Welche beerdigungskosten kann ich von der steuer absetzen

Es gibt mehrere Gründe für das Finanzieren einer Beerdigung. Diese können rechtlicher oder sittlicher Natur sein. Absetzen kannst du jedoch nur Kosten, die über den Nachlass des*der Verstorbenen hinausgehen.

Unterscheidung rechtlicher und sittlicher Gründe

Eine Verpflichtung aus rechtlichen Gründen meint, dass die Erben rechtlich dazu verpflichtet sind, die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen. Hast du ein Erbe von 16.500 Euro und zahlst 9.450 Euro Beerdigungskosten, kannst du diese nicht von der Steuer absetzen. Die Kosten wurden komplett mit dem Nachlass gedeckt.

Zudem kann eine Verpflichtung aus sittlichen Gründen bestehen: Eine verwandte Person, die nichts erbt, muss rechtlich gesehen nicht für die Beerdigungskosten aufkommen. Häufig entsteht jedoch eine sittliche Pflicht, wenn Verwandte, Freund*innen oder Nachbarn erwarten, dass diese*r Verwandte für die Beerdigungskosten aufkommt.

Ein Beispiel zu solch einem Fall:

Tims Opa stirbt und sein Vater erbt 2.300 Euro und einige alte Möbel. Durch die Arbeitslosigkeit kann der Vater jedoch nicht die Beerdigungskosten zahlen. Nun fühlt sich Tim dazu verpflichtet, diese zu übernehmen und trägt die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen in seine Steuererklärung ein. Dazu legt er noch die Arbeitslosenbescheinigung seines Vaters. Das Finanzamt entscheidet in solchen Fällen individuell und Tim hat die Chance auf eine Rückerstattung.

Wichtig: In einigen Fällen muss ein*e sogenannte*r Unterhaltsverpflichtete*r die Beerdigungskosten übernehmen. Dies ist in erster Regel der*die Ehepartner*in, dann die erwachsenen Kinder, gefolgt von den Eltern, Geschwistern, Großeltern und Enkel*innen. Auch wenn der Unterhaltsverpflichtete das Erbe ausschlägt, muss er/sie die Kosten für die Beerdigung tragen, kann sie aber dann von der Steuer absetzen.

Und was kannst du überhaupt erben? Ein Erbe muss nicht immer Geld sein, zwar gehören üblicherweise Bankguthaben und Barvermögen zum klassischen Nachlass, aber auch Wertpapiere, Immobilien oder Schmuck kannst du erben.

Uns erreicht des öfteren die Frage, ob man die Beerdigungskosten von der steuer absetzen kann? Unter Umständen können sie die Kosten eines Sterbefalls steuerlich geltend machen. Hier kann einmal

  • die Erbschaftsteuererklärung betroffen sein, andererseits
  • die Einkommenssteuererklärung.

Es ist jedenfalls nicht verkehrt, die Kosten in der Steuererklärung mit anzugeben und es dann dem Finanzamt im Rahmen der Prüfung der Steuererklärung zu überlassen, welche Kosten im Einzelnen anerkannt werden.

Im Folgenden erfahren sie, welche Bedingen genau erfüllt sein müssen.

Im Rahmen dieser Steuererklärung kann man die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. bei der Erbschaftssteuererklärung, wenn die Aufwendungen für die Beerdigung den Wert des Nachlasses übersteigen
  2. bei der der Einkommenssteuererklärung, wenn sie aus rechtlichen oder sittlichen Gründen die Kosten der Beerdigung übernehmen

Vereinfacht gesagt: Wenn die Erbmasse höher ist als die Bestattungskosten, hat man schlechte Karten, die Ausgaben erstattet zu bekommen.

Rechtlich verpflichtet können sein, die Bestattungspflichtigen, die häufig mit den Erbberechtigten identisch sind. (Die Ausschlagung des Erbes befreit nicht von der Pflicht zur Übernahme der Beerdigungskosten!)

Wer erbt, hat nach dem BGB auch für die Bestattungskosten einzustehen.

Über das Erbe ist eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Anhand dieser wird geprüft, inwieweit man zur Erbschaftssteuer herangezogen wird. Hierbei gilt, grob gesagt: Je näher man mit dem Verstorbenen verwandt war, umso größer sind die Freibeträge.

  • Wer nahe verwandt war, zahlt am wenigsten Erbschaftssteuer, wer gar nicht verwandt war, zahlt die meiste.

Sittlich aber nicht rechtlich verpflichtet können beispielsweise nicht verheiratete Lebenspartner sein.

Aber aufgepasst: Bei den nicht erbberechtigten, nur sittlich verpflichteten Personen, lehnt das Finanzamt meist die Steuerminderung durch außergewöhnliche Belastungen ab. Stichwort: Sie haben zwar, Sie hätten aber nicht gemußt.

Zudem wird nicht alles anerkannt und man muß ggfs. die Kosten zunächst im Rahmen eines Erbes oder einer zumutbaren Belastung selbst übernehmen.

Die anrechnungsfähigen Kosten sind beispielsweise

  • die Kosten des Bestatters (Sarg, Wäsche, Urne, Transporte, Leichenfeier in der Kirche/Kapelle),
  • die Gebühr für die Grabstätte (nicht für ein Mehrfachgrab),
  • die Gärtnerrechnung für Grabanlage und erste Bepflanzung und
  • die hoheitlichen und kirchlichen Gebühren.

Nicht abzugsfähig hingegen sind zumeist

  • Hotelrechnungen,
  • familiäres Kaffeetrinken und
  • Reisekosten.

Bei der „zumutbaren Belastung“ geht man davon aus, daß je nach familiären und finanziellen Verhältnissen zwischen 1 % und 7 % der Einkünfte als zumutbare finanzielle Belastung gelten.

Rechnen Sie für ihre Steuererklärung also alle Kosten zusammen und ziehen sie ihr Erbe davon ab. Das Ergebnis ist die Summe, die sie in der Steuererklärung angeben können.

Bis zu 7.500 € Bestattungskosten kann man steuerlich geltend machen. Die Angemessenheitsgrenze von 7.500 € gilt seit 2003.

Im Rahmen des Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetzes können maximal 10.300 € als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. In der Einkommenssteuererklärung lassen sich Beerdigungskosten von bis zu 7.500 €, die über die Erbmasse hinausgehen, aufführen.

Kostet eine Beerdigung also 9.500 €, während die Erben aus dem Nachlass des Verstorbenen nur 6.500 € erhalten, so können Sie 3.000 € von der Steuer absetzen.

SOLIDAR übernimmt die kompletten Beerdigungskosten im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungssumme

Bei einem Sterbefall innerhalb der Familie werden in der Regel die Beerdigungskosten den nächsten Angehörigen in Rechnung gestellt. Bestehen hierfür allerdings keine Rücklagen, können die meist beträchtlichen Beerdigungskosten zu finanziellen Schwierigkeiten führen.

Mit dem Abschluss einer günstigen SOLIDAR Sterbegeldversicherung sind Hinterbliebene vor derartigen Szenarien gefeit. Die kompletten Beerdigungskosten werden im Rahmen der gewählten Versicherungssumme abgedeckt und für Familienangehörige bleibt in der Regel ein weiterer Vorsorgebetrag übrig.

Sprechen sie uns an und informieren sie sich über unsere Sterbegeldversicherung.

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