Ob Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht: Mit einer Vollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die Sie im Notfall vertreten – und Entscheidungen in Ihrem Namen treffen. So gehen Sie sicher, dass Ihr Wille auch bestmöglich durchgesetzt wird, wenn Sie Ihren Willen durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr selbst mitteilen können. Viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner oder die eigenen Kinder automatisch vertretungsbefugt sind. Das ist ein Irrtum, der im Ernstfall dramatische Konsequenzen haben kann. Selbst Ihren nächsten Angehörigen müssen Sie eine schriftliche Ermächtigung ausstellen! Ohne Vorsorge- oder Generalvollmacht können Angehörige weder Ihr Vermögen verwalten noch über medizinische Eingriffe entscheiden und keine Verträge in Ihrem Namen kündigen. Tipp: Wenn Angehörige über medizinische und pflegerische Maßnahmen entscheiden sollen dürfen, müssen Sie die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Das gelingt mit einer sogenannten Schweigepflichtsentbindung. Was ist eine Generalvollmacht?Die Generalvollmacht ist per se die umfassendste Vollmacht. Der Bevollmächtigte kann Sie in allen rechtlichen und persönlichen Bereichen vertreten. Der große Handlungsraum erhöht jedoch das Missbrauchsrisiko – deshalb müssen Sie Ihrem Bevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen können. Eine Generalvollmacht wird gewöhnlicherweise sofort nach Aushändigung wirksam, allerdings können Sie die Wirksamkeit auch zeitlich begrenzen. Wann ist eine Generalvollmacht sinnvoll? Vor allem bei einer umfassenden Vermögensvertretung. Mit einer Generalvollmacht kann Ihr Vertreter nicht nur über ein bestimmtes Konto verfügen, sondern über alle Vermögensbereiche entscheiden – auch Verhandlungen mit Geschäftspartnern oder Versicherungen sind möglich. Bestimmte Handlungen wie der Verkauf oder die Belastung von Grund und Boden müssen jedoch notariell beglaubigt oder beurkundet werden. Grundsätzlich von der Generalvollmacht ausgeschlossen sind „höchstpersönliche Angelegenheiten“. Dazu gehören zum Beispiel Eheschließung & Scheidung, das Ausüben des Wahlrechts oder das Erstellen eines Testaments im Namen des Vollmachtgebers. Was ist eine Vorsorgevollmacht?Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie die verschiedensten Angelegenheiten regeln, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Wie bei der Generalvollmacht bestimmen Sie dafür eine Vertrauensperson bzw. einen Bevollmächtigten. Folgende Bereiche kann die Vorsorgevollmacht abdecken:
Wie die Generalvollmacht wird die Vorsorgevollmacht sofort nach dem Aushändigen wirksam. Meist ist die Wirksamkeit einer Generalvollmacht jedoch an die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers geknüpft. Wichtig: Eine Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen können Sie unter keinen Umständen an den Bevollmächtigten abgeben. Wenn es beispielsweise um einen Umzug in ein geschlossenes Pflegeheim geht, um eine Bettfixierung oder um Beruhigungsmedikamente, entscheidet immer das Betreuungsgericht. Welche Vollmacht ist besser?Die richtige Frage lautet: Für welche Bereiche möchten Sie Ihre Vertrauensperson bevollmächtigen? Wenn Sie sich von Ehepartner oder Familienmitgliedern in allen Rechtsangelegenheiten vertreten lassen möchten, ist eine Generalvollmacht die bequemste Möglichkeit. Trotzdem empfehlen wir in den meisten Fällen eine Vorsorgevollmacht – denn bei bestimmten Bereichen besteht der Gesetzgeber auf eine explizite Nennung in der Vollmacht. Dazu gehört zum Beispiel die Unterbringung im Heim oder die Entscheidung über ärztliche Maßnahmen. Eine allgemeine Generalvollmacht reicht dann nicht aus. Mit einer Vorsorgevollmacht gehen Sie deshalb auf Nummer sicher. Sie können genau festlegen, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll und für welche nicht – und das Risiko von Missverständnissen minimieren. Wie so eine Vorsorgevollmacht aussehen kann, zeigt Ihnen unsere Vorsorgevollmacht Vorlage. Mit unserem Service können Sie sich Ihre Vorsorgevollmacht anschließend kostenlos erstellen lassen. Wichtig: Wenn es um medizinische und pflegerische Behandlungen und Maßnahmen geht, führt kein Weg an einer Patientenverfügung vorbei. Unser Artikel 8 Gründe für eine Patientenverfügung erklärt, warum die Patientenverfügung ausnahmslos zu jeder Vorsorge dazu gehören muss. Eine Patientenverfügung muss nicht zwingend mit einer Vorsorgevollmacht einhergehen – allerdings ist eine Kombination durchaus sinnvoll. Was den Unterschied zwischen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht ausmacht – hier erfahren Sie es. Ein schlimmer Unfall kann jederzeit passieren und in dem Fall ist es gut, wenn Sie im Vorfeld eine Patientenverfügung und/oder eine Vorsorgevollmacht hinterlegt haben. Verpflichtet sind Sie jedoch nicht dazu: Sie müssen weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Zudem können Sie die Dokumente einzeln erstellen, sie hängen nicht zwingend voneinander ab.
Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für Sie zu handeln. In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, in welchen Bereichen der Bevollmächtigte für Sie agieren darf. Beispielsweise können Sie ihm die Patientenverfügung oder eine Kopie davon aushändigen, sodass er diese im Notfall umgehend an die Ärzte weitergeben kann.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - im Krisenfall sehr hilfreich (Bild: Pixabay)
Wann Sie die Vorsorgevollmacht besser von einem Notar beglaubigen lassen, erläutern wir im nächsten Beitrag. Themen des ArtikelsMedizinUnterschiedeVollmacht |