Was kann ich alles ohne Führerschein fahren?

Sie dürfen einen Roller fahren, welcher in die Kategorie Mofa fällt, also bis 50 ccm und nicht schneller als 25 km/h. Für diesen benötigen Sie keine Fahrerlaubnis, da Sie vor dem 1.1.1965 geboren sind. Ein größeres Fahrzeug dürfen Sie nicht fahren.

Es gibt eine Reihe von Fahrzeugen, die zwar mit Motorkraft betrieben werden, also Kraftfahrzeuge sind, für welche jedoch eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist.

Solche fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge dürfen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Fahrerlaubnisfrei sind folgende Fahrzeuge:

  • einspurige einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofas);

  • zulassungs- und betriebserlaubnisfreie einsitzige Kfz mit Elektroantrieb mit einem Leergewicht von höchstens 300 kg und einer Gesamtmasse von höchstens 500 kg und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 15 km/ h (motorisierte Krankenfahrstühle mit einer maximalen Breite von 110 cm);

  • zulassungs- und betriebserlaubnisfreie Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h;

  • einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Mofas dürfen nur geführt werden, wenn der Fahrer eine Prüfung abgelegt hat, mit der er den Nachweis geführt hat, dass er

  • ausreichende Kenntnis der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und

  • mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Das könnte Sie auch interessieren:
Wer braucht einen Führerschein?
Die neuen Regeln zum Führerschein ab dem Jahr 2013
Anspruch auf die Fahrerlaubnis

Nur die langsamsten und leichtesten Fahrzeuge dürfen tatsächlich ganz ohne Führerausweis gefahren werden. Die anderen fallen in Ausweiskategorien, die leichter und günstiger zu erwerben sind als der klassische Autoführerschein, der Führerausweis Kategorie B. Die Varianten reichen vom vollverkleideten Rollstuhl bis zum untermotorisierten Kleinwagen. Diese verschiedenen Typen gibt es:

  • bis zehn Stundenkilometer: Ein motorisierter Rollstuhl oder Ähnliches mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zehn Stundenkilometer darf ab 16 Jahre ohne jeden Führerschein gefahren werden. Es gibt überdachte und komplett geschlossene Modelle. Es darf sogar ein Beifahrersitz dabei sein. Mit dem Führerausweis M oder G darf man sie schon ab 14 Jahre benutzen.
  • bis 20 Stundenkilometer und nur ein Sitz: Hier wird ein Kontrollschild für Motorfahrräder benötigt. Mit dem Führerausweis M oder G darf man sie ab 14 fahren, sonst ab 16.
  • bis 30 Stundenkilometer und nur ein Sitz: Es ist ein Führerausweis der Kategorie M notwendig sowie das Kontrollschild für Motorfahrräder.
  • bis 45 Stundenkilometer und zwei Sitze oder mehr: Hierfür wird der Führerausweis Kategorie F benötigt.
  • mehr als 60 Stundenkilometer, Leergewicht maximal 550 Kilogramm: Für Fahrzeuge dieser Leistung wird der Führerausweis B1 benötigt.

Welche Modelle sind für Senioren ohne Führerausweis geeignet?

Es gibt Modelle, die speziell als Seniorenscooter beworben werden. Dabei handelt es sich meist um kleine Elektromobile, die nicht schneller als zehn Stundenkilometer fahren und nicht breiter als einen Meter sein dürfen. Ein zweiter Sitz ist zulässig. Auch einsitzige Modelle bis 20 Stundenkilometer dürfen noch ohne Führerausweis gefahren werden. Damit können auch Personen weiter ihre Mobilität bewahren, bei denen bisher der Partner Auto gefahren ist oder die ihren Führerausweis abgegeben haben. Sie können im nahen Umfeld einkaufen und Kontakte pflegen, ohne dabei auf andere oder öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein. Auch diese kleinen, leichten Modelle bieten Schutz vor Wind und Wetter. Sie sind deshalb auch attraktiv für Menschen, die früher gern mit dem Fahrrad unterwegs waren, sich dies aber nicht mehr zutrauen. Wer seinen Führerausweis B freiwillig abgegeben hat, kann beim Strassenverkehrsamt einen Ausweis der Kategorie M beantragen und darf dann auch schnellere Modelle nutzen.

Wie viele Personen dürfen in führerscheinfreien Autos mitgenommen werden?

Die meisten der Kleinfahrzeuge, die mit einem Führerausweis Kategorie F gefahren werden dürfen, haben Sitzplätze für zwei Personen, sehr wenige auch für vier. In den ganz langsamen Modellen bis zehn Stundenkilometer darf man auch ganz ohne Führerschein jemanden mitnehmen.

