Wann ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich?

Ein neues Fahrzeug, eine veränderte Lebenssituation oder der Wunsch, Geld zu sparen: Es gibt viele Gründe, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Doch wann ist ein Wechsel möglich bzw. sinnvoll? Gibt es besondere Kündigungsfristen? Wie sieht es mit einem Sonderkündigungsrecht aus und wie genau läuft eine Kfz-Kündigung überhaupt ab? Dieser Artikel klärt auf. Ebenfalls gut zu wissen: Worauf ist bei der Suche nach einem neuen Versicherungsanbieter zu achten?

Kfz-Versicherung: Wann ist ein Wechsel möglich?

Grundsätzlich ist es zu vier Zeitpunkten möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln:

Zum Vertragsende

Läuft die Kfz-Versicherung regulär aus – also endet der Vertrag –, kann die Autoversicherung gewechselt werden. Dabei ist wichtig, welches Datum als Vertragsende in den Versicherungsbedingungen vereinbart wurde. Die Kündigung muss üblicherweise 4 Wochen vor Ablauf des Vertrags beim Versicherer eingegangen sein. Wurde die Kfz-Versicherung beispielsweise am 1. Januar abgeschlossen, endet der Vertrag am 31.12. Die Kündigung hat also spätestens bis zum 30. November zu erfolgen.

Nach Schadenfall

Nach einem Parkrempler oder einem Unfall wickelt eine Kfz-Versicherung den Schaden für den Versicherten ab. Sobald die Schadensregulierung abgeschlossen ist, gilt ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Die Kfz-Versicherung kann gekündigt und somit gewechselt werden. Aber Achtung: Diese Regelung gilt für beide Parteien, auch der Versicherer darf von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Nach einer Beitragserhöhung

Steigen die Versicherungsbeiträge, ohne dass sich die Versicherungsbedingungen und der Leistungsumfang entsprechend ändern, steht dem Versichertem laut § 40 des Versicherungsvertragsgesetz ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das versicherte Fahrzeug in eine neue, ungünstigere Typklasse eingestuft wird. Versicherte sollten erhaltene Rechnungen stets gewissenhaft überprüfen. Fällt der Rechnungsbetrag – bei gleichen Leistungen – höher aus als gewohnt, oder gibt der Versicherer die Preissenkung aufgrund einer verbesserten Schadenfreiheitsklasse nicht vollständig an den Versicherten weiter, ist eine Kfz-Kündigung möglich.

Nach dem Kauf/Verkauf eines Fahrzeugs

Wer ein Auto kauft, hat innerhalb von 4 Wochen das Recht, die Kfz-Versicherung zu kündigen – wahlweise sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Wichtig: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt gem. §3 des Pflichtversicherungsgesetzes sowie §117 des Versicherungsvertragsgesetzes die sogenannte Nachhaftung. Das bedeutet: Versicherer sind dazu verpflichtet, selbst nach Beendigung des Versicherungsvertrages die Haftung aufrecht zu erhalten, in der Regel für die Dauer von bis zu einem Monat ab dem Tag der Abmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle. Beim Verkauf eines Fahrzeugs geht die Versicherung demzufolge zunächst auf den Käufer über bis dieser es auf seinen Namen um- oder das Fahrzeug bei einer neuen Versicherung anmeldet. Tut er dies nicht und besteht für das Fahrzeug nach Ablauf der Nachhaftungsfrist keine Kfz-Haftpflichtversicherung, muss die Zulassungsbehörde das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen.

Sonderfall: Versicherungsnehmer verstirbt

Anders als bei anderen Versicherungen endet eine Kfz-Versicherung im Todesfall des Versicherungsnehmers nicht automatisch. Der Grund: Eine Kfz-Versicherung ist nicht personen-, sondern fahrzeuggebunden. Verstirbt der Versicherungsnehmer, geht die Kfz-Versicherung an seine Erben über. Wurde das Fahrzeug noch zu Lebzeiten auf einen Erben umgeschrieben, erhält der neue Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht.

