Wie hoch wird die Rente besteuert Tabelle?

Ab wie viel Rente müssen Rentner Steuern zahlen +
ab wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?


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Steuerpflicht von Renten

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Gruppen von Renten:

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Seit 2005 werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf das System der sogenannten nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass die Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung steuerfrei sein werden, dafür werden später die Renteneinkünfte voll versteuert. Langjährige Übergangsregelungen führen dazu, dass die Renten Jahr für Jahr stärker und erst bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 grundsätzlich voll zu versteuern sind.

Die einzige Ausnahme von der Besteuerung ergibt sich durch die sogenannte Öffnungsklausel.

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Renten-Steuer-Rechner

Mit unserem kostenlosen Rechnern zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil sowie Ertragsanteil Ihrer Rente und den Rentenfreibetrag.



Beispiel:

Der Rentenbeginn liegt in 2018, also sind 76 Prozent der Rente zu versteuern und 24 Prozent der Jahresrente für 2019 bleiben steuerfrei (siehe Kohortenbesteuerung).

Für 2018 bedeutet das:

4 x 1.200 Euro = 4.800 Euro.

Davon 76 % steuerpflichtig = 3.648 Euro.
Minus Werbungskostenpauschbetrag = 102 Euro.

Zu versteuern = 3.546 Euro

Für 2019 bedeutet das:

6 x 1.200 Euro = 7.200 Euro. 6 x 1.240 Euro = 7.440 Euro.

Jahresrente = 14.640 Euro.

Davon 76 % steuerpflichtig = 11.126 Euro.
Minus Werbungskosten = 102 Euro.

Zu versteuern = 11.024 Euro.

Für die restliche Rentenlaufzeit gilt:

Der steuerfreie Betrag wird ermittelt anhand der Rente des Kalenderjahrs, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. Rentenbeginn war in 2018, zur Berechnung herangezogen wird also 2019. Wie oben dargelegt, beträgt in 2019 der steuerfreie Betrag 3.514 Euro (24% von 14.640 Euro). Dieser Betrag wird für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben.

Für 2020 heißt das also:

6 x 1.240 Euro = 7.440 Euro. 6 x 1.280 Euro = 7.680 Euro.

Jahresrente = 15.120 Euro.

Minus steuerfreier Teil (Festbetrag laut 2019) = 3.514 Euro.
Minus Werbungskostenpauschbetrag = 102 Euro.

Zu versteuern = 11.504 Euro.


Steuerfreie Rente

So viel gesetzliche Rente bleibt im Jahr 2021 steuerfrei, wenn es keine weiteren Einkünfte gibt:

Rentenbeginn (Jahr)

Rente (jährlich)

Rente (monatlich)

€/Jahr

€/Monat

200517.9001.492
200617.4921.458
200717.1521.429
200816.9421.412
200916.6781.390
201016.3191.360
201116.0521.338
201215.8621.322
201315.6681.306
201415.4411.287
201515.3001.275
201615.1691.246
201714.9491.264
201814.7231.227
201914.4991.208
202014.1891.182
201913.9901.166

Wenn Sie keine Steuern zahlen müssen, können Sie eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie hierzu Steuertipps für Rentner.



Steuern auf Renten: Wann gilt der Ertragsanteil?


Besteuerung der Rentner und Pensionäre


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1 Ausgangslage

Auch Rentner und Pensionäre sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn ihre Einkünfte die Freibeträge übersteigen. Für Personen, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung mit einem Ehegatten nicht vorliegen, besteht unter anderem dann eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag von 9.408 € übersteigt. Bei zusammen veranlagten Eheleuten verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 18.816 € (Stand 2020). Der Grundfreibetrag wird jährlich angehoben, damit das Existenzminium nicht besteuert wird.

Auch wenn die Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert werden, kann beim Zusammentreffen mit anderen Einkünften, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Betriebsrenten oder aus Kapitalvermögen, das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. Dann müssen Sie als Rentenbezieher Einkommensteuer zahlen.

