherung und dem Kindergeld bekommen würden.

Arbeiten mit 14 - das kann man machen

Mit Hinblick auf die oben genannten Voraussetzungen können Sie trotzdem einige Nebenjobs ausüben.

  • So könnten Sie zum Beispiel Zeitungen austragen. Bei Tageszeitungen wird dies leider nicht möglich sein, da diese vor 8 Uhr geliefert werden. Allerdings gibt es auch Werbeprospekte oder Broschüren, die zu anderen Uhrzeiten verteilt werden.
  • Weiterhin könnten Sie auch mit Hunden Gassi gehen oder für ältere Menschen bzw. Personen mit Gebrechen Einkäufe erledigen. Diese Jobs sind meist zeitlich variabel und relativ kurz, sodass Sie keine Probleme mit den gesetzlichen Arbeitszeiten bekommen sollten.
  • Sie könnten auch Babysitten oder Nachhilfe geben. Aber vor allem beim Babysitten müssen Sie auf die Arbeitszeiten achten: Nach 18 Uhr dürfen Sie nicht arbeiten.
  • Zeitlich flexibel und mit ein paar Ausnahmeregeln versehen sind Jobs im künstlerischen Bereich wie zum Beispiel Modeln oder Schauspielen. Hierbei sollten Sie aber darauf achten, dass Sie eine seriöse Agentur nutzen und am besten ein Elternteil oder einen Erziehungsberechtigten zumindest bei den ersten Jobs mitnehmen.
  • Am einfachsten gelangen Sie an einen Job, wenn Sie sich in Ihrem Familien- und Bekanntenkreis erkundigen, ob jemand Hilfe bei bestimmten Arbeiten benötigt. Dieses Vorgehen ist schnell und Sie haben einen entscheidenden Vorteil: Sie und Ihre Eltern bzw. Ihre Erziehungsberechtigten kennen den potentiellen Arbeitgeber.
  • Alternativ könnten Sie auch an beliebten Orten wie Supermärkte oder Arztpraxen einen Zettel mit Ihrem Jobangebot aushängen. Fragen Sie aber dazu vorher nach, ob Sie das Schwarze Brett auch nutzen dürfen.
  • Auch ein Blick in die Zeitung kann bei der Jobsuche helfen. Schauen Sie sich die Jobangebote an, eventuell befindet sich ein kleiner Nebenjob darunter, den Sie annehmen möchten. Sie könnten auch selbst eine Anzeige aufgeben, müssen dafür aber grundsätzlich mit Kosten rechnen.

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Zwar besteht in Deutschland die Schulpflicht, doch der Gesetzgeber verbietet es jungen Menschen nicht grundsätzlich, sich nebenher noch etwas Geld dazuzuverdienen. Da es sich bei Kindern und Jugendlichen jedoch um eine besonders schützenswerte Personengruppe handelt, gibt es klare Auflagen, die einzuhalten sind, wenn Schüler einen Nebenjob ausüben.

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  • Was für Tätigkeiten dürfen Schüler neben der Schule ausüben?
  • Welche Argumente für und gegen Schülerjobs gibt es?
  • Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?

Welche Jobs Schulpflichtige verrichten dürfen, ist grundsätzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz beschrieben. Es hält auch fest, ab welchem Alter überhaupt gearbeitet werden darf.

Dürfen Kinder überhaupt arbeiten?

Schulpflichtige Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren neben der Schule her arbeiten und Schülerjobs ausführen. Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, weshalb strenge Vorschriften gelten. Weitere Infos finden Sie in unserem eBook.

Welche Schülerjobs gibt es?

Je nachdem, wie alt das Kind ist, können andere Jobs ausgeführt werden. Ab 13 Jahren sind beispielsweise diese Jobs denkbar, ab 16 Jahren könnte über diese Schülerjobs nachgedacht werden.

Wie findet mein Kind einen Schülerjob?

Tipps für die Suche nach einem Schülerjob gibt es hier.

Welche Jobs für Schüler gibt es?

