Welche Hunde stehen in Polen auf der Liste?

Die Angriffe von gefährlichen Hunden auf Menschen - mit zum Teil tödlichen Folgen - haben ein Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde erforderlich gemacht. Somit ist 2001 das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) in Kraft getreten. Es enthält unter anderem ein Einfuhr- bzw. Verbringungsverbot für als gefährlich eingestufte Hunde.

Die Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einfuhr dieser Hunde mit.

Nach diesem Gesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.

Dies sind Hunde der Rassen:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen dürfen aus dem Ausland ebenfalls nicht eingeführt oder verbracht werden, sofern nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird.

Regelungen der Bundesländer (Stand März 2019)

Ebenfalls zu beachten sind die Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten.

Regelungen für die Einfuhr von Heimtieren

Ausnahmen vom Einfuhrverbot

Ein als gefährlich eingestufter Hund darf dann eingeführt werden, wenn er nach einem Auslandsaufenthalt zurückkommt und wieder in das Bundesland verbracht wird, in dem der Hundehalter eine Erlaubnis zum Halten des Hundes hat.

Ebenso dürfen Gebrauchshunde (z.B. Diensthunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes) in das Inland mitgebracht werden.

In beiden Fällen ist es erforderlich, dass der Hundehalter bei der Einreise die zur Überprüfung des Hundes erforderlichen Papiere vorlegen kann (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts) und damit nachweisen kann, dass es sich um den Hund handelt, für den die Erlaubnis ausgestellt worden ist. Handelt es sich um einen Gebrauchshund, so ist die Zweckbestimmung des Hundes mittels einer Bescheinigung nachzuweisen. Die Dokumente sind im Original vorzulegen.

Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:

  • gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)
  • gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden
  • Diensthunde, Behindertenbegleithunde, Blindenhunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes

Hierbei ist es zwingend erforderlich, dass der Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).

Für Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr von gefährlichen Hunden stehen Ihnen die für den Wohnsitz zuständigen Ordnungsämter, die Zentrale Auskunft des Zolls bei allgemeinen Fragen und die für Sie örtlich zuständige Zolldienststelle bei Fragen zu konkret beabsichtigten oder laufenden Abfertigungsverfahren zur Verfügung.

Listenhunde sind Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Dabei ist es egal ob ein einzelner Hund jemals auffällig geworden ist oder nicht. Er wird allein aufgrund seiner Rassezugehörigkeit vorverurteilt. Die Aussage, dass von bestimmten Hunderassen ein höheres Aggressionspotential ausgeht, ist jedoch umstritten. Welche Hunde auf der Liste stehen, was Halter beachten müssen und ob die Behauptung, dass machen Hunderassen potentiell gefährlicher sind, gerechtfertigt ist, erfahrt ihr hier.

Woher stammt der Begriff „Kampfhund“?

Die Listenhunde werden im Volksmund auch als „Kampfhunde“ bezeichnet. Das rührt daher, dass früher muskulöse und kräftige Hunde gezüchtet wurden, die die Menschen für Tierkämpfe einsetzen konnten. Die sogenannten Kampfhunde wurden darauf trainiert gegen andere Hunde, aber auch gegen Bullen oder Bären zu kämpfen. In England nahmen die Tierkämpfe ihren Ursprung, doch 1835 kam es zu einem Verbot. Als 1860 viele Menschen von Großbritannien nach Amerika auswanderten, brachten sie die Rassen American Staffordshire Terrier und American Pitbull Terrier, die dem Bull and Terrier entstammen, mit in die USA. Dort erlebten die Tierkämpfe einen neuen Aufschwung.

Heutzutage werden Hunderassen, die schon des öfteren wegen Attacken auf Menschen aufgefallen sind, als Kampfhunde bezeichnet. Die Hunderassen sind in den meisten Fällen kräftige und muskulöse Tiere, wie der Bullterrier oder American Staffordshire Terrier.

Warum gibt es eine Liste auf denen „gefährliche“ Hunderassen aufgeführt werden?

