Was ist der unterschied zwischen einem mahnverfahren und klageverfahren

Wann darf man mahnen? Bezahlt ein Kunde eine Rechnung nicht innerhalb der festgelegten Frist, hat ein Gläubiger das Recht zu mahnen. Die Mahnung muss nicht schriftlich erfolgen, doch ist die Schriftform sinnvoll. So hat man immer einen Beleg, falls der Kunde auf die Mahnung nicht reagiert. Die schriftliche Mahnung bildet die Grundlage für das gerichtliche Mahnverfahren. Das gerichtliche Mahnverfahren dient der Durchsetzung der Geldforderungen und ist ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren. Das gerichtliche Mahnverfahren ist nicht mit dem außergerichtlichen Mahnwesen durch das Unternehmen selbst, durch Rechtsanwälte oder Inkassobüros gleichzusetzen.

Alles Wichtige haben wir auch in einem Video für dich zusammengefasst:

Gerichtliches Mahnverfahren – Die Alternative zur Klage? | YouTube sevDesk

Gerichtliches Mahnverfahren verhindert Verjährung

Reagiert der Kunde trotz mehrerer Mahnungen nicht, so kann das Unternehmen als Lieferant oder Dienstleister das gerichtliche Mahnverfahren anstrengen. Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren wird die Verjährung ausgesetzt. Einfache Forderungen verjähren nach drei Jahren. Strengt der Unternehmer das gerichtliche Mahnungsverfahren nicht an, wenn ein Kunde nicht bezahlt so kann es schlimmstenfalls passieren, dass er wegen Verjährung überhaupt kein Geld bekommt.

Der Gläubiger muss handeln, damit er seine Forderung eintreiben kann. Durch das gerichtliche Verfahren erhält der Unternehmer als Gläubiger einen Vollstreckungstitel. Es gilt jedoch einiges zu beachten, wenn er das gerichtliche Mahnverfahren durchsetzen will. Damit das gerichtliche Mahnverfahren erfolgreich verlaufen kann, ist es wichtig, dass dem Verfahren die konkrete Forderung zugeordnet wird. Diese Zuordnung ist unbedingt erforderlich. Denn nur so weiß der Kunde unmissverständlich, um welche Forderung es konkret geht.

Im Mahnantrag muss die Forderung nicht umfassend nachgewiesen werden. Für die Einleitung des Mahnverfahrens reicht die bloße Angabe aus. Ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, entscheiden notfalls die Gerichte.

Was ist der unterschied zwischen einem mahnverfahren und klageverfahren

Eingeschränkte Vorprüfung beim gerichtlichen Mahnverfahren

Wird ein Mahnbescheid erlassen, erfolgt zumeist nur eine Prüfung der Formalien. Es findet keine Vorprüfung über die Berechtigung einer Forderung statt. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt nicht seitens des mit dem Mahnverfahren beauftragten Gerichts. Wird die Forderung im Mahnantrag nur ungenau bezeichnet, kann zwar ein Mahnbescheid erlassen werden, die Verjährung jedoch kann weiterlaufen.

Das gilt es zu vermeiden. Die Forderung kann nicht mehr durchgesetzt werden, wenn ein Widerspruch eingelegt wurde und eine gerichtliche Überprüfung erfolgt ist. Die Kopien der nicht bezahlten Rechnungen sollten dem Mahnantrag und dann auch dem Mahnbescheid beigefügt werden, damit nachgewiesen wird, um welche Forderungen es sich handelt. Der Schuldner muss wissen, um welche offenen Forderungen es sich tatsächlich handelt, damit er sie begleichen oder gegebenenfalls Widerspruch einlegen kann.

Mahnung: Forderung klar erkenntlich machen

Bei einem gerichtlichen Verfahren ist es wichtig, die jeweilige Forderung erkennbar zu machen. Die Forderung muss mit

  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Projekt oder Bestellung des Kunden

im Antrag auf das gerichtliche Mahnungsverfahren angegeben werden. So hat der Schuldner die Möglichkeit, zu prüfen, ob diese Forderung überhaupt besteht, ob sie ihn betrifft und ob er sie erhalten hat. Das Mahngericht selbst prüft die Forderungen nicht. Der Schuldner kann anhand der Angaben über die Forderungen entscheiden, ob er die Forderung begleicht oder ob er Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnungsverfahren einlegt.