Autoversicherung wechseln: In 4 Schritten zur neuen Kfz-Versicherung

Schritt 1: Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung prüfen

Zunächst muss überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die Kfz-Versicherung gewechselt werden kann. Üblicherweise ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Als Stichtag für die Kündigung gilt dann der 30. November.

Schritt 2: Leistungen und Tarife vergleichen

Die Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung beinhaltet üblicherweise einen Vergleich aller Versicherungsanbieter hinsichtlich ihrer Tarife und Leistungen. Welche Leistungen sind besonders wichtig? Wo lassen sich Kosten einsparen?

Schritt 3: Neue Kfz-Versicherung abschließen

Ist eine passende Kfz-Versicherung gefunden und der neue Vertrag abgeschlossen, erhält der Versicherungsnehmer eine Versicherungsbestätigung. Diese ist wichtig, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Nach Abschluss des Vertrages informiert die Versicherung die Zulassungsstelle über den Versicherungswechsel. Dafür sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Vertragsnummer und letzte Beitragsabrechnung der aktuellen Kfz-Versicherung
  • Kilometerstand des Fahrzeugs
  • Bankverbindung des Versicherungsnehmers


Schritt 4: Alte Kfz-Versicherung kündigen

Im letzten Schritt wird die alte Kfz-Versicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt. Ein formloses Kündigungsschreiben reicht aus.

Autoversicherung wechseln: Wie findet man den besten Versicherer?

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko? Wer mit einem Fahrzeug auf den Straßen unterwegs ist, benötigt mindestens eine Kfz-Haftpflicht – sie gilt per Gesetz als Pflichtversicherung. Diese umfasst jedoch nicht Schäden am eigenen Fahrzeug. Um diese abzusichern, ist eine Kaskoversicherung erforderlich. Ob eine Voll- oder Teilkasko sinnvoll ist, hängt vom Alter bzw. Wert des Fahrzeugs ab. Bei Neuwagen ist eine Vollkasko empfehlenswert, da diese alle Schäden abdeckt – auch solche, die durch Eigenverschulden entstanden sind. Für ältere Fahrzeuge reicht eine Teilkasko in der Regel aus. Sie ersetzt den Zeitwert des Wagens und übernimmt Schäden, die durch äußere Einflüsse (z.B. Hagel, einen Wildunfall oder Steinschlag) entstanden sind. Darüber hinaus sollte bei einem Kfz Versicherungswechsel auf folgende Leistungen geachtet werden:

  • Höhe der Deckungssumme
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Besteht ein Auslandsschadenschutz?
  • Besteht ein Fahrerschutz?
  • Sind grob fahrlässig verursachte Schäden versichert?
  • Bei Vollkasko: Wann endet die Versicherung des Neuwerts?

Im Rahmen eines Kfz-Versicherungswechsels ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Wechsel der bisherigen Versicherungsart lohnenswert ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich der Fahrerkreis ändert, ein Fahranfänger mitversichert werden soll oder wenn der Fahrzeug-Wert derart gesunken ist, dass eine Vollkasko nicht mehr wirtschaftlich erscheint.

Tipp: Beim Wechsel der Kfz-Versicherung bietet es sich an, den Bedarf oder die Anpassung einer gegebenenfalls bereits bestehenden Verkehrsrechtschutzversicherung zu klären, um als Teilnehmer im Straßenverkehr rundum bestens geschützt zu sein.

80 % der Kfz-Versicherungen nutzen das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. Die Kfz-Versicherung läuft vom 01.01. bis zum 31.12. Der Stichtag für die Kündigung deiner Kfz-Versicherung ist also der 30.11. jeden Jahres. Beachte bitte: Der Einwurf in den Briefkasten zum 30.11 reicht dabei nicht aus. Die Kündigung muss bereits zum 30. November bei deiner alten Kfz-Versicherung vorliegen. Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist jedoch auch unabhängig vom Stichtag möglich, zum Beispiel per Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel oder nach einer Schadenregulierung.