Als im Jahr 2000 ein Kind auf dem Schulhof in Hamburg-Wilhelmsburg von zwei Hunden (Pitbull und Staffordshire Terrier) eines einschlägig vorbestraften Hundehalters getötet wurde, entbrannte eine Debatte über gefährliche Hunderassen im Bundestag und in den Medien. Am 21. April 2001 wurde daraufhin das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz besagt, dass Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Bullterrier nicht vom Ausland in das Inland eingeführt werden dürfen. Dies gilt ebenso für Mischlinge, die mit den genannten Hunderassen gekreuzt wurden. Zusätzlich zu dem Gesetzt haben die einzelnen Bundesländer Deutschland Rasselisten erstellt, auf denen Hunderassen aufgelistet sind, die ihrer Meinung nach gefährlich sein könnten. Welche Hunde auf der Liste stehen und welche Auflagen Hund und Halter erfüllen müssen, darf jedes Bundesland selbst entscheiden.

Der Bullterrier steht in elf Bundesländern auf der Liste

Welche Hunde gelten in Deutschland als Listenhunde?

In jedem Bundesland sind unterschiedliche Hunderassen als „gefährlich“ gelistet. Einige Bundesländer unterscheiden bei den Listenhunden zusätzlich zwischen zwei Kategorien. Hunde der Kategorie eins sind demnach gefährlicher als Hunde der Klasse zwei. Diese zweigeteilten Listen werden in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen geführt. Die anderen Bundesländer haben eine einheitliche Rasseliste und somit keine Abstufungen.

Aber nicht in allen Bundesländern werden Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit vorverurteilt. – Drei der sechzehn Bundesländer Deutschlands haben die Rasselisten bereits aus dem Hundegesetz gestrichen. Diese sind Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Alle Listenhunde im Überblick:

HunderasseKeine Abstufung in KategorienKategorie 1Kategorie 2
AlanoBayern
Brandenburg Nordrhein-Westfalen
American BulldogHessenBayern
Nordrhein-Westfalen
American Pitbull TerrierBerlin Bremen Hessen Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen

Sachsen-Anhalt

Bayern Brandenburg Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Baden-Württemberg
American Staffordshire TerrierBerlin Bremen Hessen Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen

Sachsen-Anhalt

Bayern Brandenburg Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Baden-Württemberg
BandogBayern
BullmastiffBerlinBaden-Württemberg Bayern Brandenburg Hamburg

Nordrhein-Westfalen

BullterrierBerlin Bremen Hessen Mecklenburg-Vorpommern Sachsen

Sachsen-Anhalt

Brandenburg Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Baden-Württemberg
Bayern
Cane Corso ItalianoBayern
Brandenburg
DobermannBrandenburg
Dogo ArgentinoBerlin
Hessen
Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Dogo CanarioBayern
Brandenburg
Dogue de BordeauxBaden-Württemberg Bayern Brandenburg

Hamburg

Fila BrasileiroBerlin
Hessen
Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hamburg

Nordrhein-Westfalen

KangalHessen Hamburg
Kaukasischer OwtscharkaHessen Hamburg
MastiffBerlinBaden-Württemberg Bayern Brandenburg Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Mastín EspañolBerlinBaden-Württemberg Bayern Brandenburg Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Mastino NapoletanoBerlin Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Perro de Presa MallorquinBayern
Brandenburg
RottweilerHessenBayern Brandenburg Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Staffordshire BullterrierBremen Hessen Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Saarland

Sachsen-Anhalt

Bayern Brandenburg Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Baden-Württemberg
Tosa InuBerlinBayern
Brandenburg
Baden-Württemberg Hamburg

Nordrhein-Westfalen


Was müssen Halter eines Listenhundes alles beachten?

Möchtet ihr euch einen Hund anschaffen, der in dem Bundesland, in dem ihr lebt, als potentiell gefährlich gilt, müsst ihr einiges beachten. Je nach Wohnort gibt es unterschiedliche Auflagen für den Halter zu erfüllen. Informationen dazu bekommt ihr auf der Homepage des jeweiligen Bundeslandes. Mögliche Auflagen können die Vollendung des 18. Lebensjahres, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, die Pflicht eine Hundehaftpflicht-Versicherung abzuschließen, oder eine Maulkorb- und Leinenpflicht sein. Aber auch ein Wesenstest, die Erbringung eines Sachkundenachweises und teilweise sogar eine Kastration oder Sterilisation des Hundes sind in vielen Bundesländern Pflicht.

