Welche firmen sind von der eeg umlage befreit

2305 Firmen wollen 2016 von der Ökostrom-Umlage befreit werden. So viele Anträge liegen dem zuständigen Bundesamt (Bafa) derzeit vor, berichtet die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsabgeordneten Julia Verlinden zur sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelung“. So werden Unternehmen von der EEG-Umlage befreit, die entweder in einem scharfen internationalen Wettbewerb stehen, oder bei denen der Strompreis einen hohen Anteil an ihren Produktionskosten hat. Obwohl für die großen Stromverbraucher die Vorgabe gilt, zugleich ihre Energieeffizienz zu verbessern, sinkt die Zahl der Antragsteller nicht. Im Gegenteil, 2014 hatten noch 2098 Unternehmen Befreiungsanträge gestellt, 2015 waren es schon 2154.

Julia Verlinden wollte nun wissen, wie die Regierung mit dem Zielkonflikt von Unternehmen umgeht, die mit ihrem Stromverbrauch knapp an den Schwellenwerten für die Befreiung von der Umlage liegen. Für solche Unternehmen kann es betriebswirtschaftlich sinnvoller sein, auf Energieeffizenzmaßnahmen zu verzichten, damit der Stromverbrauch nicht unter den Schwellenwert sinkt, denn dann würde die volle EEG-Umlage von derzeit 6,354 Cent pro Kilowattstunde Strom fällig. In der Antwort von Energiestaatssekretär Rainer Baake (Grüne), die dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es im „Wege der Änderung des EEG“ erarbeite das Wirtschaftsministerium einen Vorschlag, wie „eine Benachteiligung von Unternehmen, die durch Effizienzinvestitionen unter die Schwellenwerte fallen, vermieden werden kann“. Allerdings findet sich im am Freitag in die Verbändeanhörung geschickten Referentenentwurf für das neue EEG kein solcher Vorschlag.

Die Bundesregierung hat aber ermittelt, dass 2015 insgesamt 116 Unternehmen „in unmittelbarer Schwellenwertnähe“ gelegen haben. „Welche konkreten Energieeffizienzpotenziale für diese Unternehmen bestehen, ist der Bundesregierung nicht bekannt“, heißt es. Effizienzinvestitionen  seien „Bestandteil der betrieblichen Entscheidungssphäre“ und folgten „wirtschaftlicher Rationalität“.  Julia Verlinden kommentiert das so: „Die Bundesregierung gesteht Fehlanreize ein, beabsichtigt aber nicht, diesen Missstand zu beseitigen.“

Welche firmen sind von der eeg umlage befreit

In diesem Jahr bezahlen die Verbraucher insgesamt 6,345 Cent pro Kilowattstunde für die Förderung von Ökostrom - allerdings zahlen sie allen 1,6 Cent für die Finanzierung der EEG-Umlagebefreiung für die Industrie. © Julian Stratenschulte/picture alliance / dpa

Wie „im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung Effizienz berücksichtigt werden könnte“, habe die Regierung über ein Gutachten herauszufinden versucht, heißt es in der Antwort. Dabei sei festgestellt worden, dass für die begünstigten Unternehmen „keine Benchmarks existieren, die unmittelbar und mit vertretbarem Aufwand angewandt werden können“. Deshalb habe die Regierung auch nicht vor, von der bei der EEG-Novelle 2014 beschlossene Verordnungsermächtigung, doch noch Effizienzanforderung an die begünstigten Unternehmen zu stellen, Gebrauch zu machen.

Energiewende Gabriel will EEG-Rabatte noch ausweiten

Haushalts- und Gewerbekunden, die die volle EEG-Umlage bezahlen müssen, kostet die Begünstigung dieser steigenden Zahl von Unternehmen etwa 1,6 Cent pro Kilowattstunde. Die großen Stromverbraucher dagegen profitieren mit etwa 4,2 Cent pro Kilowattstunde von der Regelung. Das geht aus einem Gutachten von Ecofys und dem Fraunhofer ISI für das Wirtschaftsministerium vom Januar 2015 hervor. Die beiden Institute haben eine ganze Reihe von Gutachten für das Wirtschaftsministerium vorgelegt, die sich durchweg mit der Höhe der Strompreise für die energieintensive Industrie im europäischen Vergleich, ihre Wettbewerbssituation und die Wirkung der Besonderen Ausgleichsregelung auf diese Wettbewerbsfähigkeit befasst. Sie scheinen aber eher als Argumentationshilfe für Nachfragen des EU-Wettbewerbskommissars nach der Begründung für die Beihilfe, denn als Grundlage für eine Änderung der Ausnahmeregelung für die Industrie gedacht zu sein.

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Über die EEG-Umlage werden die Kosten für den Ausbau der regenerativen Energien auf den Endverbraucher umgelegt. Diese Umlage ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Dieser Anstieg ist teilweise darauf zurückzuführen, dass Großverbraucher von der EEG-Umlage weitgehend befreit sind. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die energieintensive Industrie zwar 18 Prozent des Stroms verbraucht, aber an der Finanzierung der Energiewende über die EEG-Umlage nur zu 0,3 Prozent beteiligt ist.

Der Fehlbetrag ist hauptsächlich von privaten Verbrauchern und mittelständischen Betrieben aufzubringen. Mit der aktuellen Novelle des EEG werden die Privilegien und Ausnahmen für Großverbraucher erneut ausgeweitet. Als Begründung wird wieder angeführt, dass die energieintensiven Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht mit den zusätzlichen Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien belastet werden dürfen. Kritiker merken unter anderem an, dass Großverbraucher ihren Strom direkt an der Leipziger Strombörse kaufen und die Preise dort insbesondere durch den Strom aus Photovoltaik Anlagen gedrückt werden. Im Jahr 2009 senkte dies die Kosten um rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Wer profitiert von den Ermäßigungen?