Wo darf man mit diesen Elektromobilen für Senioren fahren?

Die kleinen führerscheinfreien Elektromobile dürfen nicht breiter als einen Meter sein. Deshalb darf man mit den langsamen Modellen bis zehn Stundenkilometer auch noch das Trottoir benutzen. Mit schnelleren Modellen muss man auf dem Radweg oder auf der Strasse fahren.

Ab welchem Alter darf man ein führerausweisfreies Auto fahren?

Die kleinen Elektromobile dürfen bereits ab 14 Jahren gefahren werden, wenn man einen Führerausweis Kategorie M erworben hat, ansonsten ab 16. Für die leichten Kleinwagen ist ein Führerausweis Kategorie F Voraussetzung. Dieser darf in der Schweiz zwar bereits ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. 16-Jährige dürfen damit aber vorerst nur Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren bis 45 Stundenkilometer benutzen. Erst ab 18 Jahren dürfen sie alles fahren, was unter die Kategorie F fällt. 18 Jahre muss man auch sein, um den Führerausweis Klasse B1 für die leistungsstärkeren Kleinwagen zu erwerben.

Gibt es unter den führerausweisfreien Fahrzeugen nur Elektroautos?

Die Kleinfahrzeuge, für die kein Führerausweis der Kategorie B benötigt wird, gibt es mit verschiedenen Antriebstechniken. Die leichtesten Modelle werden mit Batterie betrieben, die sich an normalen Haushaltssteckdosen aufladen lassen. Unter den grösseren Modellen, die bis 45 Stundenkilometer fahren dürfen und für die ein Führerausweis der Kategorie F benötigt wird, sind sowohl Elektroautos als auch Diesel-Motorfahrzeuge. Dabei handelt es sich meist um Modelle mit Automatikgetriebe.

Darf ich auf Privatgrund Autos ohne Führerschein fahren?

Man darf auf Privatgrund üben, solange dieser eingezäunt ist und nicht von anderen genutzt wird. Supermarktparkplätze oder Ähnliches sind auch nach Ladenschluss öffentlich zugänglich und deshalb für Übungsfahrten nicht zulässig. Das wäre Fahren ohne Führerausweis und wird mit einer Geldstrafe, eventuell sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Besondere Regeln gelten für Spezialfahrzeuge im beruflichen Einsatz auf dem Firmengelände, beispielsweise Lagerfahrzeuge und Gabelstapler. Und diese zu nutzen, müssen meist vorab Kurse absolviert werden.

Motorisierte Rollstühle zählen als führerscheinfreie Kraftfahrzeuge. Marcel Jancovic/Shutterstock.com

Kraftfahrzeuge darf man nur mit Führerschein fahren – oder etwa nicht? Tatsächlich gibt es einige Ausnahmen, die die Vorschriften aus § 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) umgehen, sodass bestimmte Fahrzeuge auch so legal gefahren werden dürfen. PKW.de hat für Sie im Folgenden zusammengefasst, welche führerscheinfreien Fahrzeuge es gibt und in welchen Fällen Sie so sogar normale Autos fahren können.

von Berit Hoffmann, Redakteur*in bei PKW.de 02.08.2018

Viele wollen motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen, aber nicht für alle ist der Führerschein eine Option, egal ob aus Prüfungsangst, Kostengründen oder einer nicht bestandenen MPU. Es gibt einige Fahrzeuge, die Sie ohne Fahrerlaubnis fahren können – und das auch noch legal.

Den meisten fällt als führerscheinfreies Fahrzeug zuerst das Mofa ein. Das stimmt allerdings nur so halb: Ja, ein Führerschein ist nicht notwendig, dafür aber eine Fahrerlaubnis und somit auch eine Art Prüfung. Ist die Theorieprüfung jedoch bestanden und die im Vergleich zum Führerschein sehr kurze Fahrausbildung absolviert, darf ein Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden. Die Auswahl der tatsächlich komplett fahrerlaubnisfreien Möglichkeiten ist jedoch nicht sonderlich groß und eher ernüchternd: Erlaubt sind Arbeitsmaschinen oder Mobilitätshilfen, aber auch immer erst ab einem Alter von 15 Jahren.

Ein Krankenfahrstuhl oder eine Mobilitätshilfe sind führerscheinfrei

Eine Art der führerscheinfreien Fahrzeuge sind Krankenfahrstühle und andere Mobilitätshilfen, deren eigentlicher Zweck es ist, die Mobilität von bewegungseingeschränkten Personen zu erhöhen. Fahren kann sie jedoch so ziemlich jeder.