Vollstreckung der Geldforderung mit dem gerichtlichen Mahnverfahren

Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren ist die Vollstreckung der Geldforderung ohne Klageerhebung möglich, ein Urteil ist dafür nicht erforderlich. Es wird geprüft, ob diese Geldforderung berechtigt ist. Eine mündliche Verhandlung oder einen Beweiserhebung erfolgt nicht. Das gerichtliche Verfahren ermöglicht es, Kosten zu sparen und die Geldforderung trotzdem erfolgreich durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt muss beim gerichtlichen Mahnverfahren nicht eingeschaltet werden. Häufig wird das Mahnungsverfahren in automatisierter Form durchgeführt. Am Ende des gerichtlichen Verfahrens steht der Vollstreckungsbescheid, mit ihm kann der Gläubiger seine Geldforderung eintreiben und in letzter Konsequenz von einem Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.

Gerichtliches Mahnverfahren als Alternative zur Klage

Der Gläubiger kann abwägen, ob er ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder ob er ein zivilrechtliches Klageverfahren anstrengen will. Kennt der Gläubiger die genaue Adresse des Schuldners nicht, so ist es besser, wenn er eine Klage vornimmt. Bei einem gerichtlichen Verfahren findet eine öffentliche Zustellung statt, das ist bei der Klage nicht der Fall. Rechnet der Gläubiger mit einem Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren, so kommt er mit einer Klage zumeist schneller zu seinem Geld. Das Vollstreckungsverfahren wandelt sich bei einem Widerspruch in ein Zivilprozessverfahren um, dabei ist die Klageschrift zu begründen, eine mündliche Verhandlung erfolgt. Weitere Informationen findest du auf der IHK-Website zum Thema gerichtliches Mahnverfahren.

  • Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Verfahren, eine Mahnung hingegen eine Zahlungsaufforderung.
  • Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von 14 Tagen reagieren.
  • Widersprechen Sie auch unbegründeten Mahnungen nachweislich.

Stand: 14.09.2021

Ein gelber Umschlag im Briefkasten. Darin enthalten ein Mahnbescheid – schockierend! Erfahren Sie, wie Sie auf einen gerichtlichen Mahnbescheid angemessen reagieren und was der Unterschied zu einer einfachen Mahnung ist.

Mahnbescheid: Gerichtliches Verfahren

Beim Mahnverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, mit dem Gläubiger ihre Geldforderungen eintreiben können. Rein wirtschaftlich betrachtet ist das Mahnverfahren im Gegensatz zum Klageverfahren wesentlich kostengünstiger.

Widersprechen Sie als Empfänger dem Mahnbescheid nicht und legen auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, erhält der Antragsteller einen Titel. Dieser ist wie ein Urteil endgültig und nicht mehr zu ändern. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann ein Gerichtsvollzieher die verfolgte Forderung vollstrecken - wie bei einem Urteil.

Mahnbescheid – welche Reaktion ist erforderlich?

Ist die Forderung unbegründet? Legen Sie unbedingt innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Sie können auch nur einem Teil der Forderung widersprechen. Nutzen Sie hierfür den im Mahnbescheid enthaltenen Vordruck und beachten Sie die Ausfüllhinweise.

Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Legen Sie als Schuldner hiergegen fristgerecht binnen 14 Tagen Einspruch ein, kommt es automatisch zu einem „normalen“ gerichtlichen Verfahren. Ein Richter prüft die jeweiligen Ansprüche und fällt ein Urteil. Reagieren Sie nicht, erfolgt die Zwangsvollstreckung. Lassen Sie sich im Falle einer versäumten Frist am besten anwaltlich beraten

Sie haben eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen? Bei der Mahnung handelt es sich um eine Zahlungsaufforderung, durch die der Rechnungsteller Sie in Verzug setzt. In einigen Fällen ist für den Verzug keine Mahnung erforderlich, zum Beispiel:

  • für die Leistung ist im Vertrag ein kalendarischer Zeitpunkt bestimmt
  • Sie als Schuldner verweigern die Leistung endgültig und ernsthaft (§ 286 Abs. 2 BGB).

Mahnung – wie reagiere ich angemessen?

Überprüfen Sie auch einfache Mahnungen unbedingt auf den Forderungsgrund und den Forderungssteller hin. Ist Ihnen der Inhalt völlig unbekannt? Auch dann empfehlen wir, dem Schreiben nachweislich zu widersprechen. Lassen Sie sich bei Unklarheiten rechtlich beraten.

Schmeißen Sie Mahnungen auf keinen Fall ungelesen in den Müll! Haben Sie ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten? Machen Sie unseren Inkasso-Check.

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