Ab wie viel Rente müssen Rentner Steuern zahlen + Show
Tipp: Geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER ab und nutzen Sie die vorausgefüllte Steuererklärung. Sie können Ihre Steuererklärung schnell & einfach online im Steuerberater-Chat erstellen. Steuerpflicht von RentenEs gibt grundsätzlich drei verschiedene Gruppen von Renten:
1/6 Download: Steuertipps für Rentner Seit 2005 werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf das System der sogenannten nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass die Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung steuerfrei sein werden, dafür werden später die Renteneinkünfte voll versteuert. Langjährige Übergangsregelungen führen dazu, dass die Renten Jahr für Jahr stärker und erst bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 grundsätzlich voll zu versteuern sind. Die einzige Ausnahme von der Besteuerung ergibt sich durch die sogenannte Öffnungsklausel. Download: Steuerinformationen für Rentner Renten-Steuer-RechnerMit unserem kostenlosen Rechnern zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil sowie Ertragsanteil Ihrer Rente und den Rentenfreibetrag. Beispiel: Der Rentenbeginn liegt in 2018, also sind 76 Prozent der Rente zu versteuern und 24 Prozent der Jahresrente für 2019 bleiben steuerfrei (siehe Kohortenbesteuerung). Für 2018 bedeutet das: 4 x 1.200 Euro = 4.800 Euro. Davon 76 % steuerpflichtig = 3.648 Euro. Zu versteuern = 3.546 Euro Für 2019 bedeutet das: 6 x 1.200 Euro = 7.200 Euro. 6 x 1.240 Euro = 7.440 Euro. Jahresrente = 14.640 Euro. Davon 76 % steuerpflichtig = 11.126 Euro. Zu versteuern = 11.024 Euro. Für die restliche Rentenlaufzeit gilt: Der steuerfreie Betrag wird ermittelt anhand der Rente des Kalenderjahrs, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. Rentenbeginn war in 2018, zur Berechnung herangezogen wird also 2019. Wie oben dargelegt, beträgt in 2019 der steuerfreie Betrag 3.514 Euro (24% von 14.640 Euro). Dieser Betrag wird für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben. Für 2020 heißt das also: 6 x 1.240 Euro = 7.440 Euro. 6 x 1.280 Euro = 7.680 Euro. Jahresrente = 15.120 Euro. Minus steuerfreier Teil (Festbetrag laut 2019) = 3.514 Euro. Zu versteuern = 11.504 Euro. Steuerfreie RenteSo viel gesetzliche Rente bleibt im Jahr 2021 steuerfrei, wenn es keine weiteren Einkünfte gibt:
Wenn Sie keine Steuern zahlen müssen, können Sie eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie hierzu Steuertipps für Rentner. Steuern auf Renten: Wann gilt der Ertragsanteil? Besteuerung der Rentner und Pensionäre
1/6 1 AusgangslageAuch Rentner und Pensionäre sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn ihre Einkünfte die Freibeträge übersteigen. Für Personen, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung mit einem Ehegatten nicht vorliegen, besteht unter anderem dann eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag von 9.408 € übersteigt. Bei zusammen veranlagten Eheleuten verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 18.816 € (Stand 2020). Der Grundfreibetrag wird jährlich angehoben, damit das Existenzminium nicht besteuert wird. Auch wenn die Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert werden, kann beim Zusammentreffen mit anderen Einkünften, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Betriebsrenten oder aus Kapitalvermögen, das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. Dann müssen Sie als Rentenbezieher Einkommensteuer zahlen. Die Träger der Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen, der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, der Pensionskassen sowie der privaten Rentenversicherer sind verpflichtet, die relevanten Daten für die Besteuerung der Rentner an die Finanzbehörde elektronisch zu übermitteln. Aufgrund dieser Mitteilungen prüft die Finanzverwaltung, inwieweit ein Rentenbezieher steuerpflichtig sein könnte, und fordert diesen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf. Achtung: Bei einer bestehenden Steuerpflicht müssen Sie unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Anderenfalls kann der Vorwurf einer Steuerhinterziehung erhoben werden. 2 Welche Renten unterliegen einer Besteuerung?Folgende Rentenbezüge unterliegen grundsätzlich der Besteuerung:
