Was passiert mit der asche in der urne

Grabschmuck – Was passt zu welchem Grab? Ein Grab zu verschönern zeugt von Zuneigung und Verantwortung. Grabschmuck ist längst mehr als nur “Dekoration“. Ob nun aussagekräftige Schriftrollen oder Banner, hübsche Statuen, Grabkreuze, Grabtafeln oder Grabsteine – Grabschmuck stellt neben dem Blumenschmuck eine wichtige Größe dar. - Historischer Friedhof im Sommer, [...]

Weiter lesen

Die Urne mit der Asche des Verstorbenen verbleibt nach der Einäscherung für einen Monat in der sogenannten „allgemeinen Nische“ des Krematoriums

Wir nennen diesen Raum auch (Innen-) Kolumbarium und bewahren die Urnen dort für die Öffentlichkeit unzugänglich auf, denn auch nach dem Tod verdient jeder Mensch das Recht auf Privatsphäre und Ruhe.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Urne hier einen Monat verbleibt, um den Hinterbliebenen ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, über die Aschebestimmung nachzudenken und zu entscheiden.

Die niederländische Regierung prüft derzeit, ob das niederländische Gesetz über das Leichenwesen gelockert werden kann. Über eventuelle Änderungen werden wir Sie entsprechend informieren.

Nach einem Monat darf die Asche abgeholt werden. Sollten Sie jedoch mehr Zeit benötigen, ist das natürlich kein Problem, denn die Asche darf ein halbes Jahr kostenlos bei uns stehen.
Selbstverständlich kann in Absprache die Asche auch noch länger bei uns aufbewahrt werden.

Es muss also nicht unmittelbar in der schweren Zeit rundum die Einäscherung über die Aschebestimmung gesprochen werden. Manchmal hat der Verstorbene bereits seinen Wunsch dazu geäußert oder aber Ihnen als Hinterbliebenen obliegt diese Entscheidung. In beiden Fällen informieren wir Sie gerne und in aller Ruhe über die Möglichkeiten.

Was passiert mit der asche in der urne

Was passiert mit der asche in der urne

Nach welcher Frist kann eine Kremation erfolgen?
Eine Kremation kann innerhalb von 24 Stunden nach der Erledigung aller Formalitäten durchgeführt werden. Auf Wunsch können sowohl die Einäscherung als auch die Beisetzung der Urne am gleichen Tag stattfinden. In jedem Fall muss jedoch eine vom deutschen Gesetz vorgeschriebene Wartezeit von 48 Stunden eingehalten werden.

Kann die Familie der Einäscherung beiwohnen?
Wenn die Familie das wünscht, kann sie der Einfahrt des Sarges in den Ofen beiwohnen. Das Krematorium Memmingen verfügt zu diesem Zweck über einen besonders eingerichteten Abschiedsraum, der bis zu 20 Personen Platz bietet. Während des Abschieds kann im Abschiedsraum Musik gespielt werden oder ein Geistlicher kann eine kurze Ansprache halten.

Wie verläuft eine Einäscherung?
Der Sarg wird auf eine spezielle Vorrichtung gesetzt, die den Sarg anhebt und in den Ofen platziert. Während der Kremation hat der Ofen eine Temperatur von ungefähr 900 ºCelsius. Nach ungefähr 75 Minuten ist der Kremationsvorgang beendet und die Asche wird aus dem Ofen entfernt. In einigen Fällen bleibt Edelmetall zurück. Das wird eingesammelt und der Erlös wird einem wohltätigen Zweck zugeführt.

Was geschieht während der Einäscherung mit dem Sarg?
Der Sarg fährt mit in den Ofen ein, weil der Sarg dazu dient, die optimale Einäscherung des Verstorbenen zu gewährleisten. Nach der Kremation ist der Sarg vollständig verbrannt, ebenfalls beispielsweise die Innenverkleidung des Sarges. Die Sargnägel und ggf. chirurgisches Material verbrennen während der Kremation nicht. Dieses Material wird gesammelt und zum Recycling an ein Spezialunternehmen abgeliefert.