Damit ein Fahrzeug als Krankenfahrstuhl gilt, muss es bestimmte Kriterien erfüllen: Es darf maximal 110 cm breit und 300 kg schwer sein. Wenn alle Mitfahrer samt Gepäck untergebracht sind, darf das Gesamtgewicht keine 500 kg überschreiten und die Höchstgeschwindigkeit darf bauartbedingt maximal 15 km/h betragen. Elektrische Krankenfahrstühle gibt es auch mit Dach, Radio, Klimaanlage, einem kleinen Kofferraum und Sitzplätzen für bis zu 3 Personen, wodurch das Gefährt dann zwar wie ein Auto in Miniaturformat aussieht, aber noch lange nicht dessen Vorteile hat.

Das Gleiche gilt auch für führerscheinfreie Mobilitätshilfen. Diese dürfen zwar nur 70 cm breit sein, können allerdings bis zu 20 km/h schnell fahren. Die Lenker-Halterung und die Bauweise lassen hier direkt erkennen, dass die Fahrzeuge kein Autoersatz für Personen ohne Führerschein, sondern eine Hilfe für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung sind.

Einige Arbeitsmaschinen setzen keinen Führerschein voraus

Auch manche Landwirtschafts- und Arbeitsmaschinen dürfen ohne Führerschein geführt werden, allerdings muss deren Bauweise direkt ihren Zweck erkennen lassen und als Höchstgeschwindigkeit 6 km/h zulassen. Dazu zählen zum Beispiel Stapler, Flurförderzeuge, Zug- oder andere selbst fahrende Arbeitsmaschinen, die über Holme bedient werden. Da der Gebrauch einiger dieser Maschinen jedoch wieder eine Art Fahrerlaubnis voraussetzt, eignen sich diese führerscheinfreien Kfz also auch nicht wirklich für den privaten Gebrauch im Straßenverkehr.

Auch Autos können ohne Führerschein gefahren werden – aber nicht überall!

Bevor Sie jetzt nervös anfangen, Ihre Autoschlüssel zu verstecken, können Sie sich erstmal wieder beruhigen. Ja, theoretisch dürfen normalerweise führerscheinpflichtige Fahrzeuge auch ohne Führerschein gefahren werden, allerdings nicht im Straßenverkehr und auch nicht, wie oft irrtümlich angenommen, auf Parkplätzen oder Feldwegen. Solche führerscheinfreien Übungsfahrten dürfen nur auf Privatgrundstücken gemacht werden, die beispielsweise durch eine Mauer oder eine Schranke deutlich vom sonstigen Verkehrsgeschehen getrennt und für normale Autofahrer nicht versehentlich zugänglich sind.

Zusätzlich ist auch eine speziell für Sie ausgesprochene Erlaubnis des Besitzers notwendig. Wenn Sie also ohne Führerschein üben wollen, können Sie das unter den oben genannten Bedingungen unter anderem in geschlossenen Parkhäusern, auf Ihrem eigenen Grundstück oder eben auch auf speziell dafür gemachten Verkehrsübungsplätzen tun. Diese haben allerdings wieder ihre eigenen Regeln, die Sie befolgen müssen.

Wenn möglich, sind Mofa, Fahrrad oder Bus bessere Optionen

Eine echte Alternative zum gewöhnlichen Pkw, die keinen Führerschein voraussetzt, gibt es im Straßenverkehr also nicht und im Zweifelsfall kommen Sie mit dem Fahrrad oder den Öffentlichen besser von A nach B. Das aber ja auch aus gutem Grund: Wer mit höheren Geschwindigkeiten am Straßenverkehr teilnehmen möchte, sollte das auch sicher können, um weder sich selber noch andere zu verletzen.

Im Ausland werden solche Sicherheitsmaßnahmen übrigens nicht immer so streng genommen. In Frankreich dürfen manche Miniautos bis zu 50 km/h komplett ohne Führerschein gefahren werden, aber wer viel Wert auf Verkehrssicherheit legt, sollte Frankreichs Straßen sowieso fernbleiben: Auch beim Fahren ohne Führerschein von normalen Autos wird da gerne mal ein Auge zugedrückt oder direkt ganz weggesehen. In Deutschland hingegen müssen Sie, wenn Sie dabei erwischt werden, nicht nur ordentlich blechen, sondern im Ernstfall auch mit einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen.

Richtige Autos gibt es auch zu günstigen Preisen!


Weitere Artikel zu diesem Thema

Alle Artikel in: Autokauf

Bei denen mit * gekennzeichneten Links handelt es sich um Werbe- bzw. sog. Affiliate-Verlinkungen. Klicken Sie auf einen solchen Link und kaufen über diesen Link ein, erhalten wir von dem betreffenden Unternehmen hierdurch eine Provision. Für Sie verändert sich der Preis nicht.

Neuester Beitrag

Stichworte