Wann öffnen die schulen wieder in sachsen

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Position des Landeselternrates Sachsen zur Einschätzung des Ministers, dass es im Hinblick
auf die Abschlussjahrgänge 2020 und 2021 keine Defizite gäbe und man nicht von einer verlorenen Generation sprechen könne...
  Wir teilen die Auffassung des Ministers ausdrücklich nicht.Die Einschätzung ist in ihrer Grundsätzlichkeit falsch, denn hier fehlt (bewusst?) ein notwendig differenzierter Blick bei der Analyse.   Zum Zweiten halten wir fest, dass es seitens des SMK keine soliden Datenerhebungen gibt, die es rechtfertigen würden, der sächsischen Bildungspolitik ein gutes Zeugnis auszustellen.  

1. Es gab bis heute keine Lernstandserhebungen in allen Klassenstufen und bezogen auf jedes Fach. Wir wissen schlicht nicht, wo welches Kind welche Lerndefizite hat.

2. Das finanziell gut ausgestatte und verwaltungstechnisch einfach zu handhabenden Programm „Aufholen nach Corona“ wird vor diesem Hintergrund ohne Daten als Erfolg dargestellt. Jedoch wissen wir nicht, in welchen Fächern wieviel Kinder an welcher Schule unterstützt werden. Was wir wissen, dass es im ländlichen Raum mancherorts gar keine Unterstützungsangebote  gibt, an anderen Schulen managen es die Elternräte - ohne Zuarbeit der Fachlehrer! Es ist dem Zufall überlassen, ob die Hilfe da ankommt, wo sie gebraucht wird.   3. Der Abschlussjahrgang 2020 ist mit dem 2021 gar nicht seriös vergleichbar.Während der Jahrgang 2020 (logischerweise!) deutlich weniger von der Pandemie betroffen war, sich ohnehin im „Prüfungsjahr“ befand, nimmt die Dramatik von Lerndefiziten zu den Jahrgängen „nach unten hin“ zwangsläufig zu.Der 21-er Jahrgang hatte schon ein Corona-Jahr hinter sich, als das Abschlussjahr begann.

Bei den Prüfungsvorbereitungen wurde soweit möglich alles getan, dass sich die Schülerinnen und Schüler gut vorbereiten konnten. Sie waren von Schulschließungen etc. z.T. extra ausgenommen.

4. Die zu erbringenden Prüfungsleistungen waren z.T. angepasst worden, ebenso wurde Lernstoff verringert. Insofern gab es besondere Bedingungen zur Erbringung der Prüfungsleistungen. Dass es sie gab, ist gut und dem hohen Engagement vieler Lehrerinnen und Lehrer zu verdanken. Jedoch stellt dies alles eine Ausnahme dar und spiegelt hier keine Normalität wider.   5. In der Betrachtung fehlen auch die Förderschulen, deren Schüler keinen abrechenbaren Abschluss erlangen. Hier fiel den Eltern die Beschulung zu Haus besonders schwer. Und hier sind

und waren die Defizite aufgrund fehlender Fachbetreuung und der fehlenden sozialen Lerngruppe Klasse kaum aufzuholen.

6. Völlig unerwähnt sind die psychosozialen Beeinträchtigungen, von denen viel Schülerinnen und Schüler betroffen waren und noch sind.

7. Wo ist der Blick auf die Grundschulen - die 4. Klassen der Grundschulen sind auch ein wichtiger Indikator, welcher die Situation an unseren Schulen spiegelt. Dass es erhebliche Defizite bei der Lesekompetenz gibt, hat die Uni Dortmund in einer Studie analysiert. Wie es in Sachsen genau und auch in anderen Fächern aussieht, wissen wir nicht. Denn da fehlen auch die soliden Daten…

8. Von der „Milchmädchenbewertung“ der Abschlussjahrgänge auf das gesamte Schulsystem zu schließen und festzuhalten, dass eigentlich „alles gut“ ist, macht uns eher fassungslos.

Angesichts von Unterrichtsausfall, bedingt durch strukturellen Lehrermangel und uferlos verstärkt durch die Pandemiejahre so zu tun, als hätten wir alles im Griff, besorgt uns.

9. Dass vor Corona Eltern in Deutschland 1,5 Mrd. € für Nachhilfe ausgegeben haben, hat mit Sicherheit nichts mit einem guten zukunftsfähigen Schulsystem zu tun.   Wir benötigen in Sachsen eine ehrliche Bestandsaufnahme, hierzu brauchen wir solide wissenschaftlich und unabhängig erhobene Daten, die belastbare Aussagen über die Qualität des Sächsischen Bildungssystems erlauben.

Und wir brauchen den politischen Willen zur grundsätzlichen Veränderung. Viele seit Jahren offensichtlich ungelöste Probleme werden halbherzig oder gar nicht angegangen!

Der Vorstand und der erweiterte Vorstand des LandesElternRat

Die Presseinformation zum Download finden Sie hier:

2022-04-04-LER-PM-Einschaetzung-des-MinistersHerunterladen

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Immer wieder hören und lesen wir, dass die Schülerinnen und Schüler bzw. unsere Schulen nicht ausreichend im Blick des politischen Handelns sind und wir als Gesellschaft die Entwicklung unseres Bildungssystem vernachlässigen.

Wir konstatieren allerorten, dass die Corona-Pandemie wie ein Brennglas die Defizite einmal mehr deutlich gemacht hat. Zwei Jahre Pandemie haben vielen Schülerinnen und Schülern Unglaubliches abverlangt. Eine Folge des Pandemiegeschehens sind vielfach erhebliche Lernrückstände. Mit großen Worten wurde das Programm „Aufholen nach Corona“ aufgelegt, um hier Abhilfe zu schaffen. Wir haben den Eindruck, dass dies nicht funktioniert. Warum?

Um Lernrückstände gezielt abzubauen, muss klar sein, worin sie genau bestehen. D.h. hierzu bräuchte man die von uns mehrfach geforderten Lernstandserhebungen in allen Klassenstufen und in allen Fächern. Diese wurden von Seiten des SMK lediglich empfohlen. Die Konsequenz: Es hat sie faktisch an vielen Schulen nicht gegeben. Ebenso braucht es viele zusätzliche Lehrkräfte, um den Förderbedarf abzudecken. Dieses Personal muss gefunden, ausgewählt und inhaltlich eingewiesen werden. All das sollen Schulen bzw. die Kollegien zusätzlich zum „normalen“ Schulalltag leisten. Wenn es keinen pandemiebedingten Ausfall von Lehrkräften gäbe, wenn es keine zusätzlichen Aufgaben zur Sicherstellung von Hygieneplänen, Quarantäneregelungen usw. an Schulen gäbe, wenn es an sich nicht hunderte unbesetzte Lehrer-Planstellen an Schulen gäbe, wenn es überall ausreichend Schulsozialarbeiter, Schulassistenten und Schulpsychologen gäbe, ja dann - dann wäre dies leistbar. So ist es aber nicht. Es fehlt an Fachkräften, welche die Arbeit tun können, die dringend getan werden muss. Wir sprechen seit vielen Jahren über den Lehrermangel und ein nachhaltiges Konzept, was diesen beseitigt. Es gibt bis heute keins.

Aufholen nach Corona kann ohne genügend Lehrer ebenso wenig funktionieren, wie die Absicherung eines normalen Schulbetriebs in den kommenden Jahren.

Deshalb unterstützt der LER Sachsen ausdrücklich die durch den Kreiselternrat Chemnitz initiierte Petition //www.openpetition.de/petition/online/stoppt-den-lehrermangel-ausbildungvon-lehrkraeften-in-sachsen-ausbauen und ruft alle Eltern zur Unterzeichnung auf.

Der Vorstand des LandesElternRat

Die Presseinformation zum Download finden Sie hier:

2022-02-10-LER-PM-Lehrermangel-und-AufholungHerunterladen

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Wieder blicken wir auf ein pandemiegeprägtes Jahr zurück. Dies ist Anlass genug, um Stolz und Dank auszudrücken.

Wir sind stolz auf unsere Kinder, die Schülerinnen und Schüler, die fast klaglos auch dieses schwierige Schuljahr unter Krisenbedingungen gemeistert haben - mit Masken, Testen, Unterrichtsausfall, Quarantäne, mit viel Unsicherheit und ständigen Unwägbarkeiten. Ihr seid großartig!

Wir möchten uns bei all den Lehrerinnen und Lehrern bedanken, die mit riesigem Engagement, mit Herzlichkeit und mit Humor an der Seite unserer Kinder stehen, denen sie auf Augenhöhe und in gegenseitigem Respekt begegnen. Sie waren und sind an vielen Stellen zusätzlich gefordert, müssen und mussten Neues integrieren und teilweise ihren Beruf neu erfinden. Vielen Dank für Ihre Offenheit, eine Offenheit, die Schule weiterentwickelt.

Und wir bedanken uns bei den Schulleitungen, die an der Meinung der Eltern interessiert sind und für die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Elternräten ganz selbstverständlich ist. Schulleitungen, die für ihre Kollegien sorgen und die Entwicklung ihrer Schule ebenso befördern, wie Ihre eigene.

Sie alle hatten tausend zusätzliche Aufgaben, die mit Schule und Lehren rein gar nichts zu tun haben. Danke für Ihr Tun.

Und unser Dank gilt auch den engagierten Mitarbeitern in den Verwaltungen, die alles in ihrer Macht Stehende getan haben, um Schule oft unbürokratisch am Laufen zu halten.

Aber – dieser Rückblick ist auch geprägt von Unverständnis und Ärger.

Fast zwei Jahre Krisenmodus Schule und die Lernkurve scheint nicht nach oben zu zeigen.

Der LandesElternRat hat dem Staatsminister für Kultus, Herrn Piwarz, kürzlich brennende Fragen von Eltern aus allen Landesteilen Sachsens gestellt.

Mit den Antworten sind wir nicht zufrieden und wir möchten, sehr geehrter Herr Piwarz, an dieser Stelle darauf eingehen: 

1. Ihre Aussagen zur häuslichen Lernzeit überzeugen nicht. Wenn einzelne Klassen oder auch ganze Schulen im Hybridunterricht oder Wechselunterricht sind, ergibt sich weiter in heterogenes Bild.

Der Verweis auf „Leuchtturmschulen“, die ihr Wissen gern an andere Schulen weitergeben, zeigt deutlich, dass es sich um Ausnahmeschulen handelt und hohe Qualität hier noch längst nicht die Regel ist.

Zu den Standards für die Gestaltung der häuslichen Lernzeit des SMK heißt es aus Mittelsachsen: Über die Standards zum Umgang mit der häuslichen Lernzeit lachen die Schulleitungen. Hr. Piwarz ist nicht an der Basis - er weiß nicht, wie es in den Schulen läuft.

2. Es ist unrealistisch von Chancengleichheit zu sprechen, wenn wir über die Unterrichtsausfälle an den Schulen sprechen. Denn die Annahme, es gäbe nur kurzzeitige Ausfälle ist schlicht falsch.

Wir haben nicht nur vielfältige und immer wieder kehrende Einschränkungen bei Einzelnen bzw. ganzen Klassen, die mehrfach von Quarantäne (schulisch und privat) oder auch Wechselunterricht betroffen waren/sind. Auch der längst „normale“ Ausfallwahnsinn durch den akuten Lehrermangel ist Alltag an vielen Schulen.

Für uns ist es deshalb auch unbegreiflich, dass seit dem 22.11.2021 die statistische Erfassung des Unterrichtsausfalls ausgesetzt ist!

Ein Kommentar aus Nordsachsen: Vier Wochen kein Matheunterricht und drei Wochen kein Bio. Andere Abschlussklassen haben diesen Ausfall nicht. Da ist schon innerhalb der Schule keine Chancengleichheit gegeben.

3. Die Antwort zur Betreuung der Kinder bei Schulschließungen befriedigt gar nicht. Dass Eltern aus speziell definierten Berufsgruppen anspruchsberechtigt sind, wissen wir.

Unterstützung brauchen fast alle Eltern! Besonders für Alleinerziehende oder auch Soloselbständige haben Sie keine einzige Lösung benannt.

4. Es ist leider auch unrealistisch anzunehmen, dass der pandemiebedingt versäumte Lernstoff, an sächsischen Schulen sicher und kontinuierlich nachgeholt wird. Die Anzahl abgeschlossener Verträge beim Programm „Aufholen nach Corona“ sagt weder etwas darüber aus, wieviel Schülerinnen und Schüler unterstützt werden noch in welcher Form bzw. welchem Fach! Hierzu werden bislang keinerlei Daten erhoben.

Um passgenaue Nachhilfeangebote machen zu können, hatten wir bereits im Sommer Lernstandserhebungen für alle Klassenstufen gefordert. Hier ist fast nichts passiert.

Die Schulen werden allein gelassen, die komplette Verantwortung für die Umsetzung des Programms lastet allein auf den Schultern der Schulleitungen und der Pädagogen.

Aus Nordsachsen heißt es dazu: Bei uns ist es auch so, dass Hilfsmittel aus „Aufholen nach Corona“ nicht genutzt werden. Aus Leipzig wird ein Schulleiter zitiert: Tun Sie das ihren Kindern nicht an. So überzeugt ist/war er vom Angebot an seiner Schule.

Die Lerndefizite werden unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht abgebaut, das Nachsehen haben tausende Kinder!

5. Sie sagen, dass in den Fällen, in denen die Eltern für ihr Kind die Aussetzung der Schulpflicht wählen, bestünde kein Anspruch auf adäquate häusliche Beschulung, weil dies von den Lehrkräften nicht leistbar sei. Sie meinen, dass es dennoch möglich sein wird, von der Schule Aufgaben zum häuslichen Lernen zu bekommen.

Faktisch bedeutet diese Position zweierlei. Wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken möchten – und das haben wir hier nicht zu bewerten – dann müssen sie bei kleinen Kindern entweder in der Lage sein, sie selbst zu beschulen oder Lernen kann nicht sattfinden. Zweitens: Das gerade durch das Bundesverfassungsgericht festgestellte Recht auf schulische Bildung wird hier defacto ausgehebelt.

Natürlich sind wir uns im Klaren, dass gerade der Lehrermangel aktuell ganz massiv Grenzen setzt. Jedoch lehnen wir es ab, das Problem kommentarlos den Eltern zuzuschieben.

6. Wenn Sie schreiben: Die Erreichbarkeit der kommunalen Gesundheitsämter sollte für die Schulen gesichert sein, allerdings können wir für die in kommunaler Verantwortung wahrgenommen Aufgaben keine verbindlichen Auskünfte geben.

Offenbar vermuten Sie, dass Erreichbarkeit gewährleistet ist und das scheint dem SMK zu reichen. In Chemnitz deutet man das so: Eine Absprache/Abstimmung zwischen den Ministerien und den Kommunen/Gesundheitsämtern scheint es nicht zu geben. Die Schulleitungen werden allein gelassen.

Genau diese Absprachen zu treffen, über Ressortgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten, gemeinsam tragfähige Lösungen zu kreieren und nicht auf jeweilige Verantwortlichkeiten zu verweisen, das ist ureigenste Aufgabe von Politik.

Wir fordern das Sächsische Kabinett und die bildungsverantwortlichen Parlamentarier auf – gerade die der Regierungsfraktion - alle Kreiselternräte zu besuchen und ZUZUHÖREN.

Wir fühlen uns von Ihnen vielfach nicht verstanden, nicht gehört.

Der erweiterte Vorstand des LandesElternRat

Die Presseinformation zum Download finden Sie hier:

2021-12-LER-Presseinformation-Dezember-2021Herunterladen

Sehr geehrter Herr Kultusminister Piwarz,

in unserer Wahrnehmung spitzen sich die Krisenerscheinungen an unseren Schulen weiter zu. Sie gehen zu Lasten der Schülerinnen, Schüler und Eltern. Wir haben den Eindruck, dass in zwei Jahren Pandemie im politischen Handeln zu wenig an unsere Kinder und deren Familien gedacht wird. Reichen Sie bitte nachfolgende Fragen auch an die anderen Ressorts des sächsischen Kabinetts weiter.

1. Wenn es in Sachsen zu einem erneuten Lockdown kommt, wie stellen Sie sicher, dass alle sächsischen Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise von ihren Schulen im Homeschooling unterstützt werden? Wie wird also sichergestellt, dass Hybrid- bzw. Wechselunterricht sachsenweit in vergleichbarer guter Qualität stattfindet?
Wie Sie wissen, legen Schulleitungen wegen des empfehlenden Charakters Ihrer Schulleiterschreiben Ihre Vorgaben ganz unterschiedlich aus. Wir möchten das die besten Schulen Schule machen!

2. Wie wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler der aktuellen Abschluss- und Wechseljahrgänge gleiche Prüfungsbedingungen bzw. Zugangsbedingen zu den weiterführenden Schulformen haben? „Regelbetrieb“ suggeriert formal, dass normaler Unterricht stattgefunden hat und so ist abzusehen, dass dies zu Ungleichbehandlung führt. Schülerinnen und Schüler, die von Schulschließungen und Quarantäne betroffen sind/waren, werden dann benachteiligt. Ebenso wird vermutlich grundsätzlich unterstellt, dass in den jeweiligen Fächern der komplette Stoff vermittelt wurde.

3. Wie werden Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern bei den momentanen Schulschließungen oder angeordneter Quarantäne unterstützt? Eltern fühlen sich überfordert und haben Ängste, z.Bsp. stehen in den 4. Klassen die Bildungsempfehlungen an.

4. Vor demselben Hintergrund fragen sich besonders selbständige Eltern von Kindern bis 14 Jahren, ob sie sich für Job oder die Beschulung entscheiden sollen, wenn sie sich überhaupt in der Lage sehen, die Unterrichtsinhalte zu Hause als „Lehrer“ zu vermitteln. D.h., hier steht schon wieder die berufliche Existenz auf dem Spiel, besonderes bei „Soloselbstständigen“.
Wie werden in diesem Fall Familien und Alleinerziehende konkret unterstützt?

5. Wie wird, auch vor diesem Hintergrund, das Aufholen an jeder sächsischen  Schule für jede Schülerin und jeden Schüler sichergestellt? Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass auch „Aufholen nach Corona“ an zu vielen Schulen kaum bis gar nicht stattfindet

6. Wie sind die nachvollziehbare Aufhebung der Präsenzpflicht mit einer Ablehnung der Beschulung der Kinder, die von ihren Eltern aus persönlich guten Gründen nicht in die Schule geschickt werden, zu vereinbaren? Es widerspricht angesichts der aktuellen Krisensituation dem gesellschaftlichen Bildungsauftrag, wenn den ohnehin belasteten Eltern die Beschulung ihrer Kinder auferlegt wird.

7. Wie stellen Sie grundsätzlich sicher, dass Eltern sowie Schulverantwortliche jeweils zuständige Ämter erreichen, um dringend notwendige Auskünfte zu erhalten? Aktuell sind mancherorts Gesundheitsämter, das zuständige Landesamt für Schule und Bildung kaum oder gar nicht erreichbar. Schulen selbst können den Eltern deshalb weder klare noch einheitliche Auskünfte erteilen. Ruhige Entscheidungen sind nicht möglich.

Alles in allem sehen wir die Entwicklungen mit Sorge aber auch mit Ärger. Wir fragen uns, ob im Sächsischen Kabinett die o.g. Probleme eine Rolle spielen, ob Bildung und Familie bei politischen Entscheidungsprozessen überhaupt wesentliche Beachtung finden.

Das Anschreiben zum Download finden Sie hier:

2021-11-25-LER-Fragen-an-KM-PiwarzHerunterladen

Pressemitteilung des Landeselternrat Sachsen

82 sächsische Schulen sind wegen des Infektionsgeschehens in Sachsen mittlerweile ganz oder teilweise
geschlossen worden – Stand 16. November 2021. Nicht gezählt: die Schülerinnen und Schüler, die sich einzeln oder klassenweise in Quarantäne befinden.

 Die betroffenen Schüler bzw. deren Familien sind wieder einmal auf sich allein gestellt! Die Horte werden geschlossen, die Betreuung der Kinder und Jugendlichen wird auf die Familien abgewälzt.

Eine Krankschreibung der Eltern bei Schulschließungen bzw. angeordneter Quarantäne für deren Kinder
ist nicht möglich. Für Alleinerziehende ist dies besonders prekär. Sollen sie Urlaub nehmen oder ihre Arbeit aufgeben, damit sie sich um ihre Kinder kümmern können?

Es gibt hierzu offenbar keinerlei Überlegungen, geschweige denn konkrete Unterstützung für die Eltern.  

Die Kommunikation selbst ist ein Desaster - jeder Landkreis, jede Stadt, jedes Amt, jede Schule scheint

eine eigene Strategie bei der Pandemiebewältigung zu verfolgen, sofern eine erkennbar ist. Wenig scheint klar, vieles ist unklar. Ist es noch sicher in der Schule? Wie soll der Lernstoff geschafft werden, wenn ständig Unterricht ausfällt? Unter welchen Umständen kommt auf uns eine Quarantäne zu? Schließt meine Schule und unter welchen Bedingungen? Wie soll dann mein Kind betreut werden? …Eltern und ihre schulpflichtigen Kinder brauchen klare Orientierung. Hierzu benötigen sie einheitliche und eindeutige Informationen. Diese müssen zentral und einfach zugänglich sein.

Hierzu braucht es Vorgaben des Kultus- wie auch des Sozialministeriums. Empfehlungen reichen nicht aus!

