Was passiert wenn ich trotz hausarztvertrag zu einem anderen arzt gehe?

Hey also ich musste mich für meine arbeit gestern und heute krankmelden, brauche aber eine AU. Mein Hausarzt aber bei dem ich einen hausarztvertrag unterschrieben habe ist heute nachmittag nicht auf. Da ich leider gerade bei meinem zahnarzt sitze und 1 stunde nach hause fahre schaffe ich es vor 12 uhr nicht mehr. Darf ich dann zu einem anderen arzt?

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Im Normalfall braucht der Arbeitgeber die Krankmeldung erst am 3. Kranktag. Dementsprechend würde es reichen, wenn du morgen eine AU bekommst. Grundsätzlich besteht in Deutschland eine freie Arztwahl, anders bei angeschlossenen Verträgen. Der Vertragspartner muss erste Anlaufstelle für dich sein, das wurde schließlich so unterschrieben. Ruf doch einfach mal in der Praxis an, vielleicht wird die AU (je nach dem, wie lange du schon Patient dort bist) auch heute ausgestellt und schon vorab zu deinem Arbeitsgeber gefaxt. Aber das kommt meistens auf die Freundlichkeit der Helferin an :/. Viel Erfolg 

Hausarztvertrag gebrochen? (Hausarztmodell)?

Hallo,

folgende Frage:

Ich habe Anfang des Jahres einen Hausarztvertrag unterschrieben, im Groben bedeutet das (soweit ich informiert wurde), dass ich mit allen Anliegen die ich habe, erstmal zu meinem Hausarzt gehen soll. Er schaut sich das an und vermittelt mich an einen Facharzt weiter.

Jetzt folgende Situation:

Ich hab momentan ein paar Hautprobleme, bin also einfach zu einem Dermatologen und habe dort einen Termin gemacht, der behandelt mich nun auch. In den kommenden Monaten soll Blut abgenommen werden, laut aussage vom Dermatologen, soll die Blutabnahme aber mein Hausarzt übernehmen, dieser würde also mitbekommen, dass ich "hinter seinem Rücken" einen Facharzt aufgesucht habe.

In meinen Augen wäre das nun also ein Vertragsbruch. Was könnte das für mich bedeuten, kommen da jetzt irgendwelche Kosten auf mich zu oder wie läuft das ab? Weiß da jemand Bescheid?

Danke:)

Was soll man tun, wenn der Hausarzt einem als Patient Straftaten, Ehekrise usw. beichtet, wie soll man sich dann weiter verhalten dem gegenüber?

Hausarzt hat mich als Patientin plötzlich ins Vertrauen gezogen, dass gegen ihn ein Verfahren läuft, weil er bei einer anderen Patientin einen Tumor übersehen habe und der auch ein falsches Medikament verschrieben habe, das sie entstellte und es würde auch ermittelt gegen ihn wg. Urkundenfälschung, weil er die Unterschrift auf Hausarztverträgen gefälscht haben soll. Er wollte jetzt von mir und wohl auch anderen Pat. hören, dass er aber doch ein guter Arzt wäre, der das nie machen würde, dem keiner das zutrauen würde und es werden Pralinen an Pat. verteilt an die Pat. in der Praxis. Wie soll man sich dazu verhalten? Er sieht die Schuld nicht bei sich und tut nur sich selbst leid, weil diese eine Patientin ihm jetzt seine 30 jährige Arbeit und Praxis kaputt machen würden und ihn in die Insolvenz brächte. Seine Ehe kriselt, da die betroffene, geschädigte Pat. mit seiner Frau befreundet sei und mich hätte er gerne nun als Vertraute und Freundin und ich bin wie vor den Kopf gerschlagen von allem. Bei mir hat er auch früher einen Immundefekt übersehen und eine Lungenentzündung 2014 auch übersehen wg. der ich damals ins KRH musste. Er ist kein genauer und gründlicher Arzt und ich suche nach anderen Ärzten, aber hier in der Nähe sind nicht viele andere Ärzte. Ich kenne dem Namen und Ruf nach die Ärzte seiner Gegnerin und sollte ich denen mitteilen, dass er bei mir auch Krankheiten schon übersah? Hat der meinen Hausarztvertrag dann auch gefälscht und selbst unterschrieben? Ich hatte nie einen unterschrieben und er drängte aber in den vergangenen Jahren auch mich immer hin, ich sollte seinen Hausarztvertrag unterschreiben, was ich nie wollte, da ich immer mein eigener freier Herr bleiben wollte. Er ist schon nett, aber narzisstisch, nur auf sich bezogen und deshalb nicht gündlich und genau genug in den Untersuchungen. Wie dazu verhalten? Anderen Arzt suchen? Sollte ich den Anwälten seiner Gegnerin den Hinweis geben, dass er auch bei mir Krankheiten schon übersah, auch mich bedrängte zu Hausarztvertrag, den ich nie wollte und nie unterschrieb? Oder was tun? Er heulte sich bei mir aus. Er soll 200.000,- zahlen an die Geschädigte laut deren Anwälten und ginge damit insolvent, wie er sagte. Was soll man dazu sagen oder tun?

