Was ist der unterschied von einer vollmacht und patientenverfügung

Ob Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht: Mit einer Vollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die Sie im Notfall vertreten – und Entscheidungen in Ihrem Namen treffen. So gehen Sie sicher, dass Ihr Wille auch bestmöglich durchgesetzt wird, wenn Sie Ihren Willen durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr selbst mitteilen können.

Viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner oder die eigenen Kinder automatisch vertretungsbefugt sind. Das ist ein Irrtum, der im Ernstfall dramatische Konsequenzen haben kann. Selbst Ihren nächsten Angehörigen müssen Sie eine schriftliche Ermächtigung ausstellen! Ohne Vorsorge- oder Generalvollmacht können Angehörige weder Ihr Vermögen verwalten noch über medizinische Eingriffe entscheiden und keine Verträge in Ihrem Namen kündigen.

Tipp: Wenn Angehörige über medizinische und pflegerische Maßnahmen entscheiden sollen dürfen, müssen Sie die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Das gelingt mit einer sogenannten Schweigepflichtsentbindung.

Was ist eine Generalvollmacht?

Die Generalvollmacht ist per se die umfassendste Vollmacht. Der Bevollmächtigte kann Sie in allen rechtlichen und persönlichen Bereichen vertreten. Der große Handlungsraum erhöht jedoch das Missbrauchsrisiko – deshalb müssen Sie Ihrem Bevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen können. Eine Generalvollmacht wird gewöhnlicherweise sofort nach Aushändigung wirksam, allerdings können Sie die Wirksamkeit auch zeitlich begrenzen.

Wann ist eine Generalvollmacht sinnvoll? Vor allem bei einer umfassenden Vermögensvertretung. Mit einer Generalvollmacht kann Ihr Vertreter nicht nur über ein bestimmtes Konto verfügen, sondern über alle Vermögensbereiche entscheiden – auch Verhandlungen mit Geschäftspartnern oder Versicherungen sind möglich. Bestimmte Handlungen wie der Verkauf oder die Belastung von Grund und Boden müssen jedoch notariell beglaubigt oder beurkundet werden. Grundsätzlich von der Generalvollmacht ausgeschlossen sind „höchstpersönliche Angelegenheiten“. Dazu gehören zum Beispiel Eheschließung & Scheidung, das Ausüben des Wahlrechts oder das Erstellen eines Testaments im Namen des Vollmachtgebers.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie die verschiedensten Angelegenheiten regeln, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Wie bei der Generalvollmacht bestimmen Sie dafür eine Vertrauensperson bzw. einen Bevollmächtigten. Folgende Bereiche kann die Vorsorgevollmacht abdecken:

  • Wohnungsangelegenheiten:
    Der Bevollmächtigte kann Mietverträge kündigen, Ihre Wohnung untervermieten oder entscheiden, ob Sie in ein Pflegeheim kommen oder Zuhause versorgt werden.

  • Vermögen & Finanzen:
    Der Bevollmächtige kann zum Beispiel Ihr Vermögen verwalten, Rechnungen bezahlen und Überweisungen tätigen oder Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen abschließen.

  • Gesundheitssorge:
    Der Bevollmächtige kann Untersuchungen und Behandlungen erlauben oder ablehnen, Ärzte oder den Pflegedienst auswählen und erhält Einblick in Ihre Krankenakte. Post- und Fernmeldeverkehr Der Bevollmächtigte kann beispielsweise Ihre Post oder E-Mails lesen und beantworten, Telefonverträge in Ihrem Namen abschließen oder diese kündigen.

  • Behörden und Gerichte:
    Der Bevollmächtigte kann Sie vor Gericht vertreten. Er kann Anwälte für Sie beauftragen, einen Ausweis beantragen oder Sie bei der Rentenversicherung anmelden.

  • Todesfall:
    Der Bevollmächtigte kann Ihre Beerdigung planen. Er kann zum Beispiel bestimmen, wie Sie bestatten werden, wer eingeladen wird oder welche Musik auf Ihrer Beerdigung spielt.

Wie die Generalvollmacht wird die Vorsorgevollmacht sofort nach dem Aushändigen wirksam. Meist ist die Wirksamkeit einer Generalvollmacht jedoch an die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers geknüpft. Wichtig: Eine Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen können Sie unter keinen Umständen an den Bevollmächtigten abgeben. Wenn es beispielsweise um einen Umzug in ein geschlossenes Pflegeheim geht, um eine Bettfixierung oder um Beruhigungsmedikamente, entscheidet immer das Betreuungsgericht.

Welche Vollmacht ist besser?

