Grabschmuck – Was passt zu welchem Grab? Ein Grab zu verschönern zeugt von Zuneigung und Verantwortung. Grabschmuck ist längst mehr als nur “Dekoration“. Ob nun aussagekräftige Schriftrollen oder Banner, hübsche Statuen, Grabkreuze, Grabtafeln oder Grabsteine – Grabschmuck stellt neben dem Blumenschmuck eine wichtige Größe dar. - Historischer Friedhof im Sommer, [...] Weiter lesen
Die Urne mit der Asche des Verstorbenen verbleibt nach der Einäscherung für einen Monat in der sogenannten „allgemeinen Nische“ des Krematoriums
Wir nennen diesen Raum auch (Innen-) Kolumbarium und bewahren die Urnen dort für die Öffentlichkeit unzugänglich auf, denn auch nach dem Tod verdient jeder Mensch das Recht auf Privatsphäre und Ruhe. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Urne hier einen Monat verbleibt, um den Hinterbliebenen ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, über die Aschebestimmung nachzudenken und zu entscheiden. Die niederländische Regierung prüft derzeit, ob das niederländische Gesetz über das Leichenwesen gelockert werden kann. Über eventuelle Änderungen werden wir Sie entsprechend informieren. Nach einem Monat darf die Asche abgeholt werden. Sollten Sie jedoch mehr Zeit benötigen, ist das natürlich kein Problem, denn die Asche darf ein halbes Jahr kostenlos bei uns stehen. Es muss also nicht unmittelbar in der schweren Zeit rundum die Einäscherung über die Aschebestimmung gesprochen werden. Manchmal hat der Verstorbene bereits seinen Wunsch dazu geäußert oder aber Ihnen als Hinterbliebenen obliegt diese Entscheidung. In beiden Fällen informieren wir Sie gerne und in aller Ruhe über die Möglichkeiten.
Nach welcher Frist kann eine Kremation erfolgen? Kann die Familie der Einäscherung beiwohnen? Wie verläuft eine Einäscherung? Was geschieht während der Einäscherung mit dem Sarg? Dürfen die Angehörigen dem Verstorbenen etwas mitgeben? Was geschieht mit nicht verbrannten Materialien? Wie lässt sich die Asche sicher einer bestimmten Person zuordnen? Was geschieht anschließend mit der Asche? Haben Sie noch Fragen?
Wenn der Verstorbene sich nach seinem Tod eine Einäscherung gewünscht hat, stellt sich die Frage, was nach dieser mit der Asche geschehen soll. Die übliche Variante ist die Bestattung der Urne auf einem Friedhof. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Seebestattung oder etwa eine Baumbestattung zu wählen. Der Wunsch, den Angehörigen bei sich zu haben, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder im eigenen Garten beizusetzen, wird ebenfalls häufig geäußert. In Deutschland ist Ihnen dieses Vorgehen in der Regel nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet seit dem 1. Januar 2015 das Bundesland Bremen: Hier darf die Asche unter bestimmten Voraussetzungen auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen verstreut werden. In Deutschland schreibt das Bestattungsgesetz vor, was mit Verstorbenen zu geschehen ist. Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen. Dies gilt auch für die Kremationsasche. Alternativbestattungen wie beispielsweise eine Felsbestattung sind daher nicht möglich. Auch die Mitnahme der Urne nach Hause ist in Deutschland nicht gestattet. Sowohl der Leichnam als auch die Kremationsasche wird den Angehörigen nicht übergeben. Überführungen sind daher nur durch einen Bestatter möglich. Urnen dürfen zudem als spezielles Paket per Post verschickt werden. Die Pflicht, einen Verstorbenen auf einem Friedhof beisetzen zu lassen, wird in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Hier wird festgeschrieben, dass der Leichnam beziehungsweise die Asche eines Verstorbenen grundsätzlich nicht außerhalb eines Friedhofes beigesetzt werden darf. Nur in Bremen kann die Asche unter bestimmten Bedingungen auf privaten und extra dafür vorgesehenen Flächen verstreut werden. Falls Sie die Urne des Verstorbenen nicht auf einem Friedhof beisetzen wollen, haben Sie trotz des geltenden Friedhofszwangs in Deutschland weitere Möglichkeiten für eine Bestattung. Als Ausnahmen von dieser Regelung sind die Beisetzung der Asche in Form einer Seebestattung sowie auf einem Waldfriedhof, wie beispielsweise einem Friedwald oder RuheForst, zu nennen. Weitere Bestattungsorte sind nicht zulässig. Wie ein RuheForst aussieht, zeigt Ihnen die nachfolgende Bildergalerie. Hier erhalten Sie einige Einblicke in den RuheForst Ostseeküste / Brodau. RuheForst Ostseeküste / Brodau - Kennzeichnung am Gemeinschaftsbaum RuheForst Ostseeküste / Brodau - Urne am Beisetzungsort
Manche Länder handhaben die Bestattungsgesetze inzwischen weniger strikt. Ein Beispiel ist die Schweiz, wo die Friedhofspflicht mittlerweile zum Teil abgeschafft worden ist. Dort darf die Asche des Verstorbenen in einigen Gebieten etwa in Form einer Almwiesenbestattung beigesetzt werden. Auch die Mitnahme der Urne für zu Hause ist dort möglich. Die Gesetze der Schweiz ermöglichen es für die Dauer der nötigen Trauerbewältigung, die Urne für zu Hause mitzunehmen, um einen Abschied zu ermöglichen. Die Dauer der Abschiednahme ist jedoch nicht festgelegt. Daher kann die Urne für unbestimmte Zeit zu Hause aufbewahrt werden. Auch die Niederlande und Tschechien haben heute bereits weniger strikte Bestattungsgesetze, die Bestattungen außerhalb eines Friedhofes ermöglichen.
In Deutschland wird seit Jahren über eine mögliche Lockerung der Bestattungsgesetze diskutiert. Es wird dabei auch zunehmend der Wunsch nach einer Lockerung des Friedhofszwangs geäußert. Zudem wollen Angehörige immer häufiger in Ruhe Abschied nehmen, weshalb auch der Wunsch nach der Mitnahme der Urne für zu Hause immer öfter geäußert wird. In Bremen ist der Friedhofszwang gelockert worden. Seit Januar 2015 ist das Verstreuen der Asche auf Privatgrundstücken und dafür festgelegten öffentlichen Flächen unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © Beyer, Bildergalerie Ruheforst © RuheForst Ostseeküste / Brodau |