Neuer Hausarzt nach Umzug? Krankschreibung? Erster Termin/Sprechstunde?

Hallo liebe Community,

ich weiß nicht, wie ich genau die Frage stellen soll.

Es ist so, dass ich nicht krank bin, im Sinne von Fieber etc. Aber ich habe seit einiger Zeit Probleme mit dem Kreislauf?, schnell Muskelkrämpfe, Haarausfall, immer schlapp und müde, manchmal Probleme mit der Verdauung und seit ein paar Wochen ein geschwollenes Fingergelenk,...

Jetzt habe ich mich endlich dazu durchgerungen zum Arzt zu gehen. Ich würde auch gerne mein Blut gründlich durchchecken lassen. Ich würde mich dann morgen früh bei der Arbeit krank melden (ich muss körperlich hart arbeiten) und dann gerne zu einem Arzt gehen und Mal alles in Ruhe abchecken lassen. Nach der Arbeit schaffe ich das nicht. Mir fällt die Arbeit manchmal sowieso schon schwer.

Jedenfalls wollte ich gerne wissen wie das ist, wenn ich dann zu einem neuen Hausarzt muss. Ich bin im August umgezogen und war hier noch nie bei einem Arzt. Kann ich dann morgen früh einfach beim Arzt anrufen und zur Sprechstunde hereinkommen?

Ich habe nämlich im Internet davon gelesen, dass man bei einem Arztwechsel noch immer einen Ersttermin quasi hat, wo dann genug Zeit ist für die gesamte Anamnese etc. Wie ist es denn dann, ich brauche ja dann auch eine AU für die Arbeit. Also theoretisch bräuchte ich ja erst eine ab dem 3. Tag, aber ich finde, dass es besser ankommt. Vor allem auf einem Montag. Ich mache eine Ausbildung und bin gerade erst frisch aus der Probezeit.

Ich hoffe, mir kann da jemand weiterhelfen. Ich würde mich sehr freuen.

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu den Fragen rund um das Hausarztmodell. Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten? Dann schreiben Sie uns Ihr persönliches Anliegen auf  oder rufen Sie uns über +41 56 48 303 48 an. Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur

Verfügung.

Beim Hausarztmodell handelt es sich um eine nachhaltige und vertrauensvolle Form der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Patienten. Es wird vorausgesetzt, dass die Patientin oder der Patient bei einem gesundheitlichen Problem immer zuerst ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt konsultiert.

In einem «echten» Hausarztmodell arbeiten nur Ärzte, die in einem Ärztenetz zusammengeschlossen sind und sich gegenseitig zur Zusammenarbeit und zum Austausch verpflichtet haben. Sie arbeiten alle nach dem gleichen Leitbild, wie sie ihre Patienten betreuen. Das Ärztenetz wiederum hat Verträge mit meist mehreren Krankenversicherern abgeschlossen, in welchen den Ärzten Zugang zu sämtlichen Behandlungsdaten der Krankenversicherung zugesichert wird. Die Ärzte werden für ihre Koordinations- und Steuerungsbemühungen finanziell entschädigt. 

Dank der engen Zusammenarbeit in einem Ärztenetz können die verantwortlichen Ärzte Doppelspurigkeiten vermeiden und unnötige Untersuchungen sowie Eingriffe verhindern. Dies spart Kosten, welche den Patienten (in Form von Prämienrabatten) übertragen werden. Ausserdem fühlen sich Hausärztinnen und Hausärzte in einem Ärztenetz der bestmöglichen Qualität verpflichtet.

Die Mitglieder eines Ärztenetzes treffen sich regelmässig in Qualitätszirkeln, wo praktische Probleme der Hausarztmedizin in einer Kleingruppe besprochen und analysiert werden. Die gewonnen Erkenntnisse werden danach in der Praxis konkret umgesetzt. Ein Ärztenetz ist die beste Garantie für top aus- und weitergebildete Hausärzte – zum Wohle der Patienten.

Einige Krankenversicherungen bieten «falsche» Hausarztmodelle oder sogenannte Listenmodelle an, welche nicht auf einer vertraglichen Ebene mit den Ärztenetzen geregelt sind. Die beteiligten Hausärzte erhalten in diesen Fällen keine Daten und wissen nicht, wer bei ihnen eingeschrieben ist, sollen aber trotzdem  die Patienten wie im echten Hausarztmodell betreuen und koordinieren. Sowohl die Patienten wie auch die Hausärzte müssen sich umständlich mit Papier-Überweisungsschreiben beschäftigen.Im echten Hausarztmodell können die Ärzte alle Überweisungen elektronisch melden, was effizienter und kostengünstiger ist, auch wenn einzelne Versicherer zusätzlich ein Papier-Formular anbieten. 