Welche anderen Stichtage außer dem 30. November gibt es?

Bei manchen Kfz-Versicherungen läuft das Versicherungsjahr jeweils für 12 Monate ab dem Datum des Vertragsabschlusses. Ein Beispiel: Schließt du am 10. Juni deine Kfz-Versicherung ab, läuft dein Vertrag also bis zum 09. Juni des Folgejahres. Die Kündigungsfrist beträgt dabei einen Monat. Am 08. Mai muss dein Kündigungsschreiben deiner Kfz-Versicherung vorliegen, dieser Tag ist dann dein Stichtag – nicht der oft zitierte 30. November aus der Werbung.

Wann kann ich die Kfz-Versicherung mit dem Sonderkündigungsrecht ohne Stichtag wechseln?

Dein Versicherungswechsel nach Sonderkündigungsrecht ist nicht an ein Datum gebunden. Du hast also keinen Stichtag. Vielmehr gelten hier bestimmte Ereignisse wie: 

  1. Du wechselst dein Auto: Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen – die Neuanmeldung eines Fahrzeugs auf dich als Halter berechtigt dich, deine bestehende Kfz-Versicherung zu kündigen. Und zwar mit dem Tag der Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Deine Kfz-Versicherung erhält automatisch Bescheid.
  2. Du erhältst eine Beitragserhöhung deiner Kfz-Versicherung: Zum Beispiel aufgrund der Einstufung deines Fahrzeugs in eine höhere Typklasse. Du hast dann das Recht auf Sonderkündigung. Erhältst du jedoch eine Beitragserhöhung, weil die gesetzliche Kfz-Steuer angehoben wurde, du in eine andere Stadt gezogen bist, du mehr Jahreskilometer als angegeben gefahren bist oder du Leistungen hinzugebucht hast, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht. Das Recht auf Sonderkündigung besteht nur dann für dich, wenn Beiträge durch deine Kfz-Versicherung erhöht werden.
  3. Du hast einen Schaden mit deiner Kfz-Versicherung reguliert: Nach der Abwicklung eines Schadenfalles haben beide Seiten das Recht auf Sonderkündigung – du und deine Kfz-Versicherung.

Welche Kündigungsfristen habe ich beim Sonderkündigungsrecht ohne Stichtag?

Die Frist für deine außerordentliche Kündigung beim Sonderkündigungsrecht beträgt einen Monat, gezählt ab dem Tag, an dem du zum Beispiel eine Beitragserhöhung im Briefkasten hast. Du hältst die Monatsfrist ein, wenn dein Kündigungsschreiben spätestens einen Monat später bereits bei deiner Kfz-Versicherung vorliegt.

Wann läuft die Kfz-Versicherung ohne Stichtag und ohne Kündigung aus?

Eine gesonderte Kündigung mit einem Stichtag ist nicht nötig, wenn du deinen Wagen nach einem Unfall verschrottest oder verkaufst wie etwa bei einem Totalschaden. Das Ende der Kfz-Versicherung erfolgt dann zum Tag deiner Abmeldung des Fahrzeugs.

14 Tage Widerrufsrecht bei Online-Abschluss deiner Kfz-Versicherung

14 Tage nach Erhalt deines Versicherungsvertrags hast du das Recht, deinen Abschluss nach dem Fernabsatzgesetz zu widerrufen. Auf diese Möglichkeit musst du sogar extra hingewiesen werden, sogar in Schriftform. Bleibt dieser Hinweis aus, verlängert sich dein Widerrufsrecht. Das ist für dich wichtig zu wissen, wenn ein erneuter Vergleich kurzfristig ein noch besseres Angebot aufzeigt. Mit deinem Widerrufsrecht kannst du also noch nach Abschluss deiner neue Kfz-Versicherung erneut einen Versicherungswechsel vornehmen. 

Übrigens: Alles, was du zum Kfz-Versicherungswechsel wissen musst haben wir übersichtlich in einem eigenen Ratgeber zum Thema zusammengefasst.

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Wann ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich?