Erteilung der Selbstauskunft nach § 3 Absatz 4a Coronavirus-Impfverordnung |
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. |
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Spendenaufruf für die Ukraine Hilfsorganisationen Information Arzneimittelspenden Die medizinische Versorgung in der Ukraine ist aktuell vor allem durch den Mangel an Verbandsmaterialien und Medikamenten akut gefährdet. Hilfsorganisationen wie Apotheker ohne Grenzen Deutschland e.V. (AoG), Apotheker helfen e.V. oder action medeor unterstützen dabei, die Menschen zu versorgen. AoG wird zusammen mit der polnischen Hilfsorganisation Polish Medical Mission (PMM) Lieferungen von medizinischem Bedarf für ukrainische Krankenhäuser organisieren. Apotheker helfen wird die Hilfsgüter für ein mobiles medizinisches Team an der polnisch-ukrainischen Grenze zur Verfügung stellen. Das Medikamentenhilfswerk action medeor hat bereits erste Hilfslieferungen per LKW in die Krisenregion gebracht. Die Organisationen sind dabei auf Spendengelder angewiesen. weiter |
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Mitteilungen 4-2021 |
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Fortbildungsprogramm 1. Halbjahr 2022 |
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Kommunikation mit der Geschäftsstelle der Kammer Die aktuelle Situation erfordert in besonderem Maße die Unterstützung der Mitglieder in all den sich aktuell ergebenden Fragestellungen sowie die Erfüllung unserer staatlichen Aufgaben wie zum Beispiel der Erteilung von Betriebserlaubnissen und Approbationen. In diesen Fällen, in denen das Vorliegen von Originalschriftstücken erforderlich ist, bitten wir um zusätzliche Zustellung auf dem Postweg. |
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Kampagne Geimpft sind wir stärker! Darum: Impfen, Schützen, Testen Infomaterial auf www.impfen-schuetzen-testen.de Unter www.impfen-schuetzen-testen.de können Interessierte mehrsprachige Flyer, Poster, digitale Anzeigen usw. der crossmedialen und niedersachsenweiten Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagne der Landesregierung herunterladen und ausdrucken, um möglichst viele Menschen vom Vorteil einer Impfung zu überzeugen. |
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Grippeschutzimpfung in Apotheken |
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Telematik-Infrastruktur |
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Elektronische Verschreibungen |
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Lebensmittelüberwachung derartige Erzeugnisse nicht verkehrsfähig. Soweit es sich bei Zubereitungen mit Cannabidiol um Arzneimittel handelt, z.B. die Rezeptur nach NRF 22.10 ölige Cannabidiol Lsg. 50mg/ml oder das FAM Epidyvolex Tropfen 100mg/ml sind diese verkehrsfähig. Da Cannbidiol als Stoff in der Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverodnung (AMVV) aufgeführt ist, muss für die Abgabe dieser Arzneimittel eine Verordnung eines Arztes vorliegen. Hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verweisen wir auf die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städte in Niedersachsen. Bildnachweis: Adobe Stock/ © Iarygin Andrii |
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securPharm Darüber hinaus finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter dem Stichwort "securPharm" nützliche Linktipps, wo Fragen zur Nutzung des Systems beantwortet werden sowie diverse FAQ.
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Nutzung von „WhatsApp“ in Apotheken
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Patienteninformation
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Medikamente für ukrainische Flüchtlinge |
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Apotheker fordern energischen Kampf gegen Lieferengpässe von Arzneimitteln in Europa |
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Das Perspektivpapier „Apotheke 2030“ Mehr über den Prozess vom Leitbild zum Perspektivpapier sowie dessen strategische Umsetzung finden Sie auf der Website der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. |