Stellen Sie sich vor, bei Ihnen bricht eine Zuckerkrankheit aus. Dann müssten Sie während Jahrzehnten Tabletten einnehmen, wahrscheinlich einmal Insulin spritzen, selber den Blutzucker und den Blutdruck messen, sowie regelmässig zur Kontrolle gehen. Häufige Spezialistenbesuche und Spitalaufenthalte wären da leider zu erwarten. Solche Menschen benötigen noch mehr eine Hausärztin oder einen Hausarzt, welche die Koordination übernimmt, die Übersicht nicht verliert und Sie durch die komplexen Bereiche der modernen Medizin führt. 

Auf jeden Fall haben Sie weitere Vorteile. Da Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt bestens vernetzt ist, können Sie davon ausgehen, dass sie oder er einen besseren Zugang zu weiterführenden Spezialisten hat. Des weiteren ist Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt, durch den regelmässigen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen im Qualitätszirkel über alle positiven und negativen Besonderheiten der Spezialisten informiert. Ein reibungsloser und schneller Behandlungspfad ist somit garantiert.

Wenden Sie sich zuerst immer an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben oder einen Unfall hatten. Bei Bedarf werden Sie an einen Spezialisten oder in ein Spital überwiesen, wo auch die weiteren Behandlungen bestens koordiniert werden. 

Bitte wenden Sie sich im Notfall immer zuerst an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Bei nicht Erreichbarkeit können Sie sich auch an einen Notfallarzt oder an ein Spital wenden. In sehr bedrohlichen Situationen dürfen Sie selbstverständlich jederzeit einen Notfalldienst in Anspruch nehmen. Alle Notfallbehandlungen bei anderen Ärzten oder in Spitälern müssen Sie so rasch als möglich Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt melden. Wenn Sie nach einem Notfall weitere medizinische Behandlung brauchen, so wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

Wenn Sie notfallmässig ohne Überweisung ins Spital gehen müssen, ist eine möglichst rasche Informierung Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes wichtig. So kann sie, bzw. er sich auch während Ihres Spitalaufenthaltes um Sie kümmern und den Spitalärzten alle wichtigen Informationen weitergeben.

Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Sie oder er überweist Sie zum Spezialisten, falls dies Ihre Behandlung erfordert.

Besprechen Sie es mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Diese(r) wird mit Ihnen das optimale Vorgehen festlegen und Sie zum Spezialisten überweisen. In der Regel spricht nichts dagegen, dass Sie weiterhin zu Ihrem Spezialisten gehen können, bei dem Sie schon früher in Behandlung waren. Sie benötigen jedoch auf jeden Fall eine Überweisung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. 

Ja, können Sie. Die Frauenärztin, bzw. der Frauenarzt ist frei wählbar. Sie brauchen keine Überweisung durch Ihren Hausarzt für Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftskontrollen. Wenn die Frauenärztin oder der Frauenarzt eine Operation plant, müssen Sie dies jedoch Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt mitteilen. 

Ja, können Sie. Der Augenarzt ist frei wählbar. Für Brillenanpassungen und Kontrolluntersuchungen benötigen Sie keine Überweisung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Wenn der Augenarzt eine Operation plant, sollten Sie dies jedoch Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt mitteilen.  

Dafür benötigen Sie eine Überweisung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. 

Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Diese(r) wird gemeinsam mit Ihnen das geeignete Spital sowie die geeignete Kur wählen und alles Notwendige veranlassen. 

Wenn Sie sich ohne Überweisung oder Einverständnis Ihrer Hausärztin, bzw. Ihres Hausarztes bei anderen Ärzten oder Therapeuten behandeln lassen, riskieren Sie, dass Sie Ihren Prämienrabatt verlieren oder die Arztrechnung von der Krankenversicherung nicht bezahlt wird. Besprechen Sie es darum immer mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, bevor Sie einen anderen Arzt, ein Spital oder einen Therapeuten aufsuchen. 

Selbstverständlich ist ein Wechsel möglich. Sowohl bei einem Wohnortwechsel als auch in begründeten Fällen, in denen das Vertrauensverhältnis zwischen Patientin/Patient und Ärztin/Arzt nicht gewährleistet ist. Wenn Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt nicht zufrieden sind, dann empfehlen wir Ihnen, Ihre Vorbehalte oder Probleme mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt direkt anzusprechen. Sollte keine Lösung möglich sein, dann informieren Sie bitte die Hausärztin oder den Hausarzt über den Wechsel zu einer anderen Vertrauensperson und regeln die Formalitäten mit Ihrem Krankenversicherer. 

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