Wann kann ich als frau in rente gehen

Wann kann ich als frau in rente gehen

Entspannt in Rente mit 63. Für viele Arbeitnehmer ist das möglich. © Michael Meister / Die Kleinert.de

Viele Menschen können früher in Rente gehen. Wer lange gearbeitet hat, muss dabei kaum Einbußen hinnehmen. Wir bringen alle wichtigen Informationen zur Rente mit 63.

Mit unserem Renten­eintritts­rechner können Sie Ihre individuellen Renten­eintritts­termine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburts­tag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehin­derung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintritts­daten für die unterschiedlichen Renten­arten an. Die Voraus­setzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie weiter unten.

Der Renten­eintritt ist für Menschen eine magische Grenze. Wer 1958 geboren wurde, kann regulär 2024 in Rente gehen, sobald er 66 Jahre alt ist. Doch ist diese Grenze nicht so starr, wie sie scheint. Hat der Arbeitnehmer mindestens 35 Beitrags­jahre zusammen, kann er sich schon mit 63 in die Rente verabschieden. Er muss dann allerdings mit einer geringeren gesetzlichen Rente leben. Besser haben es die Arbeitnehmer, die auf 45 Versicherungs­jahre kommen. Sie dürfen ohne Abschläge früher in Rente. Allerdings nicht mit 63, sondern später: 1958 Geborene erst mit 64 Jahren. Für noch später Geborene erhöht sich diese Grenze stufen­weise weiter.

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Die „Alters­rente für besonders lang­jährig Versicherte“ mit 63 gibt es seit 2014. Sie erlaubt es Menschen mit besonders langer Erwerbs­biografie, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind, konnten allerdings tatsäch­lich mit 63 Jahren in Rente. Für alle anderen steigt das Renten­eintritts­alter schritt­weise auf 65 Jahre an. Wichtig: Zwar fallen bei besonders lang­jährig Versicherten keine Abschläge auf die Rente an. Sie bekommen durch ihre geringere Anzahl von Renten­punkten jedoch trotzdem weniger Rente, als wenn sie bis zu ihrem regulären Renten­alter weiterge­arbeitet hätten. In der Regel lohnt es sich aber nicht, für die etwas höhere Rente weiterzuarbeiten.

Beispiel: Werner Müller ist 1958 geboren, hat 45 Beitrags­jahre in der Renten­versicherung zusammen und bisher 45 Entgelt­punkte in West­deutsch­land gesammelt. Er kann ohne Abschläge mit 64 Jahren in Rente gehen. Seine Rente beträgt dann 1 539 Euro. Entschließt er sich statt­dessen, erst in seinem Regelrenten­alter von 66 Jahren in Rente zu gehen und arbeitet er mit einem Durch­schnitts­gehalt weiter, käme er dann auf 47 Entgelt­punkte. Seine Regel­alters­rente würde dann 1 607 Euro betragen.

Versicherte brauchen eine Mindest­versicherungs­zeit von 45 Jahren. Als Zeiten zählen: Pflicht­beiträge aus sozial­versicherungs­pflichtiger Beschäftigung und selbst­ständiger Tätig­keit, ALG 1, Betriebliche Ausbildung, Kinder­erziehungs­zeit, Pflege von Angehörigen, Krankengeld, Berufliche Weiterbildung, Kurz­arbeitergeld, Insolvenzgeld, Wehr-und Zivil­dienst und freiwil­lige Rentenbeiträge, wenn Pflicht­beiträge für mindestens 18 Jahre vorhanden sind. Nicht berück­sichtigt werden Zeiten mit ALG 2, Zeiten aus einem Versorgungs­ausgleich sowie aus einem Renten­splitting unter Ehegatten oder einge­tragenen Lebens­part­nern.

Die Alters­grenze für besonders lang­jährig Versicherte steigt von 63 Jahren in Zwei-Monats-Schritten. Ab 1964 Geborene können erst mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Geringere Hürden hat die „Alters­rente für lang­jährig Versicherte“, deren Renten­eintritts­alter mit 63 Jahren konstant bleibt. Hier sind 35 Jahre in der Renten­versicherung notwendig. Der Ausstieg als „lang­jährig Versicherter“ ist aber im Gegen­satz zum Ausstieg als „besonders lang­jährig Versicherter“ recht teuer. Denn zu den geringeren Entgelt­punkten kommen hier noch Abschläge auf die erarbeitete Rente hinzu. Für jeden Monat, den der Versicherte früher als regulär in Rente geht, fällt die Rente um 0,3 Prozent geringer aus. Bei 24 Monaten kommt einiges zusammen und die vorzeitige Rente wird um 7,2 Prozent gekürzt.

