Wie kann man eine 5 im Hauptfach ausgleichen Baden-Württemberg Realschule?

Ausgleichsregelung

Versetzungsregeln:

Die Versetzung wird durch § 75, Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) sowie konkret in § 17 der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“ geregelt, einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter www.kultusministerium.hessen.de in der Rubrik „Schulrecht.“

 

Zeugnisnote

Hauptschule

Realschule

Gymnasium

1 x

5 im Hauptfach

Ausgleich:
1 x 3

1 x 2 im Hauptfach oder 2 x 3 im Hauptfach oder

1 x 3 im Hauptfach und Durchschnitt 3,0

Platt gesagt werden alle diejenigen versetzt, deren Zeugnisnoten nicht schlechter als »ausreichend« sind bzw. wenn er oder sie nur in einem Fach schlechter ist. Die Entscheidung darüber trifft die Versetzungskonferenz. Eine Versetzung auf Probe gibt es nicht.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine unter „ausreichend“ liegende Note mit einer guten Note in einem anderen Fach auszugleichen. Hier gelten folgende Regeln:

Noten der Hauptfächer können nur durch Noten anderer Hauptfächer ausgeglichen werden, ebenso wie Noten der Nebenfächer durch Noten anderer Nebenfächer.

Hauptfächer sind Deutsch, Mathematik und die erste und zweite Fremdsprache.

Eine Sechs durch eine Eins oder zwei Zweien und eine Fünf durch eine Zwei oder zwei Dreien.

Eine Sechs muss vor einer Fünf ausgeglichen werden.

§ 64 ÜSchO

(1) Versetzung und Nichtversetzung sind pädagogische Maßnahmen, die den Bildungsweg der Schülerin oder des Schülers der Gesamtentwicklung, der besonderen Lage und der Lernfähigkeit unter Berücksichtigung der Leistungsbereitschaft anpassen. Ihnen liegt die Feststellung zugrunde, ob eine Schülerin oder ein Schüler eine Klassenstufe mit Erfolg besucht hat und in der nächsthöheren Klassenstufe voraussichtlich erfolgreich mitarbeiten kann. Mit der Entscheidung über Versetzung und Nichtversetzung kann die Empfehlung verbunden werden, die Schullaufbahn zu wechseln.

(2) Der Entscheidung über die Versetzung oder Nichtversetzung werden die Zeugnisnoten des Jahreszeugnisses in den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern zugrunde gelegt. Am Gymnasium wird auch die Note des Wahlfachs Fremdsprache zum Ausgleich herangezogen. […]

(3) Eine Versetzung auf Probe ist unzulässig.

(4) Versetzungsentscheidungen trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters oder der Vertreterin oder des Vertreters.

§ 65 ÜSchO

(5) Für den Ausgleich gilt:

Die Note »ungenügend« kann durch die Note »sehr gut« und die Note »mangelhaft« durch die Note mindestens »gut« in einem anderen Fach ausgeglichen werden. An die Stelle der Note »sehr gut« können zwei Noten »gut«, und an die Stelle der Note »gut« zwei Noten »befriedigend« in anderen Fächern treten. Die Note »ungenügend« muss vor der Note »mangelhaft« ausgeglichen werden.

»Versetzung im Gymnasium«

§ 66 ÜSchO

(1) Eine Schülerin oder ein Schüler ist zu versetzen, wenn sie oder er in keinem Fach eine Note unter »ausreichend« oder nur in einem Fach die Note »mangelhaft« hat. Darüber hinaus ist eine Schülerin oder ein Schüler zu versetzen, wenn die unter »ausreichend« liegenden Noten ausgeglichen werden.