Da nicht immer die Großeltern oder eigenen Eltern mit einer Finanzspritze aushelfen können, gehen Kinder und Jugendliche immer häufiger parallel zur Schule arbeiten. Durch Nebenjobs finanzieren sie sich ihre Wünsche nach dem neuesten Handymodell, den angesagtesten Klamotten oder der begehrtesten Spielekonsole. Schließlich reicht das Taschengeld meist nicht aus.

Ist die Erkenntnis da, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, muss ein Schülerjob oder Ferienjob her, der die finanzielle Notlage beendet. Doch welchen Nebenjob darf ein Schüler überhaupt ausüben?

Die Grenzen des Erlaubten lotet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) aus. Es hält fest:

Das Verbot [zur Beschäftigung von Kindern] gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.“ § 5 JArbSchG

Unternehmen dürfen also grundsätzlich Aushilfsjobs für Schüler anbieten, wenn die Tätigkeit so gestaltet ist, dass:

Arbeiten als Babysitter: Jobs für Schüler gibt es in diesem Bereich häufig.

  • die Sicherheit, der gesundheitliche Zustand und die Entwicklung der Kinder nicht negativ beeinflusst werden
  • keine nachteiligen Auswirkungen auf ihre Fähigkeit den Unterricht zu verfolgen entstehen
  • und sie hierdurch nicht am Schulbesuch, einer etwaigen Ausbildungsvorbereitung oder der eigentlichen Berufsausbildung abgehalten werden.

Diese Kriterien werden unter anderem von folgenden Schülerjobs erfüllt:

  • Nachhilfe in bestimmten Schulfächern bei weniger leistungsstarken Schulkindern
  • Aufpassen auf schlafende Kleinkinder am Abend, wenn die Eltern ausgehen
  • Austragen von Zeitungen und Prospekten
  • Verteilen von Flyern an belebten Plätzen
  • etc.

Schülerjobs ab 13

Der Gesetzgeber sagt: Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren arbeiten. Das heißt, selbst wenn Sie Jobs für 12-jährige Schüler sehen: Menschen in einem so jungen Alter zu beschäftigen, ist laut Arbeitsrecht in Deutschland aus Jugendschutzgründen nicht erlaubt!

Auch, wenn die Tätigkeiten scheinbar leicht sind und Sie dem Wunsch eines Kindes unter 13 Jahren Folge leisten und ihm das Taschengeld aufbessern wollen, im Austausch gegen eine Leistung ist das hierzulande verboten. Gegen das Zustecken von ein paar Euros spricht natürlich nichts.

In der Regel führen so junge Schüler einen Aushilfsjob wie den Hund ausführen, einkaufen für den Nachbarn oder Nachhilfeunterricht aus. Achtung: Die Arbeitszeit pro Tag darf die 2-Stunden-Grenze nicht sprengen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eingehalten werden. Das bedeutet: Eine Beschäftigung von Kindern dieses Alters ist zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr tabu.

Schülerjobs ab 14

Ein Jahr älter haben viele Kinder einen riesen Sprung gemacht und sind mit den bisher ausgeführten Schülerjobs womöglich nicht mehr zufrieden. Spezielle Schülerjobs gibt es auch in diesem Alter einige. Dazu zählen zum Beispiel:

  • die Arbeit als Proband in Online-Befragungen. Für die Beantwortung der Fragen gibt es dann je nachdem wie viel Zeit investiert werden musste, mehr oder weniger Geld.
  • die Unterstützung bei Dingen des Alltags wie Rasen mähen, Hecke schneiden oder das Erledigen von Einkäufen für die nicht mehr so mobile Nachbarin

Wenn sich Ihr Kind mit dem Wunsch an Sie wendet, Schülerjobs ausüben zu wollen, sollten Sie sich gemeinsam gut überlegen, was für eine solche Entscheidung und was dagegen spricht. Viele Eltern befürchten, dass ihre Kinder durch solche Jobs den Blick fürs Wesentliche – die Schule – verlieren und womöglich in einen Kaufrausch verfallen. Tauschen Sie sich deshalb mit Ihrem Sprössling über Ihre Befürchtungen aus und legen Sie zusammen einen Plan fest, wie Sie das Ganze in Zukunft händeln wollen.