Krisen verlangen einen intensiven Austausch mit betroffenen Eltern, Schülern und Lehrern. Und sie erfordern eine klare und eindeutige Führung. Beides fehlt. Das Klein-Klein muss aufhören

Vorstand
Der Landeselternrat Sachsen

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier:

2021-11-17-LER-Presseinformation-Schulschliessungen-und-QuarantaeneHerunterladen

Pressemitteilung des Landeselternrat Sachsen

Der Landeselternrat Sachsen hält nichts davon, dem sächsischen Lehrpersonal Empfehlungen zur eigenen Gesundheitsvorsorge zu erteilen. Wir gehen davon aus, dass alle Lehrerinnen und Lehrer hier sorgsam und verantwortungsbewusst handeln.

Eine Impfpflicht, wie zum Teil gefordert, ist ein gesundheitspolitisches Thema und berührt (arbeits-)
rechtliche Aspekte. Elternvertretungen sind an dieser Stelle keine Experten.

Vielmehr wiederholen wir als Elternvertreter unsere Forderung, für gute Lern- und Arbeitsbedingungenan Schulen zu sorgen.

Hierzu gehört die Luftqualität. Diese ist in Klassenzimmern ist vielfach schlecht.

Nicht nur die für die Coronaeindämmung relevante Aerosolbelastung in den Klassenzimmern ist zu hoch, auch der CO2-Gehalt der Luft liegt wegen schlechter (oder gar nicht vorhandener) Lüftungssysteme oftmals deutlich über den durch die WHO empfohlenen Grenzwerten.Letzteres ist potentiell gesundheitsschädlich und mindert in jedem Fall die Konzentrationsfähigkeit von

Schülerinnen und Schülern wie auch von Lehrkräften deutlich.

D.h. es muss endlich nachhaltig in Lüftungstechnik investiert werden.
Hier vertrödeln wir deutschlandweit Zeit. Die Pandemie hat auch hier ein Problem deutlich werden lassen, geändert wurde bislang zu wenig.

Vorstand
Der Landeselternrat Sachsen

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier:

2021-10-19_LER_Presseinformation_Impfpflicht_LehrerInnen-Oktober_2021Herunterladen

Im Folgenden stellen wir auch die ursprünglich nicht veröffentliche und lange Version unserer Pressemitteilung zum Impfen an Schulen zur Verfügung.Warum?Die kurze Variante ist offenbar missverständlich. Es ist der Eindruck entstanden, dass sich der LER gegen das Impfen an sich ausspricht. Das ist nicht der Fall. Der LER äußert sich nicht zu medizinischen Fachthemen, das entspricht weder seinem Fachkompetenzprofil und erst recht nicht seiner Rolle als Elternvertretung.

Wozu wir aber Stellung beziehen, das sind jegliche Rahmenbedingungen für unsere Kinder an Schulen.

Und hier haben wir bezüglich des Impfens an Schulen erhebliche und begründete Zweifel, die hier detaillierter nachzulesen sind:  

Pressemitteilung des LER vom 09.09.21 (lange Version, veröffentlicht am 09.09.2021)

Gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht - Landeselternrat kritisiert das Impfen an SchulenNach 1,5 Jahren Pandemie ist es ein wichtiges Ziel, die Schulen offen halten zu können und möglichst wieder einen konstanten und verlässlichen Regelbetrieb sicherzustellen.Als ein wichtiges Mittel, um die Pandemie zu überwinden und auch an Schulen wieder zur Normalität

zurückzukehren, gilt das Impfen.

Eine Impfung, egal welcher Art, ist ein Medikament und ein solches wird durch Ärzte nach eingehender
Beratung verabreicht - so sich ein Patient dafür entscheidet. Insofern ist auch Impfen, wie jeder Arztbesuch, Privatsache, die weder meinen Nachbarn noch meine Banknachbarin in der Schule etwas angeht.

Das Impfen an Schulen hebelt den Schutz der Privatsphäre aus und es birgt die Gefahr, dass es hier keine freie und unabhängige Entscheidung für oder gegen das Impfen von Schülerinnen und Schülern gibt.Wir befürchten, wie der Verband der Kinder- und Jugendärzte, dass Kinder und Jugendliche bzw. ihre Eltern unter Druck geraten.

Die Anonymität in Arztpraxen und Impfzentren ist an den Schulen zwangsläufig aufgehoben. Es ist sofort klar, wer sich impfen lässt und wer nicht. Und bei Heranwachsenden ist Gruppendruck, der dem Wunsch nach Zugehörigkeit folgt, naheliegend. Genau das kann die persönliche Impfentscheidung hinsichtlich pro oder auch contra beeinflussen.

Die Idee, durch Lehrer begleitete „Exkursionen“ zu Impfzentren anzubieten, bringt nicht nur Lehrerinnen und Lehrer in die unangemessene Rolle eines „Gesundheitsmanagers“, sie unterhöhlt fast zwangsläufig (und sicher ungewollt) die unabhängige Entscheidung der Jugendlichen, denn Lehrer sind Autoritätspersonen, an denen sie sich orientieren.Darüber hinaus ist uns nicht klar, wie die betroffenen „Stützpunktschulen“, an denen die Impfangebote gemacht werden sollen, den logistischen Support gut sicherstellen sollen. Wir sprechen von permanentem Personalmangel an den Schulen und hier wird erneut eine Zusatzaufgabe, die eigentlich dem Gesundheitswesen obliegt, in den Bildungssektor verlagert.Es ist aus unserer Sicht ein Unding, dass diese Schulen für Folgendes verantwortlich sind:

- erheben, wie viele Impfwillige (Schüler, Schülerinnen, Eltern) es gibt- diese Daten dann fristgerecht weiter zu melden- Termine mit anderen externen Schulen zu den Impfterminen abgleichen- Eltern und Schüler über notwendige Unterlagen zu den Impfungen informieren- dass Anmeldebögen ausgefüllt werden, räumliche Voraussetzungen für die Impfteams geschaffen werden

- Anpassung und Umstellung des Stundenplans, usw...

Das Impfen gehört aus Sicht den LandesElternRates wegen der genannten Gründe nicht in den unmittelbaren Kontext von Schule!Es ist die originäre Aufgabe des Gesundheitswesens medizinisch und logistisch die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Hierzu gehört auch das Impfen

Nachtrag vom 09.09.2021

Dass unsere Bedenken absolut gerechtfertigt sind, erschließt sich aus aktuellen Nachrichten (versandt
am 07.09.) von Elternvertretern:

…"Hallo an Alle, an unserer Schule hat das Thema Impfen eine Lawine ausgelöst. Ich beruhige seit früh aufbrachte Eltern. Ist das bei euch auch so schlimm?Der SL hatte heute keine Zeit für mich .Es wird bei uns in jeder Klasse anders gemacht. Ich muss morgen K... (Klasse 7) einen Zettel mitgeben. Impfen ja oder nein. B's Klasse 12, dort war das gar kein Thema. Andere Klassen müssen im HA Heft ihre Eltern unterschreiben lassen und ja oder nein ankreuzen. In einer Klasse wurden die Kinder befragt. Glaub Klasse 10. Angeblich anonym, mussten aber ihren Namen auf den Zettel schreiben .Ich habe beim KER ... nachgefragt, ob es hier auch schon Beschwerden gibt. Warte noch auf

Antwort. Habt ihr Rückmeldungen, Beschwerden,..."

---

„Hallo, der Klassenlehrer meiner Tochter verlangt, dass alle Schüler der Klasse den Zettel zum

Impfen von den Eltern ausfüllen lassen und bei ihm abgeben. Ich möchte das nicht, meine
Tochter hat die Befürchtung, dass sie Ärger bekommt, wenn wir den Zettel nicht abgeben…“

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier:

2021-09-09_Ergaenzende-Presseerklaerung-des-LER-zum-ImpfenHerunterladen

Pressemitteilung des Landeselternrat Sachsen

"Wie die Welt von morgen aussehen wird, hängt in großem Maße von der Einbildungskraft jener ab, die gerade jetzt lesen lernen." - Astrid Lindgren

Der Landeselternrat wünscht allen Schulanfängern einen großartigen Start in das Schulleben. Bleibt neugierig, so neugierig, dass ihr euren Lehrern Löcher in den Bauch fragt. Lacht jeden Tag, lacht so laut, dass man euch die ganze Straße entlang hört. Interessiert euch für die gro-ßen und kleinen Dinge des Lebens, für die großen Bäume mit Blättern, die im Wind rauschen und die stärksten und dennoch ganz kleinen Ameisen, die sich so schön beobachten lassen. Seid phantasievoll, so phantasievoll, dass ein "D" einen dicken Bauch hat und die "8" einem Schneemann ähnelt. Feiert mit euren Familien euren großen Tag, freut euch über die Zucker-tüte und genießt jeden neuen Tag.

Liebe Eltern, erinnern Sie sich an Ihren Schulanfang und daran, dass Ihnen die ganze Welt offen stand. Lassen Sie sich von Ihren Kindern mitreißen, freuen Sie sich auf große strahlende und fragende Augen, die erwartungsvoll in die Welt blicken. Hinterfragen Sie Verordnungen und Anweisungen, hören Sie einander zu, wägen Sie ab, was das Beste für Ihr Kind ist. So meistern Sie gemeinsam den großen Schritt in den neuen Lebensabschnitt.

Allen Schülern wünschen wir nach den Ferien ein möglichst normales und alltägliches Schul-jahr 2021/2022. Gemeinsam mit euren Eltern und Lehrern schafft ihr alle Herausforderungen.

Der Landeselternrat unterstützt eure Eltern bei Fragen und Problemen, setzt sich für ein siche-res Lernumfeld ein und ist immer an einem ehrlichen, wertschätzenden Austausch mit allen an Schule Beteiligten interessiert.

Nutzen wir das neue Schuljahr, um gemeinsam die Bildungslandschaft unserer Kinder zu ver-bessern, egal, welche Hindernisse uns begegnen.

Erweiterter Vorstand / Vorstand
Der Landeselternrat Sachsen

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier:

2021-09-04_Pressemitteilung_LER-SchulanfangHerunterladen

Pressemitteilung des Landeselternrat Sachsen

Nachdem die letzten drei Schulhalbjahre von einer häuslichen Lernzeit und nicht vom

Präsenzunterricht geprägt waren, sollte es in diesem Schuljahr eines der wichtigsten Ziele sein, die Schulen offen zu halten und möglichst wieder einen konstanten und verlässlichen Regelbetrieb sicherzustellen.
 

Hierbei ist es aber auch wichtig, dass das Privatleben und der Bildungsauftrag in Schule in Balance bleibt und nicht in Schieflage gerät.

Ein Großteil der Eltern befürchtet jedoch, dass durch die freiwilligen Impfangebote anSachsens Schulen die Gespräche, die im Elternhaus stattfinden sollen, in den Bildungssektor verlegt werden. Wir sind, wie der Verband der Kinder- und Jugendärzte, der Meinung, dass Kinder und Jugendliche unter Druck geraten und sich in ihrer Entscheidung bezüglich des Impfens von Freunden und Klassenkameraden beeinflussen lassen.

Daher fordert der LandesElternRat Sachsen, dass das Angebot der freiwilligen Impfungen an Schulen zurückgenommen wird.

Und das, auch im Blickpunkt dessen, dass der Schulleitung

Erweiterter Vorstand / Vorstand
Der Landeselternrat Sachsen

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier:

2021-09-04_Pressemitteilung_LER-ImpfenHerunterladen

Thema Impfen und Coronaschutzverordnung

Ihre Meinung zählt!

Der LandesElternRat steht mit dem Kultusministerium im ständigen Austausch. Um hier ein breites Bild der Meinungen der Elternschaft vertreten zu können, möchten wir heute gern mit Ihnen in einen Austausch kommen. Das nächste Gespräch steht an und so haben wir uns entschlossen, Ihre Meinungen zu bestimmten, in der Umfrage benannten Themen abzufragen.

Wir bitten Sie daher um Ihre Teilnahme an dieser Umfrage, sowie die Weiterleitung bzw. Verteilung an interessierte Eltern. Wir möchten Ihnen heute schon für Ihre Unterstützung herzlich danken!

Nehmen Sie bitte teil und leiten Sie den Link zur Umfrage auch an andere Eltern weiter. Die Umfrage kann bis zum 12. September 2021 um 20:00 Uhr beantwortet werden.

Wir freuen uns auf Ihre Meinungen und wünschen Ihnen einen guten Start ind das Schuljahr 2021/22!

Zur Umfrage im neuen Fenster öffnen

QR-Code scannen um Umfrage zu öffnen

Der Landeselternrat Sachsen als engagierte Vertretung der Eltern im Freistaat setzt sich in Vorbereitung auf das kommende Schuljahr für eine verlässliche und berechenbare Rahmensetzung ein und fordert ein grundsätzliches Umsteuern in der Bildungspolitik aller beteiligten Akteure, über Parteigrenzen hinweg.
Gleiche Bildungsmöglichkeiten unserer Schülerinnen und Schüler, ob aus der Stadt oder dem ländlichen Raum und unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, erfordern endlich eine abgestimmte, transparente und zukunftsorientierte Bildungspolitik sowohl für das kommende Schuljahr wie auch für das nächste Jahrzehnt. Diese beschränkt sich nicht auf Rahmungen durch ein zuständiges Ministerium, ihr Erfolg wird ganz konkret vor Ort an jeder Schule, in jedem Klassenzimmer gemessen.

Rückblick auf eine anstrengende Zeit

Die letzten eineinhalb Schuljahre waren für Schüler, Lehrer und Eltern eine immense Herausforderung, die mit großem persönlichem Einsatz gemeinsam, aber auch ganz unterschiedlich bewältigt wurde.Diese Zeit hat viel Kraft gekostet und Spuren hinterlassen.Sie war häufig geprägt von Unsicherheit und Ängsten - wie sich wohl der Schulalltag in der nächsten Woche gestalten wird, reicht das zu Hause erlernte aus, wie werden sich die Prüfungen gestalten, worauf soll ich mich vorbereiten, hat der erzielte Abschluss überhaupt noch die gleiche Wertigkeit wie vor 3 Jahren, ...

So war es für Schüler, Eltern aber vor allem auch Lehrer und Schulleitungen oft eine Zumutung, wenn Freitag 18:00 Uhr mittels Pressemitteilung darüber informiert wurde, ob und wie Montag früh die Schulen öffnen.

Was ist angesichts einer noch nicht überwundenen Pandemie zu tun?

Wir erwarten klare Vorgaben in Bezug auf die pandemische Situation, die Inzidenzzahlen und die klinische Situation, welche beispielsweise Orientierung geben, wann wird der Schulbeginn entzerrt, wann werden die Schüler auf die möglichen Eingänge in den Schulgebäuden verteilt, wann gilt Maskenpflicht im Schulhaus oder Klassenzimmer, welche Tests sind wie oft verpflichtend und wann wird die Schulpräsenzpflicht aufgehoben. All dies verbunden mit einer angemessenen Reaktionszeit für Schulleitungen, die Lehrer- und Schülerschaft sowie Eltern von z.B. 3 Werktagen Vorlauf. Wir möchten ausdrücklich bekräftigen, dass ein Wechselunterricht bzw. Homeschooling die nur Ultima-ratio sein dürfen.

Dennoch fordern wir, auch im Sinne gleicher Bildungschancen, zum Schuljahresbeginn endlich eine Festlegung von Mindeststandards für das Homeschooling. Hierzu müssen sich das Sächsische Ministerium für Kultus (SMK) und die Landesämter für Schule und Bildung mit den Schulen verbindlich einigen.Es ist schlicht nicht im Sinne der Gleichbehandlung, wenn die Lernqualität und -quantität im Heimunterricht bereits innerhalb einer Schule massiv variiert, von verschiedenen Schulformen und auch Landkreisen ganz zu schweigen.

Beispielsweise seien genannt: Wochenpläne mit Tagesaufgaben, regelmäßige Feedbacks, eine Videokonferenz pro Woche als Minimum sowie die Ermöglichung sozialen Austausches. Auch hier gilt es vor Ort - ggf. unter Führung der Landesämter für Schule und Bildung - aus den Empfehlungen verbindliche Festlegungen zu formulieren.

Wir fordern eine Verstärkung der Angebote zur Weiterbildung der Lehrer, um die digitalen Kompetenzen auszubauen sowie eine grundsätzlich angemessene personelle Begleitung durch Administratoren.

Wie Studien zeigen, ist die Lernmotivation bei Schülern aller Altersgruppen in Zeiten des Lockdowns gesunken. Hier wünschen wir uns, dass bewusst Anstrengungen unternommen werden, Motivation, ja Begeisterung bei unseren Kindern (wieder) zu erzeugen - ausdrücklich auch bei den lernstarken Kindern, z.B. mit Projekten und spezieller Förderung.

Die zentrale Herausforderung für das kommende aber auch die darauffolgenden Schuljahre wird der Umgang mit den entstandenen Bildungslücken und -defiziten sein.Die Schere zwischen Schülern mit Nachhol- und Förderbedarf und Schülern mit guten oder sehr guten schulischen Leistungen ist viel weiter auseinandergegangen, als dies ohne Pandemie der Fall gewesen wäre.

Wir fordern bis Ende Oktober sachsenweit eine verpflichtende Lernstandserhebung zur klaren Feststellung des Förderbedarfes sowie eine sinnvolle Anpassung des Lehrplanes.

Wir fordern einen für Schüler, Lehrer und Eltern klar definierten Maßnahmenkatalog, welcher die Angebote, Programme und Möglichkeiten darlegt und nachvollziehbar beschreibt, wer wofür verantwortlich ist. Verbindlichkeit darf nicht durch empfehlende Beliebigkeit ersetzt werden, um zu verhindern, dass Quantität und Qualität dieser Maßnahmen allein vom zufälligen Engagement einzelner Akteure abhängen.

Wir erwarten dabei zum Schuljahresende eine Evaluierung der Ergebnisse, um feststellen zu können, inwieweit die ergriffenen Maßnahmen den Schülerinnen und Schülern wirklich geholfen haben. Das muss selbstverständlich sein.

Darüber hinaus brauchen wir ein transparentes Qualitätsmanagementsystem, das die regelmäßige Evaluation der Arbeits- und Lernbedingungen sowie der Unterrichtsqualität sicherstellt und die alle Beteiligtengruppen von Schule einbezieht. D.h. beispielsweise, dass auch Schüler mindestens halbjährlich ihren jeweiligen Fachlehrern rückmelden, was Lernen befördert, wovon sie gern mehr hätten und was lernhemmend wirkt.

Neben den schulischen Defiziten haben Schülerinnen und Schüler vor allem unter den sozialen Auswirkungen der Pandemie gelitten. Wenig soziale Kontakte, kaum Sport im Verein, Gefühle von Einsamkeit, Depression und häusliche Gewalt sind hier schwerwiegende Schlagworte.

Schulen aller Schularten brauchen deutlich mehr Unterstützung im Bereich Sozialpädagogik, bei der Schaffung multiprofessioneller Teams - bestehend aus Schulpsychologen und -sozialarbeitern, einen Ausbau der Schulsozialarbeit generell und bei der proaktiven Hilfe und Unterstützung für Eltern und Kinder.

Auch die Qualifizierung der Lehrer hinsichtlich ihrer sozialpsychologischen Kompetenzen muss vorangetrieben werden – beispielsweise in den Bereichen Moderation, Mediation oder auch Klassen-Team-Bildung.

Wie gestalten wir JETZT die Zukunft?

Wer soll all das vorweg genannte umsetzen? Wer ist dafür verantwortlich?

Seit Jahren beklagen wir eine noch immer dünne Personaldecke bei Lehrern, Sozialarbeitern und Förderlehrern.
Wir fordern daher eine auf lange Sicht angelegte Bildungspolitik zur Stärkung des Bildungsstandortes Sachsen für die nächsten 10 bis 15 Jahre.Ein „Herumwurschteln“ von Jahr zu Jahr können wir uns alle nicht leisten.Wir fordern weiter massive und kreative Anstrengungen zur Verbesserung der Personalsituation in allen Bildungs- und bildungsnahen Bereichen. Das sind u.a. Programme zur Ausbildungsförderung, die Einbeziehung von Quereinsteigern und deutliche Anreize für junge Menschen den Lehrerberuf zu erlernen.Innovationen insbesondere auch zur Förderung des ländlichen Raumes sind hier gefragt.

Auch hier dürfen die Ressourcen nicht der Engpass sein, wenn wir auf lange Sicht eine gerechte und gute Bildung und Betreuung aller unserer Kinder sicherstellen wollen.

Wir alle sind dafür verantwortlich, wir müssen sie übernehmen und nicht auf jeweils andere Zuständigkeiten verweisen.
Wir alle, das SMK, die Landesämter für Schule und Bildung, die Schulleitungen, Lehrer, Schüler, Eltern und deren Vertretungen, die gewählten Vertreter in den kommunalen und regionalen Parlamenten und im Landtag, wir alle haben mit einem unterschiedlichen Maß an Verantwortung dafür gerade zu stehen, dass wir in wenigen Jahren über wirkliche Erfolge im Bereich Schule sprechen können und nicht über jahrzehntealte Defizite.

Fazit

Gut ausgebildete, glückliche und starke Kinder und Jugendliche sind die Grundlage für eine starke und offene Gesellschaft in der Zukunft.
Jetzt und heute „bilden“ wir die klugen Köpfe, die starken Schultern, die gefestigten Demokraten aus, die sich den Herausforderungen unserer Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten stellen müssen, die dem Klimawandel durch Innovation begegnen und den demografischen Wandel mit gerechten Konzepten bewältigen müssen.