Die Träger der Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen, der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, der Pensionskassen sowie der privaten Rentenversicherer sind verpflichtet, die relevanten Daten für die Besteuerung der Rentner an die Finanzbehörde elektronisch zu übermitteln. Aufgrund dieser Mitteilungen prüft die Finanzverwaltung, inwieweit ein Rentenbezieher steuerpflichtig sein könnte, und fordert diesen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf.

Achtung:

Bei einer bestehenden Steuerpflicht müssen Sie unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Anderenfalls kann der Vorwurf einer Steuerhinterziehung erhoben werden.


2 Welche Renten unterliegen einer Besteuerung?

Folgende Rentenbezüge unterliegen grundsätzlich der Besteuerung:

  • Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

· Altersrenten aus landwirtschaftlichen Alterskassen

  • Altersrenten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • Altersrenten aus Leibrentenversicherungen (Rürup-Verträge)
  • sonstige Leibrenten aus privaten Versicherungen

· umlagefinanzierte Zusatzversorgungsrenten (VBL-Renten)

· Leistungen aus staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen (Riester-Renten)

  • kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung

Hinweis:

Andere Leibrenten werden mit dem Ertragsanteil – berechnet aus der Dauer der Rente – besteuert.


2.1 Besteuerung der Regelaltersrente

Welcher Anteil Ihrer Rente besteuert wird, bestimmt sich nach dem Jahr Ihres Renteneintritts. Der einmal festgesetzte Prozentsatz ändert sich in den Folgejahren nicht mehr. Alle Renten mit Beginn bis 2005 werden beispielsweise mit einem Ertragsanteil von 50 % besteuert. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt in Schritten von zwei Prozentpunkten jährlich auf 80 % in 2020 und in Schritten von einem Prozentpunkt bis 2040 auf 100 % an.

Ab 2005 50 %

Ab 2006 52 %

Ab 2007 54 %

Ab 2008 56 %

[…] […]

Ab 2020 80 %

Ab 2021 81 %

Ab 2022 82 %

[…] […]

Ab 2040 100 %

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuerklärung greift natürlich nur, soweit es tatsächlich zu einer Steuernachforderung kommt. Dies kann im Vorfeld gemeinsam mit Ihrem Steuerberater geprüft werden. Häufig ergibt sich bei solchen Überprüfungen, dass bereits seit mehreren Jahren eine Steuerpflicht bestand. Es werden auch - unbewusst - falsche Steuererklärungen eingereicht oder vermeintlich steuerfreie Renten nicht erklärt.

Hinweis:

In all diesen Fällen sollten Sie nicht warten, bis die Finanzverwaltung den Fehler entdeckt, da solche Vorgänge als Steuerhinterziehung mit der möglichen Folge der Einleitung eines Strafverfahrens gewertet werden können (siehe Punkt 7).


2.2 Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten

Erwerbsminderungsrenten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden an den Versicherten prinzipiell befristet für maximal drei Jahre ab Rentenbeginn gezahlt.

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden daher einkommensteuerrechtlich als abgekürzte Leibrenten bewertet. Diese Renten werden ebenfalls mit dem Ertragsanteil besteuert. Dies bedeutet, dass für diese Renten entsprechend dem Eintrittsjahr ein Besteuerungsanteil festgesetzt wird. Hier ist zu beachten, dass bei Anhebung der Erwerbsminderungsrente der Steuerfreibetrag sich nicht erhöht, sondern der Freibetrag des Eintrittsjahres in absoluten Zahlen beibehalten wird.


2.3 Besteuerung von Hinterbliebenen­renten

Hinterbliebene erhalten nach dem Tod des Ehepartners bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen eine Rente als Ersatz für den fehlenden Unterhalt.

Zu den Hinterbliebenenrenten gehören die

  • Witwen-/Witwerrente,
  • Erziehungsrente,
  • Waisenrente.

Sämtliche Hinterbliebenenrenten werden steuerlich gleichbehandelt. Auch hier ist das Jahr des Rentenbeginns maßgeblich für den Besteuerungsanteil.

Hinweis:

Es wird nicht zwischen abgekürzten Leibrenten (wie der Waisenrente) oder lebenslänglichen Renten (wie der Witwenrente) unterschieden.