Schülerjobs ab 15

Mit Schülerjobs kann in wenigen Wochen das Taschengeld aufgebessert werden.

Gerade in den Ferien haben Schulpflichtige häufig viel Zeit, um ein Praktikum zu absolvieren oder die finanziellen Reserven aufzufüllen.

In Ferienjobs ist es Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren erlaubt, maximal acht Stunden am Tag an maximal fünf Tagen in der Woche zwischen 6 und 20 Uhr zu arbeiten.

Arbeitgeber dürfen von den kleinen Arbeitnehmern nicht verlangen, schwere Dinge anzuheben, gefährliche Arbeiten auszuführen oder sich in Wiederkehr unter sehr heißen, kalten nassen oder lauten Umgebungsbedingungen zu betätigen.

Schülerjobs ab 16

Viele steigen erst mit 16 Jahren so richtig ein, neben der Schule Geld zu verdienen und einen Job auszuüben. Das liegt daran, dass viele Arbeitgeber Jobs für Schüler erst ab 16 anbieten, sind sie in diesem Alter bereits verantwortungsvoller und nicht so sprunghaft wie in jüngeren Jahren.

Als Nebenjob für Schüler ab 16 stehen häufig Arbeiten wie das Austragen von Zeitungen oder das Auffüllen von Regalen im Einzelhandel bereit. Darüber hinaus sind auch Bekleidungsgeschäfte sehr beliebte Arbeitsplätze von Jugendlichen, erhoffen sie sich doch saftige Mitarbeiterrabatte, um immer topaktuell gestylt zu sein. Wer hierfür kein Faible hat, kann auch in Bäckereien oder auch Eisläden nach Nebenjobs für Schüler ab 16 fragen.

Schülerjobs ab 17

Kurz vor der Volljährigkeit begnügen sich die wenigsten noch mit Schülerjobs in Form von Rasen mähen und Einkaufen gehen. Stattdessen können zum Beispiel schon Kassierarbeiten absolviert oder Aushilfstätigkeiten in Büros übernommen werden.

Achten Sie beim Ausüben von Schülerjobs darauf, dass die Einnahmen nicht zu hoch ausfallen. Bei bis zu 450 Euro im Monat laufen Sie keine Gefahr, Verluste in Form von Steuerzahlungen hinnehmen zu müssen. Wer mehr verdient als die gesetzliche Freibetragshöhe abdeckt, muss Abgaben leisten. Dabei kommt es darauf an, in welche Steuerklasse der Schulpflichtige eingeordnet wird.

Wie Sie einen Schülerjob finden

Auf der Suche nach Schülerjobs werden Sie in der Regel via Internet fündig. Hier bieten viele Unternehmen entsprechende Stellen an. Ihr Vorteil: Sie haben die Wahl zwischen vielen sehr unterschiedlichen Jobs aus den unterschiedlichsten Branchen.

Wie kommen Schulpflichtige an einen Schülerjob? Die Bewerbung ist wichtig, um sich abzuheben. Eltern können hierbei helfen.

Unternehmen, die Schülerjobs auf Jobbörsen anbieten, liefern in der Regel gleich eine Stellenbeschreibung mit, sodass Sie einen Einblick bekommen, was Sie inhaltlich erwartet.

Darüber hinaus werden Informationen zur Bezahlung und den mitzubringenden Voraussetzungen gleich mitgeliefert.

Eine andere Möglichkeitkeit, einen Wochenendjob für Schüler zu ergattern ist, in den Geschäften der Nachbarschaft nachzufragen, ob Hilfe benötigt wird. Einige Läden hängen Stellengesuche direkt in ihren Räumen aus, andere informieren erst auf Nachfrage. Freundlich angefragt, geben die Mitarbeiter häufig gern Auskunft, ob sie Schülerjobs vergeben oder nicht.

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Schülerjobs – neben der Schule arbeiten

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