Maßregeln der Besserung und Sicherung statt Strafe (© Thomas – stock.adobe.com) Show
Neben den Strafen hat der Staat mit den Maßregeln der Besserung und Sicherung noch eine weitere Möglichkeit, auf eine Straftat zu reagieren. Alle Maßregeln zielen dabei darauf ab, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Unterschied zwischen Strafen und Maßregeln der Besserung und SicherungZwischen Strafen und den Maßregeln der Besserung und Sicherung gibt es maßgebliche Unterschiede.
Hier handelt es sich um reine Präventionsmaßnahmen. Sie enthalten kein Unwerturteil über Tat und Täter. Maßregeln der Besserung und Sicherung knüpfen nicht an die Schuld des Täters an. Maßregeln können auch gegenüber einem schuldunfähigen Täter angeordnet werden, wenn es nicht möglich ist, diesen zu einer Freiheits- oder Geldstrafe zu verurteilen. Maßregeln können sowohl neben oder anstatt einer Strafe erfolgen. Es wird stets eine Gefährlichkeitsprognose des Täters erstellt, mittels derer erörtert wird, ob von dem Täter in Zukunft weitere Straftaten zu erwarten sind. Denn hier geht es nicht um die Vergeltung bereits begangener Straftaten, vielmehr soll die noch andauernde Gefährlichkeit des Täters beseitigt werden, damit in Zukunft mit keinen Straftaten zu rechnen ist. Der Schutz der Gesellschaft spielt hier also eine wesentliche Rolle, nicht der Vergeltungscharakter. Die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung hat sich zudem immer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach § 62 StGB zu orientieren. Die Verhängung einer Strafe hingegen ist immer auch von der Schuld des Täters abhängig. Strafen, die in Form von Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden können, zielen darauf ab, bereits begangene Straftaten zu vergelten. Das begangene Unrecht soll ausgeglichen werden. Im Zusammenhang mit den Maßregeln der Besserung und Sicherung hat auch der Maßregelvollzug Bedeutung. JuraForum.de-Tipp: Der Maßregelvollzug ist vom Strafvollzug in einer Justizvollzugsanstalt zu unterscheiden! Gemäß §§ 63 und 64 StGB können psychisch kranke sowie suchtkranke Täter unter gewissen Voraussetzungen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Angeordnet wird die Unterbringung von einem Strafrichter. Für die Dauer der Unterbringung erfolgt eine professionelle Behandlung der Straftäter. Ein solcher Maßregelvollzug kommt für solche Täter in Frage, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung Straftaten begangen sind, dadurch aber nicht in der Lage sind, das begangene Unrecht zu erkennen. Sie werden als nicht oder vermindert schuldfähig eingestuft. Wer hingegen als voll schuldfähiger Täter gilt, wird für seine Taten zur Verantwortung gezogen, indem er eine Haftstrafe in einer JVA verbüßt. Dem Maßregelvollzug hat also einen präventiven Charakter. Dies zeigt sich durch zwei Punkte:
Maßregeln im Strafgesetzbuch / StGBDas Strafgesetzbuch sieht insgesamt sechs Maßregeln der Besserung und Sicherung vor. Unterschieden wird dabei zwischen ambulanten und stationären Maßregeln.
Folgende Maßregeln der Besserung und Sicherung kennt das Strafgesetzbuch:
Straftat begangen Lesezeit: 2 Minuten Gefängnis oder nur Busse? Eine Übersicht über die Konsequenzen, die Straftaten haben können. Anton beschwert sich bei Nachbar Max über Lärm in der Nacht. Max wird wütend und versetzt ihm einen heftigen Stoss. Anton stellt einen Strafantrag. Zwei andere Nachbarn können den Vorfall bezeugen. Max wird zur Bezahlung einer Busse verurteilt.
Karin speist in einem edlen Restaurant und schleicht sich davon, ohne zu zahlen. Der Kellner ruft die Polizei, die Karin noch am selben Abend anhält. Das Restaurant stellt einen Strafantrag, Karin wird zu einer Geldstrafe verurteilt.
Weil er zu wenig Geld zum Leben hat, bricht Sepp regelmässig teure Mountainbikes auf und verkauft sie weiter. Gestützt auf Zeugenaussagen wird er vom Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Strafanzeige erstatten – 3 TippsMöchten Sie der Polizei etwas melden, dass Sie für strafbar halten? Wir haben 3 Tipps dazu. «Woche für Woche direkt in Ihre Mailbox» Matthias Pflume, Textchef Digital Der Beobachter Newsletter |