Heute legen wir den Grundstein für unsere Gesellschaft von Morgen, wir brauchen gefestigte Persönlichkeiten, die sich in den digitalen Welten orientieren können und gelernt haben, wie man zukunftsfähige Entscheidungen trifft.

Es ist längst an der Zeit zu handeln und Geld, viel Geld in die Hand zu nehmen, um bestmögliche Bildung, Ausbildung und Förderung der jetzigen und folgender junger Generationen zu ermöglichen und zu sichern.
Die Finanzierung von Bildung muss hierzu neu und gesamtgesellschaftlich diskutiert werden. Es braucht neue Prioritäten.

Der Landeselternrat Sachsen steht für eine offene und diskursive Praxis.
Wir wünschen uns eine gesellschaftlich breite Diskussion mit Experten aus der Wissenschaft , den politischen Akteuren , den Eltern und Schülern und der Lehrerschaft über die Paradigmen unseres Bildungssystems , aktuell über die Perspektive der nächsten Dekade.

Wir laden ein zum regelmäßigen Dialog über eine moderne Schule, die dem Stand der Wissenschaft entspricht. Wir wollen eine Schule mit zeitgemäßen Lehrplänen und mit modernen Lern und Unterrichts formen, die in einem partizipativen Miteinander dafür sorgt, dass Schüler und Lehrer gleichermaßen ihre Schule als wunderbaren Lernort bezeichnen können.

Packen wir es gemeinsam an - für unser Bildungs-Land Sachsen!

Die Stellungnahme im kompletten Wortlaut finden Sie hier:

2021-07-Statement-Landeselternrat-Sachsen-Juli-2021Herunterladen

Pressemitteilung des Landeselternrat Sachsen

Mit großer Verwunderung haben wir die Äußerungen des Ministerpräsidenten am 1. März 2021 vernommen, wonach den weiterführenden Schulen erst nach den Osterferien eine Öffnung in Aussicht gestellt wird. Dies würde für die betroffenen Schülerinnen und Schüler und auch für die Eltern bedeuten, dass es dann mittlerweile vier Monate keinen Präsenzunterricht gegeben hat. Für einen nicht geringen Teil der Schüler war diese Zeit noch länger, da bis zur allgemeinen Schulschließung Mitte Dezember sich immer wieder einzelne Lernende, ganze Klassen bis hin zu kompletten Schulen in Quarantäne begeben mussten.

Es ist uns außerordentlich wichtig zu betonen, dass es eine unangemessene Form der Kommunikation ist, diese Überlegungen aus der Presse entnehmen zu müssen. Es hat keinerlei öffentliche Debatte über andere Möglichkeiten stattgefunden. Wir haben nicht wahrgenommen, dass Interessen offen gegeneinander abgewogen wurden und man mit den Beteiligten das Gespräch gesucht hat.

Uns als Eltern ist bewusst, dass es einer sorgfältigen Abwägung bedarf, welche Schritte unternommen werden. Daher geht es nicht darum, Maximalforderungen aufzustellen und Präsenzunterricht um jeden Preis stattfinden zu lassen. Vielmehr geht es darum, intelligente Konzepte zu entwickeln, um Bildung und Infektionsschutz bestmöglich in Einklang zu bringen. Uns ist es allerdings wichtig, dass die Lernenden und ihre Familien sich nicht entscheiden müssen zwischen Bildung und Gesundheit!

Aus diesem Grund sehen wir die Lösung angesichts der Infektionslage weder im Regelbetrieb in den Schulen noch in einer kompletten Schulschließung. Vielmehr sollte ein Präsenzunterricht ermöglicht werden,
der die Einhaltung der Hygienemaßnahmen ermöglicht. Es gibt mittlerweile eine große Anzahl an Empfehlungen, wie Unterricht ausgestaltet werden kann, um die Vorzüge des Präsenzunterrichts mit dem erforderlichen Infektionsschutz umzusetzen.

Ausgehend von diesen Präventionsmaßnahmen, aber auch davon, welche Belastungen die derzeitige Situation für die meisten bedeutet, fordern wir folgende Schritte:

  • Unterricht im Wechselmodell: Legen Sie allgemeine Regelungen fest, dass derartiger Unterricht möglich ist, aber lassen Sie jede Schule entscheiden, welches Modell für sie geeignet ist (z.B. wöchentlicher oder tageweiser Wechsel, Schichtbetrieb, Halbierung der Klassen oder noch kleinere Gruppen, Priorisierung von Lernenden mit besonderem Förderbedarf). So bekommt jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen, Rückfragen zu stellen, sich Feedback einzuholen etc.
  • Bereitstellung kostenfreier Testmöglichkeiten: Natürlich verhindert ein Test nicht die Ansteckung der getesteten Person, doch kann dies ein Mittel sein, um Schulen sicherer zu machen und Infektionskettenschnellstmöglich zu unterbrechen. Priorität sollten hier Selbsttests haben, welche durch die Schülerinnen und Schüler eigenständig angewendet werden können, so dass kein medizinisches

    Personal dafür gebunden werden muss und die Lernenden nicht in Testzentren o.ä. fahren müssen.

  • Verbindliches Maskentragen: Insbesondere ältere Schülerinnen und Schülern zeigen eine große Bereitschaft dahingehend, die Masken auch während des Unterrichts zu tragen, wenn so der teilweise Präsenzunterricht sichergestellt werden kann. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Regelungen geschaffen werden, so dass „Maskenpausen“ realisiert werden können. Außerdem ist es wichtig, dass es eine einheitliche Regelung für die Lehrenden und Lernenden gibt, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies kann ein wichtiger Baustein zur Öffnung der Schulen sein.
  • Raumluftfilteranlagen in den Klassenzimmern: Natürlich ist das regelmäßige Stoßlüften ein Mittel, um die Konzentration der Aerosole so zu reduzieren, dass das Infektionsrisiko verringert wird. Langsam wird es wieder wärmer, so dass man als Lernender nicht das Gefühl hat, nach fünf Minuten Stoßlüften völlig unterkühlt zu sein. Trotzdem bleibt in vielen Klassenzimmern das Problem, dass die Fenster nicht geöffnet werden können, teils wegen des zu lauten Straßenlärms, teils weil
    es die baulichen Gegebenheiten nicht zulassen. Hier wäre es ein probates Mittel, mobile Raumluftfilteranlagen mit Hepafiltern der Stufe H14 einzusetzen, um das Ansteckungsrisiko zu verringern.
  • Einsatz zusätzlicher Busse im ÖPNV: Durch die Öffnung der Schulen würde sich natürlich auch das Aufkommen in Bus und Bahn wieder erheblich steigern. Angesichts dessen, dass derzeit viele Reisebusse und zugehörige Busfahrer stillstehen müssen, könnten diese Kapazitäten genutzt werden, um gerade zu den Stoßzeiten die Busse und Bahnen zu entlasten, so dass auch hier mehr Sicherheit geboten wird.

Kurz gesagt: Aus unserer Sicht sollte alles unternommen werden, was dazu beiträgt, die Schulen zeitnah oder zügig zu öffnen und gleichzeitig dem Schutz aller Beteiligten Rechnung zu tragen.

Wir als Eltern würden uns freuen, wenn wir alle gemeinsam in konstruktiven Diskussionen Lösungen finden können und stehen gern für Gespräche zur Verfügung!

Der Landeselternrat Sachsen

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier:

2021-03-02_Pressemitteilung_LER_SchuloeffnungenHerunterladen

Stellungnahme des LandesElternRat Sachsen

Seit dem 15.02.2021 sind die Grundschulen sowie der Primarbereich der Förderschulen wieder im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Damit verbunden ist die Auflage, dass die Schülerinnen und Schüler einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen müssen, solange sie sich nicht in ihrer festen Gruppe im Klassenzimmer aufhalten. Entsprechend ist neben der etwaigen Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, bei welche alle Personen einen derartigen MNS tragen müssen, insbesondere der Weg vom Schultor bis in den Klassenraum und zurück, der Gang zur Toilette, zum Speisesaal, bei der Essensausgabe und ein eventueller Wechsel zwischen den Klassenräumen mit einem medizinischen MNS zu bewältigen.

Dem Landeselternrat Sachsen geht es an dieser Stelle ausdrücklich nicht darum, dass auf das Tragen verzichtet werden soll, sondern dass die Eltern mit den zusätzlichen Kosten wieder allein gelassen werden. Darauf haben wir bereits im Zusammenhang mit der technischen Ausstattung wie auch den Verbrauchsmaterialien während der häuslichen Lernzeit hingewiesen und dieses Problem setzt sich fort.

Um dieses etwas zu verdeutlichen, wollen wir eine kleine Rechnung anstellen, die angesetzten Kosten beruhen auf Preisen medizinischer MNS für Kinder, welche in überörtlichen Drogeriemärkten ausgemacht wurden:

Gehen wir von einem Maskenpreis von EUR 0,50 aus (ja, medizinische Masken für Kinder sind teurer als die Version für Erwachsene). Schultäglich werden davon mindestens zwei benötigt, gern auch einmal mehr. Somit ergeben sich Aufwendungen von ca. EUR 20,00 pro Monat im absoluten Idealfall. Sicherlich wird dies für einige Eltern keine spürbare finanzielle Mehrbelastung sein, aber für viele andere bedeutet es deutliche Einschnitte an anderer Stelle, worunter letztlich auch wieder die Kinder zu leiden haben.

Aus diesem Grund sollten die Eltern hinsichtlich dieser Kosten entlastet werden! Möglich wäre es, diese Masken kostenfrei über die Schulen zur Verfügung zu stellen, sie via Post zuzusenden oder über Apotheken auszugeben, ggf. sogar gegen einen geringen Eigenanteil. Entlastung könnte weiterhin geschaffen werden, indem diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, im Rahmen der Leistungen der Bildung und Teilhabe übernommen werden etc.

Die Stellungnahme des erweiterten Vorstands zum Download finden Sie hier:

2021-02-24_Stellungnahme_LER_Kosten-MaskenHerunterladen

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen | Lebende Leitlinie
Kurzfassung

Der LandesElternRat Sachsen wurde zum Ende des letzten Jahres von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) zur Mitarbeit an einem Leitlinienprojekt zu COVID-19 bedingten Schulmaßnahmen eingeladen. Als einer von zwei bundesweit eingeladenen Landeselternbeiräten, haben wir diese Einladung sehr gern angenommen. Die Erarbeitung der Leitlinie zeichnet sich durch die evidenzbasierte Arbeitsweise, einer sehr breiten Beteiligung und der Abstimmung im Konsenz aus. Die beste Grundlage für eine hohe Akzeptanz der Ergebnisse.

Vorab wurde heute die Leitlinie in einer Kurzfassung veröffentlicht. Die aktuelle Langfassung soll zum Ende Februar fertigestellt und veröffentlicht werden.