Durch das steigende Regelrenten­alter steigt auch für jeden Jahr­gang der Abschlag, den Versicherte in Kauf nehmen müssen, wenn sie mit 63 in Rente gehen möchten. Ab dem Jahr­gang 1964 kostet der Renten­eintritt mit 63 Jahren Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent. Wichtig: Die Höhe der Rente bleibt auf diesem Niveau und steigt nicht auf den Wert ohne Abschläge an, wenn der Rentner das Regelrenten­alter erreicht hat.

Beispiel: Elena Haupt­mann ist 1959 geboren. Ihr reguläres Renten­alter hätte sie mit 66 Jahren und 2 Monaten erreicht. Wenn sie bis dahin durch­arbeitet, bekäme sie eine Rente von 1 476 Euro. Bis zu ihrem 63. Geburts­tag käme sie nach heutigem Stand auf eine monatliche Bruttorente von 1 368 Euro, wenn sie in den alten Bundes­ländern bis dahin 40 Jahre lang durch­schnitt­lich verdient hat. Bei Renten­beginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 11,4 Prozent (38 Monate x 0,3). Der Abschlag ergibt dann knapp 156 Euro, sodass 1 212 Euro übrig bleiben. Diese Abschläge würden bis zum Ende ihres Lebens bestehen bleiben. Durch mögliche prozentuale Renten­steigerungen wächst die absolute Differenz sogar noch.

Versicherte müssen 35 Beitrags­jahre erreichen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflicht­versicherter Arbeitnehmer oder Selbst­ständiger und Jahren mit freiwil­ligen Beiträgen zählen auch Kinder­erziehungs- und Pflege­zeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitrags­jahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungs­zeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse einge­zahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeits­losig­keit und Studium.

Bei der Rente für lang­jährig Versicherte mit 35 Versicherungs­jahren wird der Renten­eintritt mit 63 Jahren immer teurer. Ab 1964 geborene Versicherte müssen Abschläge von 14,4 Prozent auf ihre Rente hinnehmen.

Versicherte müssen nicht mit der gekürzten Rente leben. Es gibt die Möglich­keit, die Abschläge vor Renten­eintritt durch freiwil­lige Einzahlungen in die Renten­versicherung auszugleichen. Die Konditionen sind hier besser, als wenn man das Geld in eine private Renten­versicherung zahlen würde. Das liegt daran, dass sich die Einzahlungen Steuern sparen lassen. Alles dazu in unserem Special Die Rente erhöhen und Steuern sparen.

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Richtig planen, mehr heraus­holen. Das gesammelte Finanztest-Expertenwissen über Renten­versicherung, Vorsorge, Riester-Rente, Flexirente und Mütterrente finden Sie in unserem im März 2021 erschienenen Buch Meine Rente. Der Ratgeber der Stiftung Warentest geht anhand vieler anschaulicher Praxis­beispiele auf die wichtigsten Fragen rund um den Renten­eintritt ein. Mit unseren Tipps können Sie mehr heraus­holen!

Ebenfalls ohne Abschläge früher in Rente können Schwerbehinderte gehen. Das Renten­eintritts­alter steigt bis 65 Jahre für Menschen, die ab 1964 geboren wurden. Ein ­früherer Renten­eintritt mit Abschlägen ist möglich. Das kostet 0,3 Prozent Rente für ­jeden Monat, den die Rente früher beginnt. Genaue Infos in unserem Special Rente für Menschen mit Schwerbehinderung.

Als Schwerbehinderte gelten Renten­versicherte, deren Grad der Behin­derung mindestens 50 beträgt. Außerdem müssen sie die Mindest­versicherungs­zeit von 35 Jahren erfüllen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflicht­versicherter Arbeitnehmer oder Selbst­ständiger und Jahren mit freiwil­ligen Beiträgen zählen auch Kinder­erziehungs- und Pflege­zeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitrags­jahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungs­zeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse einge­zahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeits­losig­keit und Studium.

Auch für Schwerbehinderte steigt das Alter, in dem sie abschlags­frei in Rente gehen dürfen.

Früher konnten viele Versicherte sogar noch früher in Rente gehen. Bei besonderen Renten für Frauen und Arbeits­lose lag das frühest­mögliche Renten­eintritts­alter bei 60 Jahren. Diese Renten­arten sind jedoch ausgelaufen und können nicht mehr in Anspruch genommen werden.

In der Phase zwischen vorzeitigem Renten­eintritt und Erreichen des regulären Renten­alters dürfen Neu-Ruhe­ständler mit einem Job nicht unbe­grenzt hinzuver­dienen: Ober­halb eines Frei­betrags von 6 300 Euro werden 40 Prozent des Gehalts ange­rechnet und mindern die Rente. Erst mit Erreichen des Renten­alters ist es egal, wie hoch der Zuver­dienst ausfällt.

Durch das „Sozial­schutz­paket“ zur Corona-Pandemie können vorzeitige Rentner 2022 jedoch deutlich mehr hinzuver­dienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Frei­betrag beträgt wie auch 2021 nun 46 060 Euro. Das ermöglicht zum Beispiel Frührentnern aus dem Gesund­heits­bereich, wieder zu arbeiten – ohne Nachteile bei der Rente. Die Regelung ist nicht an einen bestimmten Beruf gebunden. Für Erwerbsminderungsrentner gilt sie allerdings nicht.

