Wo bekomme ich elterngeldantrag her

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Durchschnitt des sogenannten Elterngeld-Nettoeinkommens des antragstellenden Elternteils. Der entsprechende Bemessungszeitraum bezieht sich auf die letzten zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz. Stammt Ihr Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit, dann wird vom Brutto-Einkommen zunächst der sogenannte Arbeitnehmer Pauschbetrag abgezogen. Dann gehen noch pauschale Steuern und Sozialabgaben vom Einkommen ab.

Nein, denn Mutterschafts- und Elterngeld dienen demselben Zweck: Beide Leistungen ersetzen das Einkommen. Wenn die Mutter nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhält, in der Regel acht Wochen lang, verkürzt sich der Elterngeldanspruch dementsprechend um diese zwei Monate.

Das Elterngeld wird individuell berechnet. Gesetzlich ist ein Mindestsatz von 300 Euro und einen Höchstsatz von 1.800 Euro festgelegt. Wenn Sie den Mindestsatz von 300 Euro erhalten, haben Sie bei zusätzlichem Einkommen keine Abzüge beim Elterngeld zu befürchten, solange Sie 32 Wochenstunden nicht überschreiten.

Wo bekomme ich elterngeldantrag her

Wo bekomme ich elterngeldantrag her

Antragsformulare zum Download + Tipps zur Antragsstellung

Auch wenn das Elterngeld vom Bund geregelt ist, hat jedes Bundesland seine eigenen Elterngeldstellen, die sich häufig in den Jugendämtern bzw. Bezirksämtern befinden. Dorthin musst du den ausgefüllten Elterngeldantrag inkl. Anlagen senden.

Die Adressen der für dich zuständigen Stelle findest du in unserem Elterngeldstellen Verzeichnis unten. Die Anträge sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. In einigen Bundesländern kann man mittlerweile den Elterngeldantrag schon online einreichen, in den meisten muss dies jedoch noch auf dem Postweg erfolgen.

Der Elterngeldantrag kann grundsätzlich erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Wichtig ist jedoch, dass du nicht länger als 3 Monate wartest, da eine rückwirkende Zahlung nur über maximal 3 Monate möglich ist. Anderenfalls musst du auf einen Teil verzichten.

Wer nach der Geburt Elternzeit nehmen möchte, muss dies wiederum beim Arbeitgeber beantragen. Der Antrag muss dort spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Für Frauen bedeutet das: Spätestens 1 Woche nach Geburt einreichen, idealerweise schon vorher. Nach der Geburt hast du nämlich noch 8 Wochen Mutterschutz, bis die Elternzeit losgeht. Wenn der Vater nach der Geburt Elternzeit nimmt, bedeutet das allerdings, dass der Antrag spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gestellt werden muss – er erhält keinen Mutterschutz.

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Elterngeld: Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben. Bei alleinigem Sorgerecht entsprechend nur der jeweilige Elternteil.
  • Geburtsbescheinigung des Kindes: Die Bescheinigung muss im Original mit dem Verwendungszweck „Elterngeld“ mit eingereicht werden. Diese erhältst du beim Standesamt.
  • Personalausweiskopie der Eltern
  • Einkommensnachweise: Die letzten 12 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz sind relevant für das Elterngeld und müssen mit eingereicht werden. Selbstständige reichen stattdessen den Steuerbescheid des kompletten vorherigen Jahres vor der Geburt mit ein.
  • Arbeitgeberbescheinigung: Der Arbeitgeber muss eine Bescheinigung ausstellen, dass er seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt geleistet hat.
  • Falls du Beamtin oder Soldatin bist, die Arbeitgeberbescheinigung oder Bescheinigung des Dienstherren über Elternzeit
  • Krankenkassenbescheinigung: Eine Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt ist erforderlich, bei privater Krankenversicherung die Bescheinigung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes.

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