Welcher tüv ist nicht so streng

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Autor Beitrag ( voriger | nächster ) 3644 mal gelesen

Hey,ich war bei verschiedene Tüv's in Hessen und die tragen keine Felgen mit Teilegutachten ein. Was soll denn das. Die sagen mir das ist nur Papier. Die meinten, dass Hessen schon eine neue Verordnung hat und den anderen Bundesländern voraus ist. Und das geile ist ja bei allen Tüvs wo ich war, waren die so frech und unverschämt. Die haben mit mir geredet als hätte ich keine Ahnung und soll kommen, wenn ich nur ne Au machen will. Wird man in Zukunft etwa keine Chance mehr haben Felgen oder ect einzutragen wenn die anderen Bundesländer so werden wie Hessen ? In Bayern und sonst in allen anderen ist das kein Problem. GrußStefanos

Bearbeitet von: steveboy am 06.04.2011 um 09:38:04

Hallo steveboy,

schau mal hier (klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wieso ist der Tüv in Hessen so streng ?"!

Gruß

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Dann fahr doch halt nach "Ascheberg" - sind doch nur knapp 40 km.

MFG
rumpel666

Ja da fahre ich ja auch hin am Freitag. Nur versteh ich Hessen halt nicht wieso die als einziges Bundesland so ne komische Verordnung haben.

Immer BMW Bleiben

Hab vorhind in Aschaffenburg nochmal angerufen. Am Montag hat mir ein Prüfer gesagt, dass es kein Problem ist die Felgen einzutragen und heute sagt mir ein Prüfer dort, dass es nicht geht. Genau das selbe auch in Mainaschaff. Der Prüfer der mir meine Felgen einträgt der wird mein Held sein :DWas brauch man den eurer Meinung nach um Felgen einzutragen ? Teilegutachten + Reifenfreigabe+Festigkeitsgutachten vom Hersteller ist doch das Maximale was man haben kann oder nicht ?

Bearbeitet von: steveboy am 06.04.2011 um 13:48:52

E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;)

Zitat:hier ne adresse da bekommst du sie 10000000000000% eingetragen...ist in aschaffenburg.

*klick*

(Zitat von: coupe_e36)

Vielen Dank. Die haben keine Probleme damit. Genau so muss es laufen :DGruß

Stefanos

Das ist doch Schwachsinn vom TÜV, solange wie alle Dokumente da liegen, man die richtigen Reifen drauf hat und nix schleift müssten die doch verpflichtet sein die Felgen einzutragen.Mein Auto wurde noch nichtmal aufgebockt ( Thüringen, Dekra ), 2 Mann in Kofferraum , einer auf die AHK und schön eingefedertDer Prüfer hat dann NUR hinten geguckt ob die Räder schleifen oder nicht!

Wenn das alle Bundesländer so machen sollten dann gute Nacht mit Zubehörfelgen...

BMW 328ti
3er E36 323ti

Ich denke das war auch einfach ne Verkettung von "Serien" TÜV Prüfern, die alles was nicht Serie ist ablehnen. Das würde ja arbeit machen und man müsste denken und nachschauen.Habe bei mir erst vor zwei Wochen den M52B28, die 330Ci Bremse und eine individuelle Abgasanlage beim Compact eintragen lassen. Das ist schon ein bisschen was anderes als Felgen und selbst das lief absolut problemlos, ohne Murren und Mucken und war (inkl HU) nach gut 1,5h erledigt.Und das beim bayrischen TÜV.

Das liegt in meinen Augen nur am Willen des TÜV Prüfers.

Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..

Bei uns in Trier beim TÜV Rheinland war es Jahrelang so das wir einen Prüfer hatten der extreme Umbauten, Bremsanlagen, Reifenkombis, Motorumbauten eingetragen hatte.Wenn der nicht da war wurde den Kunden geraten sich nen Termin geben zu lasen wo der Herr X da ist, der hat sich das dann zwar sehr genau angeschaut, hats aber auch eingetragen wenns OK war.

Hab damals jeden Termin nur bei diesem Prüfer gemacht, war super kompetent und der Rest hat einfach zugegeben das sie davon wenig Ahnung haben und evtl. etwas ablehnen was er einträgt.

...don´t care about tomorrow!

Master 


Name: TorbenFahrzeug: FK8, FN2, DC2,GD1,CE2,CL7,EG3,EG3,EG4 B18C6,Ej9 FL,EC8,BB9,EJ2,EJ2 B16A2Anmeldedatum: 06.04.2009Beiträge: 7532Wohnort: Hamburg

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Tuning am Fahrzeug ist je nach Tuningwunsch relativ schnell vorgenommen. Fraglich ist allerdings, was mit der ursprünglichen Betriebserlaubnis des Autos geschieht, wenn sich beispielsweise das Äußere des Autos durch den Umbau verändert oder die Technik verändert wurde. Hierzu wurden vom Gesetzgeber genaue Vorgaben gemacht, die insbesondere den Betrieb eines getunten Fahrzeugs im Auge behalten. Oftmals erfordern Modifikationen, nämlich eine zusätzliche Abnahme durch einen Sachverständigen. Liegt diese nicht vor, dann erlischt mit dem Umbau die ursprüngliche Betriebserlaubnis des Autos und es darf nicht mehr auf der Straße gefahren werden. Nachfolgend werden Informationen und Tipps gegeben, was man beim Tuning des Autos beachten sollte, damit das Fahrzeug auch nach einem Umbau weiter auf der Straße gefahren werden kann.

Wozu eine Änderungsabnahme?