· Altersrenten aus landwirtschaftlichen Alterskassen
· umlagefinanzierte Zusatzversorgungsrenten (VBL-Renten) · Leistungen aus staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen (Riester-Renten)
Hinweis: Andere Leibrenten werden mit dem Ertragsanteil – berechnet aus der Dauer der Rente – besteuert. 2.1 Besteuerung der RegelaltersrenteWelcher Anteil Ihrer Rente besteuert wird, bestimmt sich nach dem Jahr Ihres Renteneintritts. Der einmal festgesetzte Prozentsatz ändert sich in den Folgejahren nicht mehr. Alle Renten mit Beginn bis 2005 werden beispielsweise mit einem Ertragsanteil von 50 % besteuert. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt in Schritten von zwei Prozentpunkten jährlich auf 80 % in 2020 und in Schritten von einem Prozentpunkt bis 2040 auf 100 % an. Ab 2005 50 % Ab 2006 52 % Ab 2007 54 % Ab 2008 56 % […] […] Ab 2020 80 % Ab 2021 81 % Ab 2022 82 % […] […] Ab 2040 100 % Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuerklärung greift natürlich nur, soweit es tatsächlich zu einer Steuernachforderung kommt. Dies kann im Vorfeld gemeinsam mit Ihrem Steuerberater geprüft werden. Häufig ergibt sich bei solchen Überprüfungen, dass bereits seit mehreren Jahren eine Steuerpflicht bestand. Es werden auch - unbewusst - falsche Steuererklärungen eingereicht oder vermeintlich steuerfreie Renten nicht erklärt. Hinweis: In all diesen Fällen sollten Sie nicht warten, bis die Finanzverwaltung den Fehler entdeckt, da solche Vorgänge als Steuerhinterziehung mit der möglichen Folge der Einleitung eines Strafverfahrens gewertet werden können (siehe Punkt 7). 2.2 Besteuerung von ErwerbsminderungsrentenErwerbsminderungsrenten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden an den Versicherten prinzipiell befristet für maximal drei Jahre ab Rentenbeginn gezahlt. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden daher einkommensteuerrechtlich als abgekürzte Leibrenten bewertet. Diese Renten werden ebenfalls mit dem Ertragsanteil besteuert. Dies bedeutet, dass für diese Renten entsprechend dem Eintrittsjahr ein Besteuerungsanteil festgesetzt wird. Hier ist zu beachten, dass bei Anhebung der Erwerbsminderungsrente der Steuerfreibetrag sich nicht erhöht, sondern der Freibetrag des Eintrittsjahres in absoluten Zahlen beibehalten wird. 2.3 Besteuerung von HinterbliebenenrentenHinterbliebene erhalten nach dem Tod des Ehepartners bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen eine Rente als Ersatz für den fehlenden Unterhalt. Zu den Hinterbliebenenrenten gehören die
Sämtliche Hinterbliebenenrenten werden steuerlich gleichbehandelt. Auch hier ist das Jahr des Rentenbeginns maßgeblich für den Besteuerungsanteil. Hinweis: Es wird nicht zwischen abgekürzten Leibrenten (wie der Waisenrente) oder lebenslänglichen Renten (wie der Witwenrente) unterschieden. Wenn eine Witwe oder ein Witwer wieder heiratet, erhält er/sie keine Witwenrente mehr, aber es besteht ein Anspruch auf eine Rentenabfindung. Diese Rentenabfindung ist bei einer ersten Wiederheirat steuerfrei. Sofern die neue Ehe später geschieden wird, lebt die Witwenrente/Witwerrente aus der früheren Ehe wieder auf. Die Besteuerung erfolgt bei der Wiederauflebensrente in Anlehnung an die frühere Besteuerung und deren Beginn. Es wird somit kein neuer Besteuerungsanteil im Jahr des Wiederauflebens der Rente festgesetzt. Waisenrenten