Wenn ihr euch einen Listenhund anschaffen wollt, solltet ihr euch allerdings im Vorfeld genaustens über die Vorschriften eures Bundeslandes in Kenntnis setzen.

Der Rottweiler gilt in fünf Bundesländern als Listenhund

Sind Listenhunde wirklich gefährlicher als andere Hunderassen?

Das Thema „Kampfhunde“ ist ein umstrittenes Thema. Aufgrund der Listen der verschiedenen Bundesländer gibt es Hunderassen, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit vorverurteilt werden. Dies sind meist muskulöse, kräftige Hunde, wie der American Staffordshire Terrier oder Bullterrier, die speziell für Kämpfe gegen Artgenossen gezüchtet wurden. Dennoch heißt dies nicht, dass diese Hunde generell gefährlicher sind als andere. Im Jahr 2014 waren beispielsweise „nur“ 28 Listenhunde in Beißvorfälle verwickelt. Dahingegen haben 113 Mischlinge, 64 Schäferhunde und sogar acht Pudel zugebissen. Auch in Schleswig-Holstein wurden die meisten Beißvorfälle von Schäferhunden, Border Collies, Labradoren und Mischlingen gemeldet. Von den sogenannten gefährlichen Listenhunden fiel nur einer negativ auf. Dass Schäferhunde und Mischlinge in den Statistiken so auffällig sind, liegt allerdings nicht daran, dass sie so gefährlich sind. In Deutschland sind einfach besonders viele Hunde dieser Rassen vertreten.

„Ein gefährlicher Hund ist das Ergebnis falscher Erziehung und mangelnder Sachkunde“

Viele Statistiken und wissenschaftlichen Arbeiten haben gezeigt, dass anhand der Rasse nicht die Gefährlichkeit festgelegt werden kann. Vielmehr ist die falsche Erziehung und mangelnde Sachkunde des Hundehalters Schuld an einem aggressiven Verhalten des Hundes. Das Deutsche Ärzteblatt teilte mit, dass 90 Prozent aller Bissverletzungen von dem eigenen Hund oder einem bekannten Hund seien. Das bestätigt die Annahme, dass die meisten Unfälle auf Grund von fehlendem Wissen über Hunde im häuslichen Umfeld passieren. Jeder Hund, egal ob Labrador oder American Staffordshire Terrier, kann bei falscher Erziehung aggressiv werden. Es ist die Aufgabe des Halters die positiven Eigenschaften der Hunderasse zu fördern, nicht die negativen. Selbst wenn ein Hund eine niedrigere Reizschwelle besitzt, heißt das nicht, dass er früher oder später zubeißt, sondern nur, dass er einen ruhigen und besonnenen Menschen an seiner Seite benötigt. Natürlich muss dieser aber auch das nötige Durchsetzungsvermögen besitzen und dem Vierbeiner geistige und körperliche Beschäftigung bieten.

6 Bundesländer haben den Mastiff als Anlagehund gelistet

Viele Listenhunde sind durch ihre Halter in Verruf geraten

Leider sind viele der Listenhunde durch ihre Halter und ihre frühere Verwendung bei Tierkämpfen in Verruf geraten. Es gab und gibt leider immer noch Menschen aus dubiosen Kreisen, die ihren Hund als „Waffe“ halten. Mit sogenannten Kampfhunden, wie Pitbulls, Staffordshire Bullterriern, Rottweilern oder ähnlich kräftigen Hunden gelingt es ihnen sich Respekt zu verschaffen. Die Besitzer machen die Hunde scharf, damit sie ihrem Ruf als Kampfhund gerecht werden. Wegen solcher Menschen sind die Tiere so verrufen, dass Mitmenschen die Straßenseite wechseln oder Angst bekommen, wenn ein „Kampfhund“ auf sie zukommt. Bei einem Labrador oder Golden Retriever ist das hingegen nicht der Fall.

