In der Schwangerschaft ist der Schutz des ungeborenen Kindes und der Schwangeren besonders wichtig. Da nicht alle Impfungen während der Schwangerschaft erfolgen können, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Frauen im gebärfähigen Alter einige Impfungen bereits vor einer möglichen Schwangerschaft.
Die Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten sind hingegen besonders in der Schwangerschaft empfohlen. Mit so genannten inaktivierten Impfstoffen wie sie bei den Impfungen gegen Grippe, Tetanus oder Keuchhusten verwendet werden, können Schwangere geimpft werden. Die Impfungen erfolgen bevorzugt ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft.
Bei Kinderwunsch ist es wichtig, rechtzeitig vor einer Schwangerschaft den Impfschutz zu prüfen und gegebenenfalls gegen Windpocken, Masern und vor allem Röteln zu impfen. Denn diese Impfungen erfolgen mit so genannten Lebendimpfstoffen, die in der Schwangerschaft nicht geimpft werden dürfen. Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird zudem sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies in den bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind.
Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bereits bei bestehendem Kinderwunsch und auch in der Frühschwangerschaft über Ihren Impfschutz.
Warum ist der Immunstatus bei einer Schwangeren so wichtig? Während einer Schwangerschaft besteht die Möglichkeit, dass Viren und Bakterien von der Mutter über die Plazenta auf das ungeborene Kind übergehen. Beispiel <strong>Röteln</strong>: Diese Viren können für das Ungeborene bedenklich werden, wenn die Mutter keine Immunität dagegen aufweist. Infiziert sich eine Schwangere im ersten Trimester mit Röteln, kann das schwerwiegende Folgen für das Ungeborene haben. Beim Impfschutz sollte man auch an den Partner denken, denn auch bei Männern im Erwachsenenalter bestehen noch Impflücken. Bei <strong>Masern</strong> ist beispielsweise die Übertragung von Familien-Mitgliedern (Mutter /Vater) auf das Kind problematisch. Die Impfung gegen Masern kann frühestens ab dem neunten, in der Regel ab dem elften Monat erfolgen. Neugeborene haben durch Antikörper der Mutter den sogenannten „Nestschutz“, der etwa bis zum sechsten Monat anhält. In der Zeit danach besteht ein Risiko für den Säugling, an Masern zu erkranken. Auch bei <strong>Keuchhusten</strong> kann es zu einer Ansteckung durch das Umfeld kommen: Ein Drittel bis rund die Hälfte aller erkrankten Säuglinge steckt sich bei den eigenen Eltern an. Bei <strong>Hepatitis B</strong> geschieht eine Übertragung des Virus von der erkrankten Mutter auf das ungeborene Kind meist im letzten Drittel der Schwangerschaft (mit einer Wahrscheinlichkeit von 5-12 %) oder bei der Geburt (70-95 %).
Eine Mutter in spe sollte Ihren Impfstatus überprüfen lassen auf:
- Masern, Mumps und Röteln (Kombinationsimpfung)
- Impfung gegen Windpocken
- Impfung gegen Keuchhusten, Tetanus und Diphtherie: 1 Impfdosis, alle 10 Jahre auffrischen
- Impfung gegen Hepatitis B: 3 Impfdosen nötig; werden von der gesetzlichen Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr übernommen und von vielen Kassen als freiwillige Leistung erstattet (wenn Sie wissen wollen, ob auch Ihre Kasse die Kosten übernimmt, sehen Sie hier nach)
Auf die Ernährung achten!
Die Ernährung hat Einfluss auf die Fruchtbarkeit. Bei Kinderwunsch sollten Frauen darauf achten, ausreichend mit Jod und Folsäure versorgt zu sein. Außerdem leiden Frauen häufig an einem Vitamin D- und Eisenmangel.
Schilddrüse überprüfen lassen!