Beispiel: Eine Frau erhält eine Rente in Höhe von 17 576 Euro im Jahr. Ihr Zuver­dienst beträgt 25 000 Euro. In normalen Jahren erfolgt die Anrechnung des Frei­betrags von 6 300 Euro wie folgt:

  • Gehalt abzüglich Frei­betrag: 25 000 Euro - 6 300 Euro = 18 700 Euro
  • 40 Prozent von 18 700 Euro = 7 480 Euro
  • Rente nach Anrechnung: 17 576 Euro - 7 480 Euro = 10 096 Euro

2022 sieht die Rechnung anders aus: Da ihr Gehalt von 25 000 Euro unter dem Corona-Frei­betrag von 46 060 Euro liegt, erhält sie ihre Rente weiter ungekürzt in Höhe von 17 576 Euro ausgezahlt – und macht damit ein Plus von fast 7 500 Euro.

Mit unserem Rechentool können Sie selbst errechnen, wie sich ein Hinzuver­dienst auf Ihre vorgezogene Rente auswirkt:

Frührentner dürfen nicht in beliebiger Höhe dazu­verdienen. Es gilt ein Hinzuver­dienst­deckel. Darüber liegendes Einkommen wird komplett mit der Rente verrechnet. Ziel ist, dass niemand durch die Kombination aus vorzeitiger Rente und Arbeit mehr Einkommen bezieht als mit seinem höchsten Einkommen aus den vergangenen 15 Jahren. Der Deckel wird also individuell berechnet. Auch für den Hinzuver­dienst­deckel hat die Corona-Sonder­regelung eine Ausnahme vorgesehen: Für 2022 entfällt er komplett.

Die am weitesten verbreitete Form der Arbeit von Rentnern ist der Minijob oder 450-Euro-Job. Die bis zu 5 400 Euro Zuver­dienst im Jahr bleiben nicht nur unter dem in anderen Jahren geltenden Frei­betrag von 6 300 Euro. Im Unterschied zu Renten und regulären Gehältern müssen Frührentner auf einen Minijob auch keine Sozial­abgaben zahlen und üblicher­weise auch keine Steuern – weil der Arbeit­geber den Minijob pauschal versteuert.

Bei einem „richtigen“ Job jedoch werden „richtige“ Steuern und Sozial­abgaben fällig. Häufig bleibt dann netto nicht viel mehr übrig, als hätte der Frührentner einen Minijob mit deutlich weniger Arbeits­stunden gemacht. Wollen Frührentner hinzuver­dienen, empfiehlt es sich für sie, mit einem Steuerberater durch­gehen, ob es sich lohnt.

Wann kann ich als frau in rente gehen

Den Hinzuver­dienst bei der Renten­versicherung abzu­rechnen, ist kompliziert. Der Rentner muss bei Bezug einer gekürzten Rente mit Hinzuver­dienst eine eigene Einkommens­prognose für das kommende Jahr abgeben. Erst am 1. Juli des Folge­jahres wird das tatsäch­liche Einkommen fest­gestellt und die Rente dann nach­träglich verbindlich berechnet und gegebenenfalls korrigiert. Das sorgt manchmal für Irritationen, vor allem wenn ein Teil der erhaltenen Rente zurück­gezahlt werden muss.

Menschen, die in nächster Zeit sowieso in Rente gegangen wären, können sich über­legen, die Rente vorzuziehen und trotzdem weiterzuarbeiten. Sie können dann 2022 für einige Monate parallel zu ihrer Rente das volle Gehalt beziehen, wenn sie unter der Frei­grenze von 46 060 Euro bleiben. Sie sollten mit ihrem Arbeit­geber abklären, ob etwa Tarif­verträge die Möglich­keit ausschließen.

Wer mindestens 35 Versicherungs­jahre zusammen hat, kann eine vorzeitige Rente als „langjährig Versicherter“ beziehen. Dabei wird die Rente für jeden Monat vor dem eigentlichen Renten­alter um 0,3 Prozent­punkte gekürzt. Beantragt ein Arbeitnehmer seine Rente sechs Monate früher und würde dann eigentlich eine Rente von 1 200 Euro bekommen, wird die Rente auf 1 178 Euro gekürzt. Diese Kürzung bleibt auch bestehen, wenn das reguläre Renten­alter erreicht wird. Dafür bekommt er aber parallel zum Gehalt sechs Monate früher Rente, in seinem Fall insgesamt rund 7 000 Euro.

Alle Abgaben außen vor gelassen, müsste er über 25 Jahre Rente beziehen, damit er mit dieser Entscheidung insgesamt weniger Rente bekäme. Ein guter Deal.

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