Wichtig an dieser Stelle noch zu erwähnen,
die Leitlinie ist keine Entscheidungsgrundlage dafür, ob Schulen wieder geöffnet werden können. In der Leitlinie wird das Thema Schulschließungen ausdrücklich nicht behandelt.

Die aktuelle Presseinformation zur Veröffentlichung der Kurzfassung

Die COVID-19-Pandemie stellt für Schulen eine große Herausforderung dar. Trotz Unsicherheiten über die Wirkung von Maßnahmen müssen dort weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Um in dieser Situation wissenschaftlich fundierte und konsentierte Handlungsempfehlungen anbieten zu können, wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) eine Kurzversion der S3-Leitlinie zu "Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen" veröffentlicht.

Erarbeitet wurde sie von einer repräsentativen Gruppe von Wissenschaftler*innen, am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträger*innen aus Fachgesellschaften, Verbänden und Organisationen.

Die Empfehlungen

Entscheidend sind nicht die Einzelmaßnahmen, sondern die aufeinander abgestimmte Umsetzung in Maßnahmenpaketen. Ausgangspunkt ist ein Standard-Maßnahmenpaket, das sich an den allgemein in der Bevölkerung geltenden AHA+L Regeln orientiert und das konkret Abstand, Hygiene, das Tragen einer angemessenen Maske und Lüften vorsieht.

Die Empfehlungen umfassen neun Fragestellungen: Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht, Tragen von Masken in Schulen, Infektionsschutz auf Schulwegen, Musik- und Sportunterricht, Umgang mit Verdachtsfällen und Quarantäne in den Klassen, Lüften in Schulen und Luftreinigung in Unterrichtsräumen. Schulschließungen wurde nicht behandelt.

Die Evidenz

Die Empfehlungen beruhen auf einer Gesamtschau der aktuell verfügbaren Studien zur Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahmen. Allerdings sind dies zum größten Teil Modellierungsstudien, deren Ergebnisse nur eingeschränkt in den Schulalltag übertragbar sind. Neben dem Blick auf die gesundheitlichen Wirkungen von Maßnahmen wurden auch Kriterien zu Akzeptanz und gesundheitlicher Chancengleichheit, zu sozialen und ökologischen Folgen aber auch finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen und letztlich auch Machbarkeit berücksichtigt. Dieser umfassende Blick ermöglicht eine weitreichende Abwägung von Nutzen und Schaden aller Maßnahmen, Einschränkungen der Grundrechte wurden ebenfalls betrachtet.

Um sowohl die Wirksamkeit als auch unerwünschte Folgen der Maßnahmen zu erfassen muss die Umsetzung wissenschaftlich begleitet werden. Dies trägt nicht nur dazu bei, die Evidenzlage stetig zu verbessern, sondern ermöglicht auch Kurskorrekturen.

Kurzfassung der Leitlinie "Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen - Lebende Leitlinie":

Weiterführende Informationen:

AWMF - Leitlinien-Detailansicht

AWMF - Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.

Durchgeführt vom 17. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 durch den Landeselternrat Sachsen

Zunächst wollen wir uns recht herzlich für die hohe Anzahl an TeilnehmerInnen der Umfrage bedanken. Darüber sind wir außerordentlich erfreut, denn so gelingt es uns, ein differenziertes Meinungsbild zu erhalten. Dieses wird uns in unserer weiteren Arbeit prägen, um als Elternvertreter auch wirklich die Stimme der Eltern zu sein.
Ganz bewusst haben wir uns dazu entschieden, die Umfrage auch an SchülerInnen, LehrerInnen, SchulleiterInnen und andere an Schule Beteiligte zu richten. Denn es ist für uns auch wichtig zu sehen, ob sich die Wahrnehmung der Eltern, z.B. hinsichtlich Lernfortschritt und Prüfungsvorbereitung, sich mit der Einschätzung der anderen Personengruppen deckt.

Zu Beginn der Auswertung (01.01.2021) wurde die Umfrage 36.496 Mal beantwortet. Die genaue Anzahl an Personen, die an der Umfrage teilnahmen, lässt sich nicht feststellen, da es möglich und gewünscht war, die Umfrage mehrmals auszufüllen, z.B. wenn man mehrere schulpflichtige Kinder hat oder gleichzeitig LehrerIn und Elternteil ist. Aufgrund dessen, dass der Landeselternrat Sachsen keinen Einfluss darauf nehmen konnte und genommen hat, wer an dieser Umfrage teilnimmt, stellen die Ergebnisse kein repräsentatives Bild der sächsischen Elternschaft dar. Somit ist es uns nicht möglich, eventuell auftretende (z. B. soziokulturelle Einflüsse) zu eliminieren. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Personen teilgenommen haben, die keine Eltern mit schulpflichtigen Kindern in Sachsen sind. Auch ist eine versehentliche oder beabsichtigte Falschbeantwortung nicht ausgeschlossen. Trotz aller vorgenannten Einflüsse, erachten wir die Ergebnisse der Umfrage insbesondere aufgrund der hohen Teilnehmerzahl als aussagekräftig, um daraus Rückschlüsse für unsere weitere Arbeit zu ziehen.
Bei den angegebenen möglichen Ursachen der Ergebnisse handelt es sich um die Schlussfolgerungen, die die Mitwirkenden des Landeselternrates – auch unter Berücksichtigung anderer eingegangener Anfragen, Rückmeldungen etc. – gezogen haben. Diese erheben weder Anspruch auf Richtig- noch auf Vollständigkeit. Uns ist es allerdings ein Anliegen, transparent mit den Ergebnissen umzugehen und auch, welche Rückschlüsse wir daraus ziehen, da diese unser weiteres Vorgehen mitbestimmen.

Sollten Fragen oder Anmerkungen zu der Auswertung bestehen, wenden Sie sich gern an

2021-01_LER-Umfrage-AuswertungHerunterladen

Stellungnahme zur aktuellen Situation

Die letzten Wochen waren für die meisten Eltern außerordentlich hart! Das meint nicht nur die Mehrfachbelastung, die die Situation derzeit mit sich bringt. Was viele unter uns Elternvertretern als ausgesprochen belastend empfinden ist der Umstand, nicht gehört zu werden. Wir stecken viel Kraft und Zeit in unsere ehrenamtliche Tätigkeit, sprechen und schreiben mit vielen Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen, Referendaren, SchülerInnen und natürlich auch den verantwortlichen Personen im Staatsministerium für Kultus. Es ist verständlich, dass wir nicht immer alle einer Meinung sind, dass Argumente ausgetauscht werden und durch unterschiedliche Prioritäten unterschiedliche Meinungen entstehen. Was allerdings nicht verständlich ist, ist der politische Kurs, der mit den Eltern und allen an Schule Beteiligten gefahren wird!Damit Entscheidungsträger ihre Kraft nutzen, um tragfähige Konzepte für die Bildungseinrichtungen zu entwickeln, haben wir uns in den letzten Wochen sehr mit öffentlicher Kritik zurückgehalten. Um dies zu unterstützen, haben wir viele Vorschläge unterbreitet, wie man diverse Themen angehen kann und was es zu bedenken gilt. Dies betrifft alle Bereiche, die derzeit ganz drängend sind, von der technischen Ausstattung und den Lernplattformen, über das Thema Unterrichtsabdeckung hin zu Notbetreuung. Und natürlich ganz weit vorn die Abschlussprüfungen sowie die Umsetzbarkeit der Lehrpläne in diesem Schuljahr. Diese Vorschläge waren nicht aus der Luft gegriffen, sondern mit vielen Personen aus unterschiedlichen Elternräten diskutiert, mit Leuten aus der Praxis wurde die Umsetzbarkeit erörtert und mit viel Hoffnung und Herzblut den Entscheidungsträgern vorgetragen. Es ist extrem frustrierend, wenn man bemerkt das man nicht gehört wird bzw. das Einwände abgetan werden.Wir merken immer wieder, dass bei vielen Punkten mit Lehrervertretern, Schulleitungen, SchülerInnen und anderen direkt Betroffenen Einigkeit besteht, dass man gut zusammenarbeitet, um gemeinsam das Bestmögliche zu erreichen. Doch wir sind in bestimmten Punkten darauf angewiesen, dass Gesetzgebung und Verwaltung Rahmenbedingungen schafft, mit denen auch gearbeitet werden kann. Die Verfehlungen der letzten Wochen aufzuzählen (man erwähne nur LernSax und der fehlende Plan B) würde den Rahmen sprengen und bringt uns akut auch nicht weiter. Daher wollen wir uns auf die Themen beziehen, die für die kommenden Wochen anstehen:- Abschlussprüfungen- Erfüllung der Lehrpläne

- Notbetreuung und andere Unterstützung

Die Stellungnahme im kompletten Wortlaut finden Sie hier:

2021-01-18_Pressemitteilung_LER_KER_Aktuelle_SituationHerunterladen

Keine andere Lösung möglich

In unserer Stellungnahme vom 11. Dezember 2020 hinsichtlich der Regelungen der Notbetreuung ab 14. Dezember 2020, haben wir auf den dringenden Anpassungsbedarf hingewiesen. Leider erhielten wir auf dem Postweg erst in dieser Woche (Posteingang 7. Januar 2021) die Antwort des Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK). In dieser wies das SMK auf die ernste Lage hin. Um einen weiteren Anstieg der Krankheits- und Todesfälle zu verhindern, ist keine andere Lösung möglich. Für die getroffenen restriktiven Regelungen, bat das SMK um Verständnis. Der erweiterte Vorstand des LER bedauert die Regelung in der vorliegenden Form sehr. Nach aktueller Information soll diese voraussichtlich bis zum 7. Februar 2021 gültig sein.

2021-01-07_SMK-Schreiben_NotbetreuungHerunterladen

Ihre Meinung zählt!

Unter diesem Motto möchten wir alle an Schule Beteiligte aus Sachsen einladen, an unserer Umfrage teilzunehmen. Ziel ist es in der aktuellen Situation ein möglichst breites Bild darüber zu bekommen, wie es derzeit läuft und – noch wichtiger – wie es weitergehen soll.

Daher bitten wir, nehmen Sie teil und leiten Sie den Link zur Umfrage auch an andere SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern sowie andere Beteiligte, wie das Verwaltungspersonal, das technische Personal, InklusionsassistentInnen, GTA-Kräfte etc weiter. Die Umfrage kann bis zum 1. Januar 2021 um 23:59 Uhr beantwortet werden.

Wir freuen uns auf Ihre Meinungen und wünschen Ihnen schon einmal eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr 2021!

Zur Umfrage im neuen Fenster öffnen

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Nachbesserung hinsichtlich der Regelungen der Notbetreuung ab 14. Dezember 2020

Mit Sorge betrachten wir seit Wochen die Infektionszahlen im Allgemeinen und insbesondere in den Schulen. Nun ist mittlerweile das Kind in den Brunnen gefallen und es müssen Kindertagesstätten und Schulen komplett schließen. Angesichts der mittlerweile eingetretenen Situation sehen wir dies als folgerichtige und notwendige Entscheidung!