Dürfen die Angehörigen dem Verstorbenen etwas mitgeben?
In dem modernsten computergesteuerten Ofen des Krematoriums Memmingen kann der/die Verstorbene in der Kleidung eingeäschert werden, die er/sie zu Lebzeiten gern getragen hat. Es können aber beispielsweise auch Blumen, Fotos, Zeichnungen, Bücher oder CDs mit eingeäschert werden. Auch wenn man dem/die Verstorbene/n etwas im der Urne mitgeben möchte ist dies (abhängig von der Größe) möglich. Bestimmte Materialien dürfen allerdings nicht mit in den Ofen. Wenn Angehörige den Wunsch haben, etwas mit einäschern zu lassen, sollte man dies im Vorfeld besprechen.

Was geschieht mit nicht verbrannten Materialien?
Metalle werden nicht verbrannt. Chirurgischer Stahl (Kunstgelenke etc.) werden von einem Spezialunternehmen recycled. Schrauben und Nägel aus dem Sarg werden auch recycled. Edelmetall oder Schmuck, den der Verstorbene trug, schmelzen während der Kremation und befinden sich anschließend als Klümpchen zwischen den Metallteilen. Diese werden eingesammelt. Der Erlös aller gefundenen Materialien werden einem wohltätigen Zweck zugeführt.

Wie lässt sich die Asche sicher einer bestimmten Person zuordnen?
Vor der Einäscherung wird eine feuerfeste Ofenmarke auf den Sarg gelegt, die eine individuelle Nummer enthält, die mit den offiziellen Dokumenten im Krematorium korrespondiert. Nach der Einäscherung wird diese Marke zusammen mit der Asche in die Aschenkapsel gefüllt. Auf dem Deckel, mit dem diese Aschenkapsel verschlossen wird, wird dieselbe Nummer wie auf der Marke angebracht. Dadurch lässt sich die Identifikation im Nachhinein auch ohne Öffnen der Aschenkapsel vornehmen. So garantiert das Krematorium, dass die Asche, die die Hinterbliebenen erhalten, auch wirklich die Asche ihres geliebten Verstorbenen ist.

Was geschieht anschließend mit der Asche?
Das deutsche Gesetz sieht den Friedhofszwang vor. Das gilt auch für die Asche, die nach der Kremation übrig bleibt. Sie muss also in jedem Fall in einem Urnengrab beigesetzt werden. Die Urne kann allerdings auch in einer geschlossenen Urnenwand (Kolumbarium) beigesetzt oder der See anvertraut werden. Bei dieser letzten Möglichkeit wird die Asche in eine Urne aus Salz gefüllt, so dass sich die Urne im Meer auflöst und sich die Asche verteilt.

Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie nähere Informationen speziell über das Krematorium Memmingen wünschen, können Sie sich gerne telefonisch (Tel.: 08331 49 88 33 - 0 oder per e-mail ) mit uns in Verbindung setzen. Für alle übrigen Fragen wenden Sie sich an den Bestatter Ihrer Wahl.

Was passiert mit der asche in der urne

Wenn der Verstorbene sich nach seinem Tod eine Einäscherung gewünscht hat, stellt sich die Frage, was nach dieser mit der Asche geschehen soll. Die übliche Variante ist die Bestattung der Urne auf einem Friedhof. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Seebestattung oder etwa eine Baumbestattung zu wählen. Der Wunsch, den Angehörigen bei sich zu haben, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder im eigenen Garten beizusetzen, wird ebenfalls häufig geäußert. In Deutschland ist Ihnen dieses Vorgehen in der Regel nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet seit dem 1. Januar 2015 das Bundesland Bremen: Hier darf die Asche unter bestimmten Voraussetzungen auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen verstreut werden.