Welche firmen sind von der eeg umlage befreit
Bislang mussten Unternehmen für das Jahr vor der Antragsstellung einen Verbrauch von 10 Gigawattstunden nachweisen. Der Kreis der Berechtigten wurde durch die EEG-Novelle 2012 deutlich ausgeweitet. Jetzt genügt ein Gesamtverbrauch von einer Gigawattstunde, der darüber hinaus nicht mehr für das vergangene Jahr nachgewiesen werden muss, sondern nur noch für das Jahr der Antragstellung. Darüber hinaus werden diejenigen Unternehmen begünstigt, deren Stromkosten mindestens 14 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen. Auch hier findet eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten statt, bislang galt eine Untergrenze von 15 Prozent.

Wie hoch ist die Ermäßigung?

Grundsätzlich gilt:

  • Für die erste Gigawattstunde ist die volle EEG-Umlage zu bezahlen.
  • Für den Stromanteil zwischen 1 und 10 Gigawattstunden sind 10 Prozent der üblichen Umlage zu entrichten.
  • Für den Stromanteil zwischen 10 und 100 Gigawattstunden ist ein Prozent der EEG-Umlage zu entrichten.
  • Für den Stromanteil oberhalb von 100 Gigawattstunden wird die EEG-Umlage zusätzlich auf maximal 0,05 Cent pro Kilowattstunde begrenzt.

Eine Ausnahme gilt für die besonders energieintensiven Unternehmen: Beträgt der jährliche Stromverbrauch mindestens 100 Gigawattstunden und liegt der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung über 20 Prozent, gilt für den gesamten Stromverbrauch eine Obergrenze von 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Die generelle Begrenzung auf 0,05 Cent im Bereich oberhalb von 100 Gigawattstunden ist insofern interessant, als dass sie erst ab einer EEG-Umlage von 5 Cent wirksam würde. Bei der gegenwärtigen EEG-Umlage von 3,592 Cent fallen ohnehin nur 0,036 Cent an. Ganz sicher ist man sich offenbar nicht, dass die Umlage in der aktuellen Größenordnung gehalten werden kann. Das wiederum liegt zum erheblichen Teil auch daran, dass die Zahl der privilegierten Unternehmen infolge der EEG-Novelle 2012 deutlich anwachsen wird. Offenbar genügte es nicht, die mit den Ausnahmen verbundenen Kostensteigerungen zu 99 Prozent auf die Allgemeinheit abzuwälzen, es mussten 100 sein.

22.12.2017 – Es sind etwas weniger als im Jahr 2017, doch auch 2018 befreit der Staat wieder zahlreiche Unternehmen von der EEG-Umlage. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) teilte nun mit, dass 1.908 Unternehmen mit insgesamt 2.421 Abnahmestellen von der Zahlung der EEG-Umlage von 6,8 Cent je Kilowattstunde in weiten Teilen freigestellt worden seien. Grundsätzlich sind alle Stromverbraucher zur Zahlung dieser Umlage verpflichtet, laut Bundeswirtschaftsministerium wird sie daher zu gut einem Drittel von privaten Haushalten und zu knapp zwei Dritteln von der Wirtschaft finanziert – ausgenommen eben der befreiten Unternehmen.

Zu den begünstigten Firmen gehören laut Bafa vor allem Bahnunternehmen, Plastik- und Papierfabriken sowie Aluminium- und Eisenproduzenten. Die meisten sind in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg angesiedelt. In der Energiebranche wird die Entlastung der Unternehmen laut Frankfurter Allgemeine Zeitung mit 6,5 Milliarden Euro beziffert, das wäre knapp ein Viertel der jährlichen Zahlungen an EEG-Umlage.

Solidarisch geht anders

Die Begünstigung der Großindustrie führt regelmäßig zu kontroversen Debatten über die faire Verteilung der Kosten, denn diese übernehmen damit statt der Großverbraucher aus der Wirtschaft kleinere Betriebe und die privaten Haushalte. Beliebtes Argument von Politik und Lobbyisten: Mit den Vergünstigungen sollen stromintensive Betriebe sich im internationalen Wettbewerb besser behaupten können. Doch durch die pauschale Befreiung ganzer Wirtschaftssektoren gehen wichtige Anreize für den sorgsamen Umgang mit Energie verloren, kritisieren Umweltexperten, der Anreiz für Investitionen in mehr Energieeffizienz gehe dann außerdem gegen null.

EU mischt sich ein

Erst vor ein paar Tagen kam von der EU allerdings ein Signal, das die Befreiungen einschränkt, aber auch seine Haken hat: Tausenden mittelständischen Betrieben, Krankenhäusern und Schulen, die ihre Eigenversorgung auf Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) umgestellt hatten, will die Europäische Union ihre Befreiung von der Ökostromanlage voraussichtlich streichen. „Dabei gelten gerade moderne KWK-Anlagen als energieeffizient und klimafreundlich, da sie sowohl Strom als auch Wärme für den Eigenverbrauch produzieren können“, konterte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und forderte die Bundesregierung denn auch direkt auf, so schnell wie möglich eine Neuregelung auf den Weg zu bringen, die KWK-Anlagen auch weiterhin von der EEG-Umlage entlastet. na