werden unter bestimmten Voraussetzungen an Kinder von Verstorbenen bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. Lebensjahres gezahlt. Die Waisenrente wird steuerlich dem Kind des Verstorbenen zugerechnet, da das Kind ein eigenes Rentenrecht hat. Obwohl es sich bei Waisenrenten um eine abgekürzte Leibrente mit begrenzter Laufzeit handelt, gelten die unter Punkt 2.1 aufgeführten Besteuerungsanteile. Da die Halbwaisenrenten in der Regel nicht hoch sind, fallen für die Kinder im Normalfall keine Steuern an, sofern sie nicht über weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen, verfügen. 3 Welcher Steuersatz wird angewandt?3.1 Progressiver SteuertarifDie Steuer wird nach einem progressiven Steuertarif berechnet. Dies bedeutet: Je höher das Einkommen ist, desto höher ist auch der Steuersatz. Es gibt einen Grundfreibetrag, das sogenannte Existenzminimum, unterhalb dessen Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen werden. Für 2020 betragen die Grundfreibeträge
3.2 Anrechnung von KapitalertragsteuerSofern Sie zusätzlich zu den Renteneinkünften über Kapitaleinkünfte verfügen, wird von diesen bei Überschreiten des Freibetrags von 801 € (Alleinstehende) bzw. 1.602 € (Ehepartner) Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % dieser Einnahmen einbehalten. Bei einer Einkommensteuerveranlagung sollten Sie die Kapitalerträge als Einkommen erklären. Wenn Ihr persönlicher Steuersatz weniger als 25 % beträgt, wird im Rahmen der Günstigerprüfung die Kapitalertragsteuer angerechnet und der überschießende Teil erstattet. 4 Abziehbare KostenAls steuerpflichtiger Rentner oder Pensionär können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen durch Absetzung bestimmter Kosten mindern. Dazu gehören insbesondere: Sonderausgaben Ausgaben für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, private Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung sowie Ausgaben für Spenden mindern das zu versteuernde Einkommen. Außergewöhnliche Belastungen Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören insbesondere Ausgaben für Arzt und Medikamente, Krankheitskosten, Aufwendungen für die Pflege oder Beerdigungskosten. Das Einkommen wird gemindert, wenn diese Aufwendungen höher als der zumutbare Eigenanteil sind. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen/ Handwerker Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und der Lohnanteil von Handwerkerleistungen führen zu einer Steuerermäßigung. Werbungskosten Rechtsberatungs- oder Prozesskosten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgewendet wurden, sind als Werbungskosten abziehbar. Das Finanzamt berücksichtigt einen Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 102 €/204 € von Amts wegen. Altersentlastungsbetrag Sofern Sie 2019 das 64. Lebensjahr vollenden, wird Ihnen auf weitere positive Einkünfte ein Altersentlastungsbetrag von 17,6 % gewährt, höchstens 836 €. Dieser Freibetrag wird für zukünftige Rentner laufend abgesenkt. 5 Rentner mit ausländischem WohnsitzRentner, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind mit bestimmten inländischen Einkünften in Deutschland - beschränkt - steuerpflichtig. Dazu gehören auch die aus Deutschland stammenden Renteneinkünfte. Zentral zuständig für die Veranlagung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg. Dort wird nach Einreichung einer Steuererklärung der beschränkt steuerpflichtigen Rentner geprüft, ob und in welcher Höhe Steuern in Deutschland bezahlt werden müssen. Dabei erfolgt die Ermittlung der Einkünfte wie bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Wohnsitz im Inland hat, jedoch ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrags. 6 PensionäreVersorgungsbezüge von Pensionären sind von den Rentenbezügen zu unterscheiden. Rentenzahlungen beruhen auf eigener