Allerdings sehen wir einen deutlichen Bedarf an Nachbesserung beim Thema Notbetreuung. Wir erachten es als richtig, dass es sehr restriktiv gehandhabt wird, welche Berufsgruppen einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Problematisch ist allerdings die Einschränkung auf die 1. bis 4. Klassenstufen. In der Regel sind die SchülerInnen auch in der 5. und 6. Klasse unter 12 Jahre alt. Zudem gibt es auch Betreuungsbedarf bei Kinder über 12 Jahre, insbesondere wenn eine Behinderung ganz gleich welcher Art vorliegt.

Daher sehen wir hier einen dringenden Anpassungsbedarf!

Momentan wird gerade den Eltern wieder sehr viel abverlangt und gleichzeitig wollen wir bzw. wir alle sind darauf angewiesen, dass Eltern in den sogenannten systemrelevanten Berufen ihrer Tätigkeit nachkommen können, so dass hier alles unternommen werden muss, um diesen nicht noch Steine in den Weg zu legen.

Zudem muss im Bereich der Kinder an Förderschulen nachreguliert werden. Hier ist wesentlich mehr darauf zu achten, in welcher Situation sich die SchülerInnen befinden, denn bei diesen Kindern hängen häufig Therapiestände, sonderpädagogischer Förderbedarf und weitere spezielle Bedürfnisse dran, die nicht darauf reduziert werden können, welche Klassenstufe besucht wird.

Aus den genannten Gründen fordern wir ausdrücklich eine Nachbesserung hinsichtlich der Regelungen der Notbetreuung, die ab kommenden Montag gelten sollen.

Der erweiterte Vorstand des Landeselternrat Sachsen

Die Stellungnahme des erweiterten Vorstands zum Download finden Sie hier:

2020-12-11_Stellungnahme_LER_2020-12-14_NotbetreuungHerunterladen

Stand: 27.11.2020, 20:50 Uhr — 1. Korrektur
Quelle: www.medienservice.sachsen.de

Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung

Achtung Korrektur: Präzisierung der Regelungen für die Wocheninzidenz 50

Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett heute eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, um die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich einzudämmen. Sie gilt vom 1. bis einschließlich 28. Dezember 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen u.a. im Landtag und der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um. Die Verordnung wurde entsprechend der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst. Die Verordnung sieht weitere Einschränkungen in besonders betroffenen Regionen vor.

Die Corona-Schutz-Verordnung beinhaltet schärfere Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig.Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet. Sie gilt nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten außer am unmittelbaren Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern dort eingehalten werden kann.Die derzeit gültigen Vorgaben zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten bleiben bestehen. Musikschulen dürfen wieder für den Einzelunterricht öffnen.

Gemäß des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich insgesamt auf einer Fläche von 800 Quadratmetern höchstens ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten, auf der darüber hinaus gehenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmetern.

Neu geregelt wird die Verpflichtung der Landkreise und Kreisfreien Städte, ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen weitere Maßnahmen anzuordnen. Dazu gehören insbesondere:• ein umfassendes oder auf bestimmte Zeiten und Orte beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums• die Schließung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung

• die weitere Beschränkung der Teilnehmerzahl von Versammlungen, wenn dies aus infektionsschutzrechtlichen Gründen geboten ist

Ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind durch die Landkreise oder die Kreisfreien Städte zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen anzuordnen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Zu den triftigen Gründen gehören:

• Weg zur Schule, Arbeit, Kita, Arzt• Einkaufen (innerhalb des eigenen Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt sowie des Nachbarlandkreises bzw. benachbarten Kreisfreien Stadt), Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen• Besuche, soweit durch Kontaktbeschränkungen erlaubt• Unterstützung Hilfsbedürftiger• Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis

• Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücken unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen

Versammlungen in Landkreisen oder in Kreisfreien Städten, in denen der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen fünf Tage lang überschritten wird, sind auf maximal 200 Teilnehmer zu beschränken.
Ein auf bestimmte Zeiten und Orte beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums ist anzuordnen.

Originaltext des SMS zum Download finden Sie hier:

2020-11-27_SMS_Schaerfere_Regeln_fuer_Hotspots_ab_1._DezemberHerunterladen

Der Landeselternrat Sachsen bezieht Stellung zur Warnung des sächsischen Kultusministers Christian Piwarz zum leichtfertigen Übergangs zum Wechselmodell - "Sachsen gegen Unterricht im Wechselmodell".

Mit viel Interesse und gleichzeitig mit großer Verwunderung haben wir am Montagabend die Ausführungen des Kultusministers Christian Piwarz in der Sächsischen Zeitung gelesen. Hier war die Rede von „einer verlorenen Schülergenerationen“, „leichtfertiger Übergang zum Unterricht im Wechselmodell“ und „entsetzen“ zu lesen.

Die ganze Pressemitteilung zum Download finden Sie hier:

2020-11-25_Pressemitteilung_LERHerunterladen

Den Artikel in der Sächsischen Zeitung hier zum nachlesen:

Sachsen gegen Unterricht im Wechselmodell

Liebe Eltern,

es hat zwar einigen an Zeit in Anspruch genommen, aber wir haben es geschafft: die Auswertung unserer Umfrage steht nun für alle zur Verfügung!
Die Umfrage wurde insgesamt 14.731 mal beantwortet. Wir waren absolut überwältigt und möchten euch herzlich für eure Teilnahme danken!
Sicher ist nicht alles optimal gelaufen und es tut uns sehr leid, dass einige zu spät davon erfahren haben. Diese und andere Erkenntnisse werden wir auch mitnehmen, um es zukünftig noch besser hinzubekommen.

Sollten sich aus der Auswertung Fragen oder Anmerkungen ergeben, kontaktiert uns gern über . Wir geben uns wie immer viel Mühe, schnellstmöglich zu antworten.

Viel Spaß beim Lesen,
Euer Landeselternrat Sachsen

Auswertung_Umfrage_2020-06Herunterladen

Liebe Eltern, vielen Dank für die zahlreichen Antworten auf unsere Umfrage - es haben fast 15.000 Eltern teilgenommen. In den kommenden Tagen werden wir die Antworten analysieren, auswerten und im Anschluss hier veröffentlichen.

Als Landeselternrat Sachsen sind wir die gewählten Vertreter aller Eltern in Sachsen mit minderjährigen Kindern an Schulen. Als Ihre Vertreter versuchen wir immer, ein möglichst umfassendes Bild der aktuellen Situation der Eltern, die wir vertreten, zu erhalten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich fünf Minuten Zeit zu nehmen, um an unserer Umfrage teilzunehmen. Da es uns wichtig ist, ein differenziertes Bild nach Schulformen zu erhalten, möchten wir Sie bitten, den Fragebogen je Kind einmal auszufüllen. Sie haben entsprechend die Möglichkeiten, diesen mehrmals auszufüllen. Vielen Dank!

Die Umfrage ist abgeschlossen!

Der Landeselternrat Sachsen sowie alle 13 Kreiselternräte beurteilen die derzeitige Situation, die durch das Kultusministerium Sachsen verursacht wurde, für nicht mehr tragbar. Dies wird durch mehrere Faktoren geprägt:

  • Fehlende Kommunikation
  • Ergriffene Maßnahmen und Vorgaben sind nicht stimmig
  • Drohungen mit Ordnungsbehörden und Inobhutnahme
  • Fehlende längerfristige Konzepte

Die ganze Pressemitteilung zum Download finden Sie hier:

2020-05-18_PressemitteilungHerunterladen

Am 08. Mai 2020 wurde seitens der Landesregierung entschieden, dass die Schulöffnungen in die dritte Phase gehen. Während die weiterführenden Schulen wie Oberschulen und Gymnasien etc., den Präsenzunterricht kapazitätsabhängig planen konnten, bestand für die Grundschulen und die Primarstufe der Förderschulen die Maßgabe alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 4 in der Schule zu unterrichten. Ebenfalls wurden von den sonst gebotenen Abstandsregeln in Grund- und Förderschulen abgesehen und dafür die strikte Einhaltung von festen Klassen- oder Gruppenverbänden vorgegeben, welches ebenfalls für die Hortbetreuen gelten soll, soweit die personell und räumlich möglich ist. Diese strikte Trennung soll eine Durschmischen der Gruppen verhindern und so die Infektionsketten nachvollziehbar machen.

Die Hinweise, dass dieses Konzept vielerorts nicht realisierbar ist und damit dieses Konzept als eher als Gefahr für die Gesundheit der Kinder angesehen wird, wurden vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) nur bedingt gehört. Vielmehr führten erst zwei gerichtliche Eilanträge beim Verwaltungsgericht Leipzig dazu, dass das SMK - wenn auch ohne Verständnis darüber - zurückrudert und die Schulbesuchspflicht der Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen bis zum 05. Juni 2020 aussetzt.

Das heißt konkret, dass Sie als Eltern entscheiden , ob Ihr Kind ab Montag, den 18. Mai 2020 in die Schule geht oder nicht. Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihr Kind zuhause zu lassen, sind Sie dazu verpflichtet die Lernaufgaben der Schule zu bearbeiten.

Weitere Kritik erntet die geforderte Gesundheitsbestätigung, welche täglich von den Eltern zu unterschreiben ist. Hiermit soll bestätigt werden, dass das schulpflichtige Kind und die im Haushalt lebenden Personen keine Symptome ausweisen, welche denen einer Covid-19 Erkrankung ähneln. Weiterhin präzisiert Staatsminister Piwarz, dass diese tägliche Erklärung, spätestens ab dem 15. Mai 2020, Voraussetzung für den Schulbesuch sein wird und wie beim Fehlen der Erklärung verfahren werden soll. In erster Line ist der betroffene Schüler zu isolieren, die Eltern sind zu informieren und verpflichtet ihr Kind abzuholen. Sollte die nicht gelingen, so ist die Schulleitung in letzter Instanz dazu verpflichtet das Ordnungsamt einzuschalten, sodass eine Inobhutnahme des Kindes veranlasst werden kann.

Diesem Verfahren widersprechen wir, als Landeselternrat Sachsen, entschieden. Generell herrscht absolutes Unverständnis bezüglich der Gesundheitserklärung. Den Eltern diesbezüglich mit Inobhutnahme zu drohen, verstärkt die ablehnende Meinung dazu um so mehr.

Haben Sie weiterführende Fragen oder Anmerkungen, setzen Sie sich mit der Geschäftsstelle des Landeselternrat Sachsen in Verbindung.

Hier finden Sie die aktuellen Verordnungen und Schreiben des Kultusministeriums:

Allgemeinverfügung-16.05.2020Herunterladen

Elternbrief_16052020Herunterladen

Mit der neuen Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 17. April 2020 werden die neuen Regelungen ab 20. April 2020 bekannt gegeben.

