Für Rückspiegel gibt es kein E-Zeichen oder ähnliches (oder doch?), woran erkennt man dann, ob ein Spiegel legal ist, also beim TÜV akzeptiert wird? Ist nur die Größe der Spiegelfläche entscheidend?
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Grüß Dich! Soweit ich das weiß ist hier nur die Größe entscheidend. Bei eckigen Spiegeln muss die Fläche mind. 60 cm² betragen. Runde Spiegeln sollen einen Durchmesser von mind. 87mm haben.. Sofern das nicht mehr stimmt möge man mich bitte korrigieren.
Blinker Kellermann beanstandet trotz E-Nummer etc.? Ein Nachbar wurde mit seiner Maschine angehalten und dabei wurde eine Mängelkarte ausgestellt, bei der die Lenkerendblinker trotz vorhandener Prüfzeichen, E-Nummer etc. beanstandet wurden. Eine ABE von Kellermann gab es dazu nicht, ein Anruf ergab die Aussage, dass es dafür keine ABE gäbe und die Prüfnummer allein ausreichen würde um diese legal zu betreiben, solange die Anbauvorschriften entsprechend des Baujahrs eingehalten wären. Nun ist der Nachbar beim TÜV vorstellig gewesen, Fazit: Anbau und Sichtbarkeit ist völlig ok, dennoch muss er die Blinker abbauen, da eine E-Nummer nichts über die Zulässigkeit am Motorrad aussagt, die Teile könnten ja auch von einem Flugzeug stammen bzw. die Prüfzeichen gefälscht sein. Ohne Papiere sei dies alles nicht prüfbar und auch nicht eintragungsfähig. Was bringt mir also en Bauteil, wie z.B. Blinker, Spiegel, Auspuff usw., mit aufgebrachtem E-Prüfzeichen nebst Prüfnummer und Prüfzeichen, wenn dies weder bei Polizei oder TÜV nachgeprüft werden kann/wird?
gruss WERE NOT HERE FOR A LONG TIME...WERE HERE FOR A GOOD TIME... __________________ GUY MARTIN |