Sobald wesentliche Änderungen am Auto vorgenommen werden, beispielsweise durch Tuning und dergleichen, kann es automatisch zum Erlöschen der ursprünglich für das Auto erteilten Betriebserlaubnis kommen. Hierzu zählen beispielsweise Ein- und Anbauten von Fahrzeugteilen. Für eine Fortführung der ursprünglich erteilten Betriebserlaubnis des Autos ist es dann erforderlich, dass eine Änderungsabnahme vorgenommen wird. Geregelt ist dies in § 19 Abs. 3 StVZO. Mit der Änderungsabnahme wird der Anbau, Einbau oder Umbau am Auto von einem Sachverständigen abgenommen und ist damit offiziell. Die Abnahme muss aber durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen geschehen. Ein Facharbeiter oder ein KFZ-Meister sind das nicht! Vielen ist dieser Umstand überhaupt nicht bewusst. Verschiedene Überwachungsorganisationen können die Änderungsabnahme durchführen. Unterschiede zwischen TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ gibt es hinsichtlich der Voraussetzungen für die Abnahme eigentlich nicht, weil diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wann muss eine Änderungsabnahme vorgenommen werden?

Die Fälle, in denen Änderungsabnahmen vorgenommen werden müssen, sind vielfältig. Schon das Umrüsten auf andere nicht OEM-Felgen und Reifen kann dazu führen, dass eine Änderungsabnahme durchgeführt werden muss. Ebenfalls gilt das Erfordernis der Änderungsabnahme bei einer Tieferlegung des Fahrwerks oder aber beim Anbau einer Anhängerzugvorrichtung. Dabei bedeutet nicht gleich jede Änderung am Auto, dass auch eine Änderungsabnahme vorgenommen werden muss. Hier sollte immer entsprechend nachgefragt und auf Infos von den Herstellern der Bauteile geachtet werden. Autos, die getunt wurden und bei denen keine notwendige Änderungsabnahme vorgenommen wurde, obwohl dies nötig wäre, verlieren die Betriebserlaubnis. Sie erlischt automatisch mit dem Umbau. Diese Fahrzeuge dürfen ohne eine offiziell genehmigte Änderungsabnahme nicht mehr im Straßenverkehr gefahren werden.

Wie die Änderungsabnahme nachweisen?

Wird die Änderungsabnahme genehmigt, wird vom Prüfer eine Änderungsabnahmebescheinigung ausgestellt. Diese Änderungsabnahmebescheinigung muss stets bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Ändert sich der Fahrzeughalter oder wird das Auto umgemeldet, muss die Bescheinigung bei der Kfz-Zulassungsstelle mit vorgelegt werden. Die Kfz-Zulassungsstelle kann dann sofort die Änderung direkt in die neuen Fahrzeugpapiere eintragen. Damit der Prüfer eine ordnungsgemäße Montage der Tuningteile untersuchen kann, müssen alle mitgelieferten Unterlagen zu den Anbauteilen vorliegen. Beispielsweise gehören hierzu auch bestimmte Teilegutachten nach Anlage XIX StVZO und Teilegenehmigungen. So kann der Sachverständige nachprüfen, ob alle Auflagen und Einschränkungen bei der Montage eingehalten worden sind, um die Änderungsgenehmigung erteilen und bescheinigen zu können.

TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ – keine Unterschiede

Einzelabnahmen oder auch die sogenannten Vollgutachten dürfen alle Organisationen durchführen. Hierzu hat im Jahr 2019 der Bundesrat den Weg zur Liberalisierung des § 21 StVZO freigemacht. Seither sind alle Prüforganisationen berechtigt zum Beispiel das Vollgutachten zur Wiederzulassung oder eine Einzelabnahme bei einer Modifikation durchzuführen. Bisher waren die Vollgutachten und die Einzelabnahmen nach $ 21 StVZO in den alten Bundesländern nur dem TÜV vorbehalten. In den neuen Bundesländern durfte sie ausschließlich die DEKRA erstellen. Glücklicherweise hat man die Monopolstellungen der Prüforganisationen mit Wirkung zum 22.3.2019 aber gekippt. Begutachtung nach § 19.2 in Verbindung mit § 21 StVZO auf Vorschriftsmäßigkeit darf seither auch die KÜS oder GTÜ.

  • Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung dürfen von TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ & Co. durchgeführt werden
  • TÜV (technische Prüforganisation – steht für Technischer Überwachungsverein als TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Nord und unabhängige Unternehmen TÜV Thüringen sowie TÜV Saarland)
  • Dekra (amtlich anerkannte Überwachungsorganisation, technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, HU und AU und andere Gutachten, Sicherheitsprüfungen, Zertifizierungen)
  • KÜS (steht für Kraftzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ-Sachverständiger, HU und AU und andere Gutachten, Sicherheitsprüfungen, Zertifizierungen)
  • GTÜ (steht für Gesellschaft für Technische Überwachung, beschäftigt sich vorrangig mit der technischen Überprüfung von Fahrzeugen, Unfallgutachten und weiteren Dienstleistungen im Zusammenhang mit Straßenverkehr und Kraftfahrzeugtechnik)

Wir hoffen das Euch der Infobericht zum Thema/Begriff Prüforganisationen (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Änderungsabnahme, Dekra, Eintragung, Einzelabnahme, GTÜ, Gutachten, KÜS, Prüforganisation, Sondereintragungen, Teilabnahme, TÜV, Vollabnahme, § 21 StVZO) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, dass größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären. Nahezu täglich erweitern wir dieses Lexikon und wie weit wir schon sind, kann man HIER sehen. Schon bald wird der nächste Tuning Szene Begriff von uns näher beleuchtet werden. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert, wenn Ihr unseren Feed abonniert.

Weiter unten folgen ein paar Beispiele aus unserem Tuning-Lexikon:

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