Sowohl eine Überfunktion als auch eine Unterfunktion der Schilddrüse kann die Fruchtbarkeit negativ beeinflussen. Schilddrüsen- und Sexualhormone wie Östrogen stehen miteinander in einem engen Zusammenhang und beeinflussen sich gegenseitig. Frauen mit Schilddrüsenproblemen werden seltener schwanger. Circa zehn Prozent der ungewollt kinderlosen Frauen haben eine Schilddrüsenstörung.
Zahnpflege!
Zahnfleischentzündung oder Parodontitis können sich negativ auf die Fruchtbarkeit auswirken. Während der Schwangerschaft sind das Zahnfleisch und die Zähne anfälliger für Bakterien. Deswegen sollte man besonders auf die Zahnhygiene achten.
Hier finden sie weitere Infos zum Thema Schwangerschaft und impfen um gut vorbereitet zu sein.
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Hier geht es nicht nur um die Corona-Impfung: Frauen mit Kinderwunsch sollten vor einer geplanten Schwangerschaft rechtzeitig fehlende Impfungen nachholen. Denn so kann man schweren Komplikationen von Infektionskrankheiten am sichersten vorbeugen.
Weiter ermöglichen die Impfungen, dass Antikörper von der Mutter auf das Kind übertragen werden (Nestschutz). Damit ist das Kind während der ersten Lebensmonate geschützt, bis es schliesslich selber geimpft werden kann.
Der Nachweis der Windpocken- und Keuchhustenimpfung und des bestehenden Schutzes gegen Röteln ist sogar in vielen Kinderwunschzentren Voraussetzung für eine Behandlung.
Masern: Es besteht zwar kein Risiko für Fehlbildungen beim ungeborenen Kind, aber eine Erkrankung der Schwangeren kann zu einer Frühgeburt oder Fehlgeburt führen. Eine Lungenentzündung oder Hirnentzündung kann das Leben der werdenden Mutter gefährden.
Mumps: Eine Erkrankung in der Schwangerschaft kann das Risiko einer Fehlgeburt erhöhen.
Röteln: Die Erkrankung verläuft häufig unbemerkt, eine erkrankte Person realisiert oft nicht, dass sie Personen in ihrer Umgebung ansteckt. Für schwangere, nicht geimpfte Frauen stellen Röteln eine versteckte, aber sehr ernsthafte Gefahr dar. Das Virus kann das ungeborene Kind infizieren und verursacht dann eine Fehlgeburt oder eine schwere Fehlbildung (z. B. eine am Herzen, Blindheit, Taubheit oder geistige Behinderung), die sogar zum Tod führen kann. Das Risiko von Komplikationen ist im ersten Drittel der Schwangerschaft besonders hoch und nimmt erst ab der 20. Woche ab.
Windpocken (Varizellen): Windpocken verursachen bei Erwachsenen und ganz speziell bei Schwangeren viel häufiger Komplikationen als bei Kindern (z.B. Lungenentzündung, zusätzliche Infektionen mit Bakterien, Hirnhaut- oder Hirnentzündung). Während der ersten Hälfte der Schwangerschaft können Windpocken beim Kind zu Schäden an Haut, Knochen, Augen oder Gehirn führen.
Keuchhusten (Pertussis): Bei dieser Infektionskrankheit gibt es keine lebenslange Immunität und deshalb normalerweise auch keinen natürlichen Nestschutz. Sie gefährdet vor allem Säuglinge, die besonders schwer erkranken und daran sogar sterben können. Für Säuglinge in den ersten Lebenswochen, die noch nicht geimpft werden dürfen, kann der Nestschutz durch eine Impfung vor der Schwangerschaft oder in der Spätschwangerschaft (27.-36. Schwangerschaftswoche) sichergestellt werden.
Hepatitis A und B: Virusträgerinnen oder Frauen, die sich während der Schwangerschaft anstecken, können ihr Kind schon während der Schwangerschaft über die Plazenta, spätestens aber bei der Geburt über die verletzten mütterlichen Blutgefässe infizieren. 20 bis 30 % der Kinder werden so zu lebenslangen Trägern des Hepatitis-B-Virus. Der Hepatitis-B-Virus verursacht keine Fehlbildungen, kann jedoch zu einer Frühgeburt, niedrigem Geburtsgewicht oder zu einer Leberentzündung beim Fetus führen. Bei einer schwer verlaufenden Hepatitis A kommt es gegen Ende der Schwangerschaft häufiger zu einer Frühgeburt.