(2) Für den Ausgleich gilt:

  1. § 65 Abs. 5 gilt entsprechend.
  2. Ab der Klassenstufe 6 können unter »ausreichend« liegende Noten in Deutsch, der ersten und zweiten Pflichtfremdsprache und Mathematik […] nur durch Noten in einem anderen dieser Fächer oder in der Klassenstufe 6 auch im Pflichtfach Naturwissenschaften ausgeglichen werden. […] An allen Gymnasien können unter »ausreichend« liegende Noten in sonstigen Fächern auch durch die Noten der Wahlfächer Fremdsprache, Naturwissenschaften und Informatik sowie mit Genehmigung der Schulbehörde durch die Noten weiterer Wahlfächer ausgeglichen werden.
  3. Ein Ausgleich ist nicht möglich, wenn in vier Fächern oder in drei Fächern, sofern im letzteren Fall mehr als ein Fach zu der in Nummer 2 genannten Fächergruppe gehört, Noten unter »ausreichend« vorliegen.

Ich besuche ein Technisches Gymnasium in Baden-Württemberg und würde gern wissen wie ich eine Hauptfach 5 ausgleichen kann

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Wie kann man eine 5 im Hauptfach ausgleichen Baden-Württemberg Realschule?

Bitte sehr:

§ 1 Versetzungsanforderungen

(1) In die nächsthöhere Klasse werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen solche Schüler versetzt, die auf Grund ihrer Leistungen in den für die Versetzung maßgebenden Fächern den Anforderungen im laufenden Schuljahr im ganzen entsprochen haben und die deshalb erwarten lassen, daß sie den Anforderungen der nächsthöheren Klasse gewachsen sind.

4. die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet sind; trifft dies in zwei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für beide Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können

b) die Note »mangelhaft« in einem Kernfach durch mindestens die Note »gut« in einem anderen Kernfach,

c) die Note »mangelhaft« in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch mindestens die Note »gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note »befriedigend« in zwei anderen maßgebenden Fächern. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=5FF10379D607878B639F2A423F70E60A.jp90?quelle=jlink&query=GymVersV+BW&max=true&aiz=true#jlr-GymVersVBWV7P1-jlr-GymVersVBWV6P1

Wie kann man eine 5 im Hauptfach ausgleichen Baden-Württemberg Realschule?

Wie kann man eine 5 im Hauptfach ausgleichen Baden-Württemberg Realschule?

Mit einer 3 in einem anderen Hauptfach.

8. Klasse Gymnasium sitzen bleiben, 9. Realschule weitermachen?

Hee. Also ich hab das Problem, dass ich 2012 schon wegen Mathe 5 und Latein 5 sitzengeblieben bin. Nun habe ich schon ein Jahr wiederholt und hab es geschafft. Das war die 7. jetzt bin ich in der 8. und habe spanisch dazu bekommen. In spanisch steh ich zwar auf einer 4, kann aber auf eine 5 abrutschen. In Latein komme ich wenns schlecht läuft nicht von einer 5 weg. In Mathe stehe ich auf einer 3,75. also bleibt das mch de restlichen 3 arbeiten, die ich besser machen könnten um auf eine 3 oder 4 zu kommen. In englisch stehe ich kurz vor einer 2 und in deutsch 3, was vielleicht nicht besser wird aber auch nicht schlechter. In Physik bin ich auf einer 4-5, aber das könnte ich mit Gemeinschaftskunde (2) ausgleichen. Trotzdem. Falls ich dieses Jahr wieder nocht schaffen sollte, dann MUSS ich vom Gymnasium runter. Und das will ich nkcht, denn da gibt es Leute die ich schon seit 9 Jahre kenne. Und naja. Ich will einfach nkcht von der Schule runter. Aber mein besserer Freund, ist leider genauso wie ich von den Noten her und falls er es nkcht schafft geeht er auf Realschule, aber auf jeden fall auf die kaufmännische. Und das will ich eben auch. Ich komme aus Baden-Württemberg. Kann ich, falls ich Sitzenbleibe, mit der 9. weitermachen und ab der 10. dann auf die kaufmännische? Und glaubt ihr ich könnte noch de Kurde bekommen ??

Wie kann man eine 5 im Hauptfach ausgleichen Baden-Württemberg Realschule?