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Essen (dpa/tmn) - Seit der Führerscheinreform 1999 gilt auch in Deutschland das EU-weite Führerscheinrecht, das in die Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D und E eingeteilt ist, informiert der Tüv Nord. Gleichzeitig löste der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat die alten Versionen ab. Direkt aus dem dpa-Newskanal Essen (dpa/tmn) - Seit der Führerscheinreform 1999 gilt auch in Deutschland das EU-weite Führerscheinrecht, das in die Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D und E eingeteilt ist, informiert der Tüv Nord. Gleichzeitig löste der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat die alten Versionen ab. Das war der seit mehr als 50 Jahren verbreitete graue und der seit 1986 an dessen Stelle ausgeteilte rosa Führerschein. Wer noch einen alten Führerschein mit der Klasse 3 besitzt, muss diesen aber nicht gegen den Kartenführerschein umtauschen. Er behält noch bis zum Jahr 2033 seine Gültigkeit. Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 sind daher berechtigt, mit Fahrzeuge der neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E zu fahren. Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit - obwohl nur am Pkw ausgebildet - Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren, sowie Züge bis zu 12 Tonnen (samt Anhänger bis zu drei Achsen). Zum Vergleich: Der Pkw-Führerschein neuer Klasse B erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen, beziehungsweise kleineren Lkw, bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Wer die Führerscheinprüfung für den alten Führerschein Klasse 3 noch vor dem 1. April 1980 absolviert hat, ist zudem berechtigt, Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimeter zu fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Lesen Sie mehr zum Thema
Sie reichen von 79, über 79.03, bis 79.06. und gehen bis 171, 174 und 175. Sie besagen, dass man zusätzlich zum PKW entweder auch LKW und Zugmaschinen mit bis zu drei Achsen führen darf und/oder auch berechtigt ist, Leichtkrafträder bis zur Klasse A1 fahren darf. Nicht eingeschlossen sind prinzipiell Fahrzeuge der Klasse D, also größere Busse, die der Beförderung von Personen dienen. Auch nicht eingeschlossen ist die Klasse A für die schnelleren und schweren Motorräder. Die Klasse T – also die Fahrerlaubnis für land- und forstwirtschaftliche Maschinen – ist in der Regel nur dann enthalten, wenn Sie auch tatsächlich in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind. Führerschein Klasse 3 Schlüsselzahl 95Ab dem 23. Mai 2021 wird die Schlüsselnummer „95“ nicht mehr auf den Führerscheinen aufgedruckt, um die Berufskraftfahrerqualifikation anzuzeigen. Stattdessen erhalten alle qualifizierten Berufskraftfahrer eine Fahrerqualifizierungsnachweis.
Von Fuehrerscheinfix.de, letzte Aktualisierung am: 30. Juli 2022 Welche Fahrzeuge dürfen mit dem Führerschein Klasse 3 geführt werden? Der alte Führerschein der Klasse 3 entspricht in etwa dem heutigen PKW-Führerschein der Klasse B. Welche Führerscheinklassen aktuell in der Klasse 3 inbegriffen sind, können Sie unserer Tabelle entnehmen. Muss ich meinen alten Führerschein gegen einen neuen umtauschen? Vorerst gilt noch das alte Dokument. Sie müssen dieses jedoch innerhalb einer bestimmten Frist gegen den neuen EU-Führerschein eintauschen. Darf ich mit dem Führerschein der alten Klasse 3 einen Anhänger ziehen? Ja, das dürfen Sie – vorausgesetzt, der Anhänger wiegt weniger als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Bei einer Umschreibung der alten Klasse 3 erhält der Führerscheininhaber normalerweise auch die Klasse BE, welche zum Ziehen von Anhängern bis zu 3,5 t berechtigt. Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber nicht ungültig. Die Klasse 3 kann nach der EU-Reform weiter benutzt werden.Obwohl sich in Sachen Führerschein in den vergangenen Jahrzehnten viel getan hat, sind die alten Fahrerlaubnisklassen noch nicht ausgestorben. Bevor der EU-weite Führerschein in Scheckkartenformat eingeführt wurde, gab es alte rosa und noch ältere graue Papierführerscheine. Mit den Neuerungen ergeben sich auch Änderungen für alte Führerscheinklassen. Die Klasse 3 ist Thema dieses Ratgebers, obwohl natürlich auch noch andere Klassen veraltet sind (z. B. die Klassen 1, 2, 4 und 5) Was ist der Führerschein der Klasse 3? Ist er heute noch gültig und welche Fahrzeuge dürfen damit gefahren werden? Informationen dazu finden Sie hier. Die Reform brachte in Deutschland für den alten Führerschein der Klasse (KL) 3 dringend notwendige Neuerungen. Obwohl der Führerschein KL 3 zum Führen eines Lkw bis 7,5 Tonnen und Zügen bis zu 3 Achsen berechtigte, fand die Ausbildung nur mit Pkw und ohne Anhänger statt. Das sorgte bei Besitzern dieses Führerscheins für Unsicherheit im Straßenverkehr. Führerschein der Klasse 3: Was darf damit gefahren werden?Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durfte auch ein LKW bis 7,5 t gefahren werden.Der Führerschein der Klasse 3 ist alt, aber längst nicht ungültig. Wie für viele alte Führerscheinklassen gibt es für die alte Klasse 3 eine Besitzstandsregelung. Demnach werden alte Klassen den neuen Führerscheinkategorien zugeordnet. Weil es über die Jahre mehrere Führerscheinreformen gab und auch die vor der Wiedervereinigung in der ehemaligen DDR gültigen Führerscheine zu berücksichtigen sind, spielt es bei der Neuzuordnung eine Rolle, wo und wann Ihr Führerschein erteilt wurde.