Saisonale Grippe: Auch ein jährlicher Grippe-Impfschutz ist dringend erforderlich, denn eine Influenza kann bei schwangeren Frauen vor allem während des zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittels und in den ersten vier Wochen nach der Entbindung schwerwiegende Atemwegskomplikationen auslösen, die eine Einweisung ins Krankenhaus nötig machen oder sogar zum Tod führen können.
COVID-19: Beim neuartigen Coronavirus scheint es kein erhöhtes Infektionsrisiko für Schwangere zu geben. Ein schwerer Krankheitsverlauf ist jedoch wahrscheinlicher im Vergleich zu nicht Schwangeren. Die Gefahr einer Frühgeburt ist zudem erhöht. Schwangere sind daher als Risikogruppe eingestuft. Die Impfung schon vor Eintritt einer Schwangerschaft wird von allen Fachleuten nachdrücklich empfohlen.
Zwei Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) bzw. eine einmalige Impfung für Frauen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit. Einen Monat nach der Impfung sollte eine Schwangerschaft möglichst vermieden werden.
Nachweis des ausreichenden Schutzes durch einen Windpocken-Antikörpertest im Blut. Zweimalige Impfung bei Frauen mit negativem Windpocken-Antikörpertest. Einen Monat nach der Impfung sollte eine Schwangerschaft möglichst vermieden werden.
Eine Impfung gegen Keuchhusten, wenn in den letzten 10 Jahren keine Keuchhusten-Impfung dokumentiert wurde. Die Impfstoffe gegen Keuchhusten (Pertussis) werden zusammen mit den Impfstoffen gegen Diphtherie und Starrkrampf (Tetanus) in einer Spritze verabreicht (Kombinationsimpfung DTP). Bei Eintritt der Schwangerschaft bis 4 Wochen vor der Geburt sollten alle nahe stehenden Familienangehörigen (auch werdende Grosseltern!) gegen Keuchhusten geimpft sein, um das Neugeborene vor Keuchhusten zu schützen.
Drei Impfungen gegen Hepatitis A und B bei geplanten Reisen in Risikogebiete (Fernreisen). Sie können aber auch noch während der Schwangerschaft durchgeführt werden. Wegen der hohen Gefährdung durch eine Übertragung der Erkrankung auf Neugeborene sollten alle Schwangeren über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Diese Impfung ist auch in der Schwangerschaft erlaubt.
Einmalige Grippeimpfung: Die Impfung gegen die saisonale Grippe wird für schwangere Frauen ab Mitte Oktober bis zum Ende der Grippeepidemie empfohlen.
Da durch die Impfung die Risiken eines komplizierten und schweren Verlaufs während der Schwangerschaft vermindert wird, wird eine Impfung gegen COVID-19 (Corona) bei Kinderwunsch empfohlen. Aber natürlich auch generell allen Frauen im empfängnisfähigen Alter, die eine spätere Schwangerschaft nicht ausschliessen wollen.
Falls nötig können MMR-, Windpocken-, Grippe- und DTP-Impfungen gleichzeitig verabreicht werden, müssen jedoch an verschiedenen Stellen injiziert werden.
Kinderwunsch und Corona-Impfung
Antworten auf Ihre wichtigsten FragenDie Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken werden mit Lebendimpfstoffen durchgeführt und sollten - wenn möglich - besser nicht in der Schwangerschaft stattfinden, sondern ein bis drei Monate vorher. Grundsätzlich muss aber niemals eine Schwangerschaft abgebrochen werden, weil eine versehentliche Lebendimpfung durchgeführt wurde. Weltweit ist noch nie von einer Schädigung des Ungeborenen durch solche Impfungen berichtet worden.
Impfungen in der Schwangerschaft
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