Beitragsleistung des Rentenbeziehers; daher wird für Rentenbezüge ein Besteuerungsanteil festgelegt. Die Versorgungsbezüge von Pensionären werden dagegen durch den Arbeitgeber aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses geleistet, zum Beispiel an Beamte, Geschäftsführer aufgrund einer Pensionszusage oder Werkspensionäre. Bei Versorgungsbezügen wird ein Versorgungsfreibetrag berücksichtigt. Die Höhe des Versorgungsfreibetrags ist abhängig vom Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung des Versorgungsbezugs. Bis zum Jahr 2040 soll der Versorgungsfreibetrag jedoch sukzessive abgeschmolzen werden; ab dem Jahr 2040 werden Beamten- und Werkspensionen dann in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen. Der Versorgungsfreibetrag wird schrittweise bis zum Jahr 2039 gekürzt. Er verringert sich in den Jahren 2006 bis 2020 in Schritten von 1,6 % und in den Jahren 2021 bis 2039 in Schritten von 0,8 %. Im Jahr 2040 läuft er aus. Auch der jährliche Höchstbetrag wird entsprechend abgesenkt. Die Versorgungsbezüge werden um einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 € gemindert, sofern nicht höhere Werbungskosten vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden. 7 Unterlassene Angabe von RenteneinkünftenWie lange kann das Finanzamt Steuern nachfordern? Die Festsetzungsfrist für die Festsetzung der Einkommensteuer beträgt im Normalfall vier Jahre. Soweit jedoch keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde, beginnt der Lauf der Festsetzungsfrist mit Ablauf des dritten Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Abhängig von der Einordnung als leichtfertige Steuerverkürzung (Ordnungswidrigkeit) oder als Steuerhinterziehung (Straftat) beträgt die Festsetzungsverjährung fünf bzw. zehn Jahre. Straffreiheit im Rahmen einer Steuerhinterziehung können Sie erlangen, wenn Sie die fehlerhaften oder unvollständigen Angaben je Steuerart (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer etc.) unabhängig von strafrechtlichen Verjährungsfristen für die vergangenen zehn Jahre korrigieren. Zusätzlich müssen die hinterzogenen Steuern, Hinterziehungszinsen sowie Nachzahlungszinsen innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist vollständig gezahlt werden. Bei höheren Steuernachzahlungen kann ein Zuschlag festgesetzt werden. Bei einer nachträglichen Einreichung von Einkommensteuererklärungen bzw. bei der Nacherklärung von Einkünften sollten Sie unbedingt Ihren Steuerberater hinzuziehen. Steuertipps für Rentner
Steuertipp: Wenn Ihre Einkünfte (Renten etc.) abzüglich der Sonderausgaben und außergewöhlichen Belastungen, nicht den Grundfreibetrag überteigen, dann kann ich für Sie eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie müssen dann keine Steuererklärung abgeben und auch nicht mehr in der Zukunft.
Senken Sie den Besteuerungsanteil durch das Vorziehen der Rente auf 63 Jahren und gleichen Sie die Abschläge aus durch Ausgleichszahlungen.
Erhalten Sie neben Ihrer gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente oder Pension, dann gibt es auch zwei weitere Freibeträge.
Die Öffnungsklausel ist im Steuerrecht eine Ausnahme von der nachgelagerten Besteuerung der Renten. Berechtigte Rentner können beim Finanzamt für einen Teil der Rente weiterhin die möglicherweise für sie günstigere Besteuerung nach dem Ertragsanteil beantragen. Die Mitteilung zur Öffnungsklausel kann beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Das Rentenlexikon erläutert die wichtigsten Fachbegriffe aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der zusätzlichen Altersvorsorge. Wählen Sie einen Anfangsbuchstaben, um eine Liste mit passenden Begriffen zu erhalten. ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZWeitere Infos zur Rente & Steuer:
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