Es ist wichtig, dass Sie sich genau darüber informieren, welches Auto oder Kfz Sie mit Ihrem alten Führerschein der Klasse 3 fahren dürfen. Sind Sie mit einem Fahrzeug unterwegs, das nicht dem Führerschein entspricht, gilt dies unter Umständen als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und das ist gemäß § 21 StVG strafbar. Pkw und AnhängerBei einem Führerschein der Klasse 3 darf der Anhänger nicht schwerer sein als das Leergewicht des Fahrzeugs.Unter Berücksichtigung kleiner Abweichungen je nach Ort und Datum der Ausstellung vom Klasse-3-Führerschein (siehe obige Tabelle), fungiert dieser allgemein als Pkw-Führerschein. Die Klasse 3 schloss früher aber auch Lkws bis 7,5 Tonnen und Züge (Anhängergespanne) mit drei Achsen ein. Heute dürfen Sie mit einem Führerschein, der die alte Klasse 3 hat, folgende Kfz führen:
Beim Führerschein der Klasse 3 darf der Anhänger aber nicht schwerer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Für gewöhnlich erhalten Sie beim Umschreiben der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 einen BE-Führerschein. Hier sind Anhänger bis 3,5 Tonnen erlaubt. Sofern Sie bei der Umschreibung die Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 eintragen lassen, dürfen Sie außerdem Busse unter 7,5 Tonnen fahren, sofern Sie keine Personen damit befördern. Der Bus muss, bis auf Sie selbst, leer bleiben. Quad, Trike und Motorrad fahren mit Klasse 3Ein bestimmtes Motorrad darf mit Klasse 3 jetzt auch gefahren werden.Die neuen Führerscheinklassen für alt-Klasse 3 sind in der Regel B/BE und C1/C1E, auf Antrag auch C/CE. Das wurde inzwischen klargestellt. Was zu Verwirrung führt, ist die Frage, ob ein Motorrad mit Führerschein Klasse 3 gefahren werden darf. In einem B-Führerschein ist immer auch die Klasse AM enthalten, die zum Fahren von Quads bis maximal 15 kW und nur bis 45 km/h berechtigt. Ein Quad dürfen Sie mit dem alten Führerschein der Klasse 3 fahren. Beim Motorrad kommt es sehr darauf an, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde und welche Schlüsselzahlen darin enthalten sind. Die neuen Führerscheinklassen werden von sogenannten Schlüsselnummern begleitet. Diese können Ihre Befugnisse zum Führen eines Autos erweitern, aber auch einschränken. So kann die alte Führerscheinklasse 3 durch die Schlüsselnummer A 79.06 erweitert werden, diese gestattet es Ihnen, einen Anhänger über 3,5 Tonnen zu ziehen. Trikes werden seit 2013 als Motorrad eingestuft und auch als solches behandelt. Ein größeres Trike erfordert deshalb den Führerschein A oder A1 und wird nicht mehr durch AM, und damit nur durch die alte Führerscheinklasse 3 abgedeckt, wenn Sie über die entsprechenden Schlüsselzahlen verfügen, wie beispielsweise die folgenden:
Muss ich meinen alten Führerschein der Klasse drei umtauschen?Der Führerschein der Klasse 3 ist heute noch gültig, aber mit teilweise geänderten Bedingungen.Weil die Führerscheinklasse 3 alt ist, fragen sich viele, ob Sie zum Umtausch bzw. zum Umschreiben verpflichtet sind. Trotz der vielen Neuerungen ist dies derzeit noch nicht Pflicht. Bis zum 19. Januar 2033 darf ein alter Führerschein der Klasse 3 höchstens noch im Geldbeutel bleiben. Spätestens zu diesem Stichtag müssen Sie den Führerschein umschreiben lassen. Mitunter ist für Sie aber auch schon eine kürzere Frist verbindlich: Für Papierführerscheine:
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
Eine Ausnahme gibt es bei der eingeschränkten Führerscheinklasse C/CE 79. Personen über 50, die diese Klasse behalten möchten, müssen ihren alten Führerschein schon jetzt umtauschen. Weil er der Klasse C/CE entspricht, dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 3 auch Lkw fahren. Grundsätzlich ist für die Klasse C/CE aber eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingeführt worden. Das heißt, wer älter ist als 50, muss den Lkw-Führerschein (egal ob alter Führerschein der Klasse 3 oder neue Führerscheinklasse C/CE) alle fünf Jahre erneuern. Dafür sind auch eine ärztliche Untersuchung und ein Sehtest erforderlich. Bildnachweise: fotolia/Anna Omelchenko, fotolia/gabort. |