Das Wichtigste auf einen Blick: Show
Ein Nummernschild, das von der Zulassungsbehörde anerkannt wird, folgt bekanntermaßen einem bestimmten Aufbau. Doch auch die Größe des Kfz-Kennzeichens ist vorgeschrieben. Wer sich zum Beispiel ein verkleinertes wünscht, wird üblicherweise bei der Zulassungsbehörde enttäuscht. Doch gibt es auch Fälle, in denen die Kennzeichengröße flexibel gewählt werden darf? Kfz-Kennzeichen: Diese Größen sind zugelassenDie Kfz-Kennzeichen-Größe ist in Deutschland genau festgelegt. Als Grundlage dienen DIN-Normen, die sich in der Straßenverkehrszulassungsordnung finden. Die Größen der möglichen Kennzeichen variieren dabei je nach Art des Fahrzeugs*:
Grundsätzlich können wir Ihnen alle diese Schildergrößen prägen, dass die Kennzeichengröße aber für Ihr Fahrzeug zulassig ist, muss der Fahrzeughalter mit der Zulassungsstelle klären! *Angegeben sind jeweils die größtmöglichen noch zugelassenen Maße Genormte Schrift auf AutokennzeichenWie die Kfz-Kennzeichen-Größe ist auch die Schrift auf den Nummernschildern genormt. Pflicht ist hier die sogenannte FE-Schrift (fälschungserschwerende Schrift). Die erlaubten Schriftarten sind die Mittelschrift und die Engschrift. Standard ist die Mittelschrift. Die Engschrift darf dagegen nur zum Einsatz kommen, wenn das Schild für die Mittelschrift zu klein ist. Die verkleinerte Mittelschrift ist nur für Schilder von Motorrädern sowie zweizeiligen Kfz-Kennzeichen zulässig. Selbstverständlich ist auch die zulässige Schrifthöhe und -breite genormt:
Ausnahmen bei den KennzeichenmaßenSie sind als Fahrzeughalter grundsätzlich dazu verpflichtet, sich an die vorgeschriebenen Größen der Kfz-Kennzeichen zu halten. Sollten die Maße Ihrer Schilder abweichen, ist es möglich, dass Sie auf der Zulassungsbehörde keine Plakette erhalten, die Zeichen also nicht nutzen dürfen. Keine Sorge: Bei der Herstellung der Kennzeichen sind produktionsbedingt kleinere Abweichungen in den Maßen möglich, die allerdings üblicherweise kein Problem darstellen. Der einzige Grund, ein Autokennzeichen nutzen zu dürfen, das nicht den vorgeschriebenen Maßen entspricht, ist ein Kfz, das nicht ausreichend Platz dafür bietet. In diesem Fall müssen Sie mit Ihrer Zulassungsbehörde in Kontakt treten. Diese wird dann prüfen, ob Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Häufig wird für diese Zulassungsangelegenheiten ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen herangezogen, der bestätigt, dass bauliche Veränderungen am Fahrzeug entweder nicht zulässig oder technisch nicht möglich sind. Wäre ein Umbau zwar möglich, würde er aber mehr als 5 Prozent des aktuellen Fahrzeugwertes ausmachen, gilt die Maßnahme im Allgemeinen als nicht zumutbar – ein Kfz-Kennzeichen von kleinerer Größe wäre dann ebenfalls möglich. Als Tuner legt man sehr viel Wert auf die Optik des Autos. Mit zur Optik gehört in Deutschland auch (leider) das betriebsnotwendige Nummernschild. Der Großteil der Gesellschaft sieht das Auto als reines Fortbewegungsmittel und somit ist derjenigen Person auch egal, was auf dem Kennzeichen steht und wie es aussieht. Beim Nummernschild sparen Tuner gerne an den Buchstaben, um so das Kennzeichen so kurz wie möglich bekommen zu können. Warum kurz? Damit es natürlich so wenig wie möglich vom Fahrzeug bedeckt 😉 WunschkennzeichenDarunter sind aber viele zumindest soweit, dass sich ein sogenanntes „Wunschkennzeichen“ auserwählt wird. Unter Wunschkennzeichen (AB 10) ist der Teil des Kennzeichens hinter dem Zulassungsbezirk (HH – Hansestadt Hamburg) zu verstehen, bspw.: „HH-AB 10„. Ein solches Wunschkennzeichen kann meist bereits online auf der Webseite der zuständigen Stadt oder des Landkreises vor der Zulassung auf Verfügbarkeit geprüft und direkt reserviert werden. 461 mmKurzes KennzeichenAllerdings ist die Suche und Reservierung meist erst ab 4 Zeichen möglich (HH-AB 10), da die kürzeren Kennzeichen generell für Oldtimer oder Fahrzeuge mit begrenztem Platz fürs Kennzeichen vorbehalten sind, so zum Beispiel Import-Fahrzeuge. Somit müssen alle kürzeren Wunschkennzeichen in der Zulassungsstelle erfragt werden, wenn es denn überhaupt möglich ist diese zu bekommen. Denn hierzu benötigt man meistens eine Sondergenehmigung oder gar ein Gutachten, dass kein längeres Kennzeichen an das Fahrzeug passt. Je nach Zulassungsbezirk kann dabei der Toleranzbereich der Zuteilung des Wunschkennzeichens wohl sehr variieren. Kennzeichenlänge ermittelnDie Länge des Kennzeichens kann von 3 Stellen (D-A1) bis 8 Stellen (HH-AB1234) reichen. Das entspricht dann einer gemessenen Länge von min. 320 mm – max. 520 mm. Bei einem H-Kennzeichen (Oldtimer), einem Saisonkennzeichen (Zulassungsmonat ab/bis „4/10„) oder E-Kennzeichen, entspricht die jeweilige Kennziffer etwa der Breite eines Buchstaben und muss bei der Kalkulation der Länge mit einberechnet werden. Euer eigenes Kennzeichen könnt ihr mit dem Kennzeichen-Generator erzeugen (siehe unten). EngschriftZusätzlich zum genannten, kann ein Kennzeichen in „Engschrift“ produziert werden. Mit Engschrift kann noch einmal einiges an Länge eingespart werden. Allerdings wird ein solches Kennzeichen nur bei entsprechender Notwendigkeit von der Zulassungsstelle zugelassen und sollte vorab geklärt werden, bevor das Kennzeichen am Ende auf dem Müll landet. 277 mm in EngschriftLinks zum Thema KennzeichenListe zu Kennzeichenlängen: Eine Übersicht der Kennzeichenlängen bekommt ihr hier. Kennzeichengenerator: Das eigene Kennzeichen könnt ihr inkl. Anzeige der Gesamtlänge generieren. Bußgeldkatalog: Informationen zu den Kennzeichenmaßen und der Kennzeichenschrift. Kurzes-Kennzeichen.de: Tricks, Erfahrungsberichte, Spezialgalerien (Engschrift, US-Kennzeichen etc.) und weitere Infos. Video: 83metoo – Wie bekomme ich ein kurzes Kennzeichen?Bildergalerie – Kurze KennzeichenMini Cooper S / JCW – Foto: kurzes-kennzeichen.de BMW M3 E92 – Foto: abload.de/img/11124456n0xpg.jpg Audi RS3 mit Engschrift – Foto: kurzes-kennzeichen.de Mehr Bilder und Spezialgalerien findest du auf Kurzes-Kennzeichen.de |