Wie müssen die wahlen in der demokratie sein

Eine Wahl geht selten „einstimmig“ aus, d.h. alle Wahlberechtigten sind gemeinsam für oder gegen einen Vorschlag. Einige werde daher immer enttäuscht sein, wenn ihre Vorschlag von der Mehrheit nicht gewählt wurden.

Zur Entscheidungsfindung durch Wahlen gibt es eine Alternative: die Konsens-Entscheidung. Dabei stimmen alle „einstimmig“ einem Vorschlag zu, der in Verhandlungen und Diskussionen von allen Beteiligten ausgehandelt wurde. Die völlige Übereinstimmung in einer Sache nennt man Konsens. Die Indianerstämme der Irokesen z.B. verhandelten so lange, bis man zu einer einmütigen Entscheidung gekommen war. Dabei durfte keinem durch Drohungen oder Gewalt eine Entscheidung aufgezwungen werden. In gemeinsamen Diskussionen mussten die Clan- oder Stammesführer für ihre Vorstellungen werben. Man konnte so eine für möglichst viele Stammesmitglieder tragbare Entscheidung finden. Außerdem war positiv, dass alle an der Diskussion um die Entscheidungsfindung beteiligt waren, man hat nicht einfach nur über etwas „abgestimmt“.

Bei den vielen Dingen, die in unserer heutigen, sehr komplexen Gesellschaft auf den unterschiedlichsten Ebenen entschieden werden müssen, wäre ein solches Verfahren allerdings sehr zeitraubend. Denn eine vollkommene Übereinstimmung in einer Sache zu finden, kann lange dauern und ist meist schwierig. Um politische Entscheidungen nicht zu bremsen, wird in heutigen Demokratien meist abgestimmt.

Findet man für einen Vorschlag, eine Bestimmung ein Gesetz keine stabile Mehrheit, muss auch hier weiterverhandelt werden. Hier ist die Lösung dann oft der Kompromiss. D.h. alle Seiten verzichten auf einige ihrer Forderungen oder Vorstellungen und finden eine Lösung, die dann von möglichst allen getragen werden kann.


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Eine Wahl geht selten „einstimmig“ aus, d.h. alle Wahlberechtigten sind gemeinsam für oder gegen einen Vorschlag. Einige werde daher immer enttäuscht sein, wenn ihre Vorschlag von der Mehrheit nicht gewählt wurden.

Zur Entscheidungsfindung durch Wahlen gibt es eine Alternative: die Konsens-Entscheidung. Dabei stimmen alle „einstimmig“ einem Vorschlag zu, der in Verhandlungen und Diskussionen von allen Beteiligten ausgehandelt wurde. Die völlige Übereinstimmung in einer Sache nennt man Konsens. Die Indianerstämme der Irokesen z.B. verhandelten so lange, bis man zu einer einmütigen Entscheidung gekommen war. Dabei durfte keinem durch Drohungen oder Gewalt eine Entscheidung aufgezwungen werden. In gemeinsamen Diskussionen mussten die Clan- oder Stammesführer für ihre Vorstellungen werben. Man konnte so eine für möglichst viele Stammesmitglieder tragbare Entscheidung finden. Außerdem war positiv, dass alle an der Diskussion um die Entscheidungsfindung beteiligt waren, man hat nicht einfach nur über etwas „abgestimmt“.

Bei den vielen Dingen, die in unserer heutigen, sehr komplexen Gesellschaft auf den unterschiedlichsten Ebenen entschieden werden müssen, wäre ein solches Verfahren allerdings sehr zeitraubend. Denn eine vollkommene Übereinstimmung in einer Sache zu finden, kann lange dauern und ist meist schwierig. Um politische Entscheidungen nicht zu bremsen, wird in heutigen Demokratien meist abgestimmt.

Findet man für einen Vorschlag, eine Bestimmung ein Gesetz keine stabile Mehrheit, muss auch hier weiterverhandelt werden. Hier ist die Lösung dann oft der Kompromiss. D.h. alle Seiten verzichten auf einige ihrer Forderungen oder Vorstellungen und finden eine Lösung, die dann von möglichst allen getragen werden kann.


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Eine Wahl geht selten „einstimmig“ aus, d.h. alle Wahlberechtigten sind gemeinsam für oder gegen einen Vorschlag. Einige werde daher immer enttäuscht sein, wenn ihre Vorschlag von der Mehrheit nicht gewählt wurden.

