Wann wird der kindergeld bonus 2022 ausgezahlt

Das erwartet Sie in diesem Artikel

Die steigenden Sprit- und Energiepreise sowie die zuletzt auf 7,3 Prozent gestiegene Inflation machen den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schaffen. Obwohl es noch einiges Sparpotenzial im Alltag gibt, lassen sich damit die Preissteigerungen nicht vollständig auffangen. Da unter der aktuellen Situation vorwiegend Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen zu kämpfen haben, soll es wie in den zwei Jahren zuvor einen Zuschlag zum Kindergeld geben.

 

Einmaliger Kinderbonus von 100 Euro

Die Bundesregierung hat sich für das laufende Jahr auf einen einmaligen Zuschuss zum Kindergeld in Höhe von 100 Euro geeinigt. Dieser Bonus soll über die Familienkassen ausbezahlt und auf den Kinderfreibetrag angerechnet werden. Doch wann Familien konkret mit dem Geld rechnen können, ist bislang unbekannt. Daher könnte es noch etwas dauern, bis das Geld bei den Familien auch auf dem Girokonto ankommt.

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Bezieher des Kinderzuschlags erhalten zusätzliche Zahlung

Für Eltern, die den sogenannten Kinderzuschlag beziehen, soll in diesem Jahr zusätzlich zu den bereits beschlossenen 100 Euro Kinderbonus ein Sofortzuschlag ausbezahlt werden. Dieser soll laut Bundesagentur für Arbeit voraussichtlich ab Juli 2022 gezahlt werden und 20 Euro monatlich betragen. Der Sofortzuschlag wird gezahlt, bis die Regeln zur zukünftigen Kindergrundsicherung umgesetzt werden.

Der Kinderzuschlag liegt aktuell bei 209 Euro monatlich pro Kind und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Je nachdem, wie hoch das Einkommen der Eltern ist, verringert sich die Zahlung. Wer bereits Kinderzuschlag bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen. Der Sofortzuschlag wird automatisch ausgezahlt.

Für Familien mit knapper Haushaltskasse könnte auch die sogenannte Corona-Auszeit interessant sein. Darüber kommen Familien in den Genuss eines fast kostenlosen Kurzurlaubs.

100 Euro für jedes Kind soll es 2022 als Einmalbonus für Familien mit Kindern geben, aus dem Belastungspaket, das die Bundesregierung am 24. März beschlossen hat. Der Bonus soll Härten für Familien abfedern, ausgezahlt werden soll er - ähnlich wie der Familienbonus in der Corona-Pandemie - über die Familienkassen. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet, Gutverdiener profitieren also icht davon. Außerdem soll jeder und jede Erwerbstätige aus dem Entlastungspaket 300 Euro über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommen als Energiepauschale.

Wann das Entlastungspaket in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Die Bundesregierung plant, das Entlastungspaket zum 1. Juni zu beschließen. Wann danach die Auszahlung beginnt, ist noch unklar.

2021 hatte es eine Neuauflage des Corona-Kinderbonus gegeben, der 2020 gezahlt wurde, um Familien mit Kindern in der Pandemie zu entlasten. Er betrug 150 Euro und wurde im Mai 2021 über die Familienkassen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Für Kinder, die 2021 geboren wurden, reichte damals der erstmalige Antrag auf Kindergeld aus, um auch den Kinderbonus zu erhalten.

Alleinerziehende bekamen 2021 nicht nur den Familienbonus ausgezahlt, sie wurden auch steuerlich besser gestellt. Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende wurde 2020 verdoppelt, und beträgt seitdem nicht mehr 1.908 Euro, sondern 4.000 Euro.

Eine Erzieherin spielt in einer Kita im baden-württembergischen Schriesheim mit Kindern: Die diesjährige Einmalzahlung für Familien mit Kindern soll insgesamt 100 Euro für jedes Kind betragen. Foto: dpa/Uwe Anspach

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres milliardenschweren Entlastungspaketes auch einen Kinderbonus beschlossen. Wann genau der 100-Euro-Einmalbetrag ausgezahlt wird, steht allerdings noch nicht fest.

Die Ampelkoalition hat auf die explodierenden Energie- und Lebenshaltungspreise reagiert. Am 25. März hat sie ein milliardenschweres Entlastungspaket für Deutschlands Bürger beschlossen. Es enthält Entlastungen auf der Stromrechnung genauso wie Steuererleichterungen und Einmalzahlungen für besonders Bedürftige sowie einen einmaligen Kinderbonus, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird.

Auszahlungsdatum steht noch nicht fest

Wann das Entlastungspaket in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Die Bundesregierung plant, das Entlastungspaket zum 1. Juni 2022 zu beschließen. Wann die Auszahlung des Kinderbonus beginnt, ist hingegen noch unklar.

