Welche dashcam ist vor gericht zugelassen

Im BGH-Urteil wurde beschlossen, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfall-Prozess verwendet werden können. Jedoch verstoßen die Aufzeichnungen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie z. B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Rechtsanwalt Frank W. Stroot erklärt: „Mit dem Urteil hat sich der BGH davon verabschiedet, die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen generell zu verbieten. Allerdings hat er offengelassen, was nun legal zulässig ist“.

Das Anbringen einer Autokamera ist nun aber grundsätzlich erlaubt. Ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs hingegen bleibt aber verboten da es gegen den Datenschutz verstößt (Art. 6 DSGVO, § 4 BDSG). Der Dashcam-Einsatz ist somit im öffentlichen Raum nur in engen Grenzen erlaubt.

07.01.2020 —

Mit der Benutzung einer Dashcam bewegen sich Autofahrer rechtlich in einer Grauzone – läuft es schlecht, drohen Strafen. Wie das Recht genau aussieht und wie Sie die Dashcam richtig nutzen, erfahren Sie hier.

Dashcams werden in der Windschutzscheibe des Autos montiert und zeichnen das Verkehrsgeschehen auf. Die Schuldfrage bei einem Unfall kann mit Dashcam-Videos in der Regel schneller und eindeutiger geklärt werden, als es ohne Beweisvideo der Fall gewesen wäre. Seit der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. Mai 2018 das erste Mal Dashcam-Videos als Beweismittel in einem Prozess zugelassen hat (Az. VI ZR 233/17), werden die kleinen Autokameras in Deutschland immer beliebter. Allerdings hat die Dashcam-Aufnahme auch ihre Tücken – denn nur weil der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil gesprochen hat, sind die Dashcam-Aufnahmen nicht automatisch legal. Man bewegt sich nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone.

Dashcams (2019): Test - Vergleich - Review - Infos

Das sind die besten Dashcams

Bei Dashcam-Aufnahmen gibt es zwei Interessen, die sozusagen miteinander konkurrieren: Auf der einen Seite steht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie verbietet das Filmen im Straßenverkehr, ohne dass die Teilnehmer etwas davon mitbekommen bzw. darüber informiert werden. Und im fließenden Verkehr kann der Benutzer der Dashcam dieser Informationspflicht nicht nachkommen. Auf der anderen Seite steht das individuelle Interesse der Beweissicherung bei einem Unfall – also das Beweisen der eigenen Unschuld. Letzteres kann in Einzelfällen überwiegen, sodass die Gerichte, wie auch der BGH im Mai 2018, die Dashcam-Videos als Beweismittel zulassen können.

Dashcams filmen alle Verkehrsteilnehmer und halten Kfz-Kennzeichen und Gesichter fest, anhand derer Personen genau zu identifizieren sind. Die gefilmten Personen wissen in diesem Moment jedoch weder, dass sie gefilmt werden, noch was mit den Aufnahmen, die ihre persönlichen Daten enthalten, geschieht. Das verstößt der DSGVO zufolge gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht, also das Recht von Personen immer selbst über die Erfassung und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen. Bei einem Dashcam-Video kann diesem Recht nicht entsprochen werden, rein theoretisch müsste man dafür nämlich jeden Einzelnen um Erlaubnis für die Aufnahme bitten – das ist praktisch nicht umsetzbar. Im Sinne der DSGVO fällt das informationelle Selbstbestimmungsrecht unter die schutzwürdigen Interessen, sodass Dashcam-Videos vor diesem Hintergrund nicht legal sind.

Die Entscheidung des BGH hat diese harte Linie etwas aufgeweicht: Demnach können die Dashcam-Aufzeichnungen in einem Zivilprozess als Beweismittel zugelassen werden. Das ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichts, in der abgewogen wird, ob das Interesse der Beweissicherung des Benutzers der Dashcam die schutzwürdigen Interessen im Sinne der DSGVO überwiegen.
Im Urteil aus Mai 2018 unterstellte der BGH, dass sich Personen durch ihre Teilnahme am Straßenverkehr ohnehin der Beobachtung von anderen Verkehrsteilnehmern aussetzten. Auch angesichts der Beweisnot, die sich häufig bei Verkehrsdelikten zeigte, wurde entschieden, dass zumindest kurze Dashcam-Aufnahmen in einem Unfall-Prozess vor Gericht zulässig seien.

Allerdings überwiegt das Interesse der Beweissicherung nur bei schweren Delikten, in denen der Dashcam-Nutzer seine Unschuld beweisen muss (z.B. in einem Unfallhaftpflichtprozess). Wer mit der Dashcam die Vergehen anderer aufzeichnet und sie damit bei der Polizei anschwärzt, muss sogar selbst mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch das ausfällt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Ist sichergestellt, dass die Aufnahme einen privaten Rahmen nicht verlassen wird, fällt die Strafe in der Regel moderat aus.

Wichtig: Jeder, der sich mit einem Dashcam-Video als Beweis an Polizei oder Versicherung wendet, muss damit rechnen, dass dieses auf seine Rechtmäßigkeit überprüft wird.

Um datenschutzrechtlich möglichst legal unterwegs zu sein, sollte die Dashcam im sogenannten Loop-Modus filmen. Dabei nimmt die Kamera immer nur kurze Sequenzen auf, die anschließend überschrieben werden, sofern sie nicht gesperrt wurden. Die Sperrung geht entweder manuell auf Knopfdruck, oder wird durch einen sogenannten G-Sensor ausgelöst. Dieser nimmt die bei einem Unfall wirkenden G-Kräfte wahr und löst eine Aufzeichnung aus. Das permanente Filmen oder auch Parkmodi, die das parkende Auto überwachen, sind aus Datenschutz-Sicht nicht erlaubt.
Es gibt mittlerweile auch Dashcams, die mit besonderer Berücksichtigung der DSGVO entwickelt wurden. Das sind zum Beispiel die Transcend Drivepro 230Q und die Rollei Dashcam 408. Sie zeichnen nur einminütige Loops auf, speichern ausschließlich durch G-Sensor oder Notknopf ausgelöste Aufnahmen und verzichten auf einen Parkmodus. Zur Dashcam-Kaufberatung

Die Transcend Drivepro 230Q ist sehr exakt an die DSGVO und die Vorgaben aus dem BGH-Urteil angepasst.


Die Antwort lautet "jein". Klar ist: das permanente, anlasslose Filmen des Verkehrsgeschehens ist grundsätzlich untersagt. Kurze, anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen, die der Klärung der Schuldfrage dienen, sind zwar nicht grundsätzlich legal, können aber im Sinne der eigenen Beweissicherungsinteressen vor Gericht zugelassen werden. Zusammengefasst heißt das: Dank des BGH-Urteils sind Dashcam-Aufnahmen nicht mehr grundsätzlich illegal. Was jedoch exakt erlaubt ist, wurde nicht festgelegt.

Grundsätzlich: nein. Denn es verstößt gegen die DSGVO. Wer das Video hochladen will, muss alle auf dem Video zu sehenden Personen und Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen. Eine andere Möglichkeit wäre, jede Person auf dem Video um ihr Einverständnis zu bitten – in der Realität wird das jedoch kaum möglich sein.

Ausgewählte Produkte in tabellarischer Übersicht


Weitere Themen: Actioncams im Vergleich

Neuester Beitrag

Stichworte