Wann können sich 60 jährige gegen corona impfen lassen

Die Impfungen in den Impfzentren und mit den mobilen Impfteams der Bundesländer begannen am 27. Dezember 2020. Eine Woche zuvor, am 21. Dezember 2020, wurde der Impfstoff Comirnaty® des deutschen Herstellers BioNTech in Kooperation mit dem US-Konzern Pfizer von der Europäischen Kommission zugelassen. Seit dem 6. Januar 2021 ist mit dem Impfstoff Spikevax® (Vaccine Moderna) des US-Unternehmens Moderna der zweite COVID-19-Impfstoff und seit dem 29. Januar 2021 der dritte Impfstoff Vaxzevria® des britisch-schwedischen Unternehmens AstraZeneca in der EU zugelassen. Am 11. März 2021 wurde der vierte Corona-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson (USA) von der EU zugelassen. Seit dem 20. Dezember 2021 ist der erste proteinbasierte Corona-Impfstoff Nuvaxovid® des US- Pharmaunternehmens Novavax in der EU zugelassen.

Seit dem 1. Dezember 2021 kommt Vaxzevria® von AstraZeneca in Deutschland nicht mehr zum Einsatz. Eine konstante Impfstoffversorgung in Deutschland ist durch die Belieferung aus Verträgen mit anderen Impfstoffherstellern auch zukünftig sichergestellt. 

Aktuelle Zahlen zum Impf-Status können Sie dem Impfdashboard entnehmen.

Stand: 10.04.2022

Ein zugelassener Impfstoff steht zu Beginn nicht automatisch überall und für jeden sofort zur Verfügung. Er muss erst in ausreichender Menge hergestellt und verteilt werden. Zuständig für die Planung und Verteilung eines Impfstoffs sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesländer.

Im März 2021 hat die Bundesregierung die Taskforce Impfstoffproduktion (TIP) ins Leben gerufen. Die TIP koordiniert alle relevanten Akteure, die zu einer zeitnahen Produktion und Verteilung von Impfstoffen gegen das Coronavirus beitragen. Sie verfolgt das Ziel, auch zukünftig eine sichere und resiliente Impfstoffversorgung in Deutschland zu gewährleisten und langfristig zu sichern. Hierzu beabsichtigt die Bundesregierung sogenannte Pandemiebereitschaftsverträge an geeignete Unternehmen zu vergeben, durch die im Bedarfsfall sichergestellt werden soll, dass zügig Impfstoffe zur Verfügung stehen. Um die Produktion und Verteilung von Impfstoffe und Therapeutika im Falle einer Pandemie schnellstmöglich zu gewährleisten, wurde außerdem am 1. Oktober 2021 das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und –Therapeutika (ZEPAI) am Paul-Ehrlich-Institut (PEI) errichtet. Eine der Aufgaben des ZEPAI besteht darin, die Pandemiebereitschaftsverträge zu verwalten.

Stand: 10.04.2022

Ja, Deutschland verfügt über genügend Impfstoffdosen. Allen Bürgerinnen und Bürgern ab 12 Jahren kann mittlerweile ein Impfangebot gemacht werden. Angaben zu voraussichtlichen Liefermengen der einzelnen Impfstoffe finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Tagesaktuelle Zahlen und Informationen zur Impfkampagne entnehmen Sie dem COVID-19 Impfdashboard. 

Stand: 10.04.2022

Gründe für die anfängliche Impfstoffknappheit waren die hohe weltweite Nachfrage und die begrenzten Produktionskapazitäten, nicht die Gesamtbestellmenge. Darum war es nötig, zu Beginn zu priorisieren und zunächst vor allem die vulnerablen Gruppen, wie zum Beispiel Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, vorrangig zu impfen. 

Mehr zur Logistik hinter der Impfstoffproduktion lesen Sie hier.

Stand: 10.04.2022

Aufgrund begrenzter Impfstoffverfügbarkeit konnte die Impfung zunächst nur bestimmten Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben. Die Reihenfolge der Impfungen wurde in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die im Wesentlichen auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Seit dem 7. Juni 2021 gilt die Priorisierung für die Corona-Schutzimpfung bundesweit nicht mehr. Die Regelung gilt für Vertrags-, Betriebs-, Privatärztinnen und -ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, sowie für die Impfungen in Impfzentren. Warum die Priorisierung aufgehoben wurde, können Sie hier nachlesen.

Zu Beginn der Impfkampagne wurden die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser sowie Menschen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt waren, gehören zu der ersten Gruppe. Diese Reihenfolge wurde auch bei den zweiten Impfungen beibehalten.

Die Priorisierung im Einzelnen:

Höchste Priorität

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (wie zum Beispiel Bronchoskopie) 
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht - insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patientinnen und Patienten

Hohe Priorität

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (zum Beispiel interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren  (Die Kontaktpersonen werden von der Person bzw. der Schwangeren selbst oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.)
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt
  • Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind 
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind

Erhöhte Priorität

  • Über 60-Jährige
  • Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im  Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren  oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben
  • Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
  • Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
  • Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
  • Personen, die in Hochschulen tätig sind und die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind 
  • sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht

Wie weit die Impfung in Deutschland vorangeschritten ist, können Sie auf dem Impfdashboard nachverfolgen.