Mittlerweile müssen Halter von Anlagehunden in einigen Bundesländer sogar ein polizeilichen Führungszeugnisses vorlegen. Erst dann erlangen sie eine Hundehaltererlaubnis für Listenhunde. Das Problem liegt in den meisten Fällen nicht beim Hund, sondern am anderen Ende der Leine – Der Mensch ist es derjenige, der das Tier zu einem friedvollen Freund, aber auch zu einem kampfbereiten Hund machen kann.

Meinungsumfrage: Sind Listenhunde gefährlicher als andere Hunderassen?

Abschaffung der Rasselisten in Thüringen, Niedersachsen & Schleswig Holstein

Dass die Gesetzgebung jeden Hund einer bestimmten Rasse automatisch als gefährlich einstuft, ist ohne Frage umstritten. Die Annahme ist weder wissenschaftlich bewiesen, noch sinnvoll. Deswegen haben drei der sechzehn deutschen Bundesländer die Rasselisten bereits abgeschafft. Thüringen hat sich erst kürzlich, im Februar 2018, endgültig gegen die Liste entschieden. In Niedersachsen gibt es die Liste seit 2003 nicht mehr und in Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2016.

Hundeverordnung in Niedersachsen

In Niedersachsen muss jeder Hundehalter einen Sachkundenachweis, auch Hundeführerschein genannt, erbringen. Außerdem muss jeder Hund, egal welcher Rasse, ab einem Alter von sechs Monaten gechipt sowie haftpflichtversichert sein. Im Todesfall des Hundes oder wenn dieser entläuft, umzieht oder den Besitzer wechselt, ist der Halter verpflichtet sich bei der zuständigen Stelle zu melden. Hinzu kommt, dass der tierische Mitbewohner vor Vollendung seines siebten Lebensmonats im zentralen Hunderegister des Landes Niedersachsens registriert sein muss. Kein Hund wird in dem Bundesland vorverurteilt, sondern erst eingehend geprüft, wenn sich ein Vorfall ereignet hat oder ein Hinweis eingegangen ist. Stellt sich nach der Prüfung des Hundes heraus, dass er gefährlich ist, gibt es Vorgaben, die eingehalten werden müssen.

Hundeverordnung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gelten ähnliche Regelungen, wie in Niedersachen. Auch hier muss jeder Hund haftpflichtversichert und gechipt sein. Dies gilt allerdings schon ab dem dritten Lebensmonat. Ein Hundeführerschein ist in dem Bundesland allerdings keine Pflicht, sondern freiwillig. Diejenigen, die den Nachweis erbringen, erhalten eine Ermäßigung auf die Hundesteuer. Wird ein Hund durch eine Beißattacke auffällig, muss der Halter einen Hundeführerschein machen, mehr Hundesteuer zahlen und es herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht. Ab dann gilt der Hund zwar als gefährlich, aber er hat die Chance nach zwei Jahren, durch das Absolvieren eines Wesenstests, resozialisiert zu werden. Bei Nichtbestehen des Hundeführerscheins, darf der Besitzer den Hund nicht länger behalten.

Hundeverordnung in Thüringen

In Thüringen gab es die Rasseliste ab dem Jahr 2011 und nun, im Februar 2018, hat der Landtag sie wieder abgeschafft. Die Besitzer der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier, die zuletzt auf der Liste standen, brauchen nun keine Erlaubnis zur Haltung mehr. Ein Sachkundenachweis müssen die Halter nur noch dann vorlegen, wenn ein Hund auffällig wird. Jeder einzelne Hund wird wegen seines Wesens, und nicht wegen seiner Rassezugehörigkeit, eingestuft.

Der Staffordshire Bullterrier gilt in elf Bundesländern als „gefährlich“

Niedersachsen, Schleswig Holstein und Thüringen haben bereits erkannt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von der Rasse abhängig ist. Im Zuge dieser Erkenntnis haben sie die Rasselisten abgeschafft und behandeln nun jeden Vierbeiner gleichermaßen. Vielleicht werden in Zukunft auch andere Bundesländer nachziehen und die Listen abschaffen.

Was denkt ihr über die Rasselisten in Deutschland? Haltet ihr sie für sinnvoll oder völlig unsinnig?

Neuester Beitrag

Stichworte