Wenn eine Witwe oder ein Witwer wieder heiratet, erhält er/sie keine Witwenrente mehr, aber es besteht ein Anspruch auf eine Rentenabfindung. Diese Rentenabfindung ist bei einer ersten Wiederheirat steuerfrei.

Sofern die neue Ehe später geschieden wird, lebt die Witwenrente/Witwerrente aus der früheren Ehe wieder auf. Die Besteuerung erfolgt bei der Wiederauflebensrente in Anlehnung an die frühere Besteuerung und deren Beginn. Es wird somit kein neuer Besteuerungsanteil im Jahr des Wiederauflebens der Rente festgesetzt.

Waisenrenten werden unter bestimmten Voraussetzungen an Kinder von Verstorbenen bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. Lebensjahres gezahlt. Die Waisenrente wird steuerlich dem Kind des Verstorbenen zugerechnet, da das Kind ein eigenes Rentenrecht hat.

Obwohl es sich bei Waisenrenten um eine abgekürzte Leibrente mit begrenzter Laufzeit handelt, gelten die unter Punkt 2.1 aufgeführten Besteuerungsanteile.

Da die Halbwaisenrenten in der Regel nicht hoch sind, fallen für die Kinder im Normalfall keine Steuern an, sofern sie nicht über weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen, verfügen.


3 Welcher Steuersatz wird angewandt?

3.1 Progressiver Steuertarif

Die Steuer wird nach einem progressiven Steuertarif berechnet. Dies bedeutet: Je höher das Einkommen ist, desto höher ist auch der Steuersatz.

Es gibt einen Grundfreibetrag, das sogenannte Existenzminimum, unterhalb dessen Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen werden. Für 2020 betragen die Grundfreibeträge

  • für Alleinstehende: 9.408 €
  • für zusammenveranlagte Ehepartner: 18.816 €

3.2 Anrechnung von Kapitalertragsteuer

Sofern Sie zusätzlich zu den Renteneinkünften über Kapitaleinkünfte verfügen, wird von diesen bei Überschreiten des Freibetrags von 801 € (Alleinstehende) bzw. 1.602 € (Ehepartner) Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % dieser Einnahmen einbehalten. Bei einer Einkommensteuerveranlagung sollten Sie die Kapitalerträge als Einkommen erklären. Wenn Ihr persönlicher Steuersatz weniger als 25 % beträgt, wird im Rahmen der Günstigerprüfung die Kapitalertragsteuer angerechnet und der überschießende Teil erstattet.


4 Abziehbare Kosten

Als steuerpflichtiger Rentner oder Pensionär können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen durch Absetzung bestimmter Kosten mindern. Dazu gehören insbesondere:

Sonderausgaben

Ausgaben für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, private Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung sowie Ausgaben für Spenden mindern das zu versteuernde Einkommen.

Außergewöhnliche Belastungen

Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören insbesondere Ausgaben für Arzt und Medikamente, Krankheitskosten, Aufwendungen für die Pflege oder Beerdigungskosten. Das Einkommen wird gemindert, wenn diese Aufwendungen höher als der zumutbare Eigenanteil sind.

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen/ Handwerker

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und der Lohnanteil von Handwerkerleistungen führen zu einer Steuerermäßigung.

Werbungskosten

Rechtsberatungs- oder Prozesskosten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgewendet wurden, sind als Werbungskosten abziehbar.

Das Finanzamt berücksichtigt einen Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 102 €/204 € von Amts wegen.

Altersentlastungsbetrag

Sofern Sie 2019 das 64. Lebensjahr vollenden, wird Ihnen auf weitere positive Einkünfte ein Altersentlastungsbetrag von 17,6 % gewährt, höchstens 836 €. Dieser Freibetrag wird für zukünftige Rentner laufend abgesenkt.


5 Rentner mit ausländischem Wohnsitz

Rentner, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind mit bestimmten inländischen Einkünften in Deutschland - beschränkt - steuerpflichtig. Dazu gehören auch die aus Deutschland stammenden Renteneinkünfte.