Die richtige Frage lautet: Für welche Bereiche möchten Sie Ihre Vertrauensperson bevollmächtigen? Wenn Sie sich von Ehepartner oder Familienmitgliedern in allen Rechtsangelegenheiten vertreten lassen möchten, ist eine Generalvollmacht die bequemste Möglichkeit. Trotzdem empfehlen wir in den meisten Fällen eine Vorsorgevollmacht – denn bei bestimmten Bereichen besteht der Gesetzgeber auf eine explizite Nennung in der Vollmacht. Dazu gehört zum Beispiel die Unterbringung im Heim oder die Entscheidung über ärztliche Maßnahmen. Eine allgemeine Generalvollmacht reicht dann nicht aus. Mit einer Vorsorgevollmacht gehen Sie deshalb auf Nummer sicher. Sie können genau festlegen, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll und für welche nicht – und das Risiko von Missverständnissen minimieren. Wie so eine Vorsorgevollmacht aussehen kann, zeigt Ihnen unsere Vorsorgevollmacht Vorlage. Mit unserem Service können Sie sich Ihre Vorsorgevollmacht anschließend kostenlos erstellen lassen.

Wichtig: Wenn es um medizinische und pflegerische Behandlungen und Maßnahmen geht, führt kein Weg an einer Patientenverfügung vorbei. Unser Artikel 8 Gründe für eine Patientenverfügung erklärt, warum die Patientenverfügung ausnahmslos zu jeder Vorsorge dazu gehören muss.

Eine Patientenverfügung muss nicht zwingend mit einer Vorsorgevollmacht einhergehen – allerdings ist eine Kombination durchaus sinnvoll. Was den Unterschied zwischen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht ausmacht – hier erfahren Sie es.

Ein schlimmer Unfall kann jederzeit passieren und in dem Fall ist es gut, wenn Sie im Vorfeld eine Patientenverfügung und/oder eine Vorsorgevollmacht hinterlegt haben. Verpflichtet sind Sie jedoch nicht dazu: Sie müssen weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Zudem können Sie die Dokumente einzeln erstellen, sie hängen nicht zwingend voneinander ab.

  • Eine Patientenverfügung kommt ausschließlich bei einem medizinischen Notfall zum Einsatz. Die Vorsorgevollmacht kann auch für diesen Bereich wirksam sein, muss es aber nicht zwingend.
  • Die Patientenverfügung wird dann wirksam, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche zu kommunizieren. Das kann durchaus auch in jungen Jahren passieren, beispielsweise nach einem schweren Autounfall.
  • Setzen Sie eine Patientenverfügung auf, achten Sie darauf, dass sie klar und eindeutig formuliert ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Außerdem müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Ärzte im medizinischen Notfall Kenntnis darüber erlangen, dass eine Patientenverfügung existiert.
  • Bei Ihrem Hausarzt oder der Krankenkasse erhalten Sie in der Regel Broschüren, in denen genau beschrieben ist, wie Sie eine Patientenverfügung korrekt aufsetzen. Grundvoraussetzung zum Erstellen einer Patientenverfügung ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt und entscheidungsfähig sind. Die Patientenverfügung muss nicht, sollte jedoch regelmäßig aktualisiert werden.
  • Sie müssen übrigens keine Angst haben, dass die Patientenverfügung in Kraft tritt, wenn Sie noch selber entscheidungsfähig sind. Solange Sie Ihre Wünsche äußern können, gilt natürlich Ihr Wille. Der Wille Ihres Bevollmächtigten, falls Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben, steht hingegen nicht über Ihrer Patientenverfügung.

Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für Sie zu handeln. In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, in welchen Bereichen der Bevollmächtigte für Sie agieren darf. Beispielsweise können Sie ihm die Patientenverfügung oder eine Kopie davon aushändigen, sodass er diese im Notfall umgehend an die Ärzte weitergeben kann.

  • Im Gegensatz zur Patientenverfügung, bei der es ausschließlich um medizinische Belange geht, kann sich die Vorsorgevollmacht auf alle Bereiche des Lebens beziehen.
  • Haben Sie selber keinen Bevollmächtigten ernannt, setzt das zuständige Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer ein. Das kann ein Familienmitglied sein, aber auch eine fremde Person kann zu Ihrem rechtlichen Betreuer ernannt werden.
  • Sinnvoll ist es häufig, eine Vorsorgevollmacht bereits bei beginnender Demenz auszustellen. Wobei Sie die Vorsorgevollmacht jederzeit zurückziehen oder modifizieren dürfen.
  • Laut Gesetz muss die Vorsorgevollmacht nicht unbedingt von einem Notar beglaubigt sein. Soll der Bevollmächtigte jedoch rechtlich relevante Geschäfte für Sie tätigen, kann eine beglaubigte Vorsorgevollmacht zwingend notwendig sein.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - im Krisenfall sehr hilfreich (Bild: Pixabay)

Was ist der unterschied von einer vollmacht und patientenverfügung

Wann Sie die Vorsorgevollmacht besser von einem Notar beglaubigen lassen, erläutern wir im nächsten Beitrag.

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