Die für die Erbschaftsteuer in Baden-Württemberg zuständigen Finanzämter stellt Gerhard Ruby vor, Fachanwalt für Erbrecht, Villingen, Rottweil, Radolfzell
Erbschaftsteuer Finanzamt
Nicht jedes der 63 Finanzämter in Baden-Württemberg hat eine Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle. Diese sind auf acht Finanzämter vornehmlich im ländlichen Raum konzentriert. Es handelt sich dabei um die Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter Aalen, Freiburg-Land, Karlsruhe-Durlach, Mosbach, Reutlingen, Sigmaringen, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen.
Aalen
ist zuständig für die Finanzamtsbezirke
- Aalen
- Heidenheim
- Schorndorf
- Schwäbisch-Gmünd
- Schwäbisch-Hall
- Ulm
- Waiblingen
Freiburg-Land
ist zuständig für die Finanzamtsbezirke
- Emmendingen
- Freiburg-Land
- Lahr
- Lörrach
- Mühlheim
- Offenburg
Karlsruhe-Durlach
ist zuständig für die Finanzamtsbezirke
- Baden-Baden
- Bruchsal Calw
- Ettlingen
- Freudenstadt
- Karlsruhe-Durlach
- Karlsruhe-Stadt
- Mühlacker
- Pforzheim
- Rastatt
Mosbach
ist zuständig für die Finanzamtsbezirke
- Heidelberg
- Mannheim-Neckarstadt
- Mannheim-Stadt
- Mosbach
- Schwetzingen
- Sinsheim
- Weinheim
Reutlingen
ist zuständig für die Finanzamtsbezirke
- Bad Urach
- Böblingen
- Esslingen
- Göppingen
- Leonberg
- Nürtingen
- Reutlingen
- Tübingen
Sigmaringen
ist zuständig für die Finanzamtsbezirke
- Balingen
- Biberach
- Ehingen
- Friedrichshafen
- Ravensburg
- Sigmaringen
- Überlingen
- Wangen
Tauberbischofsheim
ist zuständig für die Finanzamtsbezirke
- Backnang
- Bietigheim-Bissingen
- Heilbronn
- Ludwigsburg
- Öhringen
- Stuttgart I
- Stuttgart II
- Stuttgart III
- Stuttgart-Körperschaften
- Tauberbischofsheim
Villingen-Schwenningen
ist zuständig für die Finanzamtsbezirke
- Konstanz
- Rottweil
- Singen
- Tuttlingen
- Villingen-Schwenningen
- Waldshut-Tiengen
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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.
Startseite » Finanzamt Stuttgart I
Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen für das Finanzamt in Stuttgart I – Baden-Württemberg.
Finanzamt in Stuttgart I – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Finanzamt Stuttgart I, Rotebühlplatz 30, Stuttgart 70173
- Postfachadresse: Postfach 106055, Stuttgart 70049
- Finanzamtsnummer: 2893
- Telefon: 0711 6673-0
- Fax: 0711 6673-5010
- Email:
- Webseite: //finanzamt-bw.fv-bwl.de
- Öffnungszeiten: Mo, Di, Do: 8-15.30, Mi: 8-17.30, Fr: 8-12.00 Uhr
Bankverbindung 1
IBAN: DE60600000000060001503 BIC: MARKDEF1600
Finanzinstitut: DEUTSCHE BUNDESBANK
Bankverbindung 2
IBAN: DE06600501010002065854 BIC: SOLADESTXXX
Finanzinstitut: LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG
Aufgaben des Finanzamt in Stuttgart I
Das Finanzamt in Stuttgart I ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung sowie bei allen steuerlichen Fragen und Problemen. Dies bedeutet zum einen, dass das Amt als Ansprechpartner zur Verfügung steht und steuerliche Fragen an Bürger, Unternehmen und Steuerberater beantwortet. Das Finanzamt Stuttgart I ist auch für die Umsatzsteuer von Unternehmern zuständig.
Das Finanzamt ist dafür verantwortlich, die Steuern zu bestimmen, die ein Steuerpflichtiger zahlen muss. Dieser Vorgang wird als Steuerveranlagung bezeichnet. Während der Steuerveranlagung überprüft die Steuerbehörde die eingereichte Steuererklärung und legt die Steuern durch Ausstellung einer Steuerveranlagung fest.
Darüber hinaus bestimmt ein Sachbearbeiter, wer eine Steuererklärung einreichen muss.
Staat, Bundesländer und Gemeinden erheben zur Erfüllung ihrer Aufgaben verschiedene Steuern. Um sicherzustellen, dass diese Steuern pünktlich und in der richtigen Höhe gezahlt werden, haben die Steuerbehörden des Bundes die Verwaltung der Steuern an die Finanzämter delegiert.
Ein Finanzamt übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeiten primäre und sekundäre Aufgaben. Es wird zwischen sachlicher und örtlicher Zuständigkeit unterschieden. Zusätzlich zu seinen Hauptaufgaben ist das Finanzamt für die Zuweisung einer Steuernummer verantwortlich. Die Steuernummer wird für die Steuerveranlagung benötigt.
Termin beim Finanzamt in Stuttgart I
In den meisten Fällen ist es möglich, einen Termin telefonisch zu vereinbaren. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig haben, bevor Sie das Finanzamt besuchen.
- Sichern Sie sich in wenigen Minuten Ihre zu viel bezahlte Steuer mit einer Steuersoftware* zurück.
Weitere Finanzämter
Finanzämter in Baden-Württemberg
Finanzämter in Deutschland
Das Finanzamt Stuttgart I liegt im Bundesland Baden-Württemberg, und hat die Bundesfinanzamtsnummer 2893. Wenn Sie in Stuttgart wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Steuererklärung.
Wenn Sie Lohnsteuer kompakt verwenden, können Sie Ihre Steuererklärung auch direkt elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln.
Registrieren Sie sich jetzt, um unsere Online-Steuererklärung mit allen Tipps kostenlos zu testen!
Anschrift / Kontakt
Finanzamt Stuttgart I
Rotebühlplatz 30
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 6673-0
Fax: 0711 6673-5010
Internet: Website Finanzamt Stuttgart I
Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo: 08:00-15:30 Di: 08:00-15:30 Mi: 08:00-17:30 Do: 08:00-15:30 Fr: 08:00-12:00
Bankverbindung
Bankname: | DEUTSCHE BUNDESBANK |
IBAN: | DE60600000000060001503 |
BIC: | MARKDEF1600 |
Bankname: | LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG |
IBAN: | DE06600501010002065854 |
BIC: | SOLADESTXXX |
Vorgesetzte Finanzbehörde
Oberfinanzdirektion Karlsruhe |
Moltkestr. 50 |
76133 Karlsruhe |
Tel: 0721 926-0 |
Fax: 0721 926-2725 |
Email: [email protected] |
Gemeinden des Finanzamt Stuttgart I
Stuttgart
Steuerformulare
Wenn Sie auf den Komfort und die Steuertipps von Lohnsteuer kompakt verzichten möchten, finden Sie hier alle Formulare für die Steuererklärung.
Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Stuttgart wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Stuttgart I eingereicht haben. Mit unserer Finanzamt-Suche finden Sie das für einen Ort innerhalb Deutschlands zugehörige Finanzamt, so auch für Stuttgart. Der Gemeinde Stuttgart aus dem Kreis Stuttgart, Stadtkreis in Baden-Württemberg ist das Finanzamt Stuttgart I zugewiesen. Die Finanzamt-Zugehörigkeit wird über den Wohnsitz festgelegt.
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