Zentral zuständig für die Veranlagung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg. Dort wird nach Einreichung einer Steuererklärung der beschränkt steuerpflichtigen Rentner geprüft, ob und in welcher Höhe Steuern in Deutschland bezahlt werden müssen.

Dabei erfolgt die Ermittlung der Einkünfte wie bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Wohnsitz im Inland hat, jedoch ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrags.


6 Pensionäre

Versorgungsbezüge von Pensionären sind von den Rentenbezügen zu unterscheiden.

Rentenzahlungen beruhen auf eigener Beitragsleistung des Rentenbeziehers; daher wird für Rentenbezüge ein Besteuerungsanteil festgelegt. Die Versorgungsbezüge von Pensionären werden dagegen durch den Arbeitgeber aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses geleistet, zum Beispiel an Beamte, Geschäftsführer aufgrund einer Pensionszusage oder Werkspensionäre. Bei Versorgungsbezügen wird ein Versorgungsfreibetrag berücksichtigt.

Die Höhe des Versorgungsfreibetrags ist abhängig vom Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung des Versorgungsbezugs. Bis zum Jahr 2040 soll der Versorgungsfreibetrag jedoch sukzessive abgeschmolzen werden; ab dem Jahr 2040 werden Beamten- und Werkspensionen dann in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen.

Der Versorgungsfreibetrag wird schrittweise bis zum Jahr 2039 gekürzt. Er verringert sich in den Jahren 2006 bis 2020 in Schritten von 1,6 % und in den Jahren 2021 bis 2039 in Schritten von 0,8 %. Im Jahr 2040 läuft er aus. Auch der jährliche Höchstbetrag wird entsprechend abgesenkt.

Die Versorgungsbezüge werden um einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 € gemindert, sofern nicht höhere Werbungskosten vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden.


7 Unterlassene Angabe von Renteneinkünften

Wie lange kann das Finanzamt Steuern nachfordern?

Die Festsetzungsfrist für die Festsetzung der Einkommensteuer beträgt im Normalfall vier Jahre.

Soweit jedoch keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde, beginnt der Lauf der Festsetzungsfrist mit Ablauf des dritten Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Abhängig von der Einordnung als leichtfertige Steuerverkürzung (Ordnungswidrigkeit) oder als Steuerhinterziehung (Straftat) beträgt die Festsetzungsverjährung fünf bzw. zehn Jahre.

Straffreiheit im Rahmen einer Steuerhinterziehung können Sie erlangen, wenn Sie die fehlerhaften oder unvollständigen Angaben je Steuerart (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer etc.) unabhängig von strafrechtlichen Verjährungsfristen für die vergangenen zehn Jahre korrigieren.

Zusätzlich müssen die hinterzogenen Steuern, Hinterziehungszinsen sowie Nachzahlungszinsen innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist vollständig gezahlt werden. Bei höheren Steuernachzahlungen kann ein Zuschlag festgesetzt werden.

Bei einer nachträglichen Einreichung von Einkommensteuererklärungen bzw. bei der Nacherklärung von Einkünften sollten Sie unbedingt Ihren Steuerberater hinzuziehen.


Steuertipps für Rentner



Steuertipp: Wenn Ihre Einkünfte (Renten etc.) abzüglich der Sonderausgaben und außergewöhlichen Belastungen, nicht den Grundfreibetrag überteigen, dann kann ich für Sie eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie müssen dann keine Steuererklärung abgeben und auch nicht mehr in der Zukunft.


Senken Sie den Besteuerungsanteil durch das Vorziehen der Rente auf 63 Jahren und gleichen Sie die Abschläge aus durch Ausgleichszahlungen.


Erhalten Sie neben Ihrer gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente oder Pension, dann gibt es auch zwei weitere Freibeträge.


Die Öffnungsklausel ist im Steuerrecht eine Ausnahme von der nachgelagerten Besteuerung der Renten. Berechtigte Rentner können beim Finanzamt für einen Teil der Rente weiterhin die möglicherweise für sie günstigere Besteuerung nach dem Ertragsanteil beantragen. Die Mitteilung zur Öffnungsklausel kann beim Rentenversicherungsträger beantragt werden.