Grundsätzlich gilt, dass ein normaler Schulbetrieb bis zum 03. Mai 2020 nicht stattfindet. Ausnahmen bilden Abschlussklassen und -jahrgänge der allgemeinbildenden Schulen, berufsbildende Schulen und der Förderschulen (nicht mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung). Den Schülerinnen und Schülern soll so die Möglichkeit gegeben werden, sich nochmal intensiv auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten und diese bestmöglich abzulegen.

Die Prüfungsvorbereitungen und Konsultationen in den Schulen unterliegen strengen und wichtigen Hygienemaßnahmen, um eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich zu vermeiden. Dazu stellen das Staatsministerium für Kultus und die Landesämter für Schule und Bildung den Schulen wiederverdenbare Masken und Desinfektionsmittel zur Verfügung. Weiterhin sollen Zugangskontrollen (ob Schülerinnen und Schüler respiratorische Symptome zeigen), Belehrungungen und Entzerrungen der Klassen dazu dienen, das Ansteckungsrisiko weiter zu mindern.

In allen Einrichtungen - Grund- und Förderschulen, Kindertageseinrichtungen, heilpädagogische Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege - wird ein Notbetreuungsangebot weiterhin, wenn auch in etwas erweiterter Form zur Verfügung gestellt. Mehr Informationen erfahren Sie in einem separaten Beitrag.

AllgemeinVerfügung-vom-17.04.2020Herunterladen

Anlage-2-Formular-NotbetreuungHerunterladen

Mit Öffnung der Schulen für die Abschlussklassen und -jahrgänge der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und der Abschlussklassen der Förderschulen (nicht mit Schwerpunkt geistige Entwicklung) zur Durchführung von Konsultationen, Prüfungsvorbereitung und Prüfungen, war es notwendig, auch die Angebote der Notbetreuung zu erweitern. Hier heißt es auf der Seite Coronavirus in Sachsen dazu:

Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht, wenn:

  • beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte in einem Sektor der Kritischen Infrastruktur nach Anlage 1 tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind,
  • nur einer der Personensorgeberechtigten in folgenden Bereichen tätig ist und auf-grund dienstlicher und betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann:
    • Gesundheitsvorsorge und Pflege
    • Rettungsdienst (einschließlich Berufsfeuerwehr
    • Öffentlicher Personennahverkehr
    • Polizei- und Justizvollzugsdienst
    • Schuldienst und Kindertagesbetreuung (einschließlich Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen mit betreuungspflichtigen eigenen Kindern
    • Komunal- oder Staatsverwaltung, sofern ein Personensorgeberechtigter mit den Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist

Voraussetzungen für die Notbetreuung ist, dass die Kinder und deren Personensorgeberechtigte

  • keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und
  • nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen. Dies gilt nicht für Personensorgeberechtigte mit Tätigkeit in der Gesundheitsversorgung, die in Ausübung ihrer Tätigkeit und bei Nutzung entsprechender Schutzausrüstung an Covid-19 erkrankte Patienten betreuen.

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind über die oben genannten Voraussetzungen hinausgehend mehrfachbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Integrationskinder, unabhängig vom Beruf der Eltern.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
//www.coronavirus.sachsen.de/faq-notbetreuung-4371.html

Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule

Liste der Sektoren der kritischen Infrastruktur

Das sächsische Kabinett hat heute entschieden, dass die Abiturprüfungen an den allgemeinsbildenden und beruflichen Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschaft, unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes, zu den geplanten Terminen ab dem 22. April 2020 stattfinden.

Gleichzeitig wurde die Entscheidung getroffen, ab dem 20. April 2020 die Gymnasien sowie Ober- und Förderschulen (mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung), die entsprechenden Bildungsgänge an den Schulen des zweiten Bildungsweges und die berufsbildenden Schulen für die Abschlussklassen zu öffnen.

Konsultationen werden ab dem 20.04.2020 ermöglicht und schulintern abgestimmt. Weiterhin wird den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit eingeräumt, selbst zu entscheiden, ob sie an dem regulären Prüfungstermin oder dem Termin zur Nachprüfung, ab dem 13. Mai 2020 teilnehmen möchten. Hierzu ist kein besonderer Nachweis nötig, jedoch ist, in diesem Fall, der Prüfungstermin der Nachprüfung verpflichtend. Wer wiederum aus wichtigem Grund am Nachtermin gehindert ist - ärztliches Attest erforderlich - dem wird ein weiterer Prüfungstermin noch vor den Sommerferien ermöglicht.

Für die Schülerinnen und Schüler zum Haupt- oder Realschulabschluss, sowie im berufsbildenden Bereich, wird die Zeit bis zum Prüfungsbeginn am 25. Mai für eine intensive Vorbereitung genutzt.

Die Allgemeinverfügung wird dahingehend geändert, dass der Unterricht in den Abschlussjahrgängen und eine Durchführung von Prüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen möglich wird. Insbesondere wird dabei berücksichtigt, dass sowohl für den Unterricht in den Abschlussjahrgängen als auch für Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung das gesamte Schulgebäude genutzt werden kann und sich nur die betreffenden Schüler, Lehrer und sonstiges erforderliches Personal in diesem Zeitraum im Schulgebäude aufhalten darf. Das Unterrichts- und Prüfungsgeschehen kann unter diesen Bedingungen räumlich so entzerrt werden, dass Infektionen nach menschlichem Ermessen weitestgehend vermieden werden können

Weitere Informationen sind im SMK-Blog enthalten.

Erlass-Abiturprüfung-09.04.2020Herunterladen

Liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Schülerinnen und Schüler

wir wollen euch unterstützen und euch miteinander vernetzen. Teilt uns eure Erfahrungen mit, wie Ihr die aktuelle Lernsituation meistert. Vielleicht helfen die Dinge, die Ihr macht, anderen Schüler*innen und Lehrer*innen und Eltern dabei, die eigenen Methoden zu verbessern und neue Ideen zu sammeln. Wir wollen diese positiven Erfahrungen und Ideen, welche Ihr bereits gemacht habt, sammeln und für alle anderen Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern öffentlich machen, damit wir alle voneinander profitieren können. 

Aber natürlich läuft es derzeit nicht überall und auch hier wollen wir unterstützen. Wie wollen helfen, dass diese Fälle offen angesprochen werden, dass man gemeinsam Lösungen findet und dass auch die zuständigen Stellen im Kultusministerium und LaSuB informiert werden, was nicht läuft und was die Eltern brauchen.

Schreibt uns dazu eine Mail oder sendet uns eine Sprachnachricht oder ein Video an:

und beschreibt eure Situation bestmöglich. Wir bitten euch auch, uns euren Namen und den Namen eurer Schule mitzuteilen und ob ihr damit einverstanden seid, diese Angaben zu veröffentlichen.

Helfen wir uns gegenseitig, das Beste aus der Situation zu machen!

Liebe Entscheidungsträger*innen,liebe Schulleiter*innen, liebe Lehrer*innen,

sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuelle Lage der unterrichtsfreien Zeit stellt alle Beteiligten von Schule vor erhebliche Herausforderungen. Da sind die Lehrer², die innerhalb kürzester Zeit Aufgaben für die Schüler zur Verfügung stellen mussten und dadurch ihre vorbereiteten Dinge über den Haufen werfen und sich oftmals auch schnellstens in die digitale Welt reinfinden mussten. Da sind die Schulleiter, die plötzlich ganz viele Fragen auf dem Tisch hatten, über die man sich zuvor nie Gedanken machen musste. Die nun auch irgendwie alles unter einen Hut bekommen müssen. Die Sekretariate, die immer wieder hunderte von Anfragen entgegennehmen und Auskunft geben müssen und auch immer wieder als Blitzableiter agieren müssen, wenn die Menschen mit der derzeitigen Situation schlicht überfordert sind. Außerdem sind die Schüler nicht zu vergessen. Einige, die kurz vor ihrem Abschluss stehen und mit Erschrecken feststellen müssen, dass es Diskussionen gibt, das Schuljahr einfach zu wiederholen und man ja noch ein Jahr dranhängen könnte. Die in dieser Zeit nicht einfach mit dem Lehrer nach dem Unterricht noch 5 Minuten ein paar Fragen klären können, die nicht in eine Bibliothek gehen können, um sich da noch einmal etwas in einem anderen Buch anzuschauen. Aber auch die jüngeren Schüler, die Angst darum haben, den Lehrstoff nicht aufholen zu können und damit den Abschluss verpassen oder sich sorgen machen, wenn gerade das vielleicht im nächsten Jahr in ihrer Abschlussprüfung drankommen wird.
Den vollständigen offenen Brief lesen Sie hier:

LER_Offener-Brief_CoronaHerunterladen

² Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird innerhalb des Textes auf die weibliche Form verzichtet und das generische Maskulinum verwendet.

Ab Heute tritt eine neue Allgemeinverfügung mit weiteren einschränkenden Maßnahmen in Kraft. Insbesondere wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Bezüglich der Verteilung von weiteren Lern- und Arbeitsmaterialien hat das sächsische Staatsministerium für Kultus den Schulleitern folgende Hinweise gegeben:

  1. Lehrkräfte können Lernmaterialien weiterhin im notwendigen Umfang an Schülerinnen und Schüler verteilen, weil dies zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten gehört (Ziffer 2.2. der Allgemeinverfügung)
  2. Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Eltern dürfen hingegen die häusliche Unterkunft nicht mit der Begründung verlassen, Lernmaterialien abzugeben, bzw. zu verteilen.

Das sächsische Staatsministerium für Kultus bittet weiter, nach Möglichkeit umfassend auf digitale Lernmöglichkeiten zu setzen und diese zu nutzen.

Allgemeinverfügung_22.03.2020Herunterladen

Liebe Eltern,
liebe Besucher der Website,

angesichts dieser außergewöhnlichen Situation ist es uns ein Anliegen, die Eltern und Betroffenen in Sachsen bestmöglich zu informieren. Wir stehen in engem Kontakt zum Sächsischen Ministerium für Kultus sowie dem Landesamt für Schule und Bildung. Um auch sicherzustellen, dass nichts in die Welt gesetzt oder verbreitet wird, was nicht so ganz den Tatsachen entspricht, werden wir auch nur Dinge veröffentlichen, die direkt von den Behörden kommen oder von da bestätigt wurden.

Um eine möglichst effiziente und einheitliche Kommunikation zu gewährleisten, möchten wir euch bitten, eure Fragen an die Adresse  zu schicken. Wir werden diese gesammelt mit den Behörden besprechen und die Antworten auf der Homepage veröffentlichen. Bitte seht davon ab, separat Fragen an die Behörden zu senden, da sich diese vor Anfragen sonst nicht retten können und alles lahmgelegt wird.

Beste Grüße aus dem Landeselternrat!

PM des Kultusministeriums vom Freitag, 13.03.2020Herunterladen

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