Stand: 11.03.2022

Ja, jede Bürgerin und jeder Bürger ab 5 Jahren kann sich gegen Corona impfen lassen. Es gibt genügend Impfstoff, um alle Personen zu impfen, die sich impfen lassen möchten. Hier finden Sie Informationen wie Sie schnell an einen Impftermin kommen. 

Und auch für die jetzt besonders wichtigen Boosterimpfungen stehen mit den beiden Impfstoffen  Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna und Comirnaty® von BioNTech/Pfizer ausreichend Impfstoffdosen bereit. Mehr zu Auffrischungsimpfungen erfahren Sie hier und in diesem Artikel.

Stand: 10.04.2022

Ja, auch Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren und genesen sind, sollten sich impfen lassen. Auch wenn davon auszugehen ist, dass Personen, die von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind – zumindest vorübergehend – über einen gewissen Schutz vor einer weiteren Erkrankung verfügen. Da die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gut verfügbar, sicher und wirksam sind und die Zahl der Infektionen derzeit sehr hoch ist, ist die Gabe einer einmaligen Impfstoffdosis laut Ständiger Impfkommission (STIKO) bereits ab vier Wochen nach dem Abklingen der COVID-19-Symptome möglich, bei einer asymptomatischen Infektion ab vier Wochen nach der laborbestätigten Diagnose (zum Beispiel PCR-Test).

Tritt bei Personen, die nicht mit SARS-CoV-2 infiziert waren, nach Verabreichung der regulären ersten Impfstoffdosis eine weitere SARS-CoV-2-Infektion auf, sollte nach Ansicht der STIKO die Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis erst etwa drei Monate nach Genesung beziehungsweise Diagnosestellung erfolgen.

Stand: 16.03.2022

Alle Zahlen zu aktuellen Impfstofflieferungen nach Herstellern finden Sie im Impfdashboard. Informationen zu den Lieferprognosen für die verschiedenen Impfstoffe finden Sie hier.

Stand: 20.04.2022

Für die Einrichtung von Impfzentren zu Beginn der Impfkampagne gab es mehrere Gründe:

  • Die Logistik und Organisation in Impfzentren wurde für die erste Phase der Nationalen Impfstrategie als leichter erachtet als die Integration in die Regelversorgung. Die Impfzentren sind von den Bundesländern eingerichtet worden, um auf diese Weise in der ersten Zeit möglichst viele Menschen impfen zu können.
  • Impfzentren konnten gerade auch am Anfang besser gewährleisten, dass bestimmte COVID-19-Impfstoffe sachgerecht gelagert werden. Manche Impfstoffe müssen beispielsweise bei besonders niedrigen Temperaturen gelagert werden, die zu Beginn der Impfkampagne in Hausarztpraxen oder Apotheken nicht ohne Weiteres hätten gewährleistet werden konnten.
  • Dazu kam am Anfang, dass in Impfzentren, in denen täglich Hunderte Menschen geimpft werden können, Impfstofflieferungen in großen Mengen/Chargen aufgebraucht werden, bevor sie verfallen. Dies war insbesondere in Anbetracht der anfänglichen Impfstoffknappheit bedeutsam.
  • Impfzentren erleichterten außerdem die Verteilung des Impfstoffs an Personen, die aus ethischen und medizinisch-epidemiologischen Gründen priorisiert wurden.

Da seit April 2021 schrittweise deutlich mehr Impfstoffdosen zur Verfügung stehen und alle weiteren Bedingungen wie beispielsweise die Lagerung nun leichter erfüllt werden können, ist seither die Einbeziehung der Arztpraxen in die Impfkampagne erfolgt. Seit Juni 2021 impfen auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Privatarztpraxen bundesweit gegen COVID-19. Seit Oktober 2021 sind auch Gesundheitsämter und Krankenhäuser in die Impfkampagne miteinbezogen. In öffentlichen Apotheken wird die Corona-Schutzimpfung seit dem 08. Februar 2022 angeboten. 

Impfzentren waren gerade in der ersten Phase der Impfkampagne eine wichtige Säule der Nationalen Impfstrategie. Angesichts der voranschreitenden Immunisierung der Bevölkerung und der gelungenen Einbindung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Betriebsärztinnen und -ärzten haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder und des Bundes die Nationale Impfstrategie angepasst. Mittlerweile gibt es eine Schwerpunktsetzung auf mobile Impfteams, während die Kapazitäten der Impfzentren sukzessive bis 30. September erheblich reduziert worden sind. Die Entscheidung, wie lange die Impfzentren aufrechterhalten werden, liegt letztlich bei den Ländern. Diese stellen zudem sicher, dass durch Rückfall- und Notfalloptionen die Impfkapazitäten in kurzer Zeit wieder hochgefahren werden können.

Stand: 11.04.2022

Die Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna und Janssen® von Johnson & Johnson werden in Mehrdosenbehältnissen geliefert.

Eine Durchstechflasche mit dem Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer für Personen ab zwölf Jahren enthält 6 Impfdosen. Beim BioNTech® Impfstoff für Kinder zwischen fünf und elf Jahren befinden sich 10 Impfdosen in einem Injektionsfläschchen. Diese Impfstoffe werden mit einer orangefarbenen Kappe bereitgestellt.

Bei Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna sind 10 Impfdosen vorhanden. Die Boosterdosis des Impfstoffs von Moderna beträgt die Hälfte der Dosis, die für die Grundimmunisierung verwendet wird. Aus einer Mehrdosendurchstechflasche von Moderna können somit bis zu 20 Dosen gezogen werden, wenn nur Auffrischungsimpfungen durchgeführt werden.

Die Durchstechflaschen von Janssen® von Johnson & Johnson werden derzeit in einem 5-Dosenbehältnis bereitgestellt.

Bei der Impfung ist durch das Fachpersonal folgendes zu beachten:

  • Jede Dosis muss 0,3 Milliliter bei BioNTech/Pfizer ab 12 Jahren, 0,2 Milliliter bei BioNTech/Pfizer zwischen 5 und 11 Jahren, bzw. 0,5 Milliliter (Moderna und Johnson & Johnson) des Impfstoffs enthalten, um eine Unterdosierung sicher auszuschließen.
  • Hinsichtlich des zu applizierenden Volumens pro Dosis und aufgrund eines niedrigen Totvolumens für die Verimpfung sollten vorzugsweise graduierte 1 ml Spritzen (Polypropylen) und Kanülen der Größen 23G oder feiner mit geringem Totraumvolumen (23G oder 25G) verwendet werden. Die Verwendung von anderen geeigneten Spritzen ist grundsätzlich ebenfalls möglich.
  • Für jede einzelne Impfung muss eine neue, sterile Kanüle benutzt werden.
  • Wenn die in der Durchstechflasche verbleibende Impfstoffmenge nicht mehr für eine weitere volle Dosis von 0,3 bzw. 0,5 Milliliter ausreicht, müssen die Durchstechflasche und das überschüssige Volumen verworfen werden.
  • Unter keinen Umständen darf überschüssiger Impfstoff aus mehreren Durchstechflaschen zu einer Dosis vereint werden.

Stand: 10.04.2022

Seit April 2021 sind Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verstärkt in die Impfkampagne einbezogen und bilden mittlerweile eine zentrale Säule. In der ersten Phase erfolgten die Impfungen grundsätzlich in Impfzentren und mit mobilen Impfteams. Die Verimpfung in Arztpraxen wurde zunächst nur punktuell – angebunden an die Impfzentrenstruktur – erprobt. Grund war insbesondere, dass zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stand. Außerdem spielte gerade am Anfang eine Rolle, dass bei den unterschiedlichen Impfstoffen besondere Anforderungen für die Lagerung und den Transport beachtet werden müssen. Daher erfolgten die Impfungen zunächst nur in speziell eingerichteten Impfzentren, was eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der neuartigen Impfstoffe ermöglichte. Seit Juni 2021 impfen auch Betriebsärztinnen und -ärzte gegen COVID-19. 

Angesichts der voranschreitenden Immunisierung der Bevölkerung und der gelungenen Einbindung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Betriebsärztinnen und -ärzten haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder und des Bundes die Nationale Impfstrategie angepasst. Mittlerweile gibt es eine Schwerpunktsetzung auf mobile Impfteams, während die Kapazitäten der Impfzentren bis 30. September 2021 sukzessive erheblich reduziert worden sind. Die Entscheidung, wie lange die Impfzentren aufrechterhalten werden, liegt letztlich bei den Ländern. Diese stellen zudem sicher, dass durch Rückfall- und Notfalloptionen die Impfkapazitäten in kurzer Zeit wieder hochgefahren werden können.

Stand: 17.03.2022

Der Bund beschafft und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Er organisiert auch die Verteilung der COVID-19-Impfstoffe an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen und an die Anlieferungsstellen für die Belieferung der Arztpraxen über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken.

Stand: 10.04.2022

Die Länder sind in Bezug auf die Impfzentren primär für eine sichere Lagerung und Verteilung der Impfstoffe vor Ort verantwortlich. Sie organisieren und betreiben die Impfzentren und die mobilen Impfteams, die beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal dort impfen. Die Impfzentren, von denen einige geschlossen worden sind, werden von der niedergelassenen Ärzteschaft, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen, und gegebenenfalls medizinischem Personal der Krankenhäuser unterstützt. Die Vorbereitung und Durchführung kann auch durch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen unterstützt werden.

Davon zu unterscheiden ist die Impfstoffverteilung für die impfenden Arztpraxen und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Dies wird schon länger über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken organisiert. Mittlerweile wird dies einheitlich für alle impfenden Stellen, das heißt zum Beispiel auch für mobile Impfteams und Gesundheitsämter, so gehandhabt.

Stand: 07.04.2022