Das Rentenlexikon erläutert die wichtigsten Fachbegriffe aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der zusätzlichen Altersvorsorge. Wählen Sie einen Anfangsbuchstaben, um eine Liste mit passenden Begriffen zu erhalten.

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  • Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch auf Kindergeld?

    Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben.

  • Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde zu zahlen?

    Wenn der Berechtigte seinem Kind keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt.

  • Wann kann das Kindergeld abgetreten oder gepfändet werden?

    Das Kindergeld kann nur wegen der gesetzlichen Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird, von Ihnen an einen Dritten abgetreten oder bei Ihnen gepfändet werden.

  • Wann müssen Sie Kindergeld zurückzahlen?

    Wenn Sie zu Unrecht Kindergeld erhalten haben, müssen Sie es unabhängig von der Verschuldensfrage zurückzahlen.

  • Wann wird Ihr Kindergeldanspruch überprüft?

    Die Familienkasse prüft während des laufenden Kindergeldbezuges in bestimmten Abständen, ob die Voraussetzungen für Ihren Kindergeldanspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der zutreffenden Höhe gezahlt wird.

  • Was ist ein Zählkind?

    Ein Kind, für das an den vorrangig Berechtigten Kindergeld gezahlt wird, kann gleichwohl auch bei dem nachrangig Berechtigten als sog. Zählkind berücksichtigt werden.

  • Was können Sie gegen eine Entscheidung tun?

    Falls Sie mit einer Entscheidung Ihrer Familienkasse nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen. Die Entscheidung wird dann von Ihrer Familienkasse nochmals überprüft.

  • Was müssen Sie als Kindergeldberechtigter Ihrer Familienkasse mitteilen?

    Wenn Sie Kindergeld beantragt haben, sind Sie nach § 68 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes verpflichtet, Ihrer Familienkasse unverzüglich alle Änderungen in Ihren Verhältnissen und denen Ihrer Kinder mitzuteilen.

  • Was müssen Sie tun, um Kindergeld zu bekommen?

    Der Antrag auf Kindergeld muss grundsätzlich schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Ein mündlicher Antrag {z. B. durch Telefonanruf) ist nicht möglich.

  • Welche Leistungen schließen die Zahlungen des Kindergeldes ganz oder teilweise aus?

    Kindergeld steht nicht zu, wenn für ein Kind ein Anspruch besteht auf ...

  • Welche Nachweise müssen Sie vorlegen?

    Bestimmte Angaben im Antrag müssen Sie durch Urkunden oder Bescheinigungen nachweisen, die Sie auf Wunsch zurückerhalten können. Kopien müssen in einwandfreiem Zustand sein und dürfen keinen Zweifel an der Ubereinstimmung mit dem Original aufkommen lassen.

  • Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich erfüllen?

    Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weitergezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Darunter ist die Ausbildung für einen zukünftigen Beruf zu verstehen.

  • Wer erhält Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind?

    Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.

  • Wer erhält Kindergeld?

    Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich Kindergeld, wenn...

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  • Wie erfahren Sie von der Entscheidung Ihrer Familienkasse?

    Die Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld wird Ihnen von der Familienkasse durch einen schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

  • Wie hoch ist das Kindergeld?

    Kindergeld wird ab Januar 2010 monatlich in folgender Höhe gezahlt: für die ersten zwei Kinder jeweils 184 € für ein drittes Kind 190 € für jedes weitere Kind 215 €

  • Wie werden Ihre persönlichen Daten geschützt?

    Für die laufende Kindergeldzahlung müssen Ihre in der Kindergeldakte enthaltenen Daten teilweise maschinell verarbeitet und gespeichert werden.

  • Wie wird Ihnen das Kindergeld gezahlt?

    Die monatliche Auszahlung des Kindergeldes durch die Familienkasse richtet sich nach der Kindergeldnummer. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Auszahlung ist die letzte Ziffer (Endziffer) der Nummer

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