Entlastungs- statt Coronabonus

Ein coronabedingter Kinderbonus wie in den Jahren 2020 und 2021 fällt in diesem Jahr aus. Die diesjährige Einmalzahlung für Familien mit Kindern soll insgesamt 100 Euro für jedes Kind betragen. Der Bonus soll Härten für Familien abfedern. Ausgezahlt werden soll er – ähnlich wie der Corona-Familienbonus – über die Familienkassen der Agenturen für Arbeit.

2020 erhielten Erziehungsberechtigte für jedes Kind einmalig 300 Euro extra. 2021 betrug der coronabedingte Kinderbonus 150 Euro pro Kind.

Einmalzahlung für alle Familie

Auch in diesem Jahr haben alle Eltern in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf den Kinderbonus. Das der einmalige Zuschlag auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird, werden Spitzenverdiener davon allerdings weniger oder gar nicht profitieren.

Der Kinder- oder Familienbonus wird nicht auf die Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zum Kindergeld ausbezahlt.

Sofortzuschlag für ärmere Familien

Außerdem hat das Bundeskabinett im Rahmen ihres Entlastungspakets einen „Sofortzuschlag“ für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien und eine Einmalzahlung für besonders bedürftige Erwachsene abgesegnet. Demzufolge sollen ab Juli Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, 20 Euro mehr im Monat bekommen.

Insgesamt wird der Zuschlag rund 2,9 Millionen Menschen zugutekommen – auch etwa 200 000 Kinder von Asylbewerbern sollen ihn erhalten.

Ja, Kinderbonus wird auch für Kinder ausgezahlt, die in Heimen oder Jugendhilfeeinrichtungen leben, wenn für das Kind Kindergeld bezogen wird.

Der Kinderbonus wird in der Regel an den kindergeldberechtigten Elternteil gezahlt. Wird das Kindergeld an das Kind selbst gezahlt, wird auch der Kinderbonus an das Kind gezahlt.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Familienkasse prüfen, ob eine gesonderte Abzweigung des Kinderbonus an das Kind in Betracht kommt, wenn ihr rechtzeitig vor der Auszahlung ein entsprechender Antrag vorliegt. 

Die Abzweigung muss schriftlich vom Kind selbst oder von der gesetzlichen Vertretung beantragt werden. Sie können den Antrag direkt online ausfüllen, ausdrucken und an die zuständige Familienkasse senden.

Abzweigungsantrag ausfüllen

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur mit Unterschrift gültig ist.

Weitere Informationen zur Abzweigung von Kindergeld finden Sie auf der Seite Kindergeld an andere Personen auszahlen lassen.

Kindergeld und Kinderzuschlag werden zeitgleich gezahlt. Die letzte Zahl Ihrer Kindergeldnummer (die sogenannte Endziffer) entscheidet darüber, wann die entsprechenden Beträge auf Ihr Konto überwiesen werden. 

Ein Beispiel:
Bei der Kindergeldnummer xxxFKxxxxx9 ist die Endziffer eine 9. Diese Ziffer bestimmt, an welchen Tagen die Leistungen der Familienkasse überwiesen werden.

Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Auszahlungstermine 2022 für die Endziffer Ihrer Kindergeldnummer gelten.

Sie können die Auszahlungstermine auch telefonisch erfragen: 0800 4 555533 (gebührenfrei)

Kindergeld und Kinderzuschlag werden überwiesen und können nicht bar ausgezahlt werden. Im Laufe des Überweisungstages wird der Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben und Sie können darüber verfügen.

Auszahlung nach Endziffern

Aus technischen Gründen überweist die Familienkasse die monatlichen Leistungen an ihre Kundinnen und Kunden nicht am selben Tag, sondern gestaffelt. Zur Strukturierung der Überweisungen zieht die Familienkasse die Endziffern der Kindergeldnummern heran.

Kundinnen oder Kunden mit der Endziffer 0 erhalten die Zahlung am Monatsbeginn. Anschließend werden die Leistungen für die Endziffer 1 ausgezahlt, gefolgt von den Überweisungen für die Endziffer 2. Die Auszahlungstermine der Kundinnen und Kunden mit der Endziffer 9 sind immer am Monatsende.

Wichtig: An Wochenenden und Feiertagen kann sich der Geldeingang verschieben. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass Ihre Leistungen an einem bestimmten Tag des Monats überwiesen werden.

Erstmalige Auszahlung

Bei der Erstauszahlung erhalten Sie den vollen Monatsbetrag , auch wenn Ihr Anspruch auf diese Leistungen nur am letzten Tag des Monats erfüllt ist.

Ein Beispiel:
Ihr Kind wurde am 30. März geboren. Dann gilt: Sie erhalten für den März das volle Kindergeld und gegebenenfalls zusätzlich den vollen Kinderzuschlag.

Sofern vorhanden, halten Sie bitte Ihre Kindergeldnummer bereit.

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