In Deutschland schreibt das Bestattungsgesetz vor, was mit Verstorbenen zu geschehen ist. Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen. Dies gilt auch für die Kremationsasche. Alternativbestattungen wie beispielsweise eine Felsbestattung sind daher nicht möglich. Auch die Mitnahme der Urne nach Hause ist in Deutschland nicht gestattet. Sowohl der Leichnam als auch die Kremationsasche wird den Angehörigen nicht übergeben. Überführungen sind daher nur durch einen Bestatter möglich. Urnen dürfen zudem als spezielles Paket per Post verschickt werden.

  • Alternativbestattungen
  • Mitnahme

Die Pflicht, einen Verstorbenen auf einem Friedhof beisetzen zu lassen, wird in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Hier wird festgeschrieben, dass der Leichnam beziehungsweise die Asche eines Verstorbenen grundsätzlich nicht außerhalb eines Friedhofes beigesetzt werden darf. Nur in Bremen kann die Asche unter bestimmten Bedingungen auf privaten und extra dafür vorgesehenen Flächen verstreut werden.

  • Bestattungsgesetz
  • Ausnahmen

Falls Sie die Urne des Verstorbenen nicht auf einem Friedhof beisetzen wollen, haben Sie trotz des geltenden Friedhofszwangs in Deutschland weitere Möglichkeiten für eine Bestattung. Als Ausnahmen von dieser Regelung sind die Beisetzung der Asche in Form einer Seebestattung sowie auf einem Waldfriedhof, wie beispielsweise einem Friedwald oder RuheForst, zu nennen. Weitere Bestattungsorte sind nicht zulässig. Wie ein RuheForst aussieht, zeigt Ihnen die nachfolgende Bildergalerie. Hier erhalten Sie einige Einblicke in den RuheForst Ostseeküste / Brodau.

  • Was passiert mit der asche in der urne

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Blick auf die Ostsee

  • Was passiert mit der asche in der urne

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Andachtsplatz

  • Was passiert mit der asche in der urne

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Blick in den Wald

  • Was passiert mit der asche in der urne

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Steilküste

  • Was passiert mit der asche in der urne

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Kennzeichnung am Gemeinschaftsbaum

  • Was passiert mit der asche in der urne

    RuheForst Ostseeküste / Brodau - Urne am Beisetzungsort

  • Seebestattung
  • Baumbestattung

Manche Länder handhaben die Bestattungsgesetze inzwischen weniger strikt. Ein Beispiel ist die Schweiz, wo die Friedhofspflicht mittlerweile zum Teil abgeschafft worden ist. Dort darf die Asche des Verstorbenen in einigen Gebieten etwa in Form einer Almwiesenbestattung beigesetzt werden. Auch die Mitnahme der Urne für zu Hause ist dort möglich. Die Gesetze der Schweiz ermöglichen es für die Dauer der nötigen Trauerbewältigung, die Urne für zu Hause mitzunehmen, um einen Abschied zu ermöglichen. Die Dauer der Abschiednahme ist jedoch nicht festgelegt. Daher kann die Urne für unbestimmte Zeit zu Hause aufbewahrt werden. Auch die Niederlande und Tschechien haben heute bereits weniger strikte Bestattungsgesetze, die Bestattungen außerhalb eines Friedhofes ermöglichen.

In Deutschland wird seit Jahren über eine mögliche Lockerung der Bestattungsgesetze diskutiert. Es wird dabei auch zunehmend der Wunsch nach einer Lockerung des Friedhofszwangs geäußert. Zudem wollen Angehörige immer häufiger in Ruhe Abschied nehmen, weshalb auch der Wunsch nach der Mitnahme der Urne für zu Hause immer öfter geäußert wird. In Bremen ist der Friedhofszwang gelockert worden. Seit Januar 2015 ist das Verstreuen der Asche auf Privatgrundstücken und dafür festgelegten öffentlichen Flächen unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.

Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © Beyer, Bildergalerie Ruheforst © RuheForst Ostseeküste / Brodau