Zur Entscheidungsfindung durch Wahlen gibt es eine Alternative: die Konsens-Entscheidung. Dabei stimmen alle „einstimmig“ einem Vorschlag zu, der in Verhandlungen und Diskussionen von allen Beteiligten ausgehandelt wurde. Die völlige Übereinstimmung in einer Sache nennt man Konsens. Die Indianerstämme der Irokesen z.B. verhandelten so lange, bis man zu einer einmütigen Entscheidung gekommen war. Dabei durfte keinem durch Drohungen oder Gewalt eine Entscheidung aufgezwungen werden. In gemeinsamen Diskussionen mussten die Clan- oder Stammesführer für ihre Vorstellungen werben. Man konnte so eine für möglichst viele Stammesmitglieder tragbare Entscheidung finden. Außerdem war positiv, dass alle an der Diskussion um die Entscheidungsfindung beteiligt waren, man hat nicht einfach nur über etwas „abgestimmt“.

Bei den vielen Dingen, die in unserer heutigen, sehr komplexen Gesellschaft auf den unterschiedlichsten Ebenen entschieden werden müssen, wäre ein solches Verfahren allerdings sehr zeitraubend. Denn eine vollkommene Übereinstimmung in einer Sache zu finden, kann lange dauern und ist meist schwierig. Um politische Entscheidungen nicht zu bremsen, wird in heutigen Demokratien meist abgestimmt.

Findet man für einen Vorschlag, eine Bestimmung ein Gesetz keine stabile Mehrheit, muss auch hier weiterverhandelt werden. Hier ist die Lösung dann oft der Kompromiss. D.h. alle Seiten verzichten auf einige ihrer Forderungen oder Vorstellungen und finden eine Lösung, die dann von möglichst allen getragen werden kann.

Grundsätze der Wahl

Wahlen in Deutschland unterliegen fünf Grundsätzen, denen zufolge eine Wahl stets allgemein, gleich, geheim, frei und unmittelbar gestaltet sein muss. Was bedeutet das konkret?

Allgemein ist eine Wahl, wenn jeder, der das aktive Wahlrecht besitzt, wählen darf.

Gleich ist eine Wahl, wenn jede abgegebene Stimme den gleichen Wert hat. Die Stimme ist unabhängig von Religion, Geschlecht, Einkommen, Vermögen, Bildung, Hautfarbe, Sexualität oder politischer Überzeugung.

Geheime Wahl bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger wählen können, ohne dass jemand anderes sehen oder nachprüfen kann, für wen bzw. welche Partei sie ihre Stimme abgegeben haben. Es gibt verschiedene Mittel, um diesen Grundsatz zu wahren, u.a. Wahlkabinen, die die Wählerinnen und Wähler beim Wahlakt abschirmen.

Damit eine Wahl frei ist, muss sichergestellt werden, dass die Wahlentscheidung ohne Zwang oder Druck von außen getroffen werden kann. Außerdem müssen alle Parteien die gleichen Chancen haben, d.h. es darf keine Gesetze geben, die eine Bewerberin oder einen Bewerber bevorzugen oder benachteiligen.

Der Grundsatz der unmittelbaren Wahl unterscheidet das deutsche System von Wahlsystem, in denen Menschen zwischengeschaltet sind, etwa Delegierte oder Wahlmänner und Wahlfrauen wie im US-amerikanischen System. Im deutschen Wahlsystem hingegen gibt man die Stimme direkt für eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten ab.

Wie funktioniert das mit der Wahl eigentlich?

Wenn du wahlberechtigt bist (d.h. du bist 18 Jahre, lebst seit mindestens drei Monaten in Hessen und hast einen deutschen Pass), bekommst du einige Wochen vor der Wahl deine Wahlbenachrichtigung. In der steht das Datum der Wahl und in welchem Wahllokal in deiner Nähe du wählst. Möchtest du in einem anderen Wahllokal wählen (z.B. weil das Wahllokal in deiner Nähe nicht barrierefrei ist) oder lieber per Briefwahl teilnehmen? Dann kannst du mithilfe eines Formulars in der Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein beantragen, der dir dann per Post zugestellt wird. Mit diesem kannst du entweder in ein anderes Wahllokal gehen oder ihn mit den Briefwahlunterlagen (die du dann ebenfalls bekommst) per Post schicken. Du musst übrigens nicht begründen, warum du einen Wahlschein haben möchtest.

Alle Wahlberechtigten haben bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählst du eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten aus deinem Wahlkreis, daher heißt sie Wahlkreisstimme. In jedem der 55 Wahlkreise in Hessen wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt ins Parlament gewählt. Mit der zweiten Stimme wählst du die Landesliste einer Partei, diese Stimme heißt Landesstimme. Auf diesen Listen legen die Wählervereinigungen und Parteien vor der Wahl fest, welche ihrer Mitglieder sie ins Parlament entsenden möchten. Nach Anzahl der erhaltenen Stimmen werden die Plätze im Parlament der Liste nach von oben nach unten vergeben. Je weiter oben eine Person auf der Liste steht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie in das neue Parlament einzieht. Du kannst beide Stimmen frei vergeben, d.h. die oder der Abgeordnete, an die oder den du deine Wahlkreisstimme vergibst, muss nicht zwingend der Partei angehören, die du mit deiner Landesstimme wählst. Außerdem musst du nicht zwingend beide Stimmen abgeben. Wird nur eine Stimme bei der Landtagswahl abgegeben, ist der Stimmzettel trotzdem gültig, lediglich die nicht abgegebene Stimme wird als ungültig bewertet. Wird keine Stimme abgegeben, ist der Stimmzettel ungültig.

Wie müssen die wahlen in der demokratie sein

Die fünf Wahlgrundsätze aus Artikel 38 des Grundgesetzes.

Foto: Bundesregierung

Die Ausübung der Staatsgewalt geht vom Volk aus und wird durch Wahlen ermöglicht. Die fünf Wahlrechtsgrundsätze gelten nicht nur für die Bundestagswahl, sondern ebenso bei allen anderen Parlamentswahlen in Deutschland, also auch für Wahlen auf Landes- und Kommunalebene. Die Wahlen sind Ausdruck unserer repräsentativen parlamentarischen Demokratie und das wichtigste Mittel zur Sicherung dieser.

Mehr Informationen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der Webseite des Deutschen Bundestags, auf der Webseite des  Bundeswahlleiters sowie der Bundeszentrale für politische Bildung.

Was ist die Bedeutung der Wahlrechtsgrundsätze?

Allgemein ist eine Wahl, weil alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Stimmrecht besitzen – unabhängig von ihrem Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischen Überzeugung. Das Wahlrecht wird bei Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt.Auslandsdeutsche erlangen ihre Wahlberechtigung, wenn sie nach dem vollendeten 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt auch nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Unmittelbar ist eine Wahl, da die Wählerinnen und Wähler die Abgeordneten direkt (unmittelbar) wählen. In Deutschland gibt es keine „Wahlmänner“, die – wie in den USA – als Zwischeninstanz dienen und denen man seine Stimme überträgt.

Frei ist eine Wahl, wenn die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wahlentscheidung nicht beeinflusst oder unter Druck gesetzt werden. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gewährleistet, dass ein Wähler seinen wirklichen Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen kann und sein Wahlrecht ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausübt. Dazu gehört auch, dass es keinen Wahlzwang gibt und jeder Bürger frei darin ist, an einer Wahl teilzunehmen.

Gleich ist eine Wahl, weil jede Stimme gleich viel zählt, und jede Art von Gewichtung unzulässig ist. Oder wie es im Englischen auch treffend heißt: One man – one vote.

Geheim ist eine Wahl, wenn sichergestellt wird, dass ein Wähler oder eine Wählerin den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen kann. Eine Stimmabgabe erfolgt in Wahlkabinen. Diese sind von außen nicht einsehbar. Die ausgefüllten Stimmzettel werden gefaltet und abschließend in die Wahlurne geworfen. So kann niemand erkennen, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat.


In Deutschland ist auch eine Briefwahl möglich, die aber beantragt werden muss. Dann kann die Stimme per Briefpost abgegeben werden. Dies ermöglicht kranken, behinderten oder anderweitig am Wahltag verhinderten Personen die Ausübung ihres Wahlrechts.

Was meint die Fünf-Prozent Hürde?

Eine Einschränkung des Grundsatzes der Gleichheit ergibt sich durch die Fünf-Prozent-Klausel. Diese besagt, dass Parteien, die bei der Bundestagswahl weniger als Fünf Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinigen, nicht in den Bundestag einziehen. Nicht alle Parteien, die auf dem Stimmzettel stehen, schaffen es damit auch in den Bundestag. Eine Ausnahme davon ist, wenn sie mindestens drei Direktmandate mit der Erststimme erlangen. Mit der Fünf-Prozent-Klausel soll eine Parteienzersplitterung im Parlament vermieden werden, da diese der Weimarer Republik zum Verhängnis wurde.

Kann eine Wahl angefochten werden?

Jeder Wähler und jede Wählerin hat die Möglichkeit, die Wahl anzufechten, wenn er oder sie meint, dass gegen eine oder mehrere Wahlrechtsgrundsätze verstoßen wurde.
Eingaben richten sich hierbei an den Bundestag und dessen Wahlprüfungsausschuss. Dieser überprüft den Einspruch und bereitet eine Entscheidung des Bundestages vor. Gegen diese Entscheidung ist anschließend eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht möglich.