Wie lange gilt die 2 fach impfung

Seit dem 20. März gelten in Deutschland weniger Corona-Maßnahmen. Mit dem „Freedom Day“ traten weitreichende Lockerungen in Kraft und das trotz steigender Inzidenzen. Für Ungeimpfte bedeutet das: Mehr Freiheiten. Trotzdem drängen Bund und Länder auf eine Impfung all jener, die noch keine bekommen haben. Auch eine Impfpflicht steht weiter im Raum. 76,1 Prozent aller Deutschen sind bisher doppelt geimpft, rund 59 Prozent sind geboostert (Stand: 19.04.2022). Doch wann gelte ich als vollständig geimpft? Und wie lange ist mein Impfstatus gültig? Deshalb beantworten wir hier folgende Fragen:

  • Wann kann man sich nach einer Corona-Infektion impfen lassen?
  • Wie lange gilt die Booster-Impfung?
  • Wer sollte eine vierte Impfung gegen Corona erhalten?

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Oben beschrieben sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Immunisierung. Hier ist die Übersicht, wann man als geboostert gilt:

  • 3 x geimpft: Wer zwei Impfungen bei der Grundimmunisierung erhalten und sich in der Zwischenzeit nicht mit Corona infiziert hat, braucht noch eine dritte Dosis, um als geboostert zu gelten.
  • 1 x Johnson & Johnson + 2 x mRNA-Impfstoff: Bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson sind nach der Grundimmunisierung (eine Dosis) ebenfalls zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff nötig, um als geboostert zu gelten.
  • Genesen und zweimal geimpft: Wer eine Corona-Infektion vor der Impfung hatte, benötigt eine Impfdosis für die Grundimmunisierung. Eine zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff nach drei Monaten bringt den Status „geboostert“.
  • Genesen und zweimal geimpft: Wer eine Infektion NACH der doppelten Impfung hatte, gilt drei Monate lang als geboostert.

Seit dem 1. Februar 2022 sind die Impfungen innerhalb der EU neun Monate lang gültig. Das gilt für die Grundimmunisierung. Wer einen Booster bekommen hat, kann frühestens sechs Monate später einen zweiten Booster bekommen. Das ist aber aktuell nicht verpflichtend und wird nur vulnerablen Gruppen empfohlen. Es ist denkbar, dass im Herbst die Empfehlung für einen zweiten Booster ausgeweitet wird auf die gesamte Bevölkerung.

In der EU gibt es noch kein Ende der Gültigkeit für die Booster-Impfung. Aktuell sind sie also unbegrenzt gültig.

Menschen ab 70, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen können einen zweiten Booster bekommen. Diese soll aus Sicht der Ständigen Impfkommission (Stiko) mit einem mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und der ersten Auffrischimpfung verabreicht werden. Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen solle sie frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung erfolgen, bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach sechs Monaten.

Für Menschen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht hätten, werde aber kein weiterer Booster empfohlen, hieß es vonseiten der Stiko. Beim zweiten Booster sei von einer ähnlichen Verträglichkeit auszugehen wie beim ersten. Das Gremium erklärte aber auch, die Datenlage sei noch limitiert.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schrieb via Twitter: „Die Entscheidung der Stiko zur vierten Impfung bei Älteren und Risikopatienten ist richtig und gibt zusätzliche Sicherheit für diese Menschen. Trotzdem müssen weiterhin Erstimpfungen und Booster unsere Priorität bleiben.“

Wer eine Booster-Impfung erhalten hat, gilt ab diesem Tag bereits als geboostert. Die 14-Tage-Frist, die zunächst galt, ist aufgehoben.Und hier die Info, wer als vollständig geimpft bzw. grundimmunisiert gilt:

  • 2 x mit einem mRNA-Impfstoff geimpft
  • 1 x Johnson & Johnson (+ eine Impfung mit mRNA-Impfstoff)
  • Genesen + eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff

Für Menschen, die bei ihrer Erstimpfung Johnson&Johnson erhalten haben, bleibt es kompliziert: Bis zuletzt galten Menschen mit diesem Vakzin nur als vollständig geimpft, wenn sie eine weitere Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten haben. Das Berliner Verwaltungsgericht kippte nun aber die Entscheidung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI): Demnach gelten Menschen mit einer Einmalschutzimpfung von Johnson & Johnson auch weiterhin als vollständig geimpft. Eine anderslautende Regelung durch das PEI sei rechtswidrig, teilte das Gericht am 18.2.2022 mit. Geboostert sei man jedoch mit nur einer Impfung nicht.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt regelmäßig ein epidemiologisches Bulletin heraus, in dem die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona bekanntgegeben werden. Das aktuellste Bulletin ist vom 13. Januar 2022. Darin sind folgende Empfehlungen für Genesene, die sich impfen lassen wollen, enthalten:

  • Genesen VOR der Impfung: die Grundimmunisierung sollte drei Monate nach der Infektion, die mittels PCR-Test bestätigt wurde, erfolgen. Es wird nur eine Dosis benötigt, zwei Dosen sind aber möglich. Der Booster kommt drei Monate später.
  • Einmal geimpft und dann genesen: Liegt die Infektion weniger als vier Wochen nach der ersten Dosis, kann drei Monate nach der Infektion die zweite Impfung geholt werden. Der Booster kommt drei Monate später.
  • Einmal geimpft und dann genesen: Ist die Infektion länger als vier Wochen nach der ersten Impfung her, wird keine zweite Dosis benötigt. Nach drei Monaten kommt der Booster.
  • Doppelt geimpft und dann genesen: Der Booster kann drei Monate nach der Infektion erfolgen.

Stand: 14.04.2022, 11:21 Uhr

Wir beantworten Ihre Fragen zur Corona-Impfung. Hier: Wie lange sind der digitale Impfpass und der Nachweis für Genesene gültig?

Wie lange der Impfpass und der Genesenen-Nachweis gültig sind, hängt davon ab, wo sie zum Einsatz kommen. Unterschieden wird zwischen Reisen in der Europäischen Union und der Gültigkeit innerhalb Deutschlands.

So lange ist der Impfpass gültig:

Der digitale Impfpass, der unter anderem auch als Covid-Zertifikat oder als digitales Impfzertifikat bezeichnet wird, hat bei Reisen in der EU seit 1. Februar nur noch eine Gültigkeitsdauer von 270 Tagen, also etwa neun Monaten. Zuvor waren es zwölf Monate. Mit einer Booster-Impfung verlängert sich die Gültigkeit auf vorerst unbestimmte Zeit. Diese EU-Regelung ist für alle Mitgliedstaaten verpflichtend, wie die EU-Kommission dem WDR bestätigte. Innerhalb Deutschlands gibt es keine feste Gültigkeitsdauer der Impfung.

So lange gilt der Genesenen-Status:

Die EU-Staaten (Rat der EU) haben sich am 25. Januar auf eine gemeinsame Empfehlung zum Genesenen-Status geeinigt. Bei der Einreise in einen EU-Staat soll dieser bis zu sechs Monate nach dem ersten Positiv-Test gültig sein.

Zwei Smartphones: Mit dem einen wird ein Covid-Zertifikat auf dem anderen gescannt. | Bildquelle: dpa/Robert Michael

In Deutschland gelten die sechs Monate nur für Genesene, die vor oder nach ihrer Infektion geimpft wurden. Für Ungeimpfte ist der Genesenen-Status hingegen nur bis zu drei Monate nach dem ersten Positiv-PCR-Test gültig.

Auch innerhalb Deutschlands gilt diese eingeschränkte Regelung für Ungeimpfte. Genau lautet sie: Der erste positive PCR-Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen, so das Infektionsschutzgesetz. De facto gilt man also nur im zweiten und dritten Monat nach der Infektion als genesen.

  • Quelle: Robert Koch-Institut zum Genesenen-Status | rki.de

Weitere Informationen:

(Zurück) zur Übersicht:

  • Corona-FAQ zur Impfung: Antworten auf Ihre Fragen | mehr

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