Wann kann man sich nach johnson boostern lassen

Schon seit Anfang Oktober 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), dass eine Grundimmunisierung mit der Vakzine von Johnson & Johnson – „aufgrund des ungenügenden Impfschutzes“ – mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Dosis optimiert werden soll. Erst die dritte Dosis gilt demnach als Auffrischimpfung.

Zweite Impfung nach Janssen verliert nun auch formal Booster-Status

Formal sah das bisher anders aus: Offiziell wurde die zweite Impfdosis nach Grundimmunisierung mit dem COVID-19-Impfstoff Janssen als Booster anerkannt, es entfiel vielerorts die zusätzliche Testpflicht im Sinne der 2G plus-Regel. Damit ist nun vielerorts Schluss, wie zum Beispiel auch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in einer aktuellen Pressemitteilung bekräftigt. „Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und damit auch der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft“, betont das Ministerium. „Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen.“

Somit sei nun auch beim Impfstoff von Johnson & Johnson erst die dritte Impfung als Auffrischimpfung im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und der Corona-Verordnung des Landes zu betrachten. „Diese Neuregelung des Bundes bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Janssen eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als ‚geboostert‘ betrachtet werden können und nicht mehr von der Befreiung von der Testpflicht im Rahmen der 2G+-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung umfasst sind.“

Stand: 09.02.2022 23:35 Uhr

Alle Menschen ab zwölf Jahren in Deutschland haben einen Anspruch auf Corona-Impfungen samt Booster- beziehungsweise Auffrischimpfung. Auch für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren mit Vorerkrankungen gibt es eine Impf-Empfehlung der Stiko. Wie unterscheiden sich die Abläufe in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg?

Die Corona-Schutzimpfung und auch die Auffrischungsimpfungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Mittlerweile impfen vor allem Haus-, Fach- und Betriebsärzte. Darüber hinaus gibt es in den Bundesländern mobile Impfteams, zentrale Anlaufstellen wie Impfstationen, Impfstellen oder Impfzentren sowie immer wieder auch besondere Impf-Aktionen. Seit dem 8. Februar sind auch Apotheken Teil der Impfkampagne. Das Personal wurde dafür zuvor speziell geschult.

Booster-Impfung nach drei Monaten empfohlen

Wer wann eine erste Booster-Impfung bekommt, entscheiden letztlich die einzelnen Ärztinnen und Ärzte. Diese halten sich in der Regel an die Empfehlungen der Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern oder der Ständigen Impfkommission (Stiko). Das Experten-Gremium empfiehlt aktuell Auffrischungsimpfungen für alle Menschen ab zwölf Jahren und für Kinder mit Vorerkrankungen ab fünf Jahren. Bei individuellem Wunsch und nach ärztlicher Beratung können auch Kinder ab fünf Jahren ohne Vorerkrankung geimpft werden. Der empfohlene Impfabstand zur letzten Impfung beträgt drei Monate. Das ist eine Reaktion auf die laufende Infektionswelle mit der Omikron-Virusvariante, die zu deutlich mehr Ansteckungen führt.

Ausnahme: Johnson-&-Johnson-Geimpfte sollten bereits nach vier Wochen mit einem mRNA-Impfstoff erneut geimpft werden, da der Impfschutz bei diesem Vakzin nicht so hoch ist wie nach einer Biontech- oder Moderna-Impfung. Diese zweite Spritze für Johnson-&-Johnson-Geimpfte bewertet das RKI aber nicht als Booster-Impfung. Das Paul-Ehrlich-Institut änderte deshalb seine Kriterien. Als geboostert - und damit von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit - gelten entsprechend geimpfte Menschen erst nach zwei mRNA-Dosen.

Spezielle Regelungen für Genesene

Personen, die eine Sars-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, um den Immunschutz zu verbessern, sollen laut Empfehlung des RKI in einem Abstand von mindestens drei Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.

Personen, die nach erfolgter Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) sich mit Corona infiziert hatten, sollen im Abstand von mindestens drei Monaten nach der Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.

Wer als geboostert gilt, das ist abhängig von den Corona-Verordnungen in den jeweiligen Bundesländern. So hat Hamburg in seinem Regelwerk konkretisiert, dass diejenigen, die nach einer vollständigen Impfserie - in der Regel zwei Impfungen - infiziert und genesen sind, Geboosterten gleichgestellt sind. Dies gilt ohne eine tatsächliche Auffrischimpfung aber höchstens für die Dauer von sechs Monaten.

Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren

Unabhängig von Vorerkrankungen empfiehlt die Stiko seit dem Sommer 2021 für alle Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren Corona-Impfungen. Das gilt seit Anfang 2022 auch für Booster-Impfungen. "Zur Optimierung der Grundimmunisierung nach einmaliger Impfung mit dem Covid-19-Vakzin von Johnson & Johnson wird weiterhin ein mRNA-Impfstoff empfohlen", so die Stiko.

Impfungen für Fünf- bis Elfjährige

Mitte Dezember 2021 starteten in Deutschland die ersten Corona-Impfungen bei Kindern zwischen fünf und elf Jahren. Bund und Länder hatten beschlossen, dass Kindern in dieser Altersgruppe "nach individueller Beratung und Risikoeinschätzung" eine Impfung angeboten werden soll. Geimpft wird mit einer niedriger dosierten und anders abgefüllten Variante des mRNA-Impfstoffs von Biontech/Pfizer. Die Stiko befürwortet die Corona-Impfung für Fünf- bis Elfjährige mit Vorerkrankungen oder mit Kontakt zu Risikopatienten. Auch gesunde Kinder sollen aber bei individuellem Wunsch geimpft werden können, hieß es ausdrücklich.

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Booster-Impfungen für Kinder: Ab wann am besten?

Für 12- bis 17-Jährige gilt ein empfohlenes Booster-Zeitfenster zwischen drei und sechs Monaten nach der Grundimmunisierung (zweite Impfung). Allerdings werden dabei zwei Gruppen unterschieden: Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen sollen laut RKI möglichst frühzeitig ihre Auffrischimpfung bekommen, "damit während der derzeit laufenden Infektionswelle symptomatische Sars-CoV-2-Infektionen und Erkrankungen soweit wie möglich reduziert werden". Bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen sollte der Stiko-Empfehlung zufolge hingegen ein eher langer Impfabstand von bis zu sechs Monaten gewählt werden. So könne ein besserer Langzeitschutz erreicht werden.

Stiko: Zweite Booster-Impfung für bestimmte Gruppen sinnvoll

Am 3. Februar 2022 hat sich die Ständige Impfkommission (Stiko) für eine zweite Corona-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für gesundheitlich besonders gefährdete und exponierte Gruppen ausgesprochen. Der Personenkreis soll Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen umfassen.

Die Stiko begründete ihren Beschlussentwurf, der noch mit Fachgesellschaften und den Ländern abgestimmt werden muss, mit Forschungsergebnissen aus Israel, die eine zusätzliche Schutzwirkung durch eine vierte Impfung zeigen. Aktuellen Daten zufolge gebe es binnen weniger Monate nach der ersten Auffrischimpfung einen schwindenden Infektionsschutz gegen die Omikron-Variante. Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen solle die zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der ersten erfolgen, Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen solle sie frühestens sechs Monate nach der ersten erhalten.

Diese Impfstoffe stehen zur Verfügung

In Deutschland sind derzeit vier Impfstoffe für die Impfung zugelassen: Die sogenannten mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna und die Vektor-basierten Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson. Der Impfstoff von AstraZeneca wurde in Deutschland jedoch zum Auslaufmodell erklärt, die letzten Dosen konnten am 9. November bestellt werden. Für eine vollständige Immunisierung gegen das Coronavirus sind bei den mRNA-Impfstoffen jeweils zwei Dosen notwendig, die nach der jüngsten Stiko-Empfehlung im Abstand von drei bis sechs (Biontech) beziehungsweise vier bis sechs Wochen (Moderna) gespritzt werden sollen.

Novavax-Impfstoff: Stiko spricht sich für Einsatz aus

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich am 3. Februar 2022 für den Einsatz des Novavax-Impfstoffs für Menschen ab 18 ausgesprochen. Der Proteinimpfstoff solle zur Grundimmunisierung mit zwei Dosen im Abstand von mindestens drei Wochen eingesetzt werden. Für Schwangere und Stillende werde der Impfstoff aktuell jedoch nicht empfohlen. Ein entsprechender Beschlussentwurf sei zur Abstimmung an Fachkreise und Bundesländer gegangen - es handelt sich also noch nicht um die endgültige Stiko-Empfehlung. Das Novavax-Vakzin soll in Deutschland ab dem 21. Februar verfügbar sein.

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hatte im Dezember 2021 grünes Licht für den Corona-Impfstoff Nuvaxovid des US-Biotech-Unternehmens gegeben. Der zuständige EMA-Ausschuss empfahl eine bedingte Zulassung für den Protein-Impfstoff. Das Vakzin enthält winzige Partikel, die aus einer im Labor hergestellten Version des Spike-Proteins von Sars-CoV-2 bestehen.

Auffrischungsimpfung für Johnson & Johnson empfohlen

Beim Impfstoff von Johnson & Johnson soll für eine vollständige Immunisierung eigentlich nur ein Piks nötig sein. Die Stiko empfiehlt aber seit Anfang Oktober 2021 eine Auffrischungsimpfung, da der Schutz gegen die dominierende Delta-Variante ungenügend sei. Zur Optimierung des Impfschutzes rät die Stiko nun zur Gabe eines mRNA-Impfstoffs (Biontech/Pfizer oder Moderna) ab vier Wochen nach der Einmalimpfung mit Johnson & Johnson. Als geboostert gelten seit einer Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut nur noch Personen, die zwei mRNA-Dosen nach Erstimpfung mit Johnson & Johnson bekommen haben.

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Bundestag und Bundesrat stimmen für Impfpflicht im Gesundheitswesen

Bundestag und Bundesrat haben einer Corona-Impfpflicht für Mitarbeitende im Gesundheitswesen zugestimmt. Alle Beschäftigten etwa in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeheimen müssen demnach vom 16. März 2022 an nachweisen, dass sie immunisiert oder von einer Covid-19-Infektion genesen sind.

Niedersachsen: Impfstationen und mobile Impfteams

Die seit Ende Dezember 2020 aufgebauten 50 Impfzentren des Landes wurden zum 30. September 2021 geschlossen. Seitdem ist der Betrieb auf mobile Impfzentren umgestellt. Lokal gibt es aber Ausnahmen: So wurde etwa in Neustadt am Rübenberge (Region Hannover) ein neues Impfzentrum in der Fußgängerzone eingerichtet, das mindestens bis März 2022 bestehen bleiben soll. Ansonsten setzt das Land auf zusätzliche Impfsprechstunden in rund 180 niedersächsischen Arztpraxen.

Das Land betreibt weiter eine Hotline unter (0 800) 99 88 665, die Fragen rund um die Impfung beantwortet. Um einen Termin für eine Impfung oder Auffrischungsimpfung zu vereinbaren, solle man sich an die eigene Hausärztin oder den Hausarzt, eine andere impfbefähigte niedergelassene Ärztin oder Arzt oder an die Betriebsärztin oder -arzt wenden. Auch auf dem Online-Impfportal sind Terminbuchungen möglich. Zudem können Geimpfte weiterhin ihre digitalen Zertifikate herunterladen. (Stand: 03.02.22)

Alle weiteren Informationen zu Impfungen in Niedersachsen werden auf der Internetseite des Landes veröffentlicht.

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Schleswig-Holstein: Impfaktionen im ganzen Land

Auch im nördlichsten Bundesland begannen mobile Teams Ende Dezember 2020 mit den ersten Impfungen. Anschließend nahmen die ersten Impfzentren den Betrieb auf, der bis Ende September 2021 dauerte. In Schleswig-Holstein impfen nun vornehmlich Haus- und Betriebsärzte. Ärztinnen und Ärzte, die eine Corona-Schutzimpfung anbieten, finden Interessierte auf dem Portal der Kassenärztlichen Vereinigung.

Um die Praxen zu entlasten, hat das Land aber auch 27 stationäre Impfstellen eingerichtet - für Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen. Sie sind montags bis sonnabends jeweils von 10.30 bis 19.30 Uhr geöffnet. Alle Altersgruppen können sich online einen Termin holen - auf dem Internetportal impfen-sh.de. Eine telefonische Termin-Vergabe ist bei den Impfstellen nicht möglich. Für offene Impfaktionen ist kein Termin notwendig. Eine Liste mit Standorten und Öffnungszeiten gibt es ebenfalls auf impfen-sh.de.

Seit Anfang Februar können Berechtigte auch Termine für die zweite Auffrischungsimpfung in den Impfstellen des Landes buchen - über die Plattform www.impfen-sh.de. Ab 70-Jährige und Menschen mit Immunschwäche sind jeweils drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung berechtigt, frühestens nach sechs Monaten ist Medizin- und Pflegepersonal an der Reihe. Die untere Altersgrenze ist zwölf Jahre.

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Mecklenburg-Vorpommern: Impfungen in Praxen, Impfstützpunkten und Impfzentren

Erste Ansprechpartner für alle Impfwünsche in MV sind die Hausärztinnen und -ärzte. Von montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr besteht zudem die Möglichkeit, bei der Telefon-Hotline (0385) 202 711 15 Impftermine für ausgewählte Impfstützpunkte zu vereinbaren.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Zweitimpfung vor mindestens drei Monaten abgeschlossen haben, können in Mecklenburg-Vorpommern eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Dies gilt für Menschen ab zwölf Jahren. Die über 70-Jährigen, die besonders gefährdeten Gruppen und alle mit Johnson & Johnson geimpften Personen genießen Vorrang. Termine für Booster-Impfungen nach mindestens drei Monaten können in den Impfstützpunkten über www.corona-impftermin-mv.de gebucht werden. Dort gibt es auch alle Infos zu Sonderimpfaktionen ohne Termin. Weitere Informationen zu Impfungen und Terminbuchungen in Mecklenburg-Vorpommern werden auf der Internetseite des Landes veröffentlicht.

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Hamburg: Booster-Impfung nach drei Monaten

Hamburg hat sich lange Zeit an die Stiko-Empfehlung gehalten, wonach eine Booster-Impfung erst sechs Monate nach der letzten Spritze erfolgen soll. Nur für über 60-Jährige galt zwischenzeitlich die Ausnahme von fünf Monaten. Nachdem die Experten ihre Empfehlung auf drei Monate geändert hatten, übernahm die Hansestadt diesen Kurs.

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Für Impfwillige in Hamburg sollen die Arztpraxen erste Anlaufstelle sein. Außerdem wird in Betrieben und Krankenhäusern immunisiert. Wichtig: Die Terminvergabe erfolgt grundsätzlich nicht über die an der Impfkampagne beteiligten Krankenhäuser. Die Stadt bittet darum, Termine über das Online-Buchungstool zu vereinbaren - dort sind die meisten Krankenhäuser eingebettet. Zudem gibt es einige Impfzentren in den Bezirken. Dort ist zum Teil keine Terminvereinbarung erforderlich. Andere Impfstellen, insbesondere in Krankenhäusern, erfordern eine Terminbuchung.

Darüber hinaus gibt es verteilt in der ganzen Stadt viele dezentrale Impfangebote - etwa in Kirchen, Moscheen, Schulen, Sportvereinen, kulturellen Einrichtungen, Einkaufszentren oder Beratungsstellen. Für diese Angebote muss in der Regel kein Termin gebucht werden. Auf www.hamburg.de/corona-impfstationen gibt es eine aktuelle Übersicht.

Für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren gibt es ein eigenes Impfzentrum in der Neustadt. Termine für dieses Kinderimpfzentrum bekommen Eltern nur online unter www.hamburg-impft.de. Weitere Impfstellen für die Fünf- bis Elfjährigen gibt es im Kinder-UKE und in der Kinder-Medizin der Asklepios Klinik Heidberg. Die Sozialbehörde empfiehlt eine Impfung für diese Altersgruppe beim Kinderarzt.

Alle weiteren Informationen zu Impfungen in Hamburg werden auf der Internetseite des Landes veröffentlicht.

Weitere Informationen

Hausarzt, Betriebsarzt, Krankenhaus und weitere Einrichtungen: Eine Corona-Impfung ist in Hamburg auf vielen Wegen möglich. mehr

Stand der Impfungen in Norddeutschland

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, wie viel Prozent der Bevölkerung in den norddeutschen Bundesländern bereits geimpft wurden. Das Team NDR Data hat außerdem weitere Informationen zum Thema Corona-Impfen zusammengefasst.

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Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Norddeutschland kompakt | 09